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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,4430
LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26 (https://dejure.org/2026,4430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2026 - 324 O 2/26 (https://dejure.org/2026,4430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2026 - 324 O 2/26 (https://dejure.org/2026,4430)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Unterlassungsanspruch wegen Video-Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Presse darf im Block-Fall aus Akten zitieren

  • lto.de (Pressebericht, 26.02.2026)

    Verdachtsberichterstattung erlaubt: Christina Block verliert gegen Spiegel-Verlag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verdachtsberichterstattung im Hamburger Kinderentführungsfall?

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (…vgl. BGH NJW 2012, 2197 Rn. 38 m.w.N.; BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 18 .w.N.).

    Rn. 23 Handelt es sich um die Berichterstattung über ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung allerdings auch die zu Gunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2013, 229;… BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14; NJW 2009, 3357 Rn. 20).

    Im Hinblick darauf kann bis zu einem erstinstanzlichen Freispruch oftmals das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen (BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20;… BGH NJW 2011, 3153 Rn. 25).

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Rn. 23 Handelt es sich um die Berichterstattung über ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung allerdings auch die zu Gunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2013, 229; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14;… NJW 2009, 3357 Rn. 20).

    Außerdem ist eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen, die durch die Medienberichterstattung bewirkt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2008, 977; BVerfG NJW 2009, 350).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BGH NJW 2012, 2197 Rn. 38 m.w.N.;… BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 18 .w.N.).
  • BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22

    Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Insoweit kann dahinstehen, ob § 353d Nr. 3 StGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt, die Norm aber restriktiv dahingehend auszulegen ist, dass im Wege einer Abwägung die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interessen des Verbreiters der angegriffenen Äußerung zu berücksichtigen sind (HansOLG GRUR 2024, 1464 , s. aber BGH GRUR 2023, 1210).
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (st. Rspr, s. nur BGH NJW 2022, 940).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Außerdem ist eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen, die durch die Medienberichterstattung bewirkt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2008, 977; BVerfG NJW 2009, 350).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Rn. 23 Handelt es sich um die Berichterstattung über ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung allerdings auch die zu Gunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2013, 229;… BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14;… NJW 2009, 3357 Rn. 20).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Im Hinblick darauf kann bis zu einem erstinstanzlichen Freispruch oftmals das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen (…BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20; BGH NJW 2011, 3153 Rn. 25).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Rn. 9 Insoweit gilt, dass ein Antragsteller sich nach der Rechtsprechung der Kammer und des Pressesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände durch die Rücknahme eines zuvor bei einem Gericht eingereichten Eilantrags nicht seines Rechtsschutzbedürfnisses für ein erneutes Eilverfahren bei einem anderen Gericht begibt (HansOLG GRUR 2022, 675 ; GRUR 2026, 103 ).
  • OLG Hamburg, 19.03.2024 - 7 U 13/23

    Vernehmungsprotokoll - Verbreitung von Aussagen aus staatsanwaltschaftlicher …

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
    Insoweit kann dahinstehen, ob § 353d Nr. 3 StGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt, die Norm aber restriktiv dahingehend auszulegen ist, dass im Wege einer Abwägung die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interessen des Verbreiters der angegriffenen Äußerung zu berücksichtigen sind (HansOLG GRUR 2024, 1464 , s. aber BGH GRUR 2023, 1210).
  • OLG Hamburg, 14.10.2025 - 7 W 299/25

    Doppelt hält nicht immer besser!

  • OLG Hamburg, 26.05.1994 - 3 U 10/94
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