Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 40 Abs 1 S 5 HSchulG BB 2014, § 43 Abs 1 S 3 HSchulG BB 2014, § 43 Abs 2 S 1 HSchulG BB 2014, § 44 Abs 2 S 2 HSchulG BB 2014, § 108 BG BB 2009
Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erst nach dem Ende eines Beamtenverhältnisses auf Zeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 40 Abs 1 S 5 HSchulG BB, § 43 Abs 1 S 3 HSchulG BB, § 43 Abs 2 S 1 HSchulG BB, § 44 Abs 2 S 2 HSchulG BB, § 108 BG BB, § 121 BG BB, § 122 BG BB, § ... 4 BeamtStG, § 6 BeamtStG, § 8 Abs 4 BeamtStG, Art 19 Abs 4 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 18.01.2017 - 2 K 804/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
- BVerwG, 17.06.2022 - 2 B 20.21
- BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
- BVerwG, 01.02.2024 - 2 C 20.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - 4 B 5.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Ebenso wenig kommt eine Vorlage des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Regelungen im Brandenburgischen Hochschulgesetz über die Erstberufung von Professorinnen und Professoren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit in Betracht (vgl. zum Erfordernis einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für die Ausnahme vom Lebenszeitprinzip: BVerfG, Beschluss vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 - juris Rn. 38; zur Verfassungswidrigkeit der funktionsunabhängigen Erstberufung von Professoren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit: Spitzelei, ZBR 2020, 19 ).Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Weg in seinem Beschluss vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 - (juris) jedoch nicht beschritten.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Dies habe auch der erkennende Senat im Verfahren OVG 4 S 2.17 bereits entschieden.Rn. 37 Soweit der Senat in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 20. Februar 2017 (- OVG 4 S 2.17 - juris Rn. 13) zu dem in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufenen Hochschulkanzler ausgeführt hat, dass im Fall der Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Regelungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes einem Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch nach dem Ende des Zeitbeamtenverhältnisses "nicht von vornherein die Berechtigung abgesprochen werden" könne, wird hieran nicht festgehalten.
- VG Potsdam, 22.03.2013 - 2 L 98/13
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Rn. 12 Ebenfalls am 5. März 2013 stellte die Klägerin Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO, zum einen zielend auf eine einstweilige Verpflichtung der Universität Potsdam, bei dem Ministerium die Entfristung des Dienstverhältnisses zu beantragen bzw. hilfsweise, hierüber erneut zu entscheiden (VG 2 L 97/13), zum anderen zielend auf eine Verpflichtung des beklagten Landes, das Dienstverhältnis zu entfristen bzw. hilfsweise, erneut über die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden und sie, die Klägerin, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig weiter zu beschäftigen (VG 2 L 98/13).Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die beigezogenen Akten zu den vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 2 L 97/13 und VG 2 L 98/13 (OVG 4 S 27.13) ergänzend Bezug genommen.
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Rn. 42 Für eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- bzw. Schadensersatzprozesses besteht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - d.h. der vorliegend nicht gegebenen Erledigung eines Verwaltungsaktes bzw. eines Anspruchs auf Erlass eines Verwaltungsaktes (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) nach Klageerhebung - grundsätzlich kein Bedürfnis, weil die aufgeworfene Rechtsfrage in dem beabsichtigten Zivilprozess als Vorfrage geklärt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9;… Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 - juris Rn. 11). - BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Rn. 42 Für eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- bzw. Schadensersatzprozesses besteht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - d.h. der vorliegend nicht gegebenen Erledigung eines Verwaltungsaktes bzw. eines Anspruchs auf Erlass eines Verwaltungsaktes (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) nach Klageerhebung - grundsätzlich kein Bedürfnis, weil die aufgeworfene Rechtsfrage in dem beabsichtigten Zivilprozess als Vorfrage geklärt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9; Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 - juris Rn. 11). - BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege "rechtswegübergreifend", d.h. auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben ist (…vgl. BVerwG Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - juris Rn. 12; Beschluss vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00
Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege "rechtswegübergreifend", d.h. auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben ist (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Der Senat hatte in seinem Beschluss vom 20. Februar 2017, der nach dem im Hauptsacheverfahren ergangenen Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2016 - 2 C 1.13 - (juris), aber vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist, auf die damals noch "nicht absehbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" verwiesen. - BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15
Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Denn eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 2 C 1.15 - juris Rn. 28). - BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Der Folgenbeseitigungsanspruch ist (allein) auf die Wiederherstellung eines durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten, ursprünglich rechtmäßigen Zustandes gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 - juris Rn. 18). - BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10
Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; …
- BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch
- OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit
Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB…, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus…, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Ausübung des Ermessens bei Erlass einer Beseitigungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBauO RP § 81 S. 1; VwGO § 114 S. 1
Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Ausübung des Ermessens bei Erlass einer Beseitigungsanordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 06.09.2018 - 4 K 18/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2019 - 8 A 10750/19
- BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
Denn der Inhalt einer Erklärung ist Gegenstand einer Tatsachenfeststellung, an die das Bundesverwaltungsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO in einem Revisionsverfahren gebunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 3). - BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
Es ist Sache des irrevisiblen Landesrechts, wie bei Erlass einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen des Ermessens liegen (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 2013 - 4 C 14.11 - juris Rn. 10…, vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 10 Rn. 12 und Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 - BRS 82 Nr. 195 Rn. 4). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
Abschaltverpflichtung; Baugenehmigung; Bindung des Revisionsgerichts; Entfallen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
Es ist Sache des irrevisiblen Landesrechts, wie bei Erlass einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen des Ermessens liegen (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 2013 - 4 C 14.11 - juris Rn. 10, vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 10 Rn. 12 …und Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 - BRS 82 Nr. 195 Rn. 4). - BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 14.11
Beseitigungsanordnung bzgl. einer illegal errichteten Blockhütte
Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20
Es ist Sache des irrevisiblen Landesrechts, wie bei Erlass einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen des Ermessens liegen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 2013 - 4 C 14.11 - juris Rn. 10…, vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 10 Rn. 12 …und Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 - BRS 82 Nr. 195 Rn. 4).
- BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 6.21
Erfolglose Geltendmachung eines Anspruch auf den Erlass einer …
Denn es ist Sache des irrevisiblen Landesrechts, wie bei Erlass einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen dieses Ermessens liegen (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. März 2013 - 4 C 14.11 - juris Rn. 10 und Beschluss vom 17. März 2020 - 4 B 1.20 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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