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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 04.04.2014

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10701
OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,10701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,10701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,10701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3, § 36, ROG § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsLPlG § 8 Abs. 3
    Windenergieanlage, Soll-Ziel, Regionalplan, in Aufstellung befindliche Ziele, Abhilfebescheid, Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Rn. 11 Auf die Zulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - aufgehoben.

    Das Regierungspräsidium Chemnitz als Widerspruchsbehörde hatte deshalb die Voraussetzungen des § 35 BauGB für das Vorhaben des Klägers auf den Widerspruch der Beigeladenen zu 1 hin in vollem Umfang zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010 - 4 C 4/08 -, juris Rn. 32).

    Dabei kann auch eine spätere tatsächliche Entwicklung nach dem maßgebenden Zeitpunkt, in dem die Prognose zu stellen ist, Bedeutung gewinnen (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, a. a. O., Rn. 17).

    Zur Begründung kann hierzu auf die zutreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - verwiesen werden, die sich der Senat zu Eigen macht.

    Um das private Interesse des Klägers an der Verwirklichung des Vorhabens gegen die in Aufstellung befindliche Planung nachvollziehend abwägen zu können, muss feststehen, welche Belange bereits Gegenstand der planerischen Abwägung waren und ob auf dem Grundstück des Klägers besondere Umstände vorliegen, die bei der Abwägung - insbesondere wegen der unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung - noch nicht berücksichtigt wurden (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, a. a. O., Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind sie nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8/10 -, juris Rn. 7).

    In ihrer Grundstruktur unterscheiden sich Soll-Vorschriften mit der in der Normstruktur angelegten Abweichungsmöglichkeit in atypischen Fällen nicht von landesplanerischen Aussagen, die dem Regel-Ausnahme-Muster folgen; sie stellen keine eigenständige Zielkategorie des Raumordnungsrechts dar (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2010, a. a. O., juris Rn. 9).

    Der Plangeber muss vielmehr selbst Anhaltspunkte für die Reichweite atypischer Fälle liefern (BVerwG, Urt. vom 16. Dezember 2010, a. a. O., juris Rn. 10).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Unter dieser Voraussetzung ist es ihm unbenommen, selbst zu bestimmen, wie weit die Steuerungswirkung reichen soll, mit der von ihm geschaffene Ziele Beachtung beanspruchen, sofern nicht die abschließende Abwägung auf eine andere Stelle verlagert wird (BVerwG, Urt. v. 22. Juni 2011 - 4 CN 4/10 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Rn. 62 Die positive Erwartung eines Erstarkens von Z 8.2.5 zu einem verbindlichen Ziel wird hier nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich der Plangeber zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen harten und weichen Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren muss (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, BVerwGE 145, 231, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Selbst wenn man hier einen erheblichen Abwägungsmangel annähme, wäre dieser wegen Versäumung der Rügefrist nach § 8 Abs. 3 SächsLPlG in der bei Inkrafttreten des Regionalplanes geltenden Fassung unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. April 2013 - 4 CN 2.12 - Rn. 9).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Rn. 61 Die Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen erfordert eine gestufte Prüfungsreihenfolge (BVerwG, Beschl. v. 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 4 A 622/10
    Hierbei ist von dem aus dem Abwägungsgebot abzuleitenden Grundsatz auszugehen, dass eine Planung fehlerhaft ist, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt wurde, was hätte eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK- Urt. v. 19. Juli 2012 - 1 C 40/11 - Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan; …

    Diese Regelung enthält einen zwingenden, "vor die Klammer des Abwägungsprozesses gezogenen" Planungsleitsatz für bestehende Ziele der Raumordnung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 -, juris Rn. 52;… Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 1 Rn. 60, 124 ff.), die mit der strikten Bindungswirkung von verbindlichen, letztabgewogenen raumordnerischen Festlegungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG) gegenüber öffentlichen Stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG korrespondiert.

    Ausgehend davon kann eine gemeindliche Feinabstimmung insbesondere dazu genutzt werden, Standorte innerhalb eines ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiets zu konkretisieren; eine inhaltlich abweichende Planung in Bezug auf das ausgewiesene Vorrang- und Eignungsgebiet bleibt ihr jedoch verwehrt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25 November 2003 - 4 BN 60.03 -, juris Rn. 5 und 8; SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 - a. a. O. -, juris Rn. 42;… OVG M-V, Urt. v. 20. Mai 2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 70;… OVG NRW, Urt. v. 28. November 2011 - 8 A 4744/06 -, juris Rn. 72;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 29.07.2015 - 4 A 209/14

    Windkraftanlage, Regionalplan, Abwägungsfehler, Tabuzonen, Rüge

    Rn. 23 In seinem Urteil vom 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 - hat der Senat auf die Bekanntmachung am 17. Januar 2008 abgestellt (…juris Rn. 65).

    3. Bezüglich der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 SächsLPlG 2001 ist das 48 Verwaltungsgericht von dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 - abgewichen.

  • OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Trassenkorridor, Bundesfernstraße, Ziele, …

    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 9) und dem 4. Senat des erkennenden Gerichts (Urt. v. 20. Januar 2014 - 4 A 622/10 -, juris Rn. 53) davon aus, dass landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift ebenfalls die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen können.

    Unter dieser Voraussetzung ist es ihm unbenommen, selbst zu bestimmen, wie weit die Steuerungswirkung reichen soll, mit der von ihm geschaffene Ziele Beachtung beanspruchen, sofern nicht die abschließende Abwägung auf eine andere Stelle verlagert wird (SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 a. a. O.).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 36-IV-14
    Mit seiner am 19. Juni 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2014 (4 A 622/10) und gegen § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG) vom 24. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 259).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies mit Urteil vom 20. Januar 2014 (4 A 622/10) die Klage des Beschwerdeführers ab, mit der er sich gegen die Aufhebung eines ihm erteilten Vorbescheides und einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage wendete.

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.04.2014 - 4 A 622/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15670
OVG Sachsen, 04.04.2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,15670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,15670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2014 - 4 A 622/10 (https://dejure.org/2014,15670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 120 Abs. 1
    Ergänzungsurteil, Kostenentscheidung, Ergänzungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2014 - 4 A 622/10
    Mit Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten bleibt.
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