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   LG München I, 04.02.2021 - 31 O 9672/20   

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https://dejure.org/2021,1367
LG München I, 04.02.2021 - 31 O 9672/20 (https://dejure.org/2021,1367)
LG München I, Entscheidung vom 04.02.2021 - 31 O 9672/20 (https://dejure.org/2021,1367)
LG München I, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 31 O 9672/20 (https://dejure.org/2021,1367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 249, § 251, § 826, § 852
    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei im Juni 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem (Gebraucht-)Fahrzeug, selbst wenn aufgespieltes Software-Update "Thermofenster" enthält (hier: VW Golf)

  • RA Kotz

    Diesel-Skandal - Fahrzeugkauf nach 22.09.2015 - fehlende Sittenwidrigkeit des Herstellers

  • rewis.io

    Bescheid, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Software, Streitwert, Widerspruch, Mangel, Minderwert, Technik, Zeitpunkt, PKW, Herausgabe, Schaden, Laufleistung, Stand der Technik, Kosten des Rechtsstreits, merkantiler Minderwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auto mit Abschaltevorrichtung: keine Sittenwidrigkeit bei Kauf nach dem 22.09.2015! ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG München I, 04.02.2021 - 31 O 9672/20
    Beim Kauf eines, vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeuges (hier: VW Golf mit dem Motortyp EA 189) nach dem 22.09.2015 verbleibt es auch dann bei der fehlenden Sittenwidrigkeit des Herstellers entsprechend der Entscheidung des BGH vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, wenn zwischenzeitlich das vom KBA freigegebene Software-Update aufgespielt wurde.

    Dies ergibt sich zunächst aus der überzeugenden Entscheidung des BGH vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, von welcher abzuweichen keine Veranlassung besteht.

    Zudem hat der BGH gerade auch aufgrund der Entwicklung und Bereitstellung des Software-Updates das Fortbestehen einer weiteren sittenwidrigen Schädigung nach der Adhoc-Mitteilung am 22.09.2015 verneint hat (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20).

    So dient das Update insbesondere dazu, den gesetzeswidrigen Zustand der betroffenen Fahrzeuge zu beseitigen, um die Gefahr einer Betriebsbeschränkung oder Untersagung zu bannen und den Käufern damit die Nutzungsmöglichkeit ihrer erworbenen Fahrzeuge weiter zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20).

  • OLG Köln, 28.08.2019 - 18 U 8/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Auszug aus LG München I, 04.02.2021 - 31 O 9672/20
    Abgesehen davon, dass dies bestritten ist, würde sich etwas anderes auch dann nicht ergeben, wenn das Update nachteilige Folgen für das Fahrzeug, insbesondere für die Lebensdauer des Fahrzeugmotors, seiner Teile und anderer Fahrzeugteile hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2019 - 18 U 8/19).

    Einen eigenständigen Schaden könnte man unter Umständen zwar dann als gegeben ansehen, wenn das Update negative Folgen für das Fahrzeug, insbesondere für die Lebensdauer des Fahrzeugmotors, seiner Teile und anderer Fahrzeugteile hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2019 - 18 U 8/19).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG München I, 04.02.2021 - 31 O 9672/20
    Schließlich würde es auch an der Kausalität im Hinblick auf den bereits eingetretenen Schaden, nämlich den (ungewollten) Abschluss des streitgegenständlichen Kaufvertrages (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19) fehlen (vgl. OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 15.01.2020 - 6 U 307/19, dem es auch als fernliegend erscheint, dass Hersteller nach der Aufdeckung des Abgasskandals und der umfangreichen Medienberichterstattung auch das Software-Update in der Absicht entwickelt und in den Verkehr gebracht hätten, die Käufer von Dieselfahrzeugen weiterhin zu täuschen und zu schädigen).

    Der bereits eingetretene Schaden kann daher zwar durch das Aufspielen des - für den Kunden kostenlose - Update nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19), aber auch nicht weiter vertieft werden.

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 7 U 1602/20

    Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal nicht verjährt

    Es stellt damit kein neu schädigendes Ereignis dar, das eine neue Kausalkette und damit eine neue Verjährungsfrist in Gang setzen konnte (OLG Koblenz, Urteil vom 19.11.2020, 7 U 535/20; LG München BeckRS 2021, 1049).
  • OLG Koblenz, 15.06.2021 - 3 U 183/21

    Berufung im Rechtsstreit um die Deliktshaftung eines Kraftfahrzeugherstellers

    Gegen sie spricht, dass der Hersteller bereits durch den Erstverkauf des Neufahrzeuges einen Vermögenszuwachs erlangte hatte, die durch den späteren Weiterverkauf als Gebrauchtfahrzeug nicht vermehrt werden konnte (LG München I, Urteil vom 04.02.2021, 31 O 9672/20 - BeckRS 2021, 1049, Rn. 38; siehe auch OLG Stuttgart, a. a. O., Rn. 64).
  • OLG Köln, 19.08.2021 - 19 U 89/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz im Wege des Schadensersatzes;

    Denn es fehlt in dieser Konstellation beim Hersteller an einem "erlangten etwas", weshalb die Beklagte durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs nichts auf Kosten des Klägers erlangt hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteile vom 31.03.2021 - 13 U 678/20, Tz 35 f. und 13 U 693/20, Tz. 37 f. - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2021 - 10 U 229/20, Tz. 57 ff. - juris; LG Oldenburg, Urteil vom 10.05.2021 - 5 O 3650/20, Tz. 46 - juris; LG München, Urteil vom 04.02.2021 - 31 O 9672/20, Tz. 41 f. - juris; LG Osnabrück, Urteil vom 03.07.2020 - 6 O 842/20, Tz. 48 ff. - juris; LG Münster; Martinek, jM 2021, 14 f.).
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