Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17 |
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- Bundesverwaltungsgericht
BNatSchG 2009 §§ 67, 68; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 29; VwGO § 121 Nr. 1
Rechtskräftiger Urteile; Ausgleichsregelung; Befreiung; Belastung; Bestandsgarantie; Bindungswirkung; Eigentum; Eigentumsbeschränkung; Entschädigung; Folgeprozess; Inhaltsbestimmung; Naturschutzrecht; Schrankenbestimmung; Streitgegenstand; Streitgegenstände; ...
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Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei unterschiedlichen Streitgegenständen
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§ 67 BNatSchG 2009, § 68 BNatSchG 2009, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 29 GG
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei unterschiedlichen Streitgegenständen - Wolters Kluwer
Übereinstimmen des Tatbestandsmerkmals der unzumutbaren Belastung in § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 1 BNatSchG mit dem Tatbestandsmerkmal der unzumutbaren Belastung in § 68 Abs. 1 BNatSchG; Bindungswirkung der rechtskräftigen Abweisung einer Klage auf Erteilung einer ...
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Übereinstimmen des Tatbestandsmerkmals der unzumutbaren Belastung in § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 1 BNatSchG mit dem Tatbestandsmerkmal der unzumutbaren Belastung in § 68 Abs. 1 BNatSchG ; Bindungswirkung der rechtskräftigen Abweisung einer Klage auf Erteilung einer ...
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Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 162, 127
- NVwZ-RR 2018, 722
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Verlässt er den durch die Schranken gesetzten Rahmen, so ist die gesetzliche Regelung unwirksam, hierauf gestützte Beschränkungen oder Belastungen sind rechtswidrig und können im Wege primären Rechtsschutzes abgewehrt werden (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).Ausgleichsregelungen im Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen, bedürfen zum einen einer gesetzlichen Grundlage (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 a.a.O. ).
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Bei der Begrenzung von Eigentümerbefugnissen unterliegt der Gesetzgeber insoweit Schranken, als er die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen muss und dabei insbesondere an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 - NVwZ 2012, 429 Rn. 35).Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 2011 a.a.O. Rn. 41).
- BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann § 121 Nr. 1 VwGO über seinen Wortlaut hinaus auch bei unterschiedlichen Streitgegenständen Bindungswirkung erzeugen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 ).Rn. 18 Die Frage, wann es sich um dieselbe Sache handelt, kann bei Verschiedenheit der Streitgegenstände nicht mit Hilfe des Begriffs des Streitgegenstandes beantwortet werden, der durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 ).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300) rechtfertigt nicht die Schlüsse, die der Kläger aus ihm zieht. - BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00
Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Rn. 11 Regelungen in einem Naturschutzgesetz oder einer Naturschutzverordnung, die die Nutzbarkeit eines Grundstücks situationsbedingt einschränken, sind Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 373 ). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Es ist dem Gesetzgeber allerdings grundsätzlich nicht verwehrt, Eigentumsbeschränkungen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen ansonsten unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 ). - BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92
Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
§ 121 Nr. 1 VwGO dient dem Rechtsfrieden und dem Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit des Rechts (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ). - BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81
Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2018 - 4 C 2.17
Was durch eine gerichtliche Entscheidung klargestellt worden ist, soll nicht erneut zum Gegenstand eines Streits unter den Beteiligten gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1984 - 8 C 137.81 - BVerwGE 70, 156 ).
- VGH Bayern, 28.08.2018 - 14 B 15.2206
Plicht einer eingeschränkten Grundstücksbewirtschaftung - Maßstab der Belastung …
Es konnte bereits deshalb keine Bindungswirkung eintreten, weil der Streitgegenstand des früheren Verfahrens ein anderer als der des vorliegenden Verfahrens war und darüber hinaus auch nicht dieselbe Sache vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 18 m.w.N;… U.v. 7.8.2008 - 7 C 7.08 - BVerwGE 131, 346 Rn. 18).Rn. 41 Verlässt der Regelungsgeber den durch die Schranken gesetzten Rahmen, so ist die gesetzliche Regelung unwirksam, hierauf gestützte Beschränkungen oder Belastungen sind rechtswidrig und können im Wege primären Rechtsschutzes abgewehrt werden (BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
Hierfür stehen dem Regelungsgeber im Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Ausnahme- und Befreiungsvorschriften und - soweit hierdurch ein Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist - Ausgleichsregelungen zur Verfügung, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen (BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 11).
