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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2595
OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,2595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,2595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,2595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 37 StPO; §§ 418, 180 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 37 StPO, § 180 S 1 ZPO, § 418 ZPO
    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37; ZPO § 180 S. 1; ZPO § 418
    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einwurf in einen Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Einwurf in Gemeinschaftsbriefkasten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatzzustellung in einen Gemeinschaftsbriefkasten grundsätzlich wirksam

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ersatzzustellung in einen Gemeinschaftsbriefkasten grundsätzlich wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einwurf in einen Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 349
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (…OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).

    Hierzu ist indes der volle Beweis der Unrichtigkeit der dem Gericht vorliegenden Zustellungsurkunde erforderlich (…Senat aaO mwN; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008; BGH, NJW 2006, 150, 151; Meyer-Goßner, § 37 Rn 27 mwN).

  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 3 Ss 425/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Der Antragsteller hat hierzu einen Sachverhalt vorzutragen und glaubhaft zu machen, dem sich das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung ebenso wie deren Ursächlichkeit für sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung ohne Weiteres entnehmen lässt (…Senat aaO; OLG Hamm, Beschl. v. 06.10.2009 - 3 Ss 425/09 - juris).

    Rn. 12 Der Gegenbeweis kann auch nicht durch die bloße Behauptung geführt werden, die zugestellte Sendung nicht erhalten zu haben, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung gerade nicht darauf ankommt, ob und wann der Angeklagte die Ladung aus dem Briefkasten entnommen und ob er sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 06.10.2009 aaO).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Hierzu ist indes der volle Beweis der Unrichtigkeit der dem Gericht vorliegenden Zustellungsurkunde erforderlich (…Senat aaO mwN; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008; BGH, NJW 2006, 150, 151; Meyer-Goßner, § 37 Rn 27 mwN).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 10 U 185/08

    Zustellung: Briefschlitz in der Tür eines Mehrfamilienhauses als eine ähnliche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Danach ist auch dem Nichtsäumigen - ohne Rücksicht auf sein etwaiges Verschulden bei der Versäumung der Berufungshauptverhandlung - in entsprechender Anwendung der §§ 329 III, 44, 45 StPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein Ladungsmangel vorliegt, dieser kausal für sein Nichterscheinen ist und er fristgerecht einen Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 II StPO erforderlichen Tatsachenangaben stellt (Senat, Beschl. v. 11.04.2007 - 3 Ws 372/07 mzwN;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 329, Rn 41 mwN.; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142; OLG Hamm in NStZ 1982, 521 f).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Rn. 10 Schließlich hat auch hat die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung zu § 182 ZPO a.F. die Einlegung des Benachrichtigungsschein in einen Sammelbriefkasten für ausreichend erachtet (vgl. BVerwG, NJW 1988, 578 und BGH, NJW 2001, 832 [für eine Wohngemeinschaft];… wN bei Böttiger, jurPR-SozR 6/2009 Anm. 6).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Rn. 10 Schließlich hat auch hat die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung zu § 182 ZPO a.F. die Einlegung des Benachrichtigungsschein in einen Sammelbriefkasten für ausreichend erachtet (vgl. BVerwG, NJW 1988, 578 und BGH, NJW 2001, 832 [für eine Wohngemeinschaft];… wN bei Böttiger, jurPR-SozR 6/2009 Anm. 6).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97

    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (…OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 4 Ws 172/04

    Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Rn. 9 Im Übrigen kann auch - entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Hamm; VRS 107, 109 [111];… Maul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 37 Rn 22;… Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 180 Rn 3; Wolst, in: Musielak, ZPO, § 180 Rn 2) - ein Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien die Voraussetzungen des § 180 S. 1 ZPO erfüllen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - L 5 ER 319/07

    Ersatzzustellung bei Sammelbriefkasten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
    Er muss lediglich - durch entsprechende Beschriftung - eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglichen (…vgl. hingegen für nicht beschrifteten Briefschlitz OLG Bremen, Urt. v. 28.02.2007 - 1 U 64/06b - juris), der Adressat muss typischerweise seine Post über diese Einrichtung erhalten und der Kreis der Mitbenutzer muss überschaubar sein (…OLG Frankfurt [10. Zivilsenat] aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.1.2008 - L 5 ER 319/07 KR - juris;… LArbG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.07.2005 - 5 Sa 164/05 -juris;… Stöber , in: Zöller, ZPO 28. Aufl., § 180 Rn 3; Häublein, in: MüKo-ZPO § 10 Rn 4;… Schütze-Rohe, in: Wiecorek, ZPO, 3. Aufl. § 180 Rn 9).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 5 Sa 164/05

    Berufung gegen II. Versäumnisurteil

  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Rn. 23 (1) In der Rechtsprechung wird überwiegend vertreten, dass eine Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO durch Einwurf in einen solchermaßen beschränkt zugänglichen Gemeinschaftsbriefkasten erfolgen kann (OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2010, 349, 350; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 9. Februar 2006 - L 7 VU 28/05, juris Rn. 17; VG München…, Beschluss vom 8. Mai 2008 - M 6b S 08.1916, juris Rn. 10, 28; weitergehend: LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 12. Juli 2005 - 5 Sa 164/05, juris Rn. 14 f, das sogar einen für einen größeren Personenkreis zugänglichen Briefkasten für geeignet hält).
  • LG Lübeck, 18.12.2025 - 15 O 191/24

    Wirksamkeit einer Zustellung eines Vollstreckungsbescheides durch Ablage auf eine …

    Als "ähnliche Vorrichtung" im Sinne von § 180 S. 1 ZPO wurden etwa angesehen ein Briefschlitz in der Wohnungstür hinter dem eingehende Post auf den Hausflur fällt (…BGH, Urt. v. 16. Juni 2011 - III ZR 342/09 -, NJW 2011, 2440), ein Gemeinschaftsbriefkasten (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, NStZ-RR 2010, 349) oder das schlichte Durchschieben von Post zwischen Wohnungstür und Schwelle (…Zöller-Schultzky, ZPO, § 180 Rn. 6).

