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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45671
BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20 (https://dejure.org/2020,45671)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 4 BN 19.20 (https://dejure.org/2020,45671)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 (https://dejure.org/2020,45671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermeidungsmaßnahmen im Sinne der bauplanerischen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB sind, soweit möglich, im Bebauungsplan durch Festsetzungen zu regeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13 S 1 BNatSchG 2009, § 15 Abs 1 S 1 BNatSchG 2009, § 18 Abs 1 BNatSchG 2009
    Vermeidungsmaßnahmen im Sinne der bauplanerischen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB sind, soweit möglich, im Bebauungsplan durch Festsetzungen zu regeln

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollstreit um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Darlegung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf mehrere selbständig tragende Begründungen der angegriffenen Entscheidung; Fehlende ordnungsgemäße Einstellung der ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1a Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Normenkontrollstreit um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Darlegung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf mehrere selbständig tragende Begründungen der angegriffenen Entscheidung; Fehlende ordnungsgemäße Einstellung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Mit dieser Regelung wird den genannten Belangen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB) eine gegenüber den in § 1 Abs. 6 BauGB ebenfalls erwähnten anderen Belangen eine herausgehobene Bedeutung beigemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).

    Zum anderen - und darin liegt das Besondere - werden die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange, falls das Integritätsinteresse nicht gewahrt werden kann, über dieses hinausgehend auf das - gemäß § 200a Satz 1 BauGB sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 bis 3 BNatSchG umfassende - Kompensationsinteresse erweitert (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Eine dabei angestrebte Minimierung der Eingriffsfolgen ist folglich grundsätzlich durch entsprechende Festsetzungen nach Maßgabe des abschließenden Katalogs des § 9 BauGB (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ) zu regeln.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Steht eine solche Festsetzung, wie in der Fragestellung allgemein - und im Übrigen vom Oberverwaltungsgericht fallbezogen in Gestalt von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB jedenfalls im Grundsatz zutreffend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 ;… siehe auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 9 Rn. 158 a.E.;… Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2014, § 1a Rn. 101) - vorausgesetzt, zur Verfügung, scheidet ein Ausweichen auf eine andere Art der Regelung aus.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich können im selben - auch geteilten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 4 N 1.96 - BVerwGE 104, 353 ) - oder planextern (siehe § 1a Abs. 3 Satz 3, § 200a Satz 2 BauGB) in einem weiteren Bebauungsplan ("Ausgleichsbebauungsplan") festgesetzt werden (§ 1a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB); stattdessen können auch städtebauliche Verträge über die Durchführung des Ausgleichs abgeschlossen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) oder sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen getroffen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Zum einen muss die planende Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt; dabei sind im Interesse des Vermeidungsgebots die planerischen Aussagen auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten (Minimierungsgebot; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144 ;… Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 3 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.09.2014 - 7 B 6.14

    Hochwasserrückhalteraum; Planfeststellung; Wesentlichkeitstheorie; ökologische …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Zum einen muss die planende Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt; dabei sind im Interesse des Vermeidungsgebots die planerischen Aussagen auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten (Minimierungsgebot; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144 ; Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 3 Rn. 15).
  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich können im selben - auch geteilten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 4 N 1.96 - BVerwGE 104, 353 ) - oder planextern (siehe § 1a Abs. 3 Satz 3, § 200a Satz 2 BauGB) in einem weiteren Bebauungsplan ("Ausgleichsbebauungsplan") festgesetzt werden (§ 1a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB); stattdessen können auch städtebauliche Verträge über die Durchführung des Ausgleichs abgeschlossen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) oder sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen getroffen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 4 BN 17.19

    Abwägungsfehler; Anforderungen an Rüge; Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2009 - 4 BN 4.09 - ZfBR 2010, 67 und vom 11. September 2019 - 4 BN 17.19 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 22 Rn. 3).
  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2009 - 4 BN 4.09 - ZfBR 2010, 67 …und vom 11. September 2019 - 4 BN 17.19 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 22 Rn. 3).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 19.20
    Vielmehr sind sie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres im Sinne des vom Oberverwaltungsgerichts eingenommenen Rechtsstandpunktes zu beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

    Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung; …

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
  • OVG Saarland, 09.10.2025 - 2 C 168/24

    Erfolgreiche Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überplanung eines bewaldeten …

    Rn. 355 Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts überführt § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB nach § 18 Abs. 1 BNatSchG die Eingriffsregelung der §§ 13 ff. BNatSchG - zusammen mit weiteren Regelungen (insbesondere § 5 Abs. 2, § 9 Abs. 1a, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, §§ 135a bis 135c BauGB) - in die Bauleitplanung, wobei den genannten Belangen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. a BauGB) durch § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine gegenüber den in § 1 Abs. 6 BauGB ebenfalls erwähnten anderen Belangen herausgehobene Bedeutung beigemessen wird.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 (77)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 (77)] Daher muss die planende Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt; dabei sind im Interesse des Vermeidungsgebots die planerischen Aussagen auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten (sog. Minimierungsgebot).[vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2020 - 4 BN 19/20 -, juris, Rn. 6, m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2020 - 4 BN 19/20 -, juris, Rn. 6, m.w.N.] Eine Zurückstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege kommt folglich nur zugunsten entsprechend gewichtiger anderer Belange in Betracht.

