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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10727
VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973 (https://dejure.org/1999,10727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.1999 - 4 B 97.973 (https://dejure.org/1999,10727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 1999 - 4 B 97.973 (https://dejure.org/1999,10727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 225
  • NZM 2000, 1075 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    (...) Die Heranziehung des Ehegatten des Zweitwohnungsinhabers zum pauschalen Jahreskurbeitrag verstößt auch nicht gegen den Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) und den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) im Hinblick darauf, dass Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften dem pauschalierten Jahreskurbeitrag nicht unterworfen sind (ebenso BVerwG vom 16.5.1990 ZKF 1990, 207).

    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    6.1 zu Art. 7 sowie OVG RhPf vom 2.12.1987 KStZ 1988, 168 und HessVGH vom 25.2.1986 DÖV 1986, 884; NdsOVG vom 28.10.1992 DÖV 1993, 721 = ZKF 1993, 133 = KStZ 1993, 98; OVG SH vom 4.10.1995 ZKF 1997, 134; VGH BW vom 13.9.1985 ZKF 1986, 37 für die dortigen landesgesetzlichen Regelungen, kritisch dazu Hillmann, ZKF 1985, 272).

    Beim Ehegatten des Zweitwohnungsinhabers bestehen überdies die gleichen Vollzugsprobleme bei der Erhebung des Kurbeitrags (erfahrungsgemäß unzuverlässige Meldungen bei der Gemeinde über die Anwesenheit in der Zweitwohnung; Unmöglichkeit der gemeindlichen Kontrolle der Anwesenheit in der Zweitwohnung) wie beim Zweitwohnungsinhaber selbst (ebenso OVG SH vom 4.10.1995 a.a.O. und Lichtenfeld, a.a.O., RdNrn. 36 und 37).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (NJW 1999, 557) untersagt zwar speziell belastende Differenzierungen, die an die Existenz der Ehe anknüpfen.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91

    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).
  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    6.1 zu Art. 7 sowie OVG RhPf vom 2.12.1987 KStZ 1988, 168 und HessVGH vom 25.2.1986 DÖV 1986, 884; NdsOVG vom 28.10.1992 DÖV 1993, 721 = ZKF 1993, 133 = KStZ 1993, 98; OVG SH vom 4.10.1995 ZKF 1997, 134; VGH BW vom 13.9.1985 ZKF 1986, 37 für die dortigen landesgesetzlichen Regelungen, kritisch dazu Hillmann, ZKF 1985, 272).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    6.1 zu Art. 7 sowie OVG RhPf vom 2.12.1987 KStZ 1988, 168 und HessVGH vom 25.2.1986 DÖV 1986, 884; NdsOVG vom 28.10.1992 DÖV 1993, 721 = ZKF 1993, 133 = KStZ 1993, 98; OVG SH vom 4.10.1995 ZKF 1997, 134; VGH BW vom 13.9.1985 ZKF 1986, 37 für die dortigen landesgesetzlichen Regelungen, kritisch dazu Hillmann, ZKF 1985, 272).
  • BVerfG, 21.07.1978 - 2 BvR 767/76

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
    Der Gesetzgeber ist an einer derartigen Typisierung der Kurbeitragserhebung bei Zweitwohnungsinhabern nicht durch die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gehindert (so BVerwG vom 21.6.1976 Buchholz 401.63 Nr. 2 und vom 4.1.1980 Buchholz 401.63 Nr. 4 sowie BVerfG vom 21.7.19788 2 BvR 767/76; vgl. auch Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNrn 41 und 42 zu § 11 Teil III Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge).
  • VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 6 K 13.1562

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässiger pauschalierter …

    Rn. 18 Die Erhebung eines pauschalen Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber ist grundsätzlich zulässig (vgl. BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 26).

    Der Zweitwohnungsinhaber kann deshalb grundsätzlich nicht mit dem Einwand, er habe sich nur wenige Tage im Kurgebiet aufgehalten, durchdringen (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 27).

