Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Sonderzahlung zum Inflationsausgleich - Einmalzahlung - Personen in Elternzeit
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.10.2024 - 7 K 165.24
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.26
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2026 - 4 B 46.26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23
Volle Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Ferner werde auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 - 3 Ca 2231/23 - verwiesen, wonach aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG Arbeitnehmer in Elternzeit den übrigen Arbeitnehmern hinsichtlich der Gewährung der Inflationsausgleichsprämie gleichzustellen seien.Rn. 34 Die seitens der Klägerin angeführte Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen (Urteil vom 16. April 2024 - 3 Ca 2231/23 -) ist inzwischen vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf hinsichtlich des Ausschlusses der Inflationsausgleichszahlungen an die dortigen Parteien wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit unter Berücksichtigung des Art. 3 GG aufgehoben und die Klage abgewiesen worden (…Urteil vom 14. August 2024 - 14 SLa 303/24 - juris Rn. 80 ff.).
- BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Gewährung einer Polizeizulage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
In diesem Rahmen hat der Gesetzgeber insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - juris Rn. 7 f. m. w. N).Da die vielfältigen vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nicht immer miteinander in Einklang zu bringen sein werden, müssen die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 343/66 - juris Rn. 42 und vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - juris Rn. 9 m. w. N.).
- LAG Düsseldorf, 14.08.2024 - 14 SLa 303/24
Tarifvertrag darf Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Rn. 34 Die seitens der Klägerin angeführte Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen (Urteil vom 16. April 2024 - 3 Ca 2231/23 -) ist inzwischen vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf hinsichtlich des Ausschlusses der Inflationsausgleichszahlungen an die dortigen Parteien wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit unter Berücksichtigung des Art. 3 GG aufgehoben und die Klage abgewiesen worden (Urteil vom 14. August 2024 - 14 SLa 303/24 - juris Rn. 80 ff.).
- BAG, 28.01.2026 - 10 AZR 261/24
Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Die Revision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen (BAG, Urteil vom 28. Januar 2026 - 10 AZR 261/24 - juris Rn. 14 ff.). - BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 1.24
Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in Brandenburg
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Dies betrifft sowohl das "Ob" als auch das einen weiten Gestaltungsspielraum in sich tragende "Wie" der Gewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 1.24 - juris Rn. 23 ff.). - BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Da die vielfältigen vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nicht immer miteinander in Einklang zu bringen sein werden, müssen die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 343/66 - juris Rn. 42 …und vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - juris Rn. 9 m. w. N.). - BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60
Laufbahnvergleich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Auch eine dem Gleichheitssatz und dem Gedanken der Gerechtigkeit genügende Besoldungsregelung wird nie alle zufriedenstellen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1962 - 2 BvL 29/60 - juris Rn. 17). - LAG Hamm, 10.06.2025 - 6 SLa 1041/24
Inflationsausgleich, Krankengeldzuschuss
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 46.24
Rn. 33 Unter Berücksichtigung dessen ist festzustellen, dass der Berliner Gesetzgeber den getroffenen Regelungen des § 2 BerlVSZG als zulässiges Differenzierungskriterium für das "Ob" und die Höhe der gewährten Sonderzahlungen eine - durch Stichtagsregelung pauschalierte - gewisse Nähe zu der ihm obliegenden Alimentationspflicht zugrunde gelegt hat (vgl. für den TV Inflationsausgleich LAG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2025 - 6 SLa 1041/24 - juris Rn. 60 ff.).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 54 Abs. 1
Unzulässiger Ablehnungsgesuch gegen einen Richter
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 09.10.2023 - 11 L 1123/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2023 - 4 B 1371/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13
Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.1.2017 - 8 B 16.16 -, juris, Rn. 4, und vom 9.5.2017 - 1 WNB 3.16 -, juris, Rn. 7, sowie Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, juris, Rn. 42, jeweils m. w. N. - BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.1.2017 - 8 B 16.16 -, juris, Rn. 4, und vom 9.5.2017 - 1 WNB 3.16 -, juris, Rn. 7, sowie Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35.13 -, juris, Rn. 42, jeweils m. w. N. - BVerwG, 30.11.2022 - 2 WRB 1.22
Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 WRB 1.22 u. a. -, juris, Rn. 6.
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 KSt 1.11
Anhörungsrüge; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Einzelrichter; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.8.2012 - 2 KSt 1.11 -, juris, Rn. 3. - BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz
- BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N. - BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2023 - 4 B 1371/23
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 4 B 46/24
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 4 B 1371/23 ablehnenden und die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 4 E 877/23 zurückweisenden Beschluss des Senats vom 19.12.2023 wird zurückgewiesen.
- VG Köln, 12.03.2024 - 22 K 69/24 Rn. 19 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 4 B 46/24 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, juris, Rn. 4, und vom 09. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 -, juris, Rn. 7, sowie Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris, Rn. 42, jeweils m. w. N.
Rn. 21 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 4 B 46/24 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 KSt 1.11 -, juris, Rn. 3.
Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 4 B 46/24 -, juris, Rn. 13.