Die Bestimmung dient im Zusammenspiel mit den Befreiungstatbeständen des § 67 BNatSchG dem verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsausgleich nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 17.5.2018 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).
Anders als in den Fällen, in denen sich der schutzwürdige Zustand eines Grundstücks ebenfalls durch eine besondere - beispielsweise durch eine unterbliebene oder extensive - Bewirtschaftung entwickelt hat, kann der wertvolle Lebensraum des Großen Karrachsees nicht bereits dadurch erhalten werden, dass man dem Eigentümer Nutzungsverbote, Nutzungsbeschränkungen oder besondere Duldungsverpflichtungen auferlegt, bei denen von einer unangemessenen Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erst dann die Rede sein kann, wenn ohne finanziellen oder sonstigen Ausgleich eine Nutzung unterbunden wird, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 - BVerwGE 67, 84; U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 26.03.2026 - 10 C 3.25
Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme
Auf die Revision des damaligen Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung mit Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.Den Interessen von Betroffenen im Land Brandenburg widerspricht das nicht, weil die Regelung des § 68 Abs. 1 BNatSchG jedenfalls nicht ungünstiger ist als diejenige des außer Kraft getretenen § 71 BbgNatSchG (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 Rn. 13).
Die Bestimmung dient im Zusammenspiel mit den Befreiungstatbeständen des § 67 BNatSchG dem Verhältnismäßigkeitsausgleich nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 Rn. 12 m. w. N.).
Dann greift der Grundsatz des Vorrangs der Befreiung nicht ein und ist der Betroffene nicht gehindert, seinen Anspruch auf ein Entschädigungsbegehren zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 Rn. 21).
- VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359
Finanzieller Ausgleich für eine unzumutbare Eigentumsbeschränkung eines im …
Rn. 19 Der Befreiung kommt Vorrang vor dem Entschädigungsanspruch zu, weil § 52 Abs. 4 WHG letzteren von einer unzumutbaren Beschränkung des Eigentums abhängig macht, der nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere durch die Gewährung einer Befreiung, abgeholfen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 = juris Rn. 12, 21 zu § 68 Abs. 1 BNatSchG).Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2018 (Az. 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127) ist entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht das Gegenteil zu entnehmen.
Rn. 49 kann auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 WHG unter Anwendung anerkannter Auslegungsmethoden, insbesondere des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte (…vgl. oben Rn. 16 ff.) und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach der Befreiung Vorrang vor einem Entschädigungsanspruch zukommt (…vgl. BVerfG, B.v. 6.9.2005 - 1 BvR 1161/03 - NVwZ 2005, 1412 = juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 = juris Rn. 12) einfach auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens geklärt werden.
- OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20
Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …
Rn. 40 Soweit der Kläger dem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2018 (Az. 4 C 2.17) entgegenhält und vorträgt, er sei betreffend die Abfallgebühren 2016 nicht an die angeblich bindende Entscheidung gebunden, da sie Verfahren wegen Abfallgebühren für 2008 und 2009 betreffe, zieht er damit die Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel.Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Kläger zitierten Urteil zur Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile ausgeführt (Urteil vom 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 17 - 18):.
