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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,221
BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1968 - IV C 33.68 (https://dejure.org/1968,221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Anordnung der sofortigen Vollziehung gegenüber der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage - Vorläufiger Rechtsschutz des Bauherrn gegenüber der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 42 ff., 80, 123 VwGO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 202
  • DVBl 1969, 269
  • DÖV 1969, 111
  • DÖV 19969, 111
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1967 - VI B 21/67
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Die Beschwerde ist übrigens gleichermaßen zugunsten des Bauherrn gegeben, falls einem Antrag des Nachbarn nach § 80 Abs. 5 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben wird (vgl. auch OVG Lüneburg in BRS 18, 226 = DVBl. 1968, 47 mit im Ergebnis zustimmender Besprechung von Menger u. Erichsen in VerwArch. 59 [1968], 286 ff.), ebenso wie der Bauherr das Beschwerderecht gegen Beschlüsse hat, die seinen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung ablehnen.
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68

    Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Nachdem durch Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 13.68 - die Klage des Nachbarn, des Beigeladenen dieses Verfahrens, gegen die Baugenehmigung rechtskräftig abgewiesen worden ist, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und bitten um Entscheidung über die Kosten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1966 - VII B 465/66
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Allerdings fehlte es der Klage nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis unabhängig davon, ob man den Auffassungen folgt, die die Baugenehmigung im Ergebnis für vollzugsunfähig halten (vgl. OVG Münster in NJW 1966, 2181; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz in BRS 18, 225) oder denen, die gegenüber der Baugenehmigung als einem feststellenden Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage nicht eintreten lassen wollen (vgl. HessVGH in NJW 1966, 2183), oder schließlich die Baugenehmigung mit ihrer Aushändigung bereits als vollzogen ansehen und für die daher eine weitere Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 275).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.11.1965 - I B 87/65
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Allerdings fehlte es der Klage nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis unabhängig davon, ob man den Auffassungen folgt, die die Baugenehmigung im Ergebnis für vollzugsunfähig halten (vgl. OVG Münster in NJW 1966, 2181; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz in BRS 18, 225) oder denen, die gegenüber der Baugenehmigung als einem feststellenden Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage nicht eintreten lassen wollen (vgl. HessVGH in NJW 1966, 2183), oder schließlich die Baugenehmigung mit ihrer Aushändigung bereits als vollzogen ansehen und für die daher eine weitere Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 275).
  • VGH Hessen, 12.07.1966 - B IV 32/66
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Allerdings fehlte es der Klage nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis unabhängig davon, ob man den Auffassungen folgt, die die Baugenehmigung im Ergebnis für vollzugsunfähig halten (vgl. OVG Münster in NJW 1966, 2181; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz in BRS 18, 225) oder denen, die gegenüber der Baugenehmigung als einem feststellenden Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage nicht eintreten lassen wollen (vgl. HessVGH in NJW 1966, 2183), oder schließlich die Baugenehmigung mit ihrer Aushändigung bereits als vollzogen ansehen und für die daher eine weitere Vollziehung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 275).
  • VGH Bayern, 19.08.1966 - 195 IV 65
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68
    Mit Recht steht daher die herrschende Meinung auf dem Standpunkt, daß eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht gegeben ist (OVG Münster in VerwRspr. 11, 884; BayVGH in NJW 1967, 645; Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, B IV 6 zu § 80; Sauter, Verwaltungspraxis 1962, 1 [3];… a. A. Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 1965, Anm. 29 zu § 80, aus der Erwägung, daß anderenfalls der Begünstigte des Verwaltungsakts auf Jahre hinaus seine Rechte aus dem Verwaltungsakt verlieren könnte, ohne daß Redeker-von Oertzen die Möglichkeit einer anderweiten Hilfe über § 80 oder § 123 VwGO ins Auge fassen; anderer Ansicht weiter, soweit ersichtlich, nur Löwer in DÖV 1965, 829 [831], der aber die praktischen Schwierigkeiten, die mit der neben der Hauptsache laufenden Verpflichtungsklage verbunden sind, durchaus einräumt).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    In einem Beschluß vom 21. Oktober 1968 (NJW 1969, S. 202 [203]; siehe nunmehr auch BVerwGE 49, 244 [250]) hat es auch für diese Verwaltungsakte den vorläufigen Rechtsschutz auf § 80 VwGO gestützt und die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe anerkannt (ebenso BayVGH, VGH n.F. 11, 93; VGH Baden-Württemberg, ES VGH 18, 65;… OVG Lüneburg, NJW 1970, S. 963, sowie DVBl. 1977, S. 732).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung - …

    Für den Fall eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der von einem Dritten angefochten wird, ist im Rahmen der §§ 80, 80a, 80b VwGO anerkannt, daß der Begünstigte bis zur rechtskräftigen Zurückweisung der Anfechtung von der an sich zuerkannten Rechtsposition noch nicht Gebrauch machen darf (vgl zB - betr Gewerbe- und Baugenehmigungen - BVerwGE 89, 357, 362; BVerwG DÖV 1969, 111, 112; ebenso BVerwG BayVBl 1966, 279; vgl auch BVerfGE 51, 268, 281).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 1166/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen …

    Bei der schriftlichen Maßnahme der Antragsgegnerin vom 17.4.2013 handelt es sich jedoch - worauf das SG bereits zutreffend hingewiesen hat - nicht um einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), weshalb ein förmlicher Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 86a Abs. 3 SGG) nicht in Betracht kommt (…Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 86b Rn. 30;… für die Parallelvorschrift des § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 80 Rn. 119; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 52 unter Hinweis auf BVerwG NJW 1969, 202;… Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 842 unter Hinweis auf VGH Mannheim, NVwZ-RR 1988, 127 (127).
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