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Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1516
BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06 (https://dejure.org/2008,1516)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 4 AZR 602/06 (https://dejure.org/2008,1516)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 (https://dejure.org/2008,1516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • openjur.de

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1; ; TVG § ... 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; MTV für die Angestellten der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie idF vom 24. Mai 2002; ; TV über die Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens idF vom 1. November 1997; ; Standortsicherungsvertrag vom 3. September 2003

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegbarkeit einer Verweisungsklausel aus dem Arbeitsvertrag als so genannte Gleichstellungsabrede bei Tarifbindung des Arbeitgebers; Abgrenzung zwischen einem Tarifvertrag i.S. des Tarifvertragsgesetzes (TVG) und einer Vereinbarung anderer Art; Verweisung auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Tarifrecht; Gleichstellungsabrede - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrages; Konkurrenz vertraglich in Bezug genommener Tarifverträge; Teilbetriebsübergang; tarifliche Regelung als ein Element eines Standortsicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2598
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    (1) Die Auslegung der Bezugnahmeklausel in dem Formulararbeitsvertrag nach §§ 133, 157 BGB durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 mwN; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).

    Er wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Es kam der Rechtsvorgängerin der Beklagten mithin für den Kläger erkennbar darauf an, dass die für den Betrieb einschlägigen kollektivrechtlichen Rechtsnormen für die im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannte Branche insgesamt im Arbeitsverhältnis des Klägers Anwendung finden (vgl. Senat 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 190).

    demjenigen, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (Senat 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 189 f.; BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 30).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    (1) Die Auslegung der Bezugnahmeklausel in dem Formulararbeitsvertrag nach §§ 133, 157 BGB durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 mwN; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).

    aa) § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht nur die kongruente Tarifgebundenheit an den Tarifvertrag bei dem Erwerber voraus (vgl. ua. Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - BAGE 114, 332; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296), sondern auch, dass dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.

  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien Regelungen treffen wollten, die von ihrer Regelungskompetenz erfasst werden und damit auch Wirksamkeit entfalten können (BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208, 214 f.).

    Jedenfalls für die tarifvertraglichen Regelungen in Nr. 1 kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sie verantwortlich von den unterzeichnenden Tarifvertragsparteien vereinbart worden sind und als Tarifvertragsbestimmungen gelten sollen (vgl. zur Auslegung eines "Konsolidierungsvertrages", der von Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft unterschrieben worden ist, als Tarifvertrag, dessen Wirksamkeit die zusätzliche Unterschrift des Betriebsrats nicht entgegensteht BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Er wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    aa) § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht nur die kongruente Tarifgebundenheit an den Tarifvertrag bei dem Erwerber voraus (vgl. ua. Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - BAGE 114, 332; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296), sondern auch, dass dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 -BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    aa) § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht nur die kongruente Tarifgebundenheit an den Tarifvertrag bei dem Erwerber voraus (vgl. ua. Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - BAGE 114, 332; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296), sondern auch, dass dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 -BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.).
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 -BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

  • LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen …

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 227/02

    Ablösung einer Zuwendungsregelung durch neuen Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    b) Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (…14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326;… 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38;… 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff.).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Der Senat ging davon aus, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. nur 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.).

    Rn. 33 dd) Die Beklagte und das Landesarbeitsgericht berufen sich zur Rechtfertigung ihrer entgegengesetzten Rechtsauffassungen, was die Bedeutung und Wirkung einer Gleichstellungsabrede in Fällen wie dem vorliegenden angeht, zu Unrecht auf die Senatsentscheidungen vom 4. September 1996 (- 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97) und 23. Januar 2008 (- 4 AZR 602/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38).

    Rn. 35 (2) Auch soweit das Landesarbeitsgericht auf das Senatsurteil vom 23. Januar 2008 (- 4 AZR 602/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38) hinweist, worin der Senat zu seiner eigentlichen Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede zurückgekehrt sei, werden der dort behandelte Lebenssachverhalt ausgeblendet und die dortigen Rechtsausführungen im entscheidenden Punkt nicht ausreichend gewürdigt.

    Zur Klärung der Rechtslage griff der Senat auf den auch hier zugrunde gelegten Ansatz zurück, es gehe auf der Grundlage der vereinbarten Gleichstellungsabrede darum, den dortigen Kläger so zu stellen, "als sei er wie ein Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft … ebenso wie der Arbeitgeber an die in Bezug genommenen Tarifverträge der Branche gebunden" (- 4 AZR 602/06 - aaO).

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Soweit vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des Senats (BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 24; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 b bb (2) (a) der Gründe, BAGE 114, 186) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (…BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27).
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