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass der Umstand, dass ein noch überschaubarer weiterer Personenkreis Zugriff auf die Einrichtung hat, jedenfalls dann der Zustellung nach § 180 S. 1 ZPO nicht entgegensteht, wenn dennoch die eindeutige Zuordnung der Einrichtung (auch) zum jeweiligen Beklagten gegeben ist ( BGH, Urt. v. 16. Juni 2011 - III ZR 342/09 -, NJW 2011, 2440, Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2017 - 19 W 7/17, BeckRS 2017, 132888; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, NStZ-RR 2010, 349 sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2009 - 10 U 185/08 -, BeckRS 2010, 5421 : "Maßgeblich ist vielmehr, ob der Briefkasten bzw. die ähnliche Einrichtung eindeutig eine Zuordnung zum Adressaten ermöglicht und für diesen auch beschriftet ist.

  • OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17

    Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am Zustellungstag in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 m. w. N.; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a. F.; BVerfG, NJW 1992, 225; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).

    Eine solche eindeutige Zuordnung ist möglich, wenn eine entsprechende Beschriftung vorgesehen ist und der Adressat seine Post typischerweise erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 349, 350)..

  • OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Abhandenkommen des …

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 13. August 2013 in einen zur Wohnung des Verurteilten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (Senat, Beschluss vom 19.03.2012 - 2 Ws 122/12; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349; BVerfG NJW 1992, 225; NJW-RR 2002, 1008).

    Die Antragsbegründung hätte sich zumindest dazu verhalten müssen, wie die Post aus dem Gemeinschaftsbriefkasten entnommen wird, ob und gegebenenfalls wie sie auf die Mietparteien verteilt wird, in welchem Umfang es in der Vergangenheit bereits dazu gekommen ist, dass S. dem Antragsteller Post vorenthalten hat, und ob und gegebenenfalls welche Vorkehrungen der Verurteilte vor diesem Hintergrund getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihn die für ihn bestimmten Postsendungen künftig zuverlässig erreichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.001.2013 - 3 Ws 3/13, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349).

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 5 RVs 85/14

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Zustellung in einen ordnungsgemäß …

    Eine solche eindeutige Zuordnung ist auch bei Gemeinschaftsbriefkästen möglich, wenn eine entsprechende Beschriftung vorgesehen ist, der Adressat seine Post typischerweise erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 349, 350).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2014 - 3 Ws 388/14

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung bei Ausbleiben zur Hauptverhandlung

    Danach ist auch dem Nichtsäumigen - ohne Rücksicht auf sein etwaiges Verschulden bei der Versäumung der Berufungshauptverhandlung - in entsprechender Anwendung der §§ 329 III, 44, 45 StPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein Ladungsmangel vorliegt, dieser kausal für sein Nichterscheinen ist und er fristgerecht einen Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 II StPO erforderlichen Tatsachenangaben stellt (Senat, NStZ-RR 2010, 349; Beschl. v. 11.04.2007 - 3 Ws 372/07 mzwN;… vgl. ferner Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 329, Rn 41 mwN.; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142; OLG Hamm, NStZ 1982, 521 f).

    Die Wiedereinsetzung setzt jedoch voraus, dass ein Sachverhalt vorgetragen und glaubhaft gemacht werden muss, aus dem sich das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung ebenso wie deren Ursächlichkeit für das Ausbleiben in der Hauptverhandlung ohne weiteres entnehmen lässt (Senat, NStZ-RR 2010, 349; Beschl. v. 11.04.2007 - 3 Ws 372/07; OLG Hamm, Beschl. v. 06.10.2009 - 3 Ss 425/09 - juris).

  • OLG Hamm, 26.09.2023 - 3 Ws 325/23

    Zustellung; Nichterhalt eines Schriftstücks; Abhandenkommen; Zustellungsurkunde; …

    Rn. 12 Ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, muss in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung ohne Verschulden des Verurteilten möglich erscheint (OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 Ss 425/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, juris Rn. 13).
  • OLG Rostock, 04.05.2011 - I Ws 101/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen eines Hauptverhandlungshaftbefehls

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 27.08.2010 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 - zitiert nach juris; BVerfG, NJW 1992, 225; NJW-RR 2002, 1008).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 847/12

    Beweiskraft einer als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden …

    Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1999, 224 = juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 5. März 1992 - 2 B 22/92 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 244 = juris Rn. 4; BFH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - XI B 44/11 -, BFH/NV 2012, 745 = juris Rn.15; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 12 A 1509/06 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 21/10 -, NStZ-RR 2010, 349 = juris Rn. 5; Geimer, in: Zöllner, ZPO, 30. Auflage 2014, § 418 Rn. 3.
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Bei einem von (nur) zwei Firmen gemeinschaftlich genutzten Briefkasten, ist der Zugriff offensichtlich auf einen überschaubaren Personenkreis beschränkt und damit für eine Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO grundsätzlich geeignet (…BGH, U.v. 16.6.2011 - III ZR 342/09 - juris, Rn. 25; OLG Frankfurt, B.v. 14.1.2010 - 3 Ws 21/10 - juris, Rn. 9).
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsverhandlung bei Ladungsmangel

  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.616

    Fehlender Drittschutz einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken

  • VG Freiburg, 19.04.2016 - A 6 K 947/16

    China: § 80 Abs. 5 VwGO; keine Verletzung von Mitwirkungspflichten bei fehlender …

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 KR 2632/10
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