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Rechtsprechung
   KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15438
KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
KG, Entscheidung vom 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
KG, Entscheidung vom 24. März 2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 117 StPO, § 304 Abs 1 StPO, § 305 S 2 StPO, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 3 S 1 MRK
    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht; Bestimmung der Reihenfolge der Beweiserhebung durch das Beschleunigungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht während laufender Hauptverhandlung; Anforderungen des Beschleunigungsgebots an die Gestaltung der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    In einer Gesamtschau des Verfahrensablaufs ist zu prüfen, ob dem Erfordernis der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672) hinreichend Genüge getan oder ob den staatlichen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten anzulastende vermeidbare Verzögerungen - die für sich genommen erheblich sind oder durch ihr Zusammenwirken Gewicht gewinnen - vorliegen, die die Fortsetzung der Untersuchungshaft verbieten.

    Das Gericht ist gehalten, einen straffen und vorausschauenden Verhandlungsplan festzulegen und effizient zu laden (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG StV 2013, 640), ausreichend Rechnung getragen werden kann.
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2014 - (3) 141 HEs 43/14 (21-28/14) - nach § 122 Abs. 1 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03 -, BeckRS 2004, 488; Senat, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Ws 123/15 -, juris).
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