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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28596
LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18 (https://dejure.org/2019,28596)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2019 - 324 O 358/18 (https://dejure.org/2019,28596)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 324 O 358/18 (https://dejure.org/2019,28596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My Business

  • rabüro.de

    Zur Frage der Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts durch negative Bewertung bei Google My Business

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My Business

  • RA Kotz

    Negative Bewertung bei Google My Business

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Auch barsche Bewertungen können zulässig sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My Business

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Mies und hinterlistig kann zulässige Meinungsäußerung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 854
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643;… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, § 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57; BGH MDR 2016, 518).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1-13;… Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rz. 4;… Wenzel, aaO 4. Kapitel Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris Rz. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3772 - Babycaust).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643;… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, § 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57; BGH MDR 2016, 518).
  • OLG Köln, 15.12.2016 - 15 W 46/16

    Teile von falschem Faktencheck verboten: Frauke Petry lügt in Talkshows doch …

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643;… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, § 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57; BGH MDR 2016, 518).
  • EGMR, 14.01.2014 - 22231/05

    [FRE]

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643;… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, § 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57; BGH MDR 2016, 518).
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ist …

    Dementsprechend ist es nicht das Ziel der hier vertretenen Auslegung von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG, den Anwendungsbereich der Vorschrift so weit zu verengen, dass sie ihren Regelungszweck nicht mehr erfüllen kann, und auf diese Weise die in ihr zum Ausdruck kommende Grundentscheidung des Gesetzgebers gleichsam zu korrigieren, selbst wenn diese bei genauerer Betrachtung geeignet sein dürfte, die Aufdeckung von Abmahnmissbrauch nicht zu fördern, sondern eher zu erschweren (…vgl. zur insoweit gegebenen Leistungsfähigkeit des Gerichtsstands des Begehungsortes Hohlweck, WRP 2021, 719 [722 Rn. 20 ff., insbes. Rn. 22;… s.a. S. 725 Rn. 45 f.]; zu einem denkbaren Alternativmodell siehe Rätze, WRP 2020, 1519 [1524 Rn. 74] und Föhlisch, CR 2020, 796 [801]).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
    Abgesehen davon, dass sich die Klägerin in ihrer Abmahnung nicht auf die unterbliebenen Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage gestützt hat, greift die genannte Vorschrift nicht ein, sei es, weil Verstöße gegen § 11 Abs. 1 PAngV - deren Aufdeckung regelmäßig einen über eine formale Prüfung hinausgehenden Kontrollaufwand erfordert - von dem Regelungszweck von § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG von vorneherein nicht umfasst werden, sei es, weil das jedenfalls dann gilt, wenn sie (was, wie unter II 4 und II 5 festgestellt, hier der Fall ist) mit weiteren Verstößen etwa gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UWG oder § 5a Abs. 1 bis Abs. 3 UWG einhergehen (vgl. Föhlisch, CR 2020, 796 [800];… Omsels/Zott, WRP 2021, 278 [285 Rn. 57]; Sosnitza, GRUR 2021, 671 [673]).
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