Rechtsprechung
| OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite; analoge Rechtsanwendung bei gemeinschaftlichen negativen Feststellungsklagen als aktive Streitgenossen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 256
Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere Gericht bei einer negativen Feststellungsklage mehrerer Kläger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit (Kläger)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere Gericht bei einer negativen Feststellungsklage mehrerer Kläger
Verfahrensgang
- LG München I - 29 O 22395/09
- OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09
Negative Feststellungsklage: Ausnahmefall für dei Zuerkennung eines Wahlrechts …
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Bei negativen Feststellungsklagen mehrerer Kläger kommt im Hinblick auf unterschiedliche allgemeine Klägergerichtsstände eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (analog) nicht in Betracht (Abweichung von OLG München vom 18.8.2009, 31 AR 355/09 = OLG-Report 2009, 911).6 Ein solcher Ausnahmefall ergibt sich auch nicht daraus, dass nach einer verbreiteten Ansicht der Kläger einer negativen Feststellungsklage überall dort klagen kann, wo die Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum zulässig wäre (vgl. OLG München vom 12.10.2009, 31 AR 533/09, und vom 18.8.2009, 31 AR 355/09 = OLG-Report 2009, 911; a.A. OLG Bamberg vom 21.12.2009, 4 U 156/09; OLG Stuttgart vom 27.1.2010, 9 U 191/09), also auch am Gerichtsstand des Klägers.
- BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91
Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen …
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite erkennt die Rechtsprechung im Grundsatz nicht an (BGH NJW 1991, 2910; BayObLG NJW-RR 2006, 210; NJW-RR 1993, 511;… MünchKomm/Patzina ZPO 3. Aufl. § 36 Rn. 22;… Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 36 Rn. 14;… Musielak/Heinrich ZPO 7. Aufl. § 36 Rn. 17).Rn. 11 3. Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Vollstreckungsabwehrklage (§ 797 Abs. 5 ZPO) mehreren Schuldnern ein Wahlrecht gemäß § 35 ZPO analog zusteht (BGH NJW 1991, 2910).
- OLG Schleswig, 11.08.2003 - 2 W 128/03
Keine Gerichtsstandbestimmung bei gemeinschaftlichem besonderen Gerichtsstand des …
- BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83
Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
8 Die Besserstellung der Kläger einer negativen Feststellungsklage, indem diesen eine größere Bandbreite an zuständigen Gerichten zur Verfügung gestellt wird, die sie willkürlich durch "richtige" Zusammenfassung von aktiven Streitgenossen aussuchen können, erscheint gemäß der gesetzlichen Grundkonzeption der gerichtlichen Zuständigkeiten regelmäßig nach dem (Wohn-) Sitz der in Anspruch genommenen Partei (vgl. BGHZ 88, 331/335; BGH NJW 1986, 3209) nicht gerechtfertigt. - BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Die unbeschränkte Ausdehnung des Wahlrechts von Klägern wäre auch im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bedenklich (BVerfG NJW 2009, 907). - BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
8 Die Besserstellung der Kläger einer negativen Feststellungsklage, indem diesen eine größere Bandbreite an zuständigen Gerichten zur Verfügung gestellt wird, die sie willkürlich durch "richtige" Zusammenfassung von aktiven Streitgenossen aussuchen können, erscheint gemäß der gesetzlichen Grundkonzeption der gerichtlichen Zuständigkeiten regelmäßig nach dem (Wohn-) Sitz der in Anspruch genommenen Partei (vgl. BGHZ 88, 331/335; BGH NJW 1986, 3209) nicht gerechtfertigt. - BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite erkennt die Rechtsprechung im Grundsatz nicht an (BGH NJW 1991, 2910; BayObLG NJW-RR 2006, 210; NJW-RR 1993, 511;… MünchKomm/Patzina ZPO 3. Aufl. § 36 Rn. 22;… Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 36 Rn. 14;… Musielak/Heinrich ZPO 7. Aufl. § 36 Rn. 17). - OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung
- BayObLG, 26.11.1992 - 1Z AR 136/92
Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10
Eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite erkennt die Rechtsprechung im Grundsatz nicht an (BGH NJW 1991, 2910; BayObLG NJW-RR 2006, 210; NJW-RR 1993, 511;… MünchKomm/Patzina ZPO 3. Aufl. § 36 Rn. 22;… Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 36 Rn. 14;… Musielak/Heinrich ZPO 7. Aufl. § 36 Rn. 17).
- BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19
Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer …
- OLG München, 01.06.2010 - 34 AR 64/10
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei isolierter Drittwiderklage …
Mit guten Gründen wird dies jedoch vermehrt in Frage gestellt (vgl. Senat vom 12.5.2010, 34 AR 009/10, und die dort zitierte Rechtsprechung;… ferner Foerste in Festschrift Kollhosser Bd. II S. 141/151). - LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18 Rn. 3 In Abkehr von einer obergerichtlichen Rechtsprechung, die davon ausging, dass eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich ist, (OLG München, 25. April 2018 - 34 AR 62/18; OLG München B. v. 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm B. v. 21.3.2016, 32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen) geht der BGH nun davon aus, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (…BGH X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579, Rn 19 unter Bezugnahme auf BGH, B.v. 7. Juli 1972 - I ARZ 112/72, NJW 1972, 1861, juris Rn. 7).
- OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite
Demgegenüber ist eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich (OLG München vom 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm vom 21.3.2016, 32 SA 9/16, juris, vom 21.3.2016, I-32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 18/10
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite; …
Bei negativen Feststellungsklagen mehrerer Kläger kommt im Hinblick auf unterschiedliche allgemeine Klägergerichtsstände eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (analog) nicht in betracht (siehe Senat vom gleichen Tag, 34 AR 009/10; Abweichung zu OLG München, 31. Zivilsenat, vom 18.8.2009, 31 AR 355/09).
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