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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15090
BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20 (https://dejure.org/2021,15090)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2021 - 4 B 24.20 (https://dejure.org/2021,15090)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 (https://dejure.org/2021,15090)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 6 Nr. 10
    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

  • rechtsinformationen.bund.de

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

  • Wolters Kluwer

    Funktionsfähigkeit einer seismologischen Messstation als öffentlicher Belang

  • doev.de PDF

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 10
    Funktionsfähigkeit einer seismologischen Messstation als öffentlicher Belang

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 10
    Funktionsfähigkeit einer seismologischen Messstation als öffentlicher Belang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erdbeben-Messstation - und ihre Funktionsfähigkeit als öffentlicher Belang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Funktionsfähigkeit seismologischer Messstation als öffentlicher Belang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1075
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 2.16

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Neben den benannten Belangen sind daher auch sonstige öffentliche Belange rechtserheblich, sofern sie ein ähnliches, wenn nicht stärkeres Gewicht wie die benannten Belange besitzen und von dem Leitgedanken einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse mitumfasst sind (BVerwG, Urteile vom 29. April 1964 - 1 C 30.62 - BVerwGE 18, 247 , vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 und vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 19;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rn. 72).

    Rn. 9 Der Verwaltungsgerichtshof ist davon ausgegangen, dass die Funktionsfähigkeit der seismologischen Messstation GRC4 und des Verbundes, zu dem die Station gehört (sog. Gräfenberg-Array), gestört sei, wenn eine technische Beeinträchtigung sich auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (vgl. zur Störung der Funktionsfähigkeit von Radaranlagen BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - BVerwGE 156, 136 Rn. 11 f. sowie - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 17 f.).

    Die daher gebotene "nachvollziehende Abwägung" ergebe, dass die Funktionsfähigkeit der Messstation GRC4 und des Gräfenberg-Arrays dem privilegierten Vorhaben des Baus und Betriebs der Windenergieanlagen entgegenstehe (…UA Rn. 89 ff.; vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - BVerwGE 156, 136 Rn. 30 und - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 38).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Rn. 9 Der Verwaltungsgerichtshof ist davon ausgegangen, dass die Funktionsfähigkeit der seismologischen Messstation GRC4 und des Verbundes, zu dem die Station gehört (sog. Gräfenberg-Array), gestört sei, wenn eine technische Beeinträchtigung sich auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (vgl. zur Störung der Funktionsfähigkeit von Radaranlagen BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - BVerwGE 156, 136 Rn. 11 f. sowie - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 17 f.).

    Die daher gebotene "nachvollziehende Abwägung" ergebe, dass die Funktionsfähigkeit der Messstation GRC4 und des Gräfenberg-Arrays dem privilegierten Vorhaben des Baus und Betriebs der Windenergieanlagen entgegenstehe (…UA Rn. 89 ff.; vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - BVerwGE 156, 136 Rn. 30 und - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 38).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Rn. 5 § 35 Abs. 3 BauGB enthält keine abschließende Aufzählung der im Außenbereich zu beachtenden öffentlichen Belange (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 , vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - ZfBR 1997, 322 und vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469 ).

    Neben den benannten Belangen sind daher auch sonstige öffentliche Belange rechtserheblich, sofern sie ein ähnliches, wenn nicht stärkeres Gewicht wie die benannten Belange besitzen und von dem Leitgedanken einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse mitumfasst sind (BVerwG, Urteile vom 29. April 1964 - 1 C 30.62 - BVerwGE 18, 247 , vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 …und vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 19;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rn. 72).

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Neben den benannten Belangen sind daher auch sonstige öffentliche Belange rechtserheblich, sofern sie ein ähnliches, wenn nicht stärkeres Gewicht wie die benannten Belange besitzen und von dem Leitgedanken einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse mitumfasst sind (BVerwG, Urteile vom 29. April 1964 - 1 C 30.62 - BVerwGE 18, 247 , vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 …und vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 - BVerwGE 156, 148 Rn. 19;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 35 Rn. 72).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Rn. 5 § 35 Abs. 3 BauGB enthält keine abschließende Aufzählung der im Außenbereich zu beachtenden öffentlichen Belange (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 , vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - ZfBR 1997, 322 und vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469 ).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    ist nicht zulassungserheblich, weil sie sich dem Berufungsgericht in dieser Allgemeinheit nicht gestellt hat und, soweit sie von ihm beantwortet wurde, nicht fallübergreifend geklärt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 …und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 24 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Rn. 5 § 35 Abs. 3 BauGB enthält keine abschließende Aufzählung der im Außenbereich zu beachtenden öffentlichen Belange (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1966 - 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 , vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - ZfBR 1997, 322 und vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
    Auf sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10, vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 , vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114 …und vom 16. Juli 2019 - 4 B 9.19 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16

