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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7765
OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24 (https://dejure.org/2025,7765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2025 - 31 U 64/24 (https://dejure.org/2025,7765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2025 - 31 U 64/24 (https://dejure.org/2025,7765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UKlaG § 6 Abs. 1, BGB § 339
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts, UKlaG, Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 6 Abs. 1 ; BGB § 339
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; UKlaG ; Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 6 Abs. 1 ; BGB § 339 S. 2
    Ausschließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 6 Abs. 1 S. 1 UKlaG auch für Vertragsstrafeansprüche bei einem auf Abmahnungen nach dem UKlaG beruhenden Unterlassungsvertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe ohne vorherige Annahme der Unterlassungserklärung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafeansprüche nach § 339 Satz 2 BGB fallen nicht unter die Sonderzuständigkeit der Oberlandesgerichte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 2 O 313/23
  • OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 6 Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15) § 13 UWG in der vom 4. August 2009 bis 1. Dezember 2020 geltenden Fassung (künftig aF) auch Vertragsstrafeklagen, die auf einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beruhten, erfasst habe.

    Dies gelte gleichermaßen für die Behandlung von Streitigkeiten aufgrund von Vertragsstrafeversprechen und Unterlassungsverträgen, in denen ähnliche, spezifisch wettbewerbsrechtliche Probleme aufträten wie bei originären Ansprüchen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, juris Rn. 19 ff.).

    Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung zwar die Ausführungen des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 19. Oktober 2016 (I ZR 93/15) zu § 13 Abs. 1 UWG aF auf § 6 Abs. 1 UKlaG aF übernommen (…aaO Rn. 17 ff.).

    Der zur Begründung der Einbeziehung von Vertragsstrafeklagen herangezogene "inhaltliche Gleichklang" (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, juris Rn. 25) existiert nach der Neufassung der Norm und der dadurch geschaffenen Eingangszuständigkeit der Oberlandesgerichte für Unterlassungsklagen nicht mehr.

    Das vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2016 (I ZR 93/15, juris Rn. 25) unterstellte gesetzgeberische Ziel, die ausschließliche erstinstanzliche Zuständigkeit der Landgerichte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und nach dem Unterlassungsklagengesetz einheitlich zu regeln, ist demgegenüber entfallen.

  • OLG Brandenburg, 23.10.2024 - 7 UKl 2/23

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung gegen die …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 5 a) Nach einer Ansicht wird eine entsprechende Anwendung bejaht (so: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 7 UKl 2/23, juris Rn. 37 ff.;… Baetge in jurisPK/BGB, 10. Aufl., § 6 UKlaG Rn. 22, 1. Überarb. [Januar 2025];… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 6 UKlaG Rn. 1;… Köhler/Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 6 UKlaG Rn. 4).

    Zudem habe das Anliegen des Gesetzgebers, Rechtsfragen einer einheitlichen Entscheidung nun des Oberlandesgerichts zuzuführen, auch Bedeutung für die Auslegung der Unterlassungserklärung und die rechtliche Beurteilung, ob die Vertragsstrafe verwirkt sei und ob der Wortlaut einer Klausel "im Kern" der Unterlassungsverpflichtung unterfalle (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 7 UKl 2/23, juris Rn. 37 ff.).

    Rn. 18 Fehl geht zunächst die Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg, aus § 6 Abs. 3 UKlaG könne abgeleitet werden, dass Vertragsstrafeansprüche von § 6 Abs. 1 UKlaG erfasst sein könnten, auch wenn sie nicht im Gesetz erwähnt würden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 7 UKl 2/23, juris Rn. 38).

  • KG, 05.11.2024 - 5 UKl 5/24

    Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Im Gegenteil zeigt eine Auswertung der Gesetzesmaterialien, dass den Oberlandesgerichten allein solche Ansprüche in erster (und in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch in letzter) Instanz zur Entscheidung zufallen sollten, die ihre Grundlage in der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (Verbandsklagerichtlinie) haben (vgl. KG, Urteil vom 5. November 2024 - 5 UKl 5/24, juris Rn. 81 ff.).

