Rechtsprechung
| ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23 |
Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Art. 33 II GG; § 3 I 2 TV-L; § 241 II BGB
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
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- BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88
Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei …
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Grundsätzlich kann ein Bewerber nur verlangen, dass die Behörde seine Einstellungsbewerbung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung prüft und insbesondere nicht nach den in Art. 3 III GG missbilligten Merkmalen differenziert (BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88 m.w.N.).Alle Angestellten schulden ihrem Dienstherrn darüber hinaus jedenfalls Loyalität im Sinne passiver Neutralität (BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88).
Gerichtlich überprüfbar ist jedoch, ob die Einstellungsbehörde das Maß der zu fordernden politischen Treupflicht richtig erkannt, sie damit den gesetzlichen Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes zutreffend angenommen hat, ob sie diesen Rahmen eingehalten hat, von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88 m.w.N.).
Zwar kann angenommen werden, dass eine erwachsene und kritikfähige Hörerschaft von Studenten nicht in gleicher Weise beeinflussbar ist wie etwa Schüler, deren Reifeprozess noch nicht abgeschlossen ist und die deshalb den erzieherischen Einwirkungen eines Lehrers stärker unterliegen (vgl. BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88 m.w.N.).
Auch ist der Aspekt zu berücksichtigen, dass etwa ein Lehrbeauftragter, der in innerer Distanz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes steht, deshalb nicht notwendigerweise unfähig zu sein braucht, einen den wissenschaftlichen Anforderungen des Lehrfachs entsprechenden Unterricht zu erteilen und es ist anhand der Fachrichtung zu beurteilen, inwieweit diese einer Indoktrination zugänglich sein kann (vgl. zu diesen Aspekten BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88).
Dabei können auch Umstände wie eine Teilzeittätigkeit und der konkrete Inhalt der Lehrtätigkeit eine Rolle spielen (vgl. BAG vom 14.03.1990 - 7 AZR 345/88: Anleitung von Studenten im physikalisch-chemischen Praktikum auf einer Halbtagstelle, bei der 50% der Arbeitszeit zudem in der Forschung eingesetzt werden sollen).
- BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Geschuldet ist lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für die funktionsgerechte Verrichtung der Tätigkeit unverzichtbar ist (BAG vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 Rn. 16 f. m.w.N.).Auch Arbeitnehmer, die nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen daher ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 Rn. 16 f. m.w.N.).
Begründete Zweifel an der Verfassungstreue sind aber regelmäßig nicht schon dann anzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Anhänger einer verfassungsfeindlichen Organisation ist (BAG vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 Rn. 20).
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Würde man für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichmäßig und unabhängig von ihrer Funktion das Bestehen einer besonderen politischen Treuepflicht annehmen, so würden damit politische Grundrechte der Arbeitnehmer - die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 I GG) und die Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen (Art. 21 I GG) - unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 28 m.w.N.).Für Beschäftigte, die etwa als Lehrer, Erzieher oder Sozialarbeiter tätig sind, dürfen an ihre Verfassungstreue wegen dieser Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnliche Anforderungen gestellt werden, wie an die von in vergleichbarer Stellung beschäftigte Beamte (vgl. BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 31).
bb) Geht es wie vorliegend um eine Einstellung, genügt es für deren ermessensfehlerfreies Unterbleiben grundsätzlich, dass allgemeine Zweifel an der Verfassungstreue begründet sind (vgl. BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 31).
- BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18
Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr. vgl. nur BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 Rn. 13 f. m.w.N.).Diese Vorgreiflichkeit macht das für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (st. Rspr. vgl. nur BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 Rn. 17 f. m.w.N.).
Aber auch als Zwischenfeststellungsantrag ist der Antrag unzulässig, denn zum Zeitpunkt der hier anstehenden Entscheidung fehlt es an einer diesbezüglichen Hauptklage (Schadensersatz) und damit an der Vorgreiflichkeit der begehrten Feststellung für diese (vgl. zu diesem Erfordernis BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 Rn. 19).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06
Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Grundsätzlich sind die Äußerungen des Betroffenen im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu würdigen (vgl. zu diesem Aspekt auch VGH Mannheim vom 13.03.2007 - 4 S 1805/06).Auch hier stehen der Äußerung des Klägers in seiner Stellungnahme vom 20.06.2022, er habe während der Vorbereitung der Proteste und während des Protest selbst "niemals zu Gewalt aufgerufen", seine eigenen Worte (gemäß Artikel im Münchner Merkur) gegenüber, von denen er sich auch nicht distanziert (vgl. dazu auch nochmals VGH Mannheim vom 13.03.2007 - 4 S 1805/06, wo geprüft wird, ob für die verbale Verurteilung von Gewalt ein Gegenbeispiel in Wort oder Tat erkennbar ist).
- LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Rechtsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73; BAG vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82; LAG München vom 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 Rn. 30).Zu diesen zählt die in § 241 II BGB verankerte und durch § 3 TV-L näher ausgestaltete Verpflichtung des im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers, berechtigte Loyalitätsinteressen des Arbeitgebers zu wahren (LAG München vom 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 Rn. 34).
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Rechtsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73; BAG vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82;… LAG München vom 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 Rn. 30).Der öffentliche Arbeitgeber braucht deshalb den Bewerber nur einzustellen, wenn er von seiner Eignung überzeugt ist, und darf ihn bereits ablehnen, wenn vernünftige Zweifel an seiner Eignung nicht ausgeräumt werden können (BAG vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Bei Beachtung dieser Grundsätze ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 GG), das bei der Konkretisierung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme zu beachten ist (vgl. BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04), nicht verletzt. - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Das Gericht hat einen Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn er sich auch auf Konstellationen erstreckt, in denen sich der Antrag als erfolglos erweist (st. Rspr. vgl. BAG vom 29.09.2020 - 1 ABR 21/19). - LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem …
Auszug aus ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Für sie besteht insbesondere ein Feststellungsinteresse, denn mit ihnen soll im Wege der Elementenfeststellungsklage ein Teil einer Verpflichtung festgestellt werden, hier nämlich, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, dem Kläger bei künftigen Bewerbungen die streitgegenständlichen Zweifel an der Verfassungstreue entgegen zu halten (zu einem vergleichbaren Antrag siehe LAG Düsseldorf vom 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08
Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 249/17
Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens
- BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss …
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