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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5573
BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage des Verhältnisses der in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) einzustellenden Belange bei Schaffung eines Vertrauenstatbestandes der Gemeinde hinsichtlich der künftigen Erschließung von Baugrundstücken; Bindung einer Gemeinde in ihrer ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 1 Abs. 7, 3 Abs. 2; VwGO §§ 108 Abs. 1, 117 Abs. 5, 130 b Satz 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 9 Abs. 8
    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des Mitteilungserfordernisses nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 609
  • ZfBR 2009, 274
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Auch eine Bezugnahme kann diesen Zweck erfüllen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden Entscheidung und dem in Bezug genommenen Schriftstück die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschlüsse vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 3. Januar 2006 - BVerwG 10 B 17.05 - juris).

    Dass diese Vorschriften Bezugnahmen der Urteilsgründe in bestimmten Fallgestaltungen ausdrücklich zulassen, rechtfertigt nicht den Schluss, in allen anderen Fällen seien Verweisungen unzulässig; bei den genannten Regelungen handelt es sich vielmehr lediglich um spezielle Ausprägungen schon früher anerkannter allgemeiner Grundsätze (Beschluss vom 3. Januar 2006 a.a.O.).

    Würden § 117 Abs. 5 und § 130b Satz 2 VwGO die Bezugnahmen in den Entscheidungsgründen auf andere Schriftstücke abschließend regeln, dürfte ein Gericht beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 und vom 3. Januar 2006 a.a.O.) auch nicht auf die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen einer in einem anderen Verfahren ergangenen Entscheidung Bezug nehmen.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 9. Juni 2008 - BVerwG 10 B 149.07 - juris).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    In seinem Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 - (BRS 65 Nr. 48) hat der Senat dargelegt, dass diese Vorschrift eine ähnliche Funktion wie § 9 Abs. 8 BauGB erfüllt; in der Begründung, die dem Bebauungsplan beizufügen ist, sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans darzulegen; § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ergänzt diese Regelung dahin, dass Beteiligte, die Anregungen vorgebracht haben, darüber unterrichtet werden, ob und wie sich die Gemeinde mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt hat; dagegen ist es nicht Sinn der Vorschrift den planerischen Entscheidungsprozess offenzuhalten und über § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB hinaus weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen; das Ergebnis der Prüfung kann auch noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans mitgeteilt werden.
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Rn. 10 Ob das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87 - (NJW 1989, 1758), auf das sich die Beschwerde beruft, dahin zu verstehen ist, dass nach dem Sozialgerichtsgesetz eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten auch dann unzulässig ist, wenn sich die tragenden Erwägungen aus einer Zusammenschau der Entscheidungsgründe selbst und den in Bezug genommenen Schriftstücken mit hinreichender Klarheit ergeben, kann dahinstehen; im zu entscheidenden Fall ließ die Bezugnahme keine zuverlässige Nachprüfung der für das Landessozialgericht maßgeblichen Gründe durch das Bundessozialgericht zu.
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Würden § 117 Abs. 5 und § 130b Satz 2 VwGO die Bezugnahmen in den Entscheidungsgründen auf andere Schriftstücke abschließend regeln, dürfte ein Gericht beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 …und vom 3. Januar 2006 a.a.O.) auch nicht auf die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen einer in einem anderen Verfahren ergangenen Entscheidung Bezug nehmen.
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Auch eine Bezugnahme kann diesen Zweck erfüllen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden Entscheidung und dem in Bezug genommenen Schriftstück die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschlüsse vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 3. Januar 2006 - BVerwG 10 B 17.05 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 9. Juni 2008 - BVerwG 10 B 149.07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14

    Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?

    Sie hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08 - BauR 2009, 609; Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52/02 - NVwZ 2003, 206) nicht den Zweck, den Entscheidungsprozess weiter offen zu halten und den Beteiligten nach Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung noch weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus …

    Rn. 17 Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 25.08 - BRS 73 Nr. 41 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …

    Bezugnahmen sind außer in Fällen, in denen das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 130b Satz 2 VwGO), nur zulässig, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung oder das sonstige in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1990 - 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 9 f. und vom 3. Dezember 2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9).
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