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   BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09   

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BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09 (https://dejure.org/2010,3491)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 AZR 120/09 (https://dejure.org/2010,3491)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 (https://dejure.org/2010,3491)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrag" in einem Tochterunternehmen

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT; Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 TVöD, § 1 Abs 2 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Tarifvertrags; Anwendung eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen; Voraussetzungen für die Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • Betriebs-Berater

    Konzerntarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Tarifvertrags; Anwendung eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen; Voraussetzungen für die Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Tarifvertrags; Anwendung eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen; Voraussetzungen für die Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf BAT ist mit Ende der Tarifentwicklung lückenhaft geworden ? Tarifbindung eines Tochterunternehmens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2236
  • DB 2011, 600
  • JR 2011, 459
  • NZA-RR 2011, 137
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Es bedarf - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, dass es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .

    d) Die bloße Vorstellung der Beklagten, der Tarifvertrag wirke auch für sie, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17) .

    BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen) .

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06

    Konzerntarifvertrag - Tarifliche Bewährungszeiten

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Es bedarf - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, dass es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19) .

    d) Die bloße Vorstellung der Beklagten, der Tarifvertrag wirke auch für sie, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17) .

    BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen) .

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Denn die Nennung der Vertragsparteien bedarf ebenso wie der gesamte Tarifvertrag der Schriftform (Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 191; s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272; so schon RAG 7. Oktober 1931 - RAG 713/30 - ARS 13, 229, 231) .

    Es bedarf - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

    Ebenso ist den Unterschriften - "für die D AG" - kein die Vertretung der Beklagten andeutender Hinweis beigefügt (s. auch BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272) .

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Daran fehlt es beim TV-S. Auf die Wirksamkeit dieses Tarifvertrages und der dort enthaltenen Differenzierungsklausel kommt es daher auch im vorliegenden Fall nicht an (vgl. hierzu insgesamt auch BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - NJW 2010, 888) .

    a) Die Beklagte ist nicht Partei des TV-S. Sie ist bei Abschluss des Tarifvertrages durch die D AG von dieser nicht wirksam vertreten worden (entsprechend für ein anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - NJW 2010, 888) .

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .

    (1) Dabei kann sich der Wille, auch im Namen bestimmter anderer Unternehmen zu handeln - der Vertreter kann sowohl im eigenen als auch zusätzlich im Namen eines oder mehrerer Vertretener handeln  (BAG 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 b a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) - , nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen (zu § 2 Abs. 2 TVG s. BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - zu I 1.4.1 der Gründe, AP TVG § 2 Nr. 46 = EzA TVG § 2 Nr. 21: "zweifelsfrei aus dem Inhalt der Urkunde ergibt") und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind.

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen) .
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen) .
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Es kann dahinstehen, ob dies bereits das Ergebnis einer einfachen Vertragsauslegung ist, oder ob es insoweit - wegen des Fehlens einer Bezugnahme auch auf die den BAT ersetzenden Tarifverträge - einer ergänzenden Vertragsauslegung bedarf (so BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - im Anschluss an BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, NZA 2010, 401).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Es kann dahinstehen, ob dies bereits das Ergebnis einer einfachen Vertragsauslegung ist, oder ob es insoweit - wegen des Fehlens einer Bezugnahme auch auf die den BAT ersetzenden Tarifverträge - einer ergänzenden Vertragsauslegung bedarf (so BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - im Anschluss an BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, NZA 2010, 401).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
    Die Schriftform nach § 1 Abs. 2 TVG dient der Klarstellung des Inhalts von Tarifverträgen (BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 333) .
  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung,

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

    Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Eine wirksame Vertretung setzt nach § 164 Abs. 1 BGB voraus, dass der Vertreter - neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung - erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat (s. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 15, BAGE 132, 268; 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - zu III 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Nr. 36 = EzA TVG § 1 Nr. 46) .

    Im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung eines abhängigen Unternehmens durch das herrschende innerhalb eines Konzerns beim Abschluss eines Tarifvertrages bedarf es - neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der oder des abhängigen Unternehmen/s für die/das der Tarifvertrag geschlossen werden soll - über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit und Erkennbarkeit der Wille hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 77 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 49; 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 17, BAGE 132, 268) .

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines

    (c) Auch die durch den Senat in dem Urteil vom 7. Juli 2010 (- 4 AZR 120/09 -) im Hinblick auf die Anwendbarkeit eines "Konzerntarifvertrags" aufgestellten Rechtssätze führen im vorliegenden Fall zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Senat hat in der Entscheidung gerade offengelassen, ob der nicht kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltende Tarifvertrag bereits deshalb keine Anwendung finde, weil er als Firmentarifvertrag von der Verweisung im Arbeitsvertrag nicht mit umfasst sei (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 17) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 3 Sa 230/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

    Dieser Sonderzuwendungstarifvertrag der D...-Holding ist durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus formellen Gründen für nicht anwendbar erklärt worden (BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 491/08 und BAG vom 07.07.2010 - 4 AZR 120/09).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist aber nicht mehr zweifelhaft, dass an die Stelle des dynamisch in Bezug genommenen BAT als dessen dynamische Nachfolgeregelung für einen Betrieb wie den der Beklagten der TVöD getreten ist (siehe BAG vom 07.07.2010 - 4 AZR 120/09 - Juris, Rz. 14).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen, für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll, über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für ein oder mehrere abhängige (Konzern-)Unternehmen zu handeln (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2010, 4 AZR 120/09, NZA-RR 2011, 144; BAG, Urteil vom 18.11.2009, a.a.O., dort Rn 17 mwN; BAG, vgl. auch Kilg/Muschal, BB 2007, 1670; Erman/Maier-Riemer, BGB, 15. Auflage 2017, § 164, Rn 8; Staudinger/Schilken, BGB, 2014, § 164, Rn 1; Münchener Kommentar-Schubert, BGB, 7. Auflage 2015, Rn 171 mwN in Fn 598/599).
  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

    (3) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

    Nach der Senatsrechtsprechung begründet der Abschluss eines sog. Konzerntarifvertrags durch die "Konzernmuttergesellschaft" eine Tarifgebundenheit ausschließlich für diese Gesellschaft selbst, aber - unbeschadet der Erstreckung in einer Geltungsbereichsbestimmung - nicht für die nicht selbst tarifschließende "Konzerntochtergesellschaft" (vgl. ausf. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 232/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

    Dafür bedarf es aber selbst bei einer Gleichstellungsabrede entsprechender Anhaltspunkte (BAG 22.04.2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; 07.07.2010 - 4 AZR 120/09 - AP Nr. 77 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; Schaub/Treber 14. Aufl. § 206 Rn. 39).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • LAG Niedersachsen, 19.10.2012 - 6 TaBV 82/10

    Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags; Anfechtung der BR-Wahl

  • LAG Hessen, 03.04.2014 - 9 TaBVGa 42/14

    Wahlvorstand und Übergabe von Beschäftigtenlisten

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