- OVG Sachsen, 20.05.2025 - 2 A 373/24
Anhörungsrüge; Inhaltliche Richtigkeit
Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch darauf, dass das Gericht der vom Kläger vertretenen Rechtsauffassung folgt (OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 2024 - 4 B 46/24 u.a. -, juris Rn. 7 ff.;… BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, juris Rn. 4 …und Beschl. v. 30. August 2012 - 2 KSt 1.11 -, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 240 AO 1977
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (vgl. ausführlich OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 - juris Rn. 25 ff.).Anhaltspunkte für Schutzbehauptungen können sich dabei aus der Rechtsbeziehung zwischen der Behörde und dem Adressaten ergeben, aber auch aus der Sphäre des Adressaten selbst herrühren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 25), etwa weil er auf andere Schreiben auch reagiert hat bzw. ihn andere Behördenpost unter derselben Anschrift erreicht hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22
Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Anhaltspunkte für Schutzbehauptungen können sich dabei aus der Rechtsbeziehung zwischen der Behörde und dem Adressaten ergeben, aber auch aus der Sphäre des Adressaten selbst herrühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 25), etwa weil er auf andere Schreiben auch reagiert hat bzw. ihn andere Behördenpost unter derselben Anschrift erreicht hat (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.). - VG Schleswig, 04.04.2019 - 4 B 10/19
Anordnungsanspruch bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen …
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Rn. 31 Die Annahme eines Anordnungsanspruchs setzt voraus, dass die von der Behörde ankündigte Vollstreckung nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung wegen Fehlens der gesetzlich normierten Voraussetzungen für die rechtmäßige Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen unzulässig wäre (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. April 2019 - 4 B 10/19 - juris Rn. 10 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2019 - 3 MB 16/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die abgeschlossene Vollstreckung aus einer …
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Dies gilt namentlich im Hinblick auf die Anfechtung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, weil nach erfolgreicher Vollstreckung kein Raum mehr für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO verbleibt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 MB 16/18 - juris Rn. 3 ). - OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23
Rechtsschutzinteresse für vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz; Vorwegnahme der …
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Rn. 32 Dabei ist die vom Antragsteller der Sache nach begehrte Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dann gerechtfertigt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, die Sache also bei Anlegung eines strengen Maßstabs an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 - juris Rn. 17 ). - OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2024 - 2 MB 19/23
Nichtbestehen der Rechtspflegerprüfung; vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Durch das Zuwarten auf die behördliche Maßnahme darf nicht die Gefahr bestehen, dass irreversible Fakten geschaffen werden und dadurch möglicherweise nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 MB 19/23 - juris Rn. 4 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Dem Antragsteller ist es aber nicht zuzumuten, den Eintritt nicht ohne Weiteres reparabler, auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht vermeidbarer Nachteile hinzunehmen, die etwa bei einer Forderungspfändung in Gestalt eines Ansehens- und Vertrauensverlustes beim Drittschuldner entstehen können (siehe hierzu ausführlich: OVG Münster, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 3 A 3417/99 - juris Rn. 22 ff.). - VG Schleswig, 05.01.2021 - 4 B 45/20
Einstweilige Anordnung auf Einstellung der Vollstreckung aus einem …
Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
Sie hat lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf den Ernst der Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, die Vollstreckung einer Forderung durch freiwillige Leistung abzuwenden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 4 B 45/20 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …
b) Es kann dahinstehen, ob ein auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gerichteter Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO regelmäßig wegen fehlenden allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn der jeweilige Antragsteller nicht zuvor erfolglos einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt hat (…diese Frage offenlassend VG Cottbus, Beschl. v. 3.11.2021 - 6 L 189/21 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 30.10.2024 - 3 L 348/24 -, juris Rn. 12;… diese Frage bejahend etwa: VG München, Beschl. v. 6.10.2016 - M 6 E 16.3949 -, juris Rn. 19; VG Schleswig, Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 26 [zur Vollstreckung von Benutzungsgebühren];… Beschl. v. 4.12.2024 - -, juris Rn. 31 [zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen]).Ebenfalls nicht ohne Weiteres reparabel und damit nicht hinnehmbar ist - worauf die Antragstellerin zu Recht hingewiesen hat (BB, S. 13) - der Nachteil, der etwa bei einer Forderungspfändung in Gestalt eines Ansehens- und Vertrauensverlusts beim Drittschuldner entstehen kann (…OVG NRW, Urt. v. 30.10.2003 - 3 A 3417/99 -, juris Rn. 26;… VG Arnsberg, Beschl. v. 7.5.2019 - 5 L 327/19 -, juris Rn. 18 f.;… VG Schleswig, Beschl. v. 4.12.2024 - 4 B 33.24 -, juris Rn. 32; Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 27).
Sie hat lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf den Ernst der Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, die Vollstreckung der Forderung durch freiwillige Leistung abzuwehren (VG Schleswig, Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 24).
- VG Schleswig, 27.02.2025 - 12 B 6/25 Rn. 4 Dem Antragsteller fehlt das auch für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erforderliche Rechtschutzbedürfnis (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 6. Februar 2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 26 ).
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