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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8299
BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8299)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 4 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8299)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 4 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8299)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für das Vorliegen eines nachbarschaftlichen Abwehrrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]) dem sich beeinträchtigt fühlenden Grundstücksnachbarn im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis eine Pflicht zum aktiven Handeln auferlegt, um Schäden von dem Eigentümer abzuwenden; deshalb dürfe er mit der Geltendmachung von Einwendungen gegen eine ihm bekannte Nutzung des benachbarten Grundstücks, die er für ihm gegenüber rechtswidrig hält, nicht länger als notwendig zuwarten.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Auf die näheren Einzelheiten der Begründung, die sich übrigens häufig erst in der Schlußberatung ergeben, brauchte das Berufungsgericht nicht vorab besonders hinzuweisen (vgl. Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - NJW 1989, 2272; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Tue er dies dennoch, so lägen in dieser Untätigkeit trotz bestehender Handlungspflicht die besonderen Umstände, die zum bloßen Zeitablauf hinzutreten müßten, um die verspätete Geltendmachung eines Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen zu lassen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37 = NVwZ 1989, 653 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Der angegriffene Beschluß stellt sich schließlich auch nicht als verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung (§§ 104 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 278 Abs. 3 ZPO) dar (vgl. dazu u.a. Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 50 = NJW 1988, 275 [BVerwG 03.04.1987 - 4 C 30/85]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Die Vorschriften des Entlastungsgesetzes, die eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auch gegen den Widerspruch eines Beteiligten zulassen, verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 4 B 95.90

    Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Streitwert bei Nachbarklagen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Ob ein nachbarliches Abwehrrecht verwirkt ist, richtet sich - soweit die Frage überhaupt dem gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Recht angehört (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 = BRS 25, Nr. 176; Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 4 B 95.90 - RdL 1990, 278) - maßgeblich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles.
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Auf die näheren Einzelheiten der Begründung, die sich übrigens häufig erst in der Schlußberatung ergeben, brauchte das Berufungsgericht nicht vorab besonders hinzuweisen (vgl. Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - NJW 1989, 2272; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Verwirkung der Befugnis des Nachbarn zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90
    Ob ein nachbarliches Abwehrrecht verwirkt ist, richtet sich - soweit die Frage überhaupt dem gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Recht angehört (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 = BRS 25, Nr. 176; Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 4 B 95.90 - RdL 1990, 278) - maßgeblich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Danach entscheidet sich etwa die Frage, ob einem nachbarlichen Abwehrrecht gegen eine unter Verstoß gegen (nachbarschützende) Bestimmungen des Bauordnungsrechts erteilte Baugenehmigung der rechtsvernichtende Einwand der Verwirkung entgegensteht, nach Landesrecht; sie kann deshalb insoweit gemäß §§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 = BRS 25 Nr. 176; Beschlüsse vom 9. August 1990 - BVerwG 4 B 95.90 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 100 und vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 B 91.90 -).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 4 B 14.91

    Ausschluss eines auf bauplanungsrechtliche Vorschriften gestützten Abwehrrechts …

    Es bedarf nicht erst der höchstrichterlichen Klärung, daß nach dem für die gesamte Rechtsordnung geltenden Grundsatz von Treu und Glauben auch ein auf bauplanungsrechtliche Vorschriften gestütztes Abwehrrecht des Nachbarn im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, etwa wenn sich der klagende Nachbar durch sein Abwehrverlangen mit seinem eigenen vorangegangenen Verhalten in einer das schutzwürdige Vertrauen des Bauherrn mißachtenden und deshalb rechtlich zu mißbilligenden Weise in Widerspruch setzt (vgl. dazu etwa Beschluß vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 B 91.90 mit weiteren Nachweisen).
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