    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens …

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • BVerwG, 16.07.2019 - 4 B 9.19

    Benutzbarkeit; Freihalten; Großflächigkeit; Grundsätzliche Bedeutung; Notausgang; …

  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

  • BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17

    Anlassbezogener Bebauungsplan; Abwägung; Antragsbefugnis nicht im Plangebiet …

  • VG Berlin, 02.12.2024 - 19 K 329.20

    Umbau einer Lagerhalle in ein Bordell baurechtlich zulässig

    Wann ein sonstiger öffentlicher Belang vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - BVerwG 4 B 24.20 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Rechtserheblich sind öffentliche Belange, sofern sie ein ähnliches, wenn nicht stärkeres Gewicht als die benannten Belange besitzen und von dem Leitgedanken einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse mitumfasst sind (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

    Vorhaben im Außenbereich können danach - auch unterhalb der Grenze des Planungserfordernisses - jedenfalls an solchen unbenannten Belangen zu messen sein, die das gesamte Bauplanungsrecht als allgemeine Grundsätze des Städtebaurechts überwölben (…vgl. etwa zum Gebot der Rücksichtnahme Kellermann in: Rixner/Biedermann/Charlier, Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO, 4. Aufl. 2022, § 35 BauGB Rn. 100; zu einem Belang nach § 1 Abs. 6 BauGB vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021, a.a.O. Rn. 6).

  • VG Berlin, 10.03.2025 - 19 K 329.20

    Bordell im Außenbereich zulässig?

    Wann ein sonstiger öffentlicher Belang vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - BVerwG 4 B 24.20 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Rechtserheblich sind öffentliche Belange, sofern sie ein ähnliches, wenn nicht stärkeres Gewicht als die benannten Belange besitzen und von dem Leitgedanken einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse mitumfasst sind (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

    Vorhaben im Außenbereich können danach - auch unterhalb der Grenze des Planungserfordernisses - jedenfalls an solchen unbenannten Belangen zu messen sein, die das gesamte Bauplanungsrecht als allgemeine Grundsätze des Städtebaurechts überwölben (…vgl. etwa zum Gebot der Rücksichtnahme Kellermann in: Rixner/Biedermann/Charlier, Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO, 4. Aufl. 2022, § 35 BauGB Rn. 100; zu einem Belang nach § 1 Abs. 6 BauGB vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021, a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22

    Antrags einer Errichterin und Betreiberin von Anlagen zur Nutzung der Windenergie …

    Rn. 167 sowie BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - 4 B 24.20 -, juris,.
  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare …

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - ZfBR 2021, 660 Rn. 2).
  • BVerwG, 22.12.2021 - 7 BN 1.21

    Normenkontrollklage gegen das Konzept zur Einführung und Umsetzung der …

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - NVwZ 2021, 1075 Rn. 2).

    Die Frage lässt sich vielmehr auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 f., vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 , vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114…, vom 16. Juli 2019 - 4 B 9.19 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 39 Rn. 4 und vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - NVwZ 2021, 1075 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 20.07.2026 - 22 B 26.1185

    Übereinstimmende Erledigterklärung der Hauptbeteiligten, Vereinbarung über die …

    Auch nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - juris, nach dem die Funktionsfähigkeit einer seismologischen Messstation einen öffentlichen Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB darstellen kann (…Ls., Rn. 6), wäre im Berufungsverfahren zu klären gewesen, inwieweit die Funktionsfähigkeit der Messstationen des Gräfenberg-Array im vorliegenden Fall durch die von der Klägerin beantragte Errichtung und den Betrieb der vier Windenergieanlagen hätte beeinträchtigt werden können.
  • BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
    Es fehlt bereits an der zur hinreichenden Darlegung einer Divergenz erforderlichen Benennung eines abstrakten Rechtssatzes in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.01.2020 - 4 B 24/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,467
OVG Sachsen, 23.01.2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,467)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,467)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 36 Abs. 5, SächsGemO § 36 Abs. 3
    Gemeinderat; Verhandlungsgegenstand; Tagesordnung; Ladung; Sitzung; Minderheitenrecht; Kommunalverfassungsstreit; einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2020 - 4 B 24/20
    Rn. 1 Die zulässige Beschwerde, die grundsätzlich (zu Ausnahmen vgl. VGH BW, Beschl. v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.) nur anhand der dargelegten Gründe geprüft wird (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), ist nicht begründet.
  • OVG Sachsen, 08.07.2016 - 4 B 366/15

