Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und Nachverfahren
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§ 38 VwVfG, § 75 Abs 1a S 1 VwVfG, § 93a Abs 1 S 1 VwGO, § 93a Abs 2 S 1 VwGO, § 8 Abs 1 LuftVG vom 10.05.2007
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und Nachverfahren - Wolters Kluwer
Relevanz außerhalb eines Planfeststellungsbeschlusses liegender Umstände für die Auslegung von Planfeststellungsbeschlüssen neben dem Text des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 ; BGB § 157
Relevanz außerhalb eines Planfeststellungsbeschlusses liegender Umstände für die Auslegung von Planfeststellungsbeschlüssen neben dem Text des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und Nachverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 25.15
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Der Senat hat im Verfahren 4 B 25.15 zu der - dort wortidentisch gestellten - Frage mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 (…Rn. 11 ff.) bereits entschieden, dass diese, soweit einer rechtsgrundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist.Auch insoweit hat der Senat auf die im Verfahren 4 B 25.15 - wortidentisch - gestellte Frage bereits mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 (…Rn. 16 f.) geantwortet:.
Rn. 13 Die Frage wäre in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich, wie der Senat - zu der im Verfahren 4 B 25.15 sachidentisch aufgeworfenen Frage - bereits mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 (…Rn. 18 f.) entschieden hat:.
Rn. 18 e) Im Beschluss vom 20. Dezember 2016 behandelt ist die - bereits im Verfahren 4 B 25.15 aufgeworfene - Frage,.
wie der Senat bereits im Beschluss vom 20. Dezember 2016 zu der - im Verfahren 4 B 25.15 wortidentisch aufgeworfenen - Frage dargelegt hat (…Rn. 25 f.):.
Rn. 22 Auch hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 4 B 25.15 - geantwortet (…Rn. 31 f.):.
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2016 im Verfahren 4 B 25.15 (…Rn. 34 f.) klargestellt:.
Rn. 27 a) Die Beschwerde trägt - nahezu wortidentisch mit dem Vortrag im Verfahren 4 B 25.15 - vor, der Senat habe in seinem Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, maßgeblich für die Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses sei, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss.
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2016 im Verfahren 4 B 25.15 (…Rn. 38) dargelegt, dass damit eine Rechtssatzdivergenz nicht dargetan ist.
Dem stellt sie den Rechtssatz des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber, wonach "der planbedingten, aus den Lärm- und sonstigen Wirkungen des Vorhabens folgende Wertminderung von Grundstücken ... im Rahmen der planerischen Abwägung keine eigenständige Bedeutung gegenüber der Abwägung der Lärm- und sonstigen Immissionsbelastungen in natura zu(kommt), solange das Eigentum in seinem Wert nicht so weit gemindert wird, dass die Befugnis, das Eigentumsobjekt nutzbringend zu verwerten, praktisch nur noch als leere Rechtshülle übrig bleibt." Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2016 im Verfahren 4 B 25.15 (…Rn. 39) dargelegt, dass auch damit eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz nicht bezeichnet ist.
Rn. 33 d) Die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe den auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag der Kläger zur Aufklärung der Umstände, die für die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses 1971 relevant seien, verfahrensfehlerhaft abgelehnt, hat auch die Beschwerde im Verfahren 4 B 25.15 erhoben.
Die Rüge ist unsubstantiiert, wie der Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2016 (a.a.O. Rn. 42) dargelegt hat: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Musterverfahren festgestellt, dass die in der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses 1971 enthaltene Aussage, die Befürchtungen, dass später eine weitere Start- oder Landebahn errichtet werden könnte, seien unbegründet, eine Genehmigung für eine solche Maßnahme werde auf keinen Fall erteilt, keine über die Wirkungen der Planfeststellung hinausgehende und davon unabhängige Verpflichtungserklärung enthielten, sondern lediglich der Begründung der Entscheidung über die Zulassung der Startbahn 18 West dienen sollte.
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 4 Auf die Revision der Kläger hat der Senat mit Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234) das Verfahren der Musterklägerin Stadt Raunheim (Verfahren 4 C 1.10 ) eingestellt, soweit es in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden war; die Erledigungserklärungen wurden abgegeben, nachdem der Beklagte die Beigeladene zur Durchführung von Schutzvorkehrungen gegen Schäden durch Wirbelschleppen an Grundstücken der Musterklägerin in einem näher festgelegten Bereich verpflichtet hatte.Der Senat (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 38) hat diese Auslegung im Revisionsverfahren nicht beanstandet.
Die bei der Auslegung behördlicher Erklärungen zugrunde zu legenden rechtlichen Maßstäbe hat der Senat in seinem Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234 Rn. 39) zusammengefasst und konkretisiert: Ob eine behördliche Erklärung die Kriterien einer Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG erfüllt, ist entsprechend den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Maßstäben nach ihrem objektiven Erklärungswert zu beurteilen.
Von diesen rechtlichen Maßstäben hat sich der Verwaltungsgerichtshof bei der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses 1971 leiten lassen (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 39).
Rn. 27 a) Die Beschwerde trägt - nahezu wortidentisch mit dem Vortrag im Verfahren 4 B 25.15 - vor, der Senat habe in seinem Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - (BVerwGE 142, 234) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, maßgeblich für die Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses sei, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss.
