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   BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08   

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BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 (https://dejure.org/2010,607)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 (https://dejure.org/2010,607)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 (https://dejure.org/2010,607)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage; Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • Bundesarbeitsgericht

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage - Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 1 TVG
    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage - Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage; Einmalzahlungen aus den sogenannten Entgelt-Rahmenabkommen (ERA)-Strukturkomponenten

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage - Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage - Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage - Einmalzahlung aus den ERA-Strukturkomponenten nach § 4c TV ERA-APF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage; Einmalzahlungen aus den sogenannten ERA-Strukturkomponenten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Tarifvertrags: Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Strukturkomponente des Entgeltrahmenabkommens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlung einer ERA-Strukturkomponente - unzulässige Feststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zahlung einer ERA-Strukturkomponente - unzulässige Feststellungsklage

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Die Elementenfeststellungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 968 (Ls.)
  • DB 2010, 2232
  • DB 2010, 24
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (so zur Eingruppierungsfeststellungsklage BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin BAG 9. November 2001 -  4 AZR 757/00  - zu I 2 b der Gründe, aaO).

    Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages (zu den Maßstäben der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages s. nur BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240).

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 9. November 2001 -  4 AZR 757/00  - zu I 2 b der Gründe, aaO) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (so zur Eingruppierungsfeststellungsklage BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin BAG 9. November 2001 -  4 AZR 757/00  - zu I 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Eine Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts nach § 562 Abs. 1 ZPO und die Zurückverweisung nach § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht ist nur dann geboten, wenn die klagenden Parteien nach dem Verfahrensverlauf nicht ausreichend Gelegenheit und Veranlassung gehabt hätten, einen Antrag zu stellen, der den Erfordernissen des § 256 Abs. 1 ZPO entspricht (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 16, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .

    Der Siebte Senat hat den bei ihm anhängigen Rechtsstreit deshalb zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil der Kläger ursprünglich einen grundsätzlich sachdienlichen und zulässigen Klageantrag gestellt hatte, diesen jedoch auf Anregung des Arbeitsgerichts in einen unzulässigen Feststellungsantrag abgeändert hatte (- 7 AZR 387/08 - Rn. 16, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Allerdings sind die Gerichte gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit auszulegen, damit hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 34 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 34 Nr. 1) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 ) .
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Aufgrund dieses Vortrages der Beklagten hatten die klagenden Parteien ausreichend Anlass, ihren Antrag, ggf. in Form eines Hilfsantrages, und ihren Vortrag weiter zu konkretisieren, ohne dass ein richterlicher Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO geboten gewesen wäre (vgl. BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 37 ff. mwN, NZA-RR 2007, 495) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 175/08

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Das gilt auch dann, wenn man davon ausgeht, es handele sich bei § 4c ERA-APF für die Auszahlungszeiträume nach dem 28. Februar 2006 nicht lediglich um eine schuldrechtliche Abrede der Tarifvertragsparteien, sondern bereits um eine tarifliche Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 TVG, die die Verpflichtung des Arbeitgebers jedoch lediglich dem Grunde nach regelt (so BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 175/08 - Rn. 18, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 134 für den gleichlautenden § 4c TV ERA-APF Berlin-Brandenburg) .
  • LAG Köln, 17.07.2008 - 10 Sa 1234/07

    Anspruch auf tarifliche Strukturkomponenten des Anpassungsfonds gegen nicht

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2008 - 10 Sa 1234/07 - aufgehoben.
  • ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2394/07

    Bezugnahmeklausel, ERA-APF, Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
    Die Berufungen der klagenden Parteien gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 23. August 2007 - 1 Ca 3023/07, 1 Ca 3024/07, 1 Ca 3025/07, 1 Ca 3026/07 - und 30. August 2007 - 22 Ca 2394/07, 22 Ca 2395/07 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig abgewiesen werden.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3025/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

  • ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07

    Anspruch auf Auszahlung von Strukturkomponenten des Entgeltrahmenabkommens

  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3024/07

    Fortgeltung von tariflichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3026/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Ob für diesen sog. Elementenfeststellungsantrag (vgl. zum Begriff, BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 19 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht, kann dahingestellt bleiben.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    Das Feststellungsinteresse iSd. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21) .

    Das ist bei einem Antrag auf Feststellung einer Berechnungsmethode dann der Fall, wenn über weitere Faktoren der Berechnung kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien in einem unstreitigen Verfahren selbst umgesetzt werden kann (vgl. zu einem auf Feststellung einer Zahlungsverpflichtung gerichteten Antrag: BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - aaO) .

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Durch die gerichtliche Entscheidung kann der Streit der Parteien über die - dynamische - Anwendbarkeit des TVöD und der diesen ergänzenden Tarifverträge sowie des TVÜ-VKA auf ihr Arbeitsverhältnis insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien im Umfang des gestellten Antrags geklärt werden (zu diesem Erfordernis BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN) .
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