    Die Abgabentatbestände sind also nicht gleichartig (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 28).

    Das bedeutet, dass den Gemeinden ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 35).

    Grundsätzlich reicht jedoch eine nachträgliche Kalkulation, allerdings immer bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses, aus, wenn diese die vorgefundenen oder auch nur gegriffenen Beitragssätze rechtfertigt (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 35).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Beklagte einen Beurteilungsspielraum hat, der es auch zulässt, beispielsweise die statistisch ermittelte Aufenthaltsdauer von 43, 73 Tage auf 50 Tage zu erhöhen (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 38).

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Eigentümer der Zweitwohnung verpflichtet ist, auch den Jahreskurbeitrag für den Ehegatten mit zu entrichten (BayVGH, U.v. 13.8.1999 a.a.O. Rn. 31, 32).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

    Soweit der Senat in seiner früheren Rechtsprechung die Erstreckung der Pauschalierung auf Familienangehörige mit teleologischen Erwägungen gebilligt hat (BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n. F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; bestätigt etwa durch BayVGH, U. v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - ZKF 2007, 117), geschah dies unter ausdrücklichem Hinweis auf den entgegenstehenden Wortlaut der Norm.

    Der Senat hatte die Einbeziehung von Ehegatten maßgeblich damit begründet, dass nach dem in § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Leitbild der Ehe eine Vermutung dahingehend bestehe, dass Ehegatten die Freizeit, in der man sich typischerweise in der Zweitwohnung aufhalte, überwiegend gemeinsam verbrächten (vgl. BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n. F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; U. v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - ZKF 2007, 117 ff.).

    Dies ist nicht einmal von der bisherigen Rechtsprechung des Senats gedeckt, der eine dem § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB vergleichbare gesetzliche Vermutung (siehe § 1626 BGB) und Lebenserfahrung nur für jüngere Kinder anerkennen wollte (BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n. F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; U. v. 6.2.2007 - 4 BV 05.2550 - ZKF 2007, 142;… U. v. 30.1.2008 - 4 B 05.3218 - juris Rn. 20).

    Für die Art der Ermittlung können sich verschiedene Methoden anbieten, etwa die Befragung bzw. sonstige Angaben von Zweitwohnungsinhabern oder die Berücksichtigung von Erfahrungswerten, die sich z. B. aus einer großen Anzahl von abgeschlossenen Pauschalierungsvereinbarungen mit Zweitwohnungsinhabern ergeben haben (BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n. F. 53, 8/12 f. = NVwZ 2000, 225/226).

    Aus dem Gesetzeswortlaut ("zu orientieren hat") ergibt sich, dass Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG keine mathematisch genaue Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer verlangt, sondern den Gemeinden einen Beurteilungsspielraum eröffnet (st. Rspr.;… grundlegend BayVGH, U. v. 30.12.1993 - 4 N 92.2513 - GK 1994 Rn. 150; U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n. F. 53, 8/13 f. = NVwZ 2000, 225/226).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18

    Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag; …

    Seine bisherige Rechtsprechung (…Urteile vom 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - juris Rn. 18 und vom 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. September 2016 (…a. a. O., Rn. 43) ausdrücklich aufgegeben.

    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluss vom 18. August 2015 (…a. a. O., Rn. 5;… s. a. Beschluss vom 4.2.2008, a. a. O., Rn. 8) unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 30.1.2008 - 4 B 05.3218 - juris und vom 13.8.1999, a. a. O.) entschieden, dass sich die Heranziehung des Ehegatten zum Jahreskurbeitrag daraus rechtfertige, dass aufgrund der gemeinsamen Lebensführung und der inneren Bindungen in einer Ehe vermutet werden könne, dass sich nicht nur der Eigentümer, sondern auch dessen Ehegatte zeitweise in der Wohnung im Erhebungsgebiet aufhalten würde.

    Zwar beruht die typisierende Einbeziehung von Ehegatten in erster Linie auf der Vermutung, dass Ehepartner ihren Urlaub überwiegend gemeinsam verbringen (…so noch BayVGH, Urteile vom 4.5.2006, a. a. O., Rn. 18 und vom 13.8.1999, a. a. O., Rn. 32).

