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| VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- VG München, 06.02.2019 - M 5 K 16.3469
- VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Rn. 12 Dabei bleibt nicht außer Betracht, dass die Erstattungspflicht im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs regelmäßig dann entfällt, wenn das private Vertrauensschutzinteresse das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage überwiegt (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - juris Rn. 15).Rn. 20 Dies gilt sowohl zugunsten der öffentlichen Verwaltung (…OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.5.2013 - 5 B 3.10 - juris Rn. 48;… OVG NW, B.v. 9.11.2015 - 6 A 500/13 - juris Rn. 16;… HessVGH, U.v. 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - juris Rn. 30; ThürOVG, U.v. 17.12.2002 - 2 KO 701/00 - juris 51;… Lorenz in Staudinger/Lorenz (2007), BGB, § 814 Rn. 3;… offengelassen: NdsOVG, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - juris Rn. 69 f.;… BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 73), weil die öffentliche Hand dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist, ihr Interesse darauf gerichtet sein muss, eine ohne Rechtsgrund eingetretene Vermögensverschiebung zu beseitigen und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen und der Regelung des § 814 1. Alt. BGB ebenso wie den §§ 818 Abs. 3 und 4, 819 Abs. 1 BGB eine Interessenwertung (gleiche Interessen beider Seiten) zugrunde liegt, die in das öffentliche Recht (ungleiche Interessen beider Seiten) nicht übertragbar ist (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - juris Rn. 14 zu §§ 818 Abs. 3, 819 Abs. 1 BGB; U.v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - juris zu § 817 Satz 2 BGB), als auch zugunsten des Beamten, der - wie in der hier vorliegenden Fallkonstellation - eine staatliche Leistung aufgrund eines Gefälligkeits-Verwaltungsaktes erhalten hat.
- BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Ein Fehler ist besonders schwerwiegend im Sinne des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG zugrundeliegenden allgemeinen Grundsatzes, wenn er ein Handeln als schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lässt (BVerwG, B.v. 19.10.2015 - 5 P 11.14 - juris Rn. 21)."Offenkundig" oder "offensichtlich" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 19.10.2015 - 5 P 11.14 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten, …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist neben § 48 BeamtStG nicht ausgeschlossen (BVerwG, U.v. 15.6.2006 - 2 C 10.05 - juris Rn. 15 zu § 78 BBG; Burth in Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht Bund, 18. Edition Stand: 31.01.2020;… § 48 BeamtStG Rn. 2;… Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Auflage 2018, § 48 Rn. 6).Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 15. Juni 2006 (2 C 10.05 - juris Rn. 18) ausführt, dass "ein irgendwie gearteter Vertrauensschutz nicht in Betracht" komme, weil der Anspruchsschuldner die Rechtswidrigkeit der Vermögensverschiebung "kannte" und "im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit gehandelt habe", setzt es diese subjektiven Tatumstände für das Entstehen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht etwa voraus, sondern entkräftet damit den geltend gemachten Vertrauensschutzgesichtspunkt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 9a D 29/14
Schlussfeststellung/Wiederaufnahmeklage; Schlussfeststellung/Unanfechtbarkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Ein besonders schwerwiegender Fehler liegt beispielsweise vor, wenn ein offensichtlicher Gefälligkeits-Verwaltungsakt erlassen wurde, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (…vgl. SächsOVG, U.v. 24.1.2005 - 2 B 644/04 - juris Rn. 30; OVG NW, U.v. 20.8.2015 - 9a D 29/14.G - juris 29;… Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 44 Rn. 10).Als "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" wird in der Literatur (…Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 44 Rn. 10) und Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 20.8.2015 - 9a D 29/14.G - juris Rn. 29) ein Verwaltungsakt bezeichnet, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt, somit in einem so schwerwiegenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den in ihr verkörperten Wertvorstellungen der Gemeinschaft steht, dass es unerträglich wäre, wenn der Verwaltungsakt die mit ihm intendierten Rechtswirkungen entfalten würde (…OLG Bamberg, U.v. 23.1.2012 - 9 U 1/11 Baul - juris Rn. 27).
- BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Der Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wobei eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH, U.v. 16.2.2005 - IV ZR 18/04 - juris Rn. 25;… Palandt/Grüneberg, 79. Aufl. 2020, § 242 BGB Rn. 38). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04
Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Die Kondiktionssperre des § 814 1. Alt. BGB greift erst dann ein, wenn der Leistende nicht nur die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern auch positiv weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (…BGH, U.v. 28.11.1990 - XII ZR 130/89 - juris Rn. 25; U.v. 20.7.2005 - VIII ZR 199/04 - juris Rn. 20). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Rn. 8 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (…BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Die Kondiktionssperre des § 814 1. Alt. BGB greift erst dann ein, wenn der Leistende nicht nur die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern auch positiv weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH, U.v. 28.11.1990 - XII ZR 130/89 - juris Rn. 25;… U.v. 20.7.2005 - VIII ZR 199/04 - juris Rn. 20). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Rn. 8 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07
Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553
Sie entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (BVerwG, U.v. 15.5.2008 - 5 C 25.07 - juris Rn. 13 m.w.N) und sind verschuldensunabhängig. - BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; …
- BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02
Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid; …
- OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen …
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10
Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention; …
- OVG Thüringen, 17.12.2002 - 2 KO 701/00
Abfallbeseitigungsrecht; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch einer …
- OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
Nichtigkeitsfeststellungsklage eines Grundstückseigentümers gegen vereinfachte …
- VGH Hessen, 17.07.1990 - 11 UE 1487/89
Erfüllungsanspruch des Postsparers gegen die Deutsche Bundespost, wenn diese …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 6 A 500/13
Rückzahlungsverpflichtung eines Beamten bzgl. einer Ausgleichszahlung an eine …
- OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 644/04
Nichtigkeit, Förderschüler, Integrationsschüler, Schule in freier Trägerschaft, …
- VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.2137
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 - 29 K 1788/24
Corona-Teststellenbetreiberin muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen
Rn. 196 dazu etwa einerseits OVG NRW, Urteil vom 2. August 2001 - 1 A 3262/99 -, juris Rn. 49; andererseits bspw. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 LB 3/21 -, juris Rn. 87; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 3 ZB 19.553 -, juris Rn. 19 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991 - 1 A 10312/89 -, juris Rn. 24,. - VG Regensburg, 29.09.2020 - RN 11 K 19.603
Widerspruchsbescheid, Bescheid, Leistungen, Gemeinde, Widerruf, Zahlung, …
Die Kondiktionssperre des § 814 1. Alt. BGB greift erst dann ein, wenn der Leistende nicht nur die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern auch positiv weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 3 ZB 19.553 - juris Rn. 18;… vgl. auch BGH, U.v. 28.11.1990 - XII ZR 130/89 - juris Rn. 25;… BGH, U.v. 20.7.2005 - VIII ZR 199/04 - juris Rn. 20).Rn. 32 Zum anderen ist § 814 1. Alt. BGB im öffentlichen Recht ohnehin nicht anwendbar (so BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 3 ZB 19.553 - juris Rn. 19).
Ein außerhalb dieser Grenzen liegender Erstattungsanspruch ist in Wahrheit keine Ausübung eines "Rechts", sondern Rechtsüberschreitung und daher unzulässig (BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 3 ZB 19.553 - jursi Rn. 20;… vgl. auch BVerwG, U.v. 18.1.2001 - 3 C 7.00 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - juris Rn. 48).
- VG Düsseldorf, 15.06.2026 - 29 K 7008/23
Aufhebungsbescheid, Beauftragung, Dokumentationspflicht, Leistungserbringer, …
Rn. 89 dazu etwa einerseits OVG NRW, Urteil vom 2. August 2001 - 1 A 3262/99 -, juris Rn. 49; andererseits bspw. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 LB 3/21 -, juris Rn. 87; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 3 ZB 19.553 -, juris Rn. 19 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991 - 1 A 10312/89 -, juris Rn. 24,. - VG München, 16.06.2021 - M 19L DK 20.2500
Absehen von Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von Milderungsgründen
Nach Ablehnung der Anträge auf Zulassung der Berufung mit Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2020 (3 ZB 19.601 und 3 ZB 19.553) sind die vorgenannten Urteile rechtskräftig.
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