Rechtsprechung
| OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Übertragung des Rechtsstreits auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übertragung auf Einzelrichter vor Klagezustellung: Entzug des gesetzlichen Richters?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Übertragung des Rechtsstreits auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift; Bindungswirkung einer Verweisung
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 22 O 3413/15
- LG Memmingen - 23 O 1217/15
- LG Augsburg, 30.07.2014 - 22 O 2818/14
- OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 179
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …
Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Dies genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rechtspr.; etwa BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 5; BGHZ 102, 338/339;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 24/25).Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.; vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341;… auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5;… siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Dies genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rechtspr.;… etwa BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 5; BGHZ 102, 338/339;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 24/25).Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341;… auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5;… siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
- OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04
Verweisung von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen: Verneinung einer …
Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Indessen führt ein derartiger Verstoß nicht automatisch auch zu einem Entzug des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) mit der weiteren Folge, dass dessen Entscheidung nach § 281 Abs. 1 ZPO jeder gesetzlichen Grundlage entbehren würde und nicht bindend wäre (so in anderem Zusammenhang OLG Celle vom 15.1.2004, 4 AR 4/04, juris; OLG Karlsruhe VersR 1986, 662). - OLG Celle, 14.07.1994 - 8 W 180/94
Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Denn bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte wie dem Gebot rechtlichen Gehörs dürften nichtsdestoweniger prozessuale Abhilfemöglichkeiten bestehen (vgl. OLG Celle vom 14.7.1994, 8 W 180/94, juris Rn. 5: Verfahren analog § 348a Abs. 2 ZPO;… Leipold in Stein/Jonas § 277 Rn. 16: Gegenvorstellung;… Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 5: wohl Anhörungsrüge trotz § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO), die der Beklagte hätte ergreifen können. - KG, 30.08.2013 - 18 AR 57/13
Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341; auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5;… siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
- OLG Düsseldorf, 11.07.2019 - 20 U 111/18
Rechtsschutzversicherungsklausel für unwirksam erklärt (§ 4 (1) lit. c) ARB 2016)
- OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
Gerichtsstandbestimmung; Antragsrecht; Bindungswirkung; Aufhebung des …
Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil ein Rechtsirrtum vom Ausgangsgericht erkannt und/oder offensichtlich wäre (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).Einer Rücknahme widerspricht im Übrigen, dass der Rechtsstreit gem. § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das (bindend) verwiesen worden ist, dort als anhängig gilt und dort fortzusetzen ist (BGH, Urteil vom 06.06.1951 - II ZR 16/51, NJW 1951, 802, beck-online;… BGH, XII ARZ 2/93, a.a.O.; OLG München, 34 AR 220/15, a.a.O.).
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16
Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung; …
Die Vorlage durch eines der beteiligten Gerichte ist nicht zwingend Voraussetzung einer Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil das Ausgangsgericht bereit ist, das Verfahren zurückzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.09.2016 - 32 SA 55/16, juris; OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).
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