    Während es für die erhebungsberechtigte Gemeinde bei Gästen, die keine Zweitwohnung im Erhebungsgebiet haben und daher während ihres Aufenthalts eine Wohnung anmieten, wegen der nach § 8 KBS bestehenden Meldepflichten des Vermieters leicht möglich ist, die tatsächliche Aufenthaltsdauer zu ermitteln, ist es bei Zweitwohnungsinhabern kaum praktisch durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Ehegatten im Kurgebiet während des ganzen Jahres zu überwachen und festzustellen (…vgl. Senatsbeschluss vom 4.2.2008 - 9 LA 88/07 - juris Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 13.8.1999, a. a. O., Rn. 33 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564

    Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur …

    Soweit der Senat in seiner früheren Rechtsprechung die Erstreckung der Pauschalierung auf Familienangehörige mit teleologischen Erwägungen gebilligt hat (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n.F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; bestätigt etwa durch BayVGH, U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - ZKF 2007, 117), geschah dies unter ausdrücklichem Hinweis auf den entgegenstehenden Wortlaut der Norm.

    Der Senat hatte die Einbeziehung von Ehegatten maßgeblich damit begründet, dass nach dem in § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Leitbild der Ehe eine Vermutung dahingehend bestehe, dass Ehegatten die Freizeit, in der man sich typischerweise in der Zweitwohnung aufhalte, überwiegend gemeinsam verbrächten (vgl. BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n.F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - ZKF 2007, 117 ff.).

    Dies ist nicht einmal von der bisherigen Rechtsprechung des Senats gedeckt, der eine dem § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB vergleichbare gesetzliche Vermutung (siehe § 1626 BGB) und Lebenserfahrung nur für jüngere Kinder anerkennen wollte (BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n.F. 53, 8/12 = NVwZ 2000, 225/226; U.v. 6.2.2007 - 4 BV 05.2550 - ZKF 2007, 142;… U.v. 30.1.2008 - 4 B 05.3218 - juris Rn. 20).

    Für die Art der Ermittlung können sich verschiedene Methoden anbieten, etwa die Befragung bzw. sonstige Angaben von Zweitwohnungsinhabern oder die Berücksichtigung von Erfahrungswerten, die sich z.B. aus einer großen Anzahl von abgeschlossenen Pauschalierungsvereinbarungen mit Zweitwohnungsinhabern ergeben haben (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n.F. 53, 8/12 f. = NVwZ 2000, 225/226).

    Aus dem Gesetzeswortlaut ("zu orientieren hat") ergibt sich, dass Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG keine mathematisch genaue Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer verlangt, sondern den Gemeinden einen Beurteilungsspielraum eröffnet (stRspr;… grundlegend BayVGH, U.v. 30.12.1993 - 4 N 92.2513 - GK 1994 Rn. 150; U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n.F. 53, 8/13 f. = NVwZ 2000, 225/226).

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

    Für die Art der Ermittlung können sich verschiedene Methoden anbieten, etwa eine Befragung bzw. sonstige Angaben von Zweitwohnungsinhabern (zur Auskunftspflicht vgl. Art. 7 Abs. 2 Satz 4 Hs. 2 KAG) oder die Berücksichtigung von Erfahrungswerten, die sich z.B. aus einer großen Anzahl von abgeschlossenen Pauschalierungsvereinbarungen mit Zweitwohnungsinhabern ergeben haben (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n.F. 53, 8/12 f. = NVwZ 2000, 225/226).

    Aus dem Gesetzeswortlaut ("zu orientieren hat") ergibt sich, dass Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG keine mathematisch genaue Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer verlangt, sondern den Gemeinden einen Beurteilungs- bzw. Einschätzungsspielraum eröffnet (stRspr;… grundlegend BayVGH, U.v. 30.12.1993 - 4 N 92.2513 - GK 1994 Rn. 150; U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - BayVGH n.F. 53, 8/13 f. = NVwZ 2000, 225/226;… zuletzt bestätigt durch U.v. 30.9.2016 - 4 N 14.546 - GK 2017 Rn. 72 = juris Rn. 52 ff.).

