Rechtsprechung
| VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10 |
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§ 6 Abs 1 BImSchG, § 7 Abs 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 BNatSchG, § 45 Abs 7 BNatSchG, § 67 Abs 2 BNatSchG
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 8 Windkraftanlagen mit Artenschutzkonflikt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Die Untersagung stellt ein Sicherungsmittel dar, mit dessen Hilfe es sich verhindern lässt, dass die Verwirklichung zukünftiger Ziele bereits im Vorfeld der Planung vereitelt oder wesentlich erschwert wird, und hat zur Folge, dass ein ansonsten zulässiges Vorhaben einer Privatperson nicht zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364).Sie erschöpft sich in einer bloßen Sicherungsfunktion und ist in ihren Wirkungen der Zurückstellung und der Veränderungssperre in Sinne der §§ 14 und 15 BauGB vergleichbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 - a.a.O.).
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OVG LSA, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).Die getroffenen Annahmen unterliegen der gerichtlichen Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06
Baugenehmigung für Windkraftanlage
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OVG LSA, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).Liegt ein Verstoß gegen einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand vor, stehen dem Vorhaben regelmäßig auch Belange des Naturschutzes im Sinne von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 BauGB entgegen (vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Landesplanerische Untersagungsverfügung
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Dass die Planung der Beigeladenen zu 2) aber von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - Juris), ergibt sich weder aus dem Vorbringen der Klägerin noch ist dies sonst ersichtlich. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01
Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Rn. 74 Soweit der Vorhabenstandort im Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk C-Stadt vom 21. März 2000 als Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung ausgewiesen war, lässt sich daraus schon deshalb kein Vertrauensschutz herleiten, weil das Regionale Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk C-Stadt bereits mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 11. November 2004 (2 K 144/01) für nichtig erklärt worden war. - BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist hingegen nicht gegeben, wenn das Vorhaben jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - und Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - jeweils zitiert nach Juris, ständige Rechtsprechung zu Fernstraßenplanfeststellung; OVG LSA, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Rn. 54 Schließlich liegt entgegen der Auffassung der Klägerin ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erst bei einem die lokale Population gefährdenden Kollisionsrisiko vor (in diesem Sinne wohl VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - Juris und OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - Juris). - OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03
Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Dies entspricht den Darlegungen in dem vom Beklagten vorgelegten wissenschaftlichen Fachbeitrag von Mammen & Mammen (Einschätzung der Situation und der Gefährdung des Rotmilans durch WEA in der Querfurter Platte, 2008) sowie den Ausführungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 29. Mai 2007 (1 KO 1054/03, ZfBR 2008, S. 60), die sich auf ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten stützen. - VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09
Windkraftanlagen in Detmold dürfen gebaut werden - lokale Rotmilanpopulation …
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Rn. 54 Schließlich liegt entgegen der Auffassung der Klägerin ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erst bei einem die lokale Population gefährdenden Kollisionsrisiko vor (in diesem Sinne wohl VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - Juris und OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - Juris). - OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07
Erteilung eines Bauvorbescheides
Auszug aus VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Insoweit bedarf es entgegen der Auffassung der Klägerin keiner weiteren "Umsetzung" durch Erlass eines Bescheids über die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens (so aber OVG Bautzen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 B 14/07 - Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
- VG Potsdam, 15.12.1994 - 4 K 956/93
Heranziehung zur Zahlung von Gebühren aus der Umlage des Wasserverbandsbeitrages; …
- VG Cottbus, 05.03.2015 - 4 K 374/13
Immissionsschutzrecht
Erfolgt die Untersagung demselben Hoheitsträger gegenüber, so liegt nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen und von der Kammer geteilten Auffassung hingegen lediglich eine interne ("fachliche") Weisung vor (OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 6. August 2012 - 2 L 6/10 - juris Rn. 47; OLG Naumburg…, Urteil vom 13. März 2014 - 2 U 26/13 - juris Rn. 45; VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 64;… Schmitz, a. a. O., Rn. 122 m. w. N.).Die befristete Untersagung gemäß § 14 Abs. 2 ROG bewirkt, dass Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen für die Dauer der Befristung nicht mehr getroffen werden dürfen (…vgl. Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky, a. a. O., § 14 Rn. 81;… Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 14 Rn. 25; siehe auch VG Halle, Urteile vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - und vom 23. November 2010 - 4 A 38/10 -, beide juris).
