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   VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10   

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VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10 (https://dejure.org/2010,32662)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2010 - 38-IV-10 (https://dejure.org/2010,32662)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 38-IV-10 (https://dejure.org/2010,32662)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Die Bedeutung der Freiheitsgarantie gebietet es allerdings, dass das Fachgericht bei Aufklärung des Sachverhalts stets das Gewicht des Freiheitsanspruches des Untergebrachten im Auge behält (vgl. ausführlich: BVerfGE 70, 297.

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten sein wird, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]; 86, 288 [317]).

    Die Vielgestaltigkeit der Materie verbietet allgemeingültige Formeln (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 72-IV-03 [HS]/Vf. 73-IV-03 [e.A.]; BVerfGE 70, 297 [307 ff.]).

    Zwar mag eine Besserung als Nebenzweck nachrangig sein, ihr kann jedoch nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 [318]).

  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruches bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich auf die verfassungsrechtliche Kontrolldichte und die an die Begründung einer Entscheidung nach §§ 67e, 67d Abs. 2 StGB zu stellenden Anforderungen aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09 - juris Rn. 23).

    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, desto strenger werden die Voraussetzungen für die Fortdauer der Freiheitsentziehung und desto sorgfältiger ist die Fortdauer der Unterbringung zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09 - juris Rn. 22).

    Zu konkretisieren ist insbesondere der Grad der Wahrscheinlichkeit der drohenden weiteren rechtswidrigen Taten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 2 BvR 660/09 - juris Rn. 23).

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten sein wird, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]; 86, 288 [317]).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Insbesondere ist es bei lang andauernden Freiheitsentziehungen geboten, von Zeit zu Zeit einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen zu begegnen (BVerfGK 5, 40 [43]; BVerfG NStZ-RR 2010, 122).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Soweit es darauf abstellt, dass fehlende Heilungsaussichten einer Unterbringung nicht entgegenstünden, nimmt es ersichtlich in Erwiderung auf das Beschwerdevorbringen darauf Bezug, dass die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB das Bestehen von Heilungsaussichten nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Die Unterbringung ist im Verhältnis zur Sicherungsverwahrung kein geringeres, sondern ein anderes Übel (vgl. BVerfGK 2, 55 [63]).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten sein wird, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]; 86, 288 [317]).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Insbesondere ist es bei lang andauernden Freiheitsentziehungen geboten, von Zeit zu Zeit einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen zu begegnen (BVerfGK 5, 40 [43]; BVerfG NStZ-RR 2010, 122).
  • OLG Hamburg, 22.12.2011 - 2 Ws 140/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 4. Mai 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 4. Februar 2010 (I StVK 687/09) und gegen den seine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwerfenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. März 2010 (2 Ws 140/10).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Andere die vorzeitige Einholung eines neuen externen Gutachtens begründende Umstände sind weder vom Beschwerdeführer vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Die von dem Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der nicht hinreichenden Erfolgsaussichten tragende Annahme, die Rechtsbeschwerde werfe keine in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang ungeklärten Rechtsfragen auf, welche eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gebieten würden, weil das Landgericht insbesondere auch die Problematik eines sich durch die lange Maßregelzeit des Beschwerdeführers möglicherweise ergebenden "Sonderopfers" für die Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Beteiligung an den Unterbringungskosten am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zutreffend beurteilt und im Ergebnis abgelehnt habe, steht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, wonach sich der Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung qualitativ voneinander unterscheiden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; Beschluss vom.
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 97-IV-17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten Altfall

    Im Grundsatz haben sich die Fachgerichte deshalb bei der Entscheidung über die Fortdauer der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung mit den hierfür geltenden Voraussetzungen eingehend auseinanderzusetzen und deren Annahme auf hinreichend gesicherter Tatsachenbasis zu begründen (so für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 72-IV-03 [HS]/Vf. 73-IV-03 [e.A.] unter Verweis auf BVerfGE 70, 297 [307 ff.]; Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
    das Landgericht insbesondere auch die Problematik eines sich durch die lange Maßregelzeit des Beschwerdeführers möglicherweise ergebenden "Sonderopfers" für die Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Beteiligung an den Unterbringungskosten am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zutreffend beurteilt und im Ergebnis abgelehnt habe, steht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, wonach sich der Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung qualitativ voneinander unterscheiden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 BvR 2122/11 - juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 - juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 19. Februar 2002, NStZ 2002, 533 [534]).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht nur, in die Abwägung die Möglichkeit von Vollzugslockerungen einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2021 - 2 BvR 336/20 - juris Rn. 29), sondern auch, bei der Abwägung zwischen dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Interesse des Verurteilten an der Verwirklichung seines Freiheitsrechts aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf die Dauer der bislang erlittenen Freiheitsentziehung in den Blick zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10), wobei mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs die Anforderungen an die Begründung der Entscheidung ebenfalls steigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 - juris Rn. 27; Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 - juris Rn. 111).
  • KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Umfang der

    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB und der Begründung der insoweit zu treffenden Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung des Freiheitsrechtes des Untergebrachten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - juris = NJW 2013, 3228; VerfGH Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 141; NStZ-RR 2013, 145).
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