    Da der Gesetzgeber lediglich von einer Orientierungsgröße spricht, ist nach ständiger Senatsrechtsprechung eine "maßvolle Aufrundung" der statistisch ermittelten Werte möglich (vgl. BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 07.973 - VGH n.F. 53, 8/14 f. = NVwZ 2000, 225/227: Erhöhung von 43, 73 auf 50 Tage).

    Im Übrigen ist nach der Lebenserfahrung bei (freiwilligen) Angaben zur Selbstveranlagung in finanziellen Dingen nicht auszuschließen, dass die tatsächliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer - trotz wahrheitsgemäßer Angaben eines Teils der Zweitwohnungsinhaber - etwas höher als der statistisch ermittelte Wert liegt (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 07.973 - VGH n.F. 53, 8/14 = NVwZ 2000, 225/227).

  • VG Augsburg, 29.10.2008 - Au 6 K 08.88

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässige Pauschalierung - kein …

    Aus Gründen der vereinfachten Beitragserhebung ist dies hinzunehmen (vgl. zusammenfassend: BayVGH vom 13.8.1999, Az. 4 B 97.973, NVwZ 2000, S. 225 ff., S. 225 mit umfangreichen Nachweisen; bestätigt durch BayVGH vom 31.5.2001, Az. 4 ZB 99.1204 RdNr. 7).

    aa) Bei der Feststellung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer ist dabei einerseits zu berücksichtigen, dass die Pauschalierung maßgeblich aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung für die beitragserhebende Gemeinde eröffnet ist (BayVGH vom 13.8.1999, a.a.O., S. 225).

    Allen insoweit möglichen Methoden der Erhebung (vgl. die Aufzählung in BayVGH vom 30.12.1993, a.a.O., bzw. in BayVGH vom 13.8.1999, a.a.O., S. 226) ist allerdings gemeinsam, dass die Ermittlung keine exakte mathematische Berechnung der Aufenthaltstage fordert, vielmehr den beitragserhebenden Gemeinden bei der Festlegung der Höhe der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist (BayVGH vom 13.8.1999, a.a.O., S. 226).

    aaa) Die Beklagte weist zwar grundsätzlich richtig darauf hin, dass mit dem zum Stichtag 5. Juni 2000 ermittelten durchschnittlichen 40, 75 Aufenthaltstagen keine exakte mathematische Grundlage für die Höhe des Pauschalkurbeitrags vorliegt und davon nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes maßvoll abgewichen werden darf (…vgl. BayVGH vom 30.12.1993, a.a.O.; BayVGH vom 13.8.1999, a.a.O., S. 226).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Dagegen schöpfen der Fremdenverkehrsbeitrag und der Kurbeitrag als Sonderlasten die (wirtschaftlichen bzw. Gebrauchs-)Vorteile ab, die den Beitragspflichtigen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet (Art. 6 Abs. 1 KAG) bzw. durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der dortigen Kur- und Erholungseinrichtungen oder -veranstaltungen erwachsen (vgl. BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGH n. F. 53, 8/11 = NVwZ 2000, 225;… B.v. 24.7.2003 - 4 ZB 03.415 - juris Rn. 7).
  • VG München, 03.03.2016 - M 10 K 15.1340

    Erhebung eines pauschalen Kurbeitrags von einem Zweitwohnungsinhaber und seinen …

    Dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGHE 53, 8 bzw. juris Rn. 27 f.) ausgeführt, der Gesetzgeber sei an einer Typisierung der Kurbeitragserhebung bei Zweitwohnungsinhabern nicht durch die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung oder durch das Rechtsstaatsprinzip gehindert.