    Indem die ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Landgerichte nach § 6 Abs. 1 UKlaG aF aufgegeben und für die Verfahren nach dem UKlaG nunmehr in § 6 Abs. 1 UKlaG eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gewählt worden ist, hat der Gesetzgeber einen Gleichlauf mit den übrigen von der Verbandsklagerichtlinie vorgesehenen Instrumenten für die effektive Durchsetzung der Verbraucherrechte hergestellt (KG, Urteil vom 5. November 2024 - 5 UKl 5/24, juris Rn. 87).

  • OLG Hamm, 28.03.2017 - 4 U 148/16

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 7 Entsprechend der - wegen § 545 Abs. 2 ZPO allerdings nicht tragenden - Auffassung des Bundesgerichtshofs seien Vertragsstrafeansprüche ebenfalls der sachlichen Zuständigkeit des § 6 Abs. 1 UKlaG zu unterstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. März 2017 - I-4 U 148/16, juris Rn. 20 zu § 6 Abs. 1 UKlaG in der vom 1. September 2004 bis 6. Juni 2021 geltenden Fassung, künftig aF), und zwar auch nach der zum 13. Oktober 2023 erfolgten Neufassung der Norm.

    Rn. 12 Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich nichts Abweichendes aus dem Urteil des 4. Zivilsenats des hiesigen Oberlandesgerichts vom 28. März 2017 (I-4 U 148/16, juris).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 28 Die teleologische Interpretation gewährleistet, dass eine Norm ihrer Funktion gerecht wird und ist insbesondere bei einer nach dem Wortlaut unklaren Rechtslage bedeutsam (BVerfGE 124, 25/40).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 16 Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfGE 157, 273 Rn.106; BGHZ 210, 77 Rn. 69 jeweils mwN).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Der gesetzgeberische Wille ist vielmehr auch nach der Systematik sowie nach dem Sinn und Zweck der Norm unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte zu ermitteln (vgl. BVerfGE 159, 355 Rn.83).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12

    fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Die Beurteilung dieser Frage fiel vielmehr in den Risikobereich der Beklagten und hätte von ihr vor Schaffung des eigenständigen, von dem Anspruch nach § 1 UKlaG grundsätzlich unabhängigen Schuldgrundes geprüft werden müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - I ZR 46/19, juris Rn. 15 f.; BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 Rn. 28).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZR 46/19

    Markenrechtsschutz: Missbräuchliche Ausnutzung einer nur formalen Rechtsstellung …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Die Beurteilung dieser Frage fiel vielmehr in den Risikobereich der Beklagten und hätte von ihr vor Schaffung des eigenständigen, von dem Anspruch nach § 1 UKlaG grundsätzlich unabhängigen Schuldgrundes geprüft werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - I ZR 46/19, juris Rn. 15 f.; BGH…, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 02.10.2024 - 5 U 54/24

    Zuständigkeitsregelung des UKlaG bei Individualklagen; Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
    Rn. 8 b) Nach der Gegenauffassung begründet § 6 Abs. 1 UKlaG keine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Klagen, mit denen eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht wird (vgl. z.B. OLG Stuttgart…, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, juris Rn. 29; OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2024, ZIP 2024, 2584, 2585;… vgl. Feddersen in: Köhler/Feddersen, 43. Aufl., UWG § 14 Rn. 2, 3).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24

    Zuständigkeit für eine Klage zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Angaben …

  • BGH, 07.07.2026 - XI ZR 129/24

    Entgeltinformation der Bank als AGB auf dem Prüfstand

    Nach der Gegenauffassung soll es sich bei den beanstandeten Informationen nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2025, 515, 517 f.; OLG Karlsruhe, WM 2025, 884, 886; OLG Oldenburg, WM 2025, 888, 889 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2025 - 31 U 64/24, juris Rn. 33; LG Hechingen, ZIP 2024, 1890, 1891;… MünchKommBGB/Fornasier, 10. Aufl., § 305 Rn. 13; Casper/Roters, BKR 2024, 1025, 1027 ff.; Edelmann, BB 2024, 2955, 2956 ff.; Gerlach/Bohne, BKR 2024, 492 f.; Jungmann, ZIP 2025, 14, 15; Kopp, ZIP 2024, 2126 f.; Taufmann/Piloty-Leskien, ZIP 2024, 2516 f.; Thume, WuB 2024, 149, 150 ff.).
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