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   KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13 - 161 AR 25/13   

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https://dejure.org/2013,27871
KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13 - 161 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,27871)
KG, Entscheidung vom 29.07.2013 - 4 Ws 92/13 - 161 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,27871)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - 161 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,27871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschleunigungsgrundsatz, Personalausstattung, Justiz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 StPO, § 116 StPO, § 120 StPO, Art 5 Abs 3 MRK, Art 2 Abs 1 GG
    Haftbeschwerdeverfahren: Umfang der Nachprüfung der Beurteilung dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung; Berücksichtigung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung im Haftbeschwerdeverfahren; Zulässigkeit der schematischen Beurteilung anhand genereller Maßstäbe bei der Prognoseentscheidung über das Vorliegen von Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 116 Abs. 1; StPO § 115
    Eingeschränkte Überprüfbarkeit des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren während der laufenden Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haft II: Auch Richter dürfen Urlaub machen, aber sonst bitte mehr als ein HV-Tag/Woche

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Die Hauptverhandlung ist unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen zu beachtenden Anforderungen (vgl. nur BVerfG StV 2008, 198) - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form durchgeführt worden.

    Hinzu kommt, dass in Fällen schon länger andauernder Untersuchungshaft die Anforderungen an die Verfahrensförderung im Regelfall besonders hoch sind; hier können schon kleinere Verzögerungen die Annahme eines Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das hinsichtlich seiner begrenzenden Wirkung auf die Dauer der Untersuchungshaft zugleich im Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot steht (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336, 1337), begründen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2006, 677, 679; StV 2006, 703, 704).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Die Hauptverhandlung ist unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen zu beachtenden Anforderungen (vgl. nur BVerfG StV 2008, 198) - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form durchgeführt worden.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    In der Zeit danach kam es jedoch innerhalb eines Zeitraums von 13 Wochen zu lediglich sechs Verhandlungstagen, von denen einer nur eine knappe halbe Stunde und zwei weitere nur zwei Stunden bzw. wenig mehr als zwei Stunden dauerten und damit die Anforderungen an die gewöhnliche Verhandlungsdauer (vgl. dazu etwa BVerfG StraFo 2013, 160 m.w.N.) verfehlten.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Hinzu kommt, dass in Fällen schon länger andauernder Untersuchungshaft die Anforderungen an die Verfahrensförderung im Regelfall besonders hoch sind; hier können schon kleinere Verzögerungen die Annahme eines Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das hinsichtlich seiner begrenzenden Wirkung auf die Dauer der Untersuchungshaft zugleich im Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot steht (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336, 1337), begründen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2006, 677, 679; StV 2006, 703, 704).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Soweit es die Belastung des Gerichts mit anderen umfangreichen Verfahren angeht, die einer bestmöglichen Verfahrenförderung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entgegenstand und -steht, wirkt sich dieser Gesichtspunkt, der Folge der gegebenen Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln ist, aber nicht zu Lasten des Angeklagten aus (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 668, 671m.w.N.).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Hinzu kommt, dass in Fällen schon länger andauernder Untersuchungshaft die Anforderungen an die Verfahrensförderung im Regelfall besonders hoch sind; hier können schon kleinere Verzögerungen die Annahme eines Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das hinsichtlich seiner begrenzenden Wirkung auf die Dauer der Untersuchungshaft zugleich im Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot steht (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336, 1337), begründen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2006, 677, 679; StV 2006, 703, 704).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Die Hauptverhandlung ist unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen zu beachtenden Anforderungen (vgl. nur BVerfG StV 2008, 198) - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form durchgeführt worden.
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    a) Soweit die Beschwerdeführerin auf eine "Fünf-Jahres-Grenze" hingewiesen hat, hat sie nicht erläutert, welche Vorstellungen und Rechtsfolgen sie mit einer solchen, dem Gesetz und der Rechtsprechung (vgl. etwa Senat StV 2012, 350 m.w.N. = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff; dieser Rechtsprechung folgend u.a. KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -, 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - und 10. August 2012 - 2 Ws 367/12 -) nicht zu entnehmenden "Grenze" verbindet.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Dieses Verhalten ist im Rahmen der Prognoseentscheidung, die bei der Beurteilung der Fluchtgefahr und Eignung milderer Maßnahmen zu treffen ist, zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 Ws 10/12 - KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 -), ohne dass insoweit die Frage eines Vertrauensschutzes für den Angeklagten maßgeblich wäre (so aber KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 Ws 577/11 -).
  • KG, 16.11.2011 - 3 Ws 577/11

    Haftverschonung: Folge einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor Vollzug der

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
    Dieses Verhalten ist im Rahmen der Prognoseentscheidung, die bei der Beurteilung der Fluchtgefahr und Eignung milderer Maßnahmen zu treffen ist, zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 Ws 10/12 - KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 -), ohne dass insoweit die Frage eines Vertrauensschutzes für den Angeklagten maßgeblich wäre (so aber KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 Ws 577/11 -).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Das Beschwerdegericht beschränkt sich auf eine Plausibilitätskontrolle der vom Tatgericht mit Mehrheit getroffenen Würdigung, wobei es sich im Ergebnis auf dessen nachvollziehbare Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung verlassen muss (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 -, vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -, vom 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 = OLGSt StPO § 112 Nr. 17, vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - und vom 6. November 2014 - 4 Ws 112/14 -, jeweils mwN).
  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. April 2020 - 3 Ws 300/22 - KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 4 Ws 25/18 - und 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - alle juris).
  • KG, 18.04.2016 - 4 Ws 40/16

    Schöffen wirken an Haftentscheidungen während laufender und unterbrochener

    Das Beschwerdegericht beschränkt sich auf eine Plausibilitätskontrolle der vom Tatgericht mit Mehrheit getroffenen Würdigung, wobei es sich im Ergebnis auf dessen nachvollziehbare Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung verlassen muss (vgl. zum Ganzen nur BGH NJW 2013, 247; NStZ-RR 2013, 16; StV 2004, 143; 1991, 525; Senat, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 -, vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -, vom 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - [OLGSt StPO § 112 Nr. 17], vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 - und vom 6. November 2014 - 4 Ws 112/14 -, jeweils mwN).
  • KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14

    Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach

    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegungspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 -, juris), so muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen Grundlage zu treffen (vgl. BGH a.a.O.).
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