39 ff.) bedarf eine befristete raumordnungsrechtliche Untersagung keiner Umsetzung (im Verwaltungsverfahren) durch die Genehmigungsbehörde; die Untersagung steht für die Zeit ihrer Geltungsdauer der Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vielmehr unmittelbar entgegen (vgl. VG Halle, Urteile vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - und vom 23. November 2010 - 4 A 38/10 -, beide in juris).
Der jeweilige Antragsteller wird mit Blick auf die Auswirkung einer befristeten Untersagung auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren auch nicht rechtsschutzlos gestellt, da die Rechtmäßigkeit der Untersagung im Rahmen einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO inzident geprüft wird und die Untersagung der Erteilung der Genehmigung nur dann entgegen steht, wenn sie rechtmäßig ergangen ist und ihre Voraussetzungen nicht weggefallen sind (VG Halle, Urteile vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 64 …und vom 23. November 2010 - 4 A 38/10 - juris Rn. 68).
- VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10 In seine Prognose hat der Beklagte zunächst eingestellt, dass es sich beim Rotmilan um eine Vogelart handelt, welche artspezifisch häufiger an Windenergieanlagen verunglückt als andere und daraus auf eine allgemeine Gefährdung von Exemplaren dieser Vogelart durch Windkraftanlagen geschlossen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung bereits OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 70; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 154; Thüringer OVG…, Urteil vom 29. Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris Rn. 54;VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 33; VG Schwerin, Urteil vom 25. November 2010 - 7 A 1583/09 - n. v., S. 16 EA; VG Berlin…, Urteil vom 4. April 2008 - 10 A 15.08 - juris Rn. 55; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 13 f. EA).
Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist - wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt - individuenbezogen, es kommt also - anders als beim Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG - gerade nicht auf Auswirkungen auf die Gesamtpopulation oder die lokale Population an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 82; VG Halle, Urteile vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 54 …sowie vom 24. März 2011 - 4 A 46/10 - juris Rn. 45; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 19 f. EA; a.A. wohl: OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 149; Thüringer OVG…, Urteil vom 29. Mai 2007 - 1 KO 1054/03 - juris Rn. 56; VG Arnsberg, Urteil vom 22. November 2012 - 7 K 2633/10 - juris Rnrn.
Mit Blick auf die Gewichtigkeit der in § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG genannten Ausnahmegründe ist das mit der Errichtung von Windenergieanlagen verbundene Interesse an der Energiegewinnung nicht als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses anzusehen (vgl. VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 55).
- VG Minden, 21.09.2022 - 9 K 4760/18 Rn. 214 Vgl. VG Halle (Saale), Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 -, juris Rn. 56.
- OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen …
Insoweit werden nicht die gleichen Anforderungen gestellt wie bei der Prüfung, ob einem privilegierten Vorhaben in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB entgegenstehen (vgl. OVG LSA, Beschluss v. 23.12.2008, 2 M 216/08; VG Halle, Urteil v. 19.08.2010, 4 A 9/10 , beide zitiert nach juris). - VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche …
Der Bürger ist insbesondere insoweit nicht rechtsschutzlos gestellt, weil die Untersagungsverfügung nur dann der Erteilung der Genehmigung (des Vorbescheids) entgegensteht, wenn sie rechtmäßig ergangen ist und ihre Voraussetzungen nicht entfallen sind, was vom Gericht inzident in dem auf Erteilung der Genehmigung gerichteten Verfahren zu prüfen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 HAL - siehe auch VG Halle, Urteil vom 24. November 2009 - 2 A 21/08 HAL - Juris; zur Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen: VG Potsdam, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 K 956/93 - LKV, 1995, 258; VG Dessau, Urteil vom 30. November 2005 - 1 A 280/05 DE -).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 08.02.2011 - 4 A 9/10 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 08.02.2011 - 4 A 9/10
- OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 7 LB 70/14
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 06.04.2010 - 4 A 9/10 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.04.2010 - 4 A 9/10
- BVerwG, 20.07.2010 - 8 B 53.10
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