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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18270
BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25 (https://dejure.org/2025,18270)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2025 - 4 ARs 3/25 (https://dejure.org/2025,18270)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 (https://dejure.org/2025,18270)
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  • HRR Strafrecht

    § 73a Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 73d StGB a.F.; § 76a Abs. 4 StGB; § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG
    Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangten Gegenständen (gegenständliches Vorhandensein des Einziehungsgegenstandes im Vermögen des Betroffenen bei Begehung der Anknüpfungstat)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21

    Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung; …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13; Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).

    Das zuvor Verbrauchte wie auch das erst später (deliktisch) Erworbene unterfällt den §§ 73a, 73c StGB nicht (BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… ebenso Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4: "noch bzw. schon im Vermögen des Angeklagten vorhanden").

    Ob neben dieser zeitlichen Verbindung in besonderen Fällen weitere, sachliche Einschränkungen zu einer verfassungskonformen Auslegung der § 73a, § 73c StGB geboten sein können (vgl. das Beispiel einer Beleidigung als Anknüpfungstat bei Bittmann, NZWiSt 2022, 404, 407), braucht zur Beantwortung des vorliegenden Anfragebeschlusses nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe; Einziehung von …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31; Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).

    Dazu, diese Beziehung sicherzustellen und eine grenzenlose Abschöpfung von Vermögen aus zur Anknüpfungstat in keiner solchen stehenden Herkunftstaten zu verhindern, dient die Beschränkung des § 73a StGB auf Gegenstände, die bei Begehung der Anknüpfungstat im Tätervermögen vorhanden waren (vgl. zur Wertersatzeinziehung in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13; zum erweiterten Verfall bereits Arzt, Anlage I zum Protokoll Nr. 75 zur Anhörung im Rechtsausschuss am 15. März 1990, wonach aus rechtsstaatlichen Gründen ein "Verdachtszusammenhang", wenigstens aber ein zeitlicher Konnex zu fordern sei).

    Rn. 14 cc) Für die so begründete rechtliche Gleichbehandlung der erweiterten gegenständlichen Einziehung und der erweiterten Wertersatzeinziehung spricht schließlich auch die Gesetzeshistorie (aA BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 14).

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20

    Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).

    Nur unter dieser Voraussetzung könnten sie auch die Grundlage für die Anordnung der subsidiären (erweiterten) Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB bilden - soweit sie im Anordnungszeitpunkt nicht (mehr) gegenständlich eingezogen werden können (so BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10).

  • BGH, 27.01.2025 - 4 StR 486/24

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein im Vermögen …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 3 Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24 Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23 Rn. 11;… vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6).

    Damit stellt sie eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass strafrechtliche Sanktionen oder sonstige Rechtsfolgen nur verhängt werden dürfen, wenn eine konkrete Straftat in dem dafür vorgesehenen strafprozessualen Verfahren ordnungsgemäß zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. zu § 73d StGB aF BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82 f.), und ist aus diesem Grund nur subsidiär gegenüber der Einziehung in möglichen Strafverfahren wegen der Herkunftstaten in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24 Rn. 12;… Urteil vom 21. März 2024 - 3 StR 163/23 Rn. 19;… Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 18; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f.).

  • BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24

    Erweiterte Wertersatzeinziehung

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).

    Wird es hingegen vor Urteilserlass bei der Justizkasse eingezahlt, so wäre das Gericht an der Einziehung eines der Bargeldsumme entsprechenden Geldwertes gehindert, falls es diesen Nachweis nicht führen könnte; auch die Einziehung eines Auszahlungsanspruchs gegen die Justizkasse wäre dann nicht möglich, weil sie sich auf ein Surrogat richten würde, wofür § 73a StGB keine Rechtsgrundlage bietet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18 Rn. 4).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Als ein solcher Sachgrund kommt die Begehung der Anknüpfungstat unter dem Gesichtspunkt ihrer indiziellen Bedeutung für die bemakelte Herkunft der nicht aus ihr stammenden Abschöpfungsgegenstände in Betracht (vgl. Gebauer, ZRP 2016, 101, 104; Rönnau/Begemeier, NZWiSt 2016, 260, 264, jew. zum RefE; vgl. auch - zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB aF - BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077, wonach das Tatgericht "gehalten" ist, die Begehung der Anlasstat in seine Überzeugungsbildung betreffend die Herkunftstaten einzubeziehen).
  • BGH, 21.03.2024 - 3 StR 163/23

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (kassenärztlicher Abrechnungsbetrug; …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Damit stellt sie eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass strafrechtliche Sanktionen oder sonstige Rechtsfolgen nur verhängt werden dürfen, wenn eine konkrete Straftat in dem dafür vorgesehenen strafprozessualen Verfahren ordnungsgemäß zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. zu § 73d StGB aF BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82 f.), und ist aus diesem Grund nur subsidiär gegenüber der Einziehung in möglichen Strafverfahren wegen der Herkunftstaten in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24 Rn. 12; Urteil vom 21. März 2024 - 3 StR 163/23 Rn. 19;… Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 18; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f.).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7; Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23

    Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Rn. 15 (1) Richtig ist zwar, dass in der Gesetzesbegründung zu den Vorgängerregelungen über den erweiterten Verfall der Zeitpunkt des Vorhandenseins im Tätervermögen nur für den Wertersatzverfall angesprochen ist (…vgl. BT-Drucks. 11/6623, S. 8;… in Bezug genommen von BT-Drucks. 12/989, S. 24; so auch die dazu ergangene Rechtsprechung, vgl. die Nachweise im Anfragebeschluss, BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 26).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines …

    Auszug aus BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
    Damit stellt sie eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass strafrechtliche Sanktionen oder sonstige Rechtsfolgen nur verhängt werden dürfen, wenn eine konkrete Straftat in dem dafür vorgesehenen strafprozessualen Verfahren ordnungsgemäß zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. zu § 73d StGB aF BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82 f.), und ist aus diesem Grund nur subsidiär gegenüber der Einziehung in möglichen Strafverfahren wegen der Herkunftstaten in Betracht zu ziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - 4 StR 486/24 Rn. 12;… Urteil vom 21. März 2024 - 3 StR 163/23 Rn. 19;… Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 18; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f.).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …

  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche …

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 199/21

    Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der …

  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

  • BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21

    Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 312/21

    Einziehung (Erlangen durch die Tat bei mittelbarem Erlangen über einen anderen …

  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem …

  • BGH, 18.06.2024 - 4 StR 450/23

    Hehlerei (Vollendung: Absatzhilfe, Absatzerfolg, Versuch); Einziehung …

  • BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25

    Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist

    Rn. 9 Hierauf hat der 4. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25;… vgl. auch Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 58/25 Rn. 8).
  • BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23

    Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine …

    Rn. 6 Auf seine Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 und 3 GVG (BGH, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23, NStZ 2025, 542; vgl. dazu auch Anmerkungen Zivanic NStZ 2025, 546 und Bittmann NZWiSt 2025, 209) hat der 4. Strafsenat mit näherer Begründung erklärt, dass er an seiner Rechtsprechung festhalte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25).

    Rn. 8 1. Der Senat teilt nicht die im Antwortbeschluss des 4. Strafsenats vertretene Auffassung, Einschränkungen der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB müssten notwendig auch für die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 7 ff.).

    Rn. 12 Selbst wenn man die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nur bei der Unmöglichkeit der erweiterten Einziehung von Gegenständen zulassen wollte, die schon zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat im Tätervermögen vorhanden waren (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 6 mit Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… vom 10 11 12 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4 (dort indes nicht tragend); kritisch etwa Zivanic, NStZ 2025, 546 und Bittmann, NZWiSt 2025, 209), folgte daraus nicht, dass nachträglich erlangte Gegenstände, deren erweiterte Einziehung möglich ist, dem Täter belassen werden müssten.

    Rn. 13 b) Nicht zu überzeugen vermag das Argument des 4. Strafsenats, dass die Restriktion der erweiterten Einziehung von Wertersatz aus dem Wortlaut der beiden Formen der Vermögensabschöpfung zugrunde liegenden Norm des § 73a StGB hergeleitet werde und deshalb für beide Formen gleichermaßen gelten müsse (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 9).

    Rn. 14 c) Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass die "rechtliche Ungleichbehandlung" von erweiterter Einziehung nach § 73a StGB und erweiterter Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB zu "eher zufälligen" Ergebnissen führe (so BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 8).

    Die zeitliche Beschränkung des § 73a StGB diene dazu, eine solche Beziehung sicherzustellen und eine grenzenlose Abschöpfung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14).

    Rn. 17 Den Vorschriften der erweiterten Einziehung ist ein solch enges Verständnis nicht zugrunde zu legen (so aber BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 9).

    Rn. 18 Das Bedürfnis nach einer der gesetzgeberischen Absicht entgegenstehenden Einschränkung kann auch nicht durch den Hinweis auf besonders schützenswürdige Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen hergeleitet werden (so aber BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14).

    Sie ergeben sich auch nicht aus der im Antwortbeschluss des 4. Strafsenats zitierten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 14) Passage der Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, NJW 2004, 2073, 2077).

  • BGH, 21.10.2025 - 4 StR 58/25

    Erweiterte Einziehung (gegenständliches Vorhandensein bei Tatbegehung: noch …

    An diesem Erfordernis hält der Senat auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen Anfrage des 5. Strafsenats und deren gleichgerichteten Beantwortung durch den 3. Strafsenat fest (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. März 2025 - 5 StR 312/23 Rn. 5 ff.;… Beschluss vom 15. April 2025 - 3 ARs 2/25 Rn. 5 ff.; Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 5 ff.).
  • LG Essen, 30.06.2025 - 65 KLs 16/25

    Einziehung

    Dies ist aber für die Einziehung nach § 73a StGB erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.2025, 4 ARs 3/25).
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