    Auch wenn man mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (U. v. 13.8.1999, a. a. O.) davon ausgeht, dass keine mathematisch exakte Ermittlung des durchschnittlichen Aufenthalts eines Zweitwohnungsinhabers erforderlich ist und auch den Gemeinden bzw. der Beklagten ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, ist trotzdem eine zeitnahe und auf aktuelle Umstände bezogene Ermittlung des durchschnittlichen Aufenthalts zu verlangen.

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 32 f.;… U. v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - juris Rn. 19) umfasst Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG zwar die Ermächtigung des Satzungsgebers, auch den Ehegatten des Zweitwohnungsinhabers zur Entrichtung des pauschalierten Jahreskurbeitrags zu verpflichten.

    Schon bei älteren Kindern zeigt sich jedoch, dass diese die Wochenenden und Ferien häufig nicht mit ihren Eltern, sondern eher im Kreise von Gleichaltrigen verbringen (vgl. BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 33;… U. v. 30.8.2008 - 4 B 05.3218 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 4 B 05.3218

    Kurbeitrag; Zweitwohnung; Zweitwohnungsinhaber; Pauschalierung; Aufenthaltszweck; …

    Eine solche gesetzliche Typisierung, die dem Beitragsschuldner den Einwand verwehrt, er habe sich in der Gemeinde nur für einen kürzeren als den durchschnittlichen Zeitraum zu Kur- oder Erholungszwecken aufgehalten, ist aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich gerechtfertigt (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973, VGH n.F. 53, 8/10 f. = NVwZ 2000, 225).

    Diese Vermutung gilt nicht nur für den Zweitwohnungsinhaber selbst, sondern auch für seinen Ehegatten und seine - jedenfalls jüngeren - Kinder (BayVGH, U.v. 13.8.1999 - 4 B 97.973, VGH n.F. 53, 8/10 f. = NVwZ 2000, 225).

    Ob zur Widerlegung der Aufenthaltsvermutung eine plausible Erklärung des Beitragspflichtigen ausreicht oder ob und in welcher Weise Beweismittel angeboten werden müssen oder eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung ausreicht, hängt von den konkreten Umständen des einzelnen Falles ab (vgl. BayVGH, Urteile vom 13.8.1999 - 4 B 97.973, VGH n.F. 53, 8/11 = NVwZ 2000, 226, und 4 N 92.2513, GK 1994 RdNr. 150 unter Tz. 3); dabei dürfen, zumal bei Erforderlichkeit eines Negativbeweises, keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwar ebenfalls einen Ansatz von 50 Tagen für zulässig erachtet (Urteil vom 13.08.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 38), dieser Einschätzung lagen aber statistische Erhebungen bzw. Ermittlungen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Zweitwohnungsinhaber im Satzungsgebiet zugrunde.
  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771

    Kein entgegenstehen des § 203 Abs. 1 StGB der Auskunftspflicht eines …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719

    Rechtswidrigkeit eines Kurbeitragsbescheides wegen fehlender Gleichstellung von …

  • VG München, 15.12.2022 - M 10 K 20.6307

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung: Bestimmtheitsgebot bei Abgrenzung …

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.739

    Pauschalkurbeitrag bei einer Zweitwohnung

  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 14.396

    Kurbeitragspauschale für Zweitwohnungsinhaber

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08

    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt …

  • VG Greifswald, 05.05.2010 - 3 A 1061/07

    Heranziehung von Familienangehörigen zur Jahreskurabgabe

  • VG München, 17.12.2010 - M 10 K 10.4473

    Haftungsbescheid für Kurbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2015 - 9 LA 307/14

    Ehegatten; Gleichheitssatz; Jahreskurbeitrag; Lebensgemeinschaft, eheähnliche; …

  • VG München, 19.03.2009 - M 10 K 08.1509

    BGB-Gesellschaft als Beitragspflichtige für Fremdenverkehrsbeitrag; Dauercamper; …

  • VG München, 10.07.2025 - M 10 K 22.4319

    Pauschaler Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber, Abgrenzung der Kurbezirke …

  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.2190

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Jahrespauschalkurbeitrags

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