    Einstweiliger Rechtsschutz; Stadtrat; Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2020 - 4 B 24/20
    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache aber ausnahmsweise dann - wie hier - nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, d. h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (…W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 f.; SächsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 4 B 366/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.1996 - 1 S 179/96

    Zuständigkeit; Planfeststellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2020 - 4 B 24/20
    Auch dann kann zur Gewährleistung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung notwendig sein, wenn andernfalls irreversible Rechtsverluste eintreten würden (näher SächsOVG, Beschl. v. 15. August 1996, SächsVBl. 1997, 13 [16]).
  • OVG Sachsen, 20.05.2020 - 4 B 198/20

    Änderungsantrag; Rechtsschutzinteresse; Stadtratssitzung; Tagesordnung; Giraffen; …

    Auf diese Ausführungen wird Bezug genommen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO; vgl. auch Senatsbeschl. v. 23. Januar 2020 - 4 B 24/20 -, Rn. 6 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Gera, 18.06.2020 - 2 E 783/20

    Voraussetzungen für die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung

    Daher ist grundsätzlich wegen des irreversiblen Verlustes dieses Rechts mit Ablauf des genannten Zeitpunkts eine Eilbedürftigkeit gegeben (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 4 B 24/20 - VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 11.03.2026 - 4 B 39/26

    Aufnahme eines Gegenstands in die Tagesordnung; Gemeinderatssitzung; Änderung der …

    Im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache aber ausnahmsweise dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, d. h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (…SächsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2016 - 4 B 366/15 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 23. Januar 2020 - 4 B 24/20 -, juris Rn. 4).
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   VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20   

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VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,19786)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.07.2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,19786)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 4 B 24/20 (https://dejure.org/2020,19786)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17

    Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Mit Urteil vom 28.08.2019 - rechtskräftig seit dem 08.11.2019 - wurden diese von der Kammer wegen Verstoßes der den Bescheiden zugrundeliegenden Satzung der Stadt ... über die Erhebung einer Spielgerätesteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten vom 27.09.2005 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 05.05.2006 bzw. in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 19.03.2010 gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG aufgehoben (Az.: 4 A 619/17).

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Spielgerätesteuer um eine Aufwands- und damit auch eine Verbrauchsteuer handele, die Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache 4 A 619/17 am 08.11.2019 und damit bereits vor Erlass der streitgegenständlichen Bescheide rechtskräftig gewesen sei und ihr keine Leichtfertigkeit vorgeworfen werden könne aufgrund einer mündlich gewährten Fristverlängerung.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren 4 A 619/17 sowie 4 A 49/20 sowie auf den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 28.08.2019 ausgeführt, dass eine absatzgenaue Zitierung erforderlich ist, weil § 3 KAG zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt, sowie, dass es zumindest des Zitates von § 3 Abs. 2 KAG bei der Erhebung der Spielgerätesteuer bedarf (VG Schleswig, Urteil vom 28.08.2019 - 4 A 619/17 - juris, Rn. 32).

    Hebt das Gericht - wie in dem zuvor anhängigen Verfahren 4 A 619/17 - nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Verwaltungsakt ersatzlos auf, wird die Sache in den ungeregelten Zustand vor Erlass des Bescheides zurückversetzt, so dass das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und einer weiteren Maßnahme der Behörde bedarf (…BeckOK AO/Fink, 12. Ed. 15.4.2020, AO § 171 Rn. 153).

    Daraus folgt zugleich, dass die Antragsgegnerin entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht gezwungen war, innerhalb der Rechtsmittelfrist des Verfahrens 4 A 619/17 neue Bescheide zu erlassen.

    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Antragstellerin aufgrund der etwa zweimonatigen Schließung ihrer Spielhallen zwischenzeitlich keine Einnahmemöglichkeiten hatte, hat sie weder substantiiert dargelegt, dass sie ihre für das Verfahren 4 A 619/17 gebildeten Rückstellungen tatsächlich bereits anderweitig verwendet hat noch dass die sofortige Vollziehung bei ihr zu einem irreversiblen finanziellen Schaden führen würde.

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Die Antragstellerin hat am 12.03.2020 Klage erhoben (Az.: 4 A 49/20) und am 07.05.2020 den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren 4 A 619/17 sowie 4 A 49/20 sowie auf den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen.

    Vorliegend ist die Unanfechtbarkeit der Bescheide vom 22.11.2019 und vom 25.11.2019 aufgrund der Klageerhebung (4 A 49/20) jedoch nicht eingetreten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Sie stellt weder einen Fall wahlloser Zitierung - die dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderliefe - dar, noch ist von einer Irreführung des Normunterworfenen auszugehen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 25), da die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG ausdrücklich auf die Absätze 2 bis 7 verweist.

