Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Ein Bürgerbegehren ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB unzulässig, wenn die Fragestellung auf konkrete grundstücksbezogene Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB bzw. der Baunutzungsverordnung abzielt.
- doev.de
Bürgerbegehren; plebiszitäre Festlegungen in Bezug auf den Inhalt eines Bebauungsplans
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein Bürgerbegehren ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB unzulässig, wenn die Fragestellung auf konkrete grundstücksbezogene Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB bzw. der Baunutzungsverordnung abzielt.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.11.2018 - Au 7 E 18.1683
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578
- VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 616
- DÖV 2019, 492
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839
Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines …
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Ist ein Bauvorhaben, das mit einem Bürgerbegehren verhindert werden soll, erst nach Wirksamwerden eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans bzw. unter den Voraussetzungen des § 33 BauGB genehmigungsfähig, so genügt es zur Sicherung des Anspruchs auf Zulassung des Bürgerbegehrens, der Gemeinde im Eilverfahren den Erlass des Bebauungsplans vorläufig zu untersagen (Abgrenzung zu BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309).Nach der Rechtsprechung des Senats kommt zwar eine gerichtlich angeordnete vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Zulassungsanspruch durch ein in naher Zukunft zu erwartendes Handeln einer am Hauptsacheverfahren nicht beteiligten (staatlichen) Behörde, z. B. durch die Erteilung einer bereits beantragten Baugenehmigung, vereitelt werden kann (BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309 Rn. 24 ff.).
- VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 CE 05.1580
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Ein auf eine Bauleitplanung gerichtetes Bürgerbegehren ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB unzulässig, wenn die Fragestellung auf konkrete grundstücksbezogene Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB bzw. der Baunutzungsverordnung abzielt, die der zu beschließende Bebauungsplan unverändert übernehmen soll (Klarstellung zu BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733).Geht es nur um Rahmenfestlegungen, die einen "Planungsspielraum von substantiellem Gewicht" belassen und "genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange" offen halten, so ist es danach eine Frage des Einzelfalls, ob durch einen derartigen "Eckpunkt für die gemeindliche Abwägung" etwa in Form einer Höchstgrenze schon eine solche Selbstbindung eingetreten ist, dass eine Abwägung in keinem Fall mehr in sachgerechter Weise vorgenommen werden kann (BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733 = juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
Sicherungsanordnung für Bürgerbegehren - Einstellung eines Bauleitplanverfahrens …
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Um das Entstehen eines solchen Genehmigungsanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, muss lediglich der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden, den abschließenden Satzungsbeschluss zu fassen bzw. diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - BayVBl 2007, 497). - VGH Bayern, 29.07.2009 - 4 CE 09.1055
Bürgerbegehren; Sperrwirkung; vertragliche Pflichten; wasserrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Entsprechende Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass das Eilrechtsschutzbegehren nicht nur wie in vergleichbaren Fällen darauf abzielt, der Antragsgegnerin entsprechend Art. 18a Abs. 9 Satz 1 GO zu untersagen, vor einer (Hauptsache-)Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens dessen Ziele durch entgegenstehende Maßnahmen - etwa durch einen wirksam bekannt gemachten Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren - zu unterlaufen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 4 CE 09.1055 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- VG München, 16.10.2025 - M 7 E 25.3823
Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "HochhausSTOP" München - unbestimmte …
Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2019 (4 CE 18.2578), der ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde liege und mit der ausdrücklich an der bisherigen Rechtsauffassung festgehalten werde, was im Folgenden vertieft wurde.Mit einer solchen plebiszitären Selbstbindung wird, selbst wenn es im Einzelfall nur um planerische Detailfragen geht, die Entscheidung über die betreffende Festsetzung bereits vollständig vorweggenommen; dem Gemeinderat verbleibt insoweit bei seiner abschließenden Abwägungsentscheidung keinerlei Abweichungs-, Ausgestaltungs- oder Konkretisierungsspielraum mehr (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 20 sowie Ls. 2, insoweit Klarstellung zu B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580; vgl. auch Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 1.8.2025, Art. 18a Abs. 1 GO Anm. 2. e) aa)).
- VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070
Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße
Rn. 46 In einer aktuelleren Entscheidung (BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris) ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof offen, ob diese - durch eine Reihe wertungsabhängiger Rechtsbegriffe gekennzeichnete - allgemeine Leitlinie geeignet sei, die Fälle einer zu weitgehenden Vorabbindung in objektiv vorhersehbarer Weise zu bestimmen.Mit einer solchen plebiszitären Selbstbindung werde, selbst wenn es im Einzelfall nur um planerische Detailfragen geht, die Entscheidung über die betreffende Festsetzung bereits vollständig vorweggenommen; dem Gemeinderat verbleibe insoweit bei seiner abschließenden Abwägungsentscheidung keinerlei Abweichungs-, Ausgestaltungs- oder Konkretisierungsspielraum mehr (BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 16.01.2026 - 4 CE 25.2059
Vorläufiger Rechtsschutz, Bürgerbegehren, Sicherung des Anspruchs auf …
Rn. 31 c) Ob das Bürgerbegehren, wäre es auf den Bebauungsplan bezogen, mit seiner Vorgabe einer bestimmten maximalen Gebäudehöhe von 60 m wegen eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebot unzulässig wäre (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - BayVBl 2020, 522 = juris Rn. 19 f.) oder beachtliche Begründungsmängel vorliegen (…vgl. dazu BayVGH, U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 = juris Rn. 27), bedarf nach Vorstehendem keiner Entscheidung.
- VG Bayreuth, 02.06.2025 - B 4 E 25.353
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens
Auch bei einer nur "vorläufigen" Zulassung des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden, deren Ergebnis zwar nach einer späteren Abweisung der Hauptsacheklage nicht mehr bindend wäre (Art. 18 Abs. 13 Satz 2 Halbs. 2 GO), die aber als solche - etwa hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 16; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 16).Diese irreversiblen Folgen der vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens zwingen dazu, den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung auf die Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist (BayVGH, B.v. 18.1.2019 a.a.O. Rn. 16;… B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - juris Rn. 26;… Suerbaum/Retzmann in Dietlein/Suerbaum, BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand 1.2.2025, Art. 18a GO Rn. 63;… Müller in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Januar 2024, Art. 18a Rn. 35; jeweils m.w.N.).
- VG München, 08.10.2021 - M 7 E 21.5166
Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens - Einstellung der …
Entsprechend ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig insoweit abzulehnen, als ein Antragsteller darüberhinausgehend beantragt, den Gemeindeorganen alle dem Begehren entgegenstehenden Entscheidungen zu untersagen, um den Verfahrensfortgang der Aufstellung der Bauleitpläne völlig zum Erliegen zu erbringen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2020 - 4 CE 20.278 - juris Rn. 28 m.w.N.; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 15 A 4306/19 Rn. 56 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2019- 4 CE 18.2578 -, juris Rn. 19; Suerbