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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.07.2003

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15841
OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03 (https://dejure.org/2003,15841)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2003 - 4 B 59/03 (https://dejure.org/2003,15841)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 (https://dejure.org/2003,15841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 2; ; VwGO § 80b Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz, Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 89; ; SGB IX § 89 Abs. 1; ; SGB IX § 89 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 113; ; ZPO § 148; ; BGB § 315 Abs. 1; ; SchwbG § 15

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz gegen Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten auch nach erfolgter Kündigung; Ermessensbindung des Integrationsamts - Stilllegung des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ende der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Möglichkeit einer Verbesserung der Rechtsposition für den arbeitsgerichtlichen Kündigungsprozess zur Rechtfertigung eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches; ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Nach der - noch zu § 15 SchwbG ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6) ist es Zweck des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte, diese vor den besonderen Gefahren, denen sie wegen ihrer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, zu bewahren und sicherzustellen, dass sie gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen geraten.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Ein Ermessensmangel führt aber ausnahmsweise dann nicht zur Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts, wenn auch bei Ausübung von Ermessen keine andere als die getroffene Regelung rechtsfehlerfrei hätte getroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 30.83 -, BVerwGE 48, 81 ff.; BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R -, zit. nach Juris).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Ein Ermessensmangel führt aber ausnahmsweise dann nicht zur Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts, wenn auch bei Ausübung von Ermessen keine andere als die getroffene Regelung rechtsfehlerfrei hätte getroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 30.83 -, BVerwGE 48, 81 ff.; BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R -, zit. nach Juris).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Tatsachen und Umstände, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und nicht zu dem dieser zugrunde liegenden Sachverhalt gehören, sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114.89 -, Buchholz 436.61 § 12 SchwbG 1986 Nr. 4).
  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Soweit der Antragsteller demgegenüber geltend gemacht hat, dass sein Arbeitsplatz nicht wegfallen könne, da die Pflichtaufgaben der Stadt auch in Zukunft weiter durchgeführt werden müssten und Gerüchten zufolge ein der Schuldnerin ähnlicher städtischer Betrieb neu aufgebaut werden solle, vermag dies keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der beabsichtigten und im Kündigungszeitpunkt durch die Kündigung aller Mitarbeiter bereits eingeleiteten Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin (zur Indizwirkung der Entlassungsanzeige und des Ausspruchs aller Kündigungen für eine Betriebsstilllegung vgl. BAG, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 -, DB 2000, 2021 f.) zu begründen.
  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Denn abgesehen davon, dass die Zulässigkeit einer Freistellung von Mitarbeitern durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist (vgl. einerseits LAG Hamm, Urteil vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 -, und Urteil vom 6. September 2001 -4 SA 1276/01 -, andererseits ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 4. Mai 2001 - 7 CA 193/01 -, alle zit. nach Juris), wäre ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung trotz einer solchen Freistellung nicht von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg, da der Insolvenzverwalter bei der Ausübung seines Freistellungsrechts jedenfalls an die Grenzen des billigen Ermessens gem. § 315 Abs. 1 BGB und damit an die Berücksichtigung nicht nur insolvenzspezifischer oder betrieblicher, sondern auch sozialer Gesichtspunkte - zu denen auch die Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers gehören kann (LAG Hamm, Urteil vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 -, zit. nach Juris) - gebunden sein soll (LAG Hamm, Urteile vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 - und vom 6. September 2001-4 SA 1276/01 -, zit. nach Juris).
  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 35/90

    Zustimmung zur Kündigung nach § 19 SchwbG unter einer Bedingung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Die damit aufgeworfene Frage nach der Konkretisierung dieser in § 89 Abs. 1 SGB IX (bzw. dem bis zum 31. Juni 2001 geltenden und insoweit gleichlautenden § 19 SchwbG) enthaltenen Voraussetzung, d.h. danach, ob die erforderliche "Zahlung" von Lohn oder Gehalt einer vertraglichen Verpflichtung des Arbeitgebers gleichzusetzen ist, ob auf die tatsächliche Fortgewährung der Vergütung abzustellen ist, ob die Voraussetzung der Fortzahlung der Vergütung zwar an sich gegeben ist, wenn die einzuhaltende individuelle Kündigungsfrist die Dreimonatsfrist umspannt oder eine entsprechende vertragliche Zusage des Arbeitgebers vorliegt, die Zustimmung aber gleichwohl ihre Wirksamkeit verliert, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will, oder ob es für die Erfüllung der Bedingung genügt, wenn die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt für drei Monate fortzuzahlen, erst im Klagewege durchgesetzt wird, ist höchstrichterlich bisher nicht geklärt und wird auch in der einschlägigen Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. den Überblick in BAG, Urteil vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 35/90, BB 1991, 1122 ff; ähnlich Dörner, SchwbG, Stand 15. April 2001, § 19 Rn 16 ff, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 306/97
    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Denn ein solcher Betriebsübergang wird nicht schon durch eine bloße Funktionsnachfolge begründet, sondern setzt die - hier weder behauptete noch sonst ersichtliche - Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit als organisierter Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung voraus (BAG, Urteil vom 3. September 1998 -8 AZR 306/97 -, zit. nach Juris).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01

    Arbeitentgelt: Vergütungsansprüche der freigestellten Mitarbeiter in der …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Denn abgesehen davon, dass die Zulässigkeit einer Freistellung von Mitarbeitern durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist (vgl. einerseits LAG Hamm, Urteil vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 -, und Urteil vom 6. September 2001 -4 SA 1276/01 -, andererseits ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 4. Mai 2001 - 7 CA 193/01 -, alle zit. nach Juris), wäre ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung trotz einer solchen Freistellung nicht von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg, da der Insolvenzverwalter bei der Ausübung seines Freistellungsrechts jedenfalls an die Grenzen des billigen Ermessens gem. § 315 Abs. 1 BGB und damit an die Berücksichtigung nicht nur insolvenzspezifischer oder betrieblicher, sondern auch sozialer Gesichtspunkte - zu denen auch die Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers gehören kann (LAG Hamm, Urteil vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 -, zit. nach Juris) - gebunden sein soll (LAG Hamm, Urteile vom 27. September 2000 - 2 Sa 1178/00 - und vom 6. September 2001-4 SA 1276/01 -, zit. nach Juris).
  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
    Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers hier unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 -, DVBl. 1997, 1446 f.) bejaht, in der - in Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur - eine für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses erforderliche und hinreichende Verbesserung der Position des Antragstellers darin gesehen wird, dass die vom dafür zuständigen Fachgericht aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigungszustimmung angeordnete aufschiebende Wirkung die tatsächliche Rechtsposition des gekündigten Arbeitnehmers im zeitgleich laufenden Kündigungsschutzprozess verbessern könne und dass der Arbeitnehmer auf Grund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des weiteren einen während des Kündigungsschutzprozesses ggf. bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung möglicherweise bereits im Eilverfahren vor den Arbeitsgerichten durchsetzen könne.
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97

    Ordentliche Kündigung aufgrund einer beabsichtigten Betriebsstillegung - …

  • OVG Sachsen, 23.01.1997 - 3 S 522/96

    Widerspruch; Suspensiveffekt; Unanfechtbarkeit; Gerichtliche Entscheidung

  • ArbG Kaiserslautern, 04.05.2001 - 7 Ca 193/01

    Rechtsunwirksame Kündigung durch einen Insolvenzverwalter; Zulässigkeit einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2024 - 12 B 783/24

    Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …

    Rn. 13 Bejahend: Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Rn. 1; Sächs. OVG, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris Leitsatz 1; verneinend: Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 3; Hamb. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff. (unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung); Nds. OVG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 4 ME 311/13 -, juris Rn. 2 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 2 ff.

    Rn. 26 Vgl. dazu Düwell, in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, 6. Aufl. 2022, vor § 168 Rn. 20; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Rn. 1; dahin ebenso tendierend Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 12 CS 11.1025 -, juris Rn. 14.

  • VG Köln, 11.09.2018 - 7 K 14218/17

    Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung des Widerspruchsausschusses

    Rn. 90 vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 11.06.2007 - B 3 K 05.142 - juris Rn. 8; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2003 - 4 B 59/03 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 12 A 3861/18

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei …

    OVG, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 1.
  • VGH Hessen, 12.03.2025 - 10 B 236/25

    Verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz bei Zustimmung des Integrationsamtes zu …

    Rn. 22 Für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses fehlt es an einem solchen Rechtsschutzbedürfnis (ebenso neben der bereits genannten Rechtsprechung des Senats: Hamb. OVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 4 ME 311/13 -, juris Rn. 2 ff.; VGH B-W…, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 1 ff.;… Kreitner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., § 171 SGB IX Rn. 56; a. A.: OVG NRW…, Beschluss vom 12. November 2024 - 12 B 783/24 -, juris Rn. 3 ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Rn. 1; Sächs. OVG…, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10

    Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen …

    Rn. 24 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff.,.
  • VG Aachen, 21.02.2006 - 2 L 64/06

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Aufschiebende Wirkung im …

    Rn. 13 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff.,.
  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines …

    Rn. 30 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59/03 -, juris Nr.: MWRE 119330300; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107/03 -, br 2004, 81 ff.,.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.2003 - 4 B 59.03   

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https://dejure.org/2003,31307
BVerwG, 16.07.2003 - 4 B 59.03 (https://dejure.org/2003,31307)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 4 B 59.03 (https://dejure.org/2003,31307)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 4 B 59.03 (https://dejure.org/2003,31307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rüge mangelhafter Sachverhaltserforschung - Ersetzung eines Beweisantrages - Ortsbesichtigung zwecks Feststellung des Fehlens einer ausreichenden Erschließung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2003 - 4 B 59.03
    Im Übrigen wäre die Beschwerde aber auch unbegründet, wenn man sie als Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO interpretieren oder annehmen wollte, mit ihr solle eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1974 - 4 C 77.71 - (BRS 28 Nr. 48) geltend gemacht werden.
  • VG Berlin, 25.10.2012 - 37 L 355.12

    Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die …

    Rn. 7 Das Gericht vermag auch der Auffassung, eine stattgebende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren würde generell die Erfolgsaussichten in einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsstreit verbessern (so VGH München…, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 - juris Rn. 17; OVG Hamburg…, Beschluss vom 7. April 2008 - 4 Bs 208.07 - juris Rn. 28 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257.01 - juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. August 2003 - 5 BS 107.03 - juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 4 B 59.03 - juris), nicht zu folgen.
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