    Die jeweilige Ermächtigung zum Erlass einer (auch rückwirkenden) Satzung ergibt sich dabei jedoch jeweils alleine aus der spezifischen Ermächtigungsgrundlage selbst (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 26), hier aus § 3 Abs. 2 KAG.

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Eine solche Steuer soll die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Geldspielautomaten vergnügt, treffen und wird entsprechend dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer bei dem Veranstalter des Vergnügens, also indirekt, erhoben (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.10.2015 - 9 C 22/14 -, juris, Rn. 11;… vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, juris, Rn. 18 und vom 14.10.2015 - 9 C 22/14 -, juris, Rn. 11; so bereits VG Schleswig…, Urteil vom 23.10.2019 - 4 A 225/16 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Eine solche Steuer soll die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Geldspielautomaten vergnügt, treffen und wird entsprechend dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer bei dem Veranstalter des Vergnügens, also indirekt, erhoben (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14.10.2015 - 9 C 22/14 -, juris, Rn. 11; vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, juris, Rn. 18 …und vom 14.10.2015 - 9 C 22/14 -, juris, Rn. 11; so bereits VG Schleswig…, Urteil vom 23.10.2019 - 4 A 225/16 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Dies ist bei einem Abgabenbescheid der Fall, wenn der Adressat erkennen kann, was von ihm gefordert wird und der Bescheid darüber hinaus eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 09.07.2019 - 9 B 29/18 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe; …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Unabhängig davon, dass das Gericht schon nicht erkennt, dass durch den Austausch des Begriffs "Aufsteller" durch "Halter" in § 4 Satz 1 der Spielgerätesteuersatzung der Kreis der Abgabepflichtigen erweitert wurde, liegt kein Verstoß gegen die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG vor, da § 12 Abs. 2 der Spielgerätesteuersatzung die erforderliche ausdrückliche Normierung des Schlechterstellungsverbots enthält (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002 - 2 K 4/00 -, juris, Rn. 16; vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 18.09.2018 - 4 A 311/16 -, juris, Rn. 68 f.).
  • VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16

    Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Unabhängig davon, dass das Gericht schon nicht erkennt, dass durch den Austausch des Begriffs "Aufsteller" durch "Halter" in § 4 Satz 1 der Spielgerätesteuersatzung der Kreis der Abgabepflichtigen erweitert wurde, liegt kein Verstoß gegen die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG vor, da § 12 Abs. 2 der Spielgerätesteuersatzung die erforderliche ausdrückliche Normierung des Schlechterstellungsverbots enthält (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 20.03.2002 - 2 K 4/00 -, juris, Rn. 16; vgl. VG Schleswig, Urteil vom 18.09.2018 - 4 A 311/16 -, juris, Rn. 68 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 14 A 3399/19

    Rechtmäßige Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Diese wird lediglich aus Vereinfachungsgründen beim Automatenbetreiber erhoben (OVG Münster, Beschluss vom 16.03.2020 - 14 A 3399/19 - juris, Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04

    Anschlussbeitrag, Vollgeschoss, Vollstreckung, Zulässigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20
    Eine solche ist anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Betroffenen persönlich wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht bzw. kaum wiedergutzumachen sind, also z.B. die Zahlung zur Insolvenz oder sonst zur Existenzvernichtung führen würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 MB 20/04 -, juris, Rn. 8).
  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16

    Vergnügungssteuer

  • VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1352/10

    Rechtswirksamkeit der Regelungen der Veranlagungszeiträume in einer …

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16

    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots; …

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der …

    Den dagegen gerichteten Eilrechtschutzantrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 16. Juli 2020 im Verfahren 4 B 24/20 ab, welcher mit Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2021 im Verfahren 5 MB 1/21 hinsichtlich des Jahres 2007 abgeändert worden ist.

    Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie auf die Verfahren 4 A 619/17 und 4 B 24/20 und 5 MB 1/21 Bezug genommen.

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Die fehlerhafte Zitierung darf allerdings nicht irreführend für den Normadressaten sein (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 25; VG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 B 24/20 -, juris, Rn. 23).
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Die fehlerhafte Zitierung darf allerdings nicht irreführend für den Normadressaten sein (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 25; VG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 B 24/20 -, juris, Rn. 23).
  • VG Schleswig, 11.11.2025 - 4 A 204/22
    Rn. 38 Die Vorschrift des § 157 Abs. 1 Satz 2 AO ist über § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG anwendbar, da sie ergänzende Anforderungen an Abgabenbescheide stellt ( VG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 B 24/20 - juris Rn. 27 ; Langendorf in: PdK KAG SH, Stand August 2024, Erl.
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