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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37309
VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144 (https://dejure.org/2009,37309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2009 - 4 C 09.2144 (https://dejure.org/2009,37309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2144 (https://dejure.org/2009,37309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen "Bürgerinformationsbrief"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144
    Die Rechtswegfrage beurteilt sich dabei nach dem Streitgegenstand (GmS-OGB vom 29.10.1987 BGHZ 102, 280 [283];… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rd.Nr. 7 zu § 90).
  • VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010

    Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144
    Insoweit verkennt sie, dass die Anwendbarkeit des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf das Zivilrecht beschränkt ist, sondern diese Vorschrift analog auch bei ehrverletzenden Äußerungen, die ein öffentlich-rechtliches Verhältnis betreffen, heranzuziehen ist (vgl. BayVGH vom 24.5.2006 Fst. 206/326; vom 31.7.1997 - 4 B 96.1291 m.w.N.; vom 25.10.1995 4 B 94.4010).
  • VG München, 18.03.2015 - M 7 K 14.3011

    Klage wegen Unterlassung amtlicher Äußerungen unbegründet wegen fehlender …

    Rn. 22 Denn die Kläger haben keinen Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB (vgl. BayVGH, B. v. 13. Okt 2009 - 4 C 09.2144 - Rn 10) bzw. abgeleitet aus ihrem verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U. v. 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 - juris Rn 13, 16) gegen den Beklagten, weil dieser nicht passivlegitimiert ist.

    Allein entscheidend ist, in welcher Funktion die angegriffene Erklärung abgegeben wurde, und nicht ihr Inhalt (…BayVGH, aaO;… Rennert, aaO; vgl. VGH BW, B. v. 12. Dezember 2001 - 1 S 2410/01 - juris Rn 3 zu Äusserungen einer Gemeinderatsfraktion in der Rubrik des nichtamtlichen Teils eines Amtsblattes), bzw., ob die streitgegenständlichen Äußerungen in einem funktionalen Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben des Ersten Bürgermeisters stehen oder in einen Lebensbereich fallen, der durch bürgerlich-rechtliche Gleichordnung geprägt ist und in dem sich die Rechtsbeziehungen nach zivilrechtlichen Normen richten (BayVGH, B. v. 13. Okt 2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn 9 m.w.N.).

    Er hat sich vorliegend nicht unabhängig davon geäußert, dass er zufällig auch Bürgermeister ist, sondern gerade weil er Bürgermeister ist (vgl. BayVGH, B. v. 13. Okt 2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn 13).

  • VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 7 K 12.1419

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; Rüge der sachlichen Zuständigkeit; Äußerung …

    Rn. 8 2. Die Rechtswegfrage beurteilt sich nach dem Streitgegenstand (GmS-OGB, B.v. 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86 - BGHZ 102, 280; BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris).

    Die möglichen Anspruchsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Abwehr ehrverletzender Äußerungen (bspw. § 823 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. §§ 185 ff. StGB, § 1004 Abs. 1 BGB) sind dabei nicht nur zivilrechtlicher Natur, sondern auch im öffentlichen Recht heranzuziehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris; LG Karlsruhe, B.v. 4.7.2008 - 3 O 35/07 - NVwZ-RR 2009, 87).

    Für die Zuordnung des Begehrens des Widerklägers zum öffentlichen oder zum privaten Recht ist entscheidend, ob die streitgegenständlichen Äußerungen in einem funktionalen Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Rechten und Pflichten eines Stadtrats stehen, oder ob sie in einen Lebensbereich fallen, der durch bürgerlich-rechtliche Gleichordnung geprägt ist und in dem sich die Rechtsbeziehungen nach zivilrechtlichen Normen richten (BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris; LG Karlsruhe, B.v. 4.7.2008 - 3 O 35/07 - NVwZ-RR 2009, 87).

  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler …

    Der Oberbürgermeister der Beklagten hat die beanstandeten Äußerungen unstreitig nicht im politischen Meinungskampf bzw. als Privatperson, sondern im Rahmen seiner Amtsführung als Behördenleiter getätigt (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - BayVBl 2010, 442 f.).
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 zurück (Az. 4 C 09.2144).

