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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20   

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https://dejure.org/2020,26605
BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,26605)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,26605)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,26605)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauGB §§ 24 ff., § 28 Abs. 2 Satz 1 und 2
    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; wirksamer Kaufvertrag

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksamer Kaufvertrag als fristauslösendes Ereignis für gemeindliches Vorkaufsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 1, 24, 25, 28 Abs. 2 S. 1
    Fristbeginn zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB §§ 24 ff., § 28 Abs. 2 Satz 1, 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Fristbeginn des gemeindlichen Vorkaufsrechts mit Wirksamkeit des Grundstückkaufvertrags

  • doev.de PDF

    Wirksamer Kaufvertrag als fristauslösendes Ereignis für gemeindliches Vorkaufsrecht

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 24 ff., 28 Abs. 2 Satz 1 und 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht; Ausübungsfrist; Beginn; wirksamer Kaufvertrag; sanierungsrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; BauGB § 28 Abs. 2 S. 1
    Beginn der Zwei-Monatsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit der Mitteilung über das Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages; Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages als Voraussetzung für den Eintritt des Vorkaufsfalles

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamer Kaufvertrag als fristauslösendes Ereignis für gemeindliches Vorkaufsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für Vorkaufsrecht beginnt mit Wirksamkeit des Kaufvertrags!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beginn der Frist zur Ausübung des Vorkaufsfalls

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frist für Vorkaufsrecht beginnt mit Wirksamkeit des Kaufvertrags! (IBR 2020, 660)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1685
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09

    Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Vertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen; denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalles (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 173/09 - NJW 2010, 3774 Rn. 20; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 22 U 19/16 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 …und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 …und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114).
  • BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 22 U 19/16

    Vorkaufsrecht; Empfangsvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20
    Bis zu diesem Zeitpunkt können Verkäufer und Käufer den Vertrag willkürlich aufheben und damit das Vorkaufsrecht gegenstandslos machen; denn der Vorkaufsberechtigte hat kein Recht auf den Eintritt des Vorkaufsfalles (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 173/09 - NJW 2010, 3774 Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 22 U 19/16 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23

    Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …

    Nichts anderes ergibt sich aus dem - allerdings möglicherweise missverständlich formulierten - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2020 - 4 B 3/20 - (…juris Rn. 5), da dieser in der Sache nicht den frühestmöglichen Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts betrifft und in seiner Begründung zudem von einem zivilrechtlichen Vorverständnis des Vorkaufsrechts ausgeht, dass - bezogen auf die hier maßgebliche Frage der Wirksamkeit einer Ausübung des Vorkaufsrechts vor Eintritt der Wirksamkeit des Kaufvertrags - von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung gerade nicht geteilt wird (…vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29, juris Rn. 8).

    Zwar könnte angesichts des Wortlauts dieser Bestimmung, der - wie zuvor dargestellt - nicht an die Mitteilung der Genehmigung des Kaufvertrags oder die Mitteilung des Eintritts der Wirksamkeit des Kaufvertrags, sondern an die Mitteilung "des Kaufvertrags" anknüpft, zweifelhaft sein, ob an der bisher auch vom Senat geteilten Auffassung festgehalten werden kann, dass die gesetzliche Ausübungsfrist erst mit der Mitteilung der Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Kaufvertrags beginnt (so noch Senatsurt. v. 30.9.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 28 f. sowie BVerwG, Beschl. v. 28.8.2020 - 4 B 3.20 -, Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18

    Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken, die im Geltungsbereich …

    Die Zwei-Monatsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB beginnt erst mit Eintritt des Vorkaufsfalles, also mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zu laufen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2020 - 4 B 3/20 -, juris Ls.).
  • OLG Rostock, 07.02.2024 - 13 U 1/21

    Rechtfertigung für Vorkaufsrecht bei Planänderungs-Aufstellungsbeschluss

    Der Lauf der Zweimonatsfrist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt daher die Wirksamkeit des Kaufvertrags voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2020 - 4 B 3.20 -, juris Rn. 4).

    Die Mitteilungspflicht des § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsteht erst mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2020 - 4 B 3.20 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21

    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

    Diese Frist beginnt erst bei Wirksamkeit des Kaufvertrages zu laufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2020 - 4 B 3.20 -, juris Rn. 5).
  • VG Stuttgart, 28.01.2022 - 2 K 6153/20

    Abwendungsrecht; Bodenbevorratung; Gemeinbedarf; Sozialer Wohnungsbau; Umlegung; …

    Da nur der wirksame Kaufvertrag Gegenstand eines Vorkaufsrechts sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2020 - 4 B 3.20 - juris Rn. 5), begann die genannte Frist nicht vor Erteilung der Genehmigung für diese Verträge und deren Mitteilung zu laufen (…so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.09.2021 - 3 S 259/20 - juris Rn. 27;… Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2021, § 28 Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2024 - 10 N 97.21

    Besonderes Vorkaufsrecht (VKR) in einem Gebiet in dem die Gemeinde städtebauliche …

    Die Rechtswirksamkeit ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Ausschlussfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB a.F. überhaupt in Gang gesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2020 - BVerwG 4 B 3.20 -, juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21

    Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag …

    Rn. 68 Die Kammer hält diesen wertenden Ansatz in der Sache, nach Sinn und Zweck des Gesetzes unter Berücksichtigung von dessen Systematik und Entstehungsgeschichte für überzeugend und sieht im Angesicht der unmittelbaren - und nicht etwa nur "entsprechenden" - Maßgeblichkeit der bürgerlich-rechtlichen Vorschrift des § 463 BGB keinen Anlass, im vorliegenden Fall eines städtebaulichen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch von diesem Ansatz abzurücken, zumal es auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Gesetzgeber der städtebaurechtlichen Vorkaufsrechte des Baugesetzbuchs von Vornherein ein eigenes, abweichendes Begriffsverständnis zugrunde legen wollte (vgl. aus jüngerer Zeit, die Zivilrechtsakzessorietät des Vorkaufsfalls voraussetzend, BVerwG, Beschl. v. 28.8.2020, 4 B 3.20, NVwZ 2020, 1685, juris Rn. 5):.
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des …

    Diese Frist setzt die richtige und vollständige Mitteilung des Vertragsinhalts voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06 -, juris Rn. 18) und beginnt erst bei Wirksamkeit des Kaufvertrags zu laufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2020 - 4 B 3.20 -, juris Rn. 5).
  • LG Hamburg, 14.02.2025 - 351 O 8/22

    Anfechtung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Die Ausübungsfrist beginnt erst mit Eintritt des Vorkaufsfalls, also mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags, zu laufen (BVerwG, Beschl. v. 28.8.2020, 4 B 3/20, juris Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43548
OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,43548)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,43548)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 4 B 3.20 (https://dejure.org/2020,43548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 VersAusglG, § 23a Abs 1 S 1 Nr 1 GVG, § 111 Nr 7 FamFG
    Keine Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Abänderung einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 Abs 1 VersAusglG, § 10 VersAusglG, § 23a Abs 1 S 1 Nr 1 GVG, § 111 Nr 7 FamFG
    Versorgungsausgleich; ausgleichspflichtige Landesbeamtin; fehlerhafte Entscheidung des Familiengerichts; unzulässige interne Teilung von beamtenversorgungsrechtlichen Anrechten; unmögliche Rechtsfolge; wirkungslose Entscheidung des Familiengerichts; keine Befugnis der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Abänderung einer familiengerichtlichen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgerichte nicht zur Abänderung familiengerichtlicher Entscheidungen über den Versorgungsausgleich befugt - Keine Korrektur fehlerhafter Entscheidungen der Familiengerichte durch Verwaltungsgerichte

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 26 K 313.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Versorgungsausgleichssachen: …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
    Solche Streitigkeiten unterfallen nicht mehr der familiengerichtlichen Zuständigkeit, sondern sind in der für die Rechtsbeziehung zwischen Versorgungsträger und Ausgleichsberechtigten oder -verpflichteten maßgeblichen Gerichtsbarkeit zu klären (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2020 - IV ZR 75/19 - juris Rn. 19).

    Ihre Befugnis beschränkt sich vielmehr darauf, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vollzuges einer familiengerichtlichen Entscheidung im öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zwischen Ausgleichsberechtigtem oder -verpflichtetem und Versorgungsträger zu klären (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2020 - IV ZR 75/19 - juris Rn. 19).

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
    Ungeachtet der eingetretenen (formellen) Rechtskraft der Entscheidung kann die rechtsgestaltende Wirkung einer familiengerichtlichen Entscheidung (hierzu: BGH, Urteil vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - juris Rn. 23) nicht eintreten, wenn im Tenor der Entscheidung eine rechtlich unmögliche Rechtsfolge ausgesprochen wird (…vgl. Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, vor § 300 Rn. 17;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 78. Aufl. 2020, Grdz. § 300 Rn. 15).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
    Zwar sind die im Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Versorgungsträger wie auch die Gerichte der Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit an rechtskräftige Entscheidungen der Familiengerichte ungeachtet dessen gebunden, ob diese rechtlich fehlerhaft sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 - juris Rn. 8; BSG…, Beschluss vom 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - juris Rn. 7; BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 813/14 - juris Rn. 19 f.).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R

    Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
    Zwar sind die im Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Versorgungsträger wie auch die Gerichte der Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit an rechtskräftige Entscheidungen der Familiengerichte ungeachtet dessen gebunden, ob diese rechtlich fehlerhaft sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 - juris Rn. 8; BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - juris Rn. 7; BAG…, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 813/14 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.867

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Abänderung des Versorgungsausgleichs; Bindung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
    Zwar sind die im Versorgungsausgleichsverfahren beteiligten Versorgungsträger wie auch die Gerichte der Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit an rechtskräftige Entscheidungen der Familiengerichte ungeachtet dessen gebunden, ob diese rechtlich fehlerhaft sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867 - juris Rn. 8; BSG…, Beschluss vom 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R - juris Rn. 7; BAG…, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 813/14 - juris Rn. 19 f.).
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