- BVerwG, 25.10.2018 - 4 C 9.17
Abweichungskompetenz der Länder; Angemessenheit der Entschädigung; …
Rn. 16 Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - (…UA Rn. 12 f. ) entschieden, dass § 68 BNatSchG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542; im Folgenden: BNatSchG 2010) im Zusammenspiel mit den Befreiungstatbeständen des § 67 BNatSchG dem verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsausgleich nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung dient. - OVG Hamburg, 10.10.2024 - 5 Bs 95/24
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile gemäß § 121 Nr. 1 VwGO; …
Rn. 20 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings hinsichtlich des Umfangs der Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile nach § 121 Nr. 1 VwGO nicht einheitlich (vgl. Külpmann, Anm. zu BVerwG, Urt. v. 17.5.2018, 4 C 2.17, jurisPR-BVerwG 20/2018 Anm. 6, Abschnitt "D.", unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2017, 11 B 17.12, juris Rn. 36 f.).Deckten sich die Tatbestandsmerkmale und beanspruchten sie für denselben Sachverhalt Geltung, entfalte ihre Bejahung oder Verneinung im Vorprozess für den Folgeprozess Bindungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.2018, 4 C 2.17, BVerwGE 162, 127, Rn 17 f.).
Rn. 24 cccc) (1) Nach Maßgabe der oben dargestellten, eine relativ weite Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile nach § 121 Nr. 1 VwGO annehmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.2018, a. a. O., Rn 17 f.;… ebenso Wysk, VwGO 3. Aufl. 2020, § 121 Rn. 10) dürfte im vorliegenden Fall davon auszugehen sein, dass die Antragsgegnerin daran gehindert ist, wegen der o. g. - vom Verwaltungsgericht in seinem o. g. rechtskräftig gewordenen Urteil gewürdigten - Vorfälle gegenüber dem Antragsteller zu prognostizieren, dass er nicht gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 SG Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
- BVerwG, 26.03.2026 - 10 C 4.25
Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme
Den Interessen von Betroffenen im Land Brandenburg widerspricht das nicht, weil die Regelung des § 68 Abs. 1 BNatSchG jedenfalls nicht ungünstiger ist als diejenige des außer Kraft getretenen § 71 BbgNatSchG (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 Rn. 13).Die Bestimmung dient im Zusammenspiel mit den Befreiungstatbeständen des § 67 BNatSchG dem Verhältnismäßigkeitsausgleich nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - BVerwGE 162, 127 Rn. 12 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19
Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen …
Decken sich die Tatbestandsmerkmale und beanspruchen sie für denselben Sachverhalt Geltung, entfaltet ihre Bejahung oder Verneinung im Vorprozess für den Folgeprozess Bindungswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 17 f. m.w.N.). - VGH Bayern, 19.05.2025 - 24 ZB 25.190
Ablehnung der Erteilung einer waffenrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ob Vorgreiflichkeit besteht, hängt u.a. davon ab, ob die rechtskräftige Vorentscheidung ein Element liefert, das nach der einschlägigen materiell-rechtlichen Norm notwendig ist für den Subsumtionsschluss, der zu der im zweiten Prozess beanspruchten Rechtsfolge führt (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2018 - 4 C 2.17 - juris Rn. 18;… BVerwG, U.v. 31.1.2002 - 2 C 7.01 - juris Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 4 S 1597/19
Überprüfung dienstrechtlicher Entscheidungen im Kernbereich des kirchlichen …
Rn. 16 Der Kläger macht geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.2018 (offenbar gemeint: 4 C 2.17) und vom 10.05.1994 (offenbar gemeint: 9 C 501/93) ab, indem es die Frage der Identität der Streitgegenstände falsch bewertet und zu Unrecht nicht auf die Sachverhaltsidentität abgehoben habe. - OVG Hamburg, 18.07.2024 - 2 So 35/24
Keine Zusammenrechnung von Streitwerten bei kombiniertem Anfechtungs- und …
- VG Magdeburg, 27.07.2020 - 8 A 242/18
Vermögenszuordnung einer Siedlungsabfalldeponie - Rechtskrafterstreckung
- VG Gera, 04.06.2025 - 4 V 1003/25
Zur Reichweite der Rechtskraft beim Vorbringen neuer Beweismittel
- OVG Schleswig-Holstein, 24.02.2025 - 3 LA 84/21
Weiterleistung des sog. Sozialstaffelausgleichs; Bestehende Betriebserlaubnis für …
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