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht Regensburg wurde mit Beschlüssen des Gerichts vom 3. August 2009 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2009 (Az. 4 C 09.2144) rechtskräftig bejaht.

  • VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327

    Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung

    Die bürgerlich-rechtliche Vorschrift ist auch bei ehrverletzenden Äußerungen, die ein öffentlich-rechtliches Verhältnis betreffen, heranzuziehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123

    Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im …

    Zu seiner Organstellung als gewähltem Stadtoberhaupt gehört die Repräsentationsfunktion und Redefreiheit, was h.E. eine vergleichbare Rechtsposition zur Äußerung verleiht, die im Ergebnis nicht anders zu behandeln sein dürfte (a.A. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12 der auch dem Amtsträger Meinungsfreiheit zugestehen will. Zu den Rechten aus der Organstellung vgl. oben).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 E 825/09

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten bei einer Streitigkeit bzgl. …

    Rn. 34 Dazu, dass in dem Beschluss über die Zurückweisung einer Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 3 über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden ist, vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 4 VO 249/05 -, NJW 2008, 1609 f., 1610, m.w.N.; in diesem Sinne ferner Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2009, § 41 § 17a GVG Rn. 35 und § 41 § 17b GVG Rn. 8; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 41 § 17a GVG Rn. 35; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Anh. § 41 Rn. 37; Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, mit GVG, 7. Aufl. 2009, GVG § 17b Rn. 5; a.A. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 41 Rn. 45, und BayVGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2144 -, juris, dort Rn. 15 (Anwendung des § 17b Abs. 2 GVG).
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu …

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht Regensburg wurde mit Beschlüssen des Gerichts vom 3. August 2009 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2009 (Az. 4 C 09.2144) rechtskräftig bejaht.
  • VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355

    Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …

    Da die Beklagte bzw. ihre Angehörigen mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung auch keine Handlungsform in Anspruch nehmen, die ihnen nur kraft ihrer Mandatsträgerschaft zustünden, können sich aus dieser Eigenschaft im vorliegenden Fall auch keine besonderen rechtlichen Verpflichtungen ergeben (…vgl. auch BayVerfGH, E.v. 19.1.1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III92 - juris Rn. 102 ff., 107;… vgl. zu vergleichbaren Abgrenzungen für den kirchlichen Bereich auch BVerwG, B.v. 9.4.2019 - 6 B 162/18 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 20;… OLG Dresden, B.v. 22.12.2022 - 4 W 705/22 - juris Rn. 4; vgl. ergänzend in Bezug auf kommunale Amtsträger auch BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 2 und B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12;… LG Heidelberg, B.v. 26.7.2019 - 5 T 58/19 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 3.11.2022 - 1 S. 2686 - juris Rn. 38 ff.).
  • VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.242

    Kommunalverfassungsstreit wegen vermeintlich ehrverletzender Äußerungen eines …

    Die bürgerlich-rechtliche Vorschrift ist auch bei ehrverletzenden Äußerungen, die ein öffentlich-rechtliches Verhältnis betreffen, heranzuziehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337

    Leserbrief des ersten Bürgermeisters als amtliche Äußerung

  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639

    Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände

  • VG München, 06.06.2025 - M 7 E 25.2903

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters (im …

  • VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356

    Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters …

  • VG Augsburg, 24.06.2020 - Au 8 K 20.179

    Führen einer Professorenbezeichnung, hier: Zulässigkeit des …

  • VG Meiningen, 28.03.2018 - 2 E 277/17

    Passivlegitimation einer Fraktion im Fall einer Unterlassungsklage von einer …

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 9 A 164/11

    Fortsetzungsfeststellungsklage: Zulässigkeit der Klage im Zusammenhang mit einem …

  • VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von …

  • VG Würzburg, 09.12.2020 - W 2 K 20.1439

    Kein Rederecht für Nichtmitglieder eines Ausschusses der Gemeindevertretung

  • VG München, 26.02.2014 - M 7 E 14.546

    Verweisung an das Amtsgericht

  • VG München, 02.02.2023 - M 23 K 19.4501

    Privatrechtlicher Unterlassungsanspruch, Verweisung an die Zivilgerichtsbarkeit

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