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Nach seinen Feststellungen (VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 298 ff.) ist in der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses des Jahres 1971 zwar die Aussage enthalten, die Befürchtungen, dass später eine weitere Start- oder Landebahn errichtet werden könnte, entbehrten jeder Grundlage; die Genehmigung für eine solche Maßnahme werde auf keinen Fall erteilt.Ausweislich der Entscheidungsgründe des im Musterverfahren ergangenen Urteils (VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 567), auf das im Teilbeschluss (BA S. 40 ) Bezug genommen wird, hat der Verwaltungsgerichtshof keine eigenen Abwägungserwägungen angestellt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. - juris Rn. 640) hat den im Musterverfahren "insbesondere" von den Klägern zu 8 vorgebrachten Einwand, dass das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erarbeitete Flugbetriebskonzept, das bei Westbetrieb von einer Verlagerung der von den Parallelbahnen ausgehenden Abflüge auf Südwestrouten und damit einer sog. Südumfliegung der Städte Mainz und Wiesbaden ausgehe, "unrealistisch" oder "nicht durchführbar" sei, als in der Sache nicht begründet angesehen.
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 28 b) Auch die behauptete Abweichung des angefochtenen Teilbeschlusses von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - (BVerfGE 125, 116) liegt nicht vor. - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 17 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass mit Rücksicht auf den das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatz der Planerhaltung die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG dem nach seinem Wortlaut auf Aufhebung einer Entscheidung gerichteten § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG vorgeht (…BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34…, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 42 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 38). - BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13
Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 17 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass mit Rücksicht auf den das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatz der Planerhaltung die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG dem nach seinem Wortlaut auf Aufhebung einer Entscheidung gerichteten § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG vorgeht (…BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 42 …und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 38). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 26 Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz (unter anderem) einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10
Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Rn. 17 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass mit Rücksicht auf den das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatz der Planerhaltung die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG dem nach seinem Wortlaut auf Aufhebung einer Entscheidung gerichteten § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG vorgeht (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34…, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 42 …und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 38). - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Allein die Möglichkeit, dass die Frage nach einer Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung der Vorinstanz entscheidungserheblich werden könnte, reicht nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61). - BVerwG, 28.01.2016 - 4 B 43.14
Rechtswegzuständigkeit für Erstattungsansprüche wegen passiven Schallschutzes …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Die von der Anordnung begünstigten Grundeigentümer können allerdings vom Vorhabenträger aufgrund des durch die Norm vermittelten Drittschutzes jedenfalls die Erstattung der bei der Ausführung der Maßnahmen anfallenden Kosten verlangen (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 4 B 43.14 - UPR 2016, 257). - BVerwG, 20.09.2007 - 4 A 1008.07
Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des …
- BVerwG, 04.05.2017 - 4 B 57.15
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und …
- BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 208.84
Auskunftspflicht der Filmverleiher - Vermietung von Schmalfilmen
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14
Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …
- VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch …
- BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19
Änderung einer Streitwertfestsetzung auf Anregung; Streitwertfestsetzung für …
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilbeschluss vom 12. April 2016 hat der Senat mit Beschluss vom 14. Juni 2017 (4 B 22.16 ) zurückgewiesen und den Streitwert (für fünf Klägergemeinschaften) auf 56 250 EUR festgesetzt.Sie berücksichtigt aber nicht, dass im Beschluss vom 14. Juni 2017 (4 B 22.16 ) bereits ein Streitwert von 56 250 EUR (entspricht 11 250 EUR je - seinerzeit noch fünf - Klägergemeinschaft) festgesetzt wurde.
- BVerwG, 24.01.2018 - 4 B 34.17
Abwägungsgebot bei der luftverkehrsrechtlichen Fachplanung i.R.d. …
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 14. Juni 2017 - 4 B 22.16 - wird zurückgewiesen.
- VG Düsseldorf, 18.09.2026 - 16 K 10862/24 Rn. 71 vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 8.97 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 B 22.16 -, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2017 - 15 A 2153/16 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 9 B 485/22 -, juris Rn. 14 ff.; VG Minden, Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 K 3215/23 -, juris Rn. 47.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 9 B 485/22
Absehen der Behörde von einer Gebührenerhebung im Fall der Rücknahme des …
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 B 22.16 -, juris Rn. 10 (zu § 38 VwVfG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2026 - 2 A 1499/23
Erfolgloser Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung; Fehlende hinreichende …
Rn. 16 vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 B 22.16 -, juris Rn. 10 m. w. N.,. - VG Minden, 19.12.2024 - 1 K 3215/23 Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 11 ff., und vom 22. Januar 1998 - 2 C 8.97 -, juris Rn. 18, sowie Beschluss vom 14. Juni 2017 - 4 B 22.16 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. März 2017 - 15 A 2153/16 -, juris Rn. 15 ff., und vom 28. Juni 2022 - 9 B 485/22 -, juris Rn. 14 ff.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 38 Rn. 21 ff.
- VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1779
Rechtswidrige Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
Denn diese behördliche Erklärung erfüllt die Kriterien einer Zusicherung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, weil darin aus der Empfängersicht (des Klägers) unter Berücksichtigung aller erkennbaren (Begleit-)Umstände bei objektiver Würdigung entsprechend den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Maßstäben die Verbindlichkeit der Festlegung - Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen - und damit der behördliche Wille zur materiell-rechtlichen Bindung gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 14.6.2017 - 4 B 22.16 - juris Rn. 10;… Müller in Huck/Müller, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl. 2020, § 38 Rn. 4).
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