    Rn. 357 d. Daneben könnte fraglich sein, ob die gewählte Kompensationsmaßnahme in Gestalt der Anlegung von Streuobstwiesen in der Nähe des Flughafengeländes in C-Stadt/Ensheim den Vorgaben des § 1a Abs. 3 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 200a BauGB genügt.[vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26.11.2020 - 4 BN 19/20 -, juris, Rn. 6, m.w.N.][vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26.11.2020 - 4 BN 19/20 -, juris, Rn. 6, m.w.N.] Denn der naturschutzrechtliche Kompensationstatbestand enthält ein qualitatives und ein räumliches Element.[vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2011 - 7 A 3/10 -, juris, Rn. 44][vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2011 - 7 A 3/10 -, juris, Rn. 44] Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20

    Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen

    Mit diesen Regelungen sind den Gemeinden flexible Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um einem festgestellten Ausgleichsbedarf zu entsprechen (BVerwG, Beschl. v. 26. November 2020 - 4 BN 19.20 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 15 N 21.1470

    Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A93 bei Teublitz …

    Mit diesen Regelungen sind den Gemeinden flexible Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um einem festgestellten Ausgleichsbedarf zu entsprechen (BVerwG, B.v. 26.11.2020 - 4 BN 19.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20

    Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und …

    Hierfür enthält das Gesetz dann in § 1a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB besondere konkretisierende Regelungen, die den Gemeinden flexible Handlungsmöglichkeiten eröffnen, um einem festgestellten Ausgleichsbedarf zu entsprechen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23

    Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift

    des Abwägungsprotokolls Zweifel an der Beachtung des Vermeidungsgebots aus § 1a Abs. 2, Abs. 3 BauGB (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 26. November 2020 - 4 BN 19.20 -, juris Rn. 6) weckt und sich daraus ebenfalls ein Umweltbezug von § 33 BauGB ergibt, muss hier nicht weiter untersucht werden.
  • BVerwG, 16.09.2021 - 4 BN 6.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit dem (nur) Ausgleichsflächen festgesetzt …

    Rn. 6 Nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB, der nach § 18 Abs. 1 BNatSchG die Eingriffsregelung der §§ 13 ff. BNatSchG - zusammen mit weiteren Regelungen (siehe insbesondere § 5 Abs. 2a, § 9 Abs. 1a, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, §§ 135a bis 135c BauGB) - in die Bauleitplanung überführt, sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 - KommJur 2021, 52 ).
  • BVerwG, 05.01.2023 - 4 B 26.22

    Anhörung des Käufers vor Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts

    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, kann diese hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 - KommJur 2021, 52 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2025 - 1 NE 24.1907

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, planbedingte …

    Rn. 28 2.3 Ferner erscheint es nach summarischer Prüfung nicht ausgeschlossen, dass der Bebauungsplan im Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung abwägend zu berücksichtigende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (vgl. § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB; BVerwG, U.v. 19.5.2021 - 9 C 3.20 - BVerwGE 172, 343; B.v. 26.11.2020 - 4 BN 19.20 - juris Rn. 6) an einem Ermittlungsdefizit und/oder Bewertungsfehler leidet und insofern ein nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtlicher Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB vorliegt.

    Um den Anforderungen des § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu genügen, muss die planende Gemeinde zunächst auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2020 - 4 BN 19.20 - juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung …

    Rn. 82 Bei systematischer Betrachtung spricht für dieses Verständnis schließlich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Vermeidungsmaßnahmen im Sinne der bauplanerischen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB, mit dem "die Eingriffsregelung der §§ 13 ff. BNatSchG in die Bauleitplanung überführt worden ist" (Beschl. v. 26.11.2020 - 4 BN 19/20 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; …

    Rn. 139 Vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2021 - 9 C 3.20 -, juris Rn. 35 ff., unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 4 BN 19.20 -, juris Rn. 6, m. w. N.
  • OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und …

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze …

  • VGH Bayern, 05.07.2022 - 9 N 20.1752

    Unwirksamer Bebauungsplan - erhebliche Beeinträchtigung eines Biotops

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der …

  • BVerwG, 21.09.2022 - 4 B 13.22

    Funktionell untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines innerstaatlichen …

  • BVerwG, 20.07.2022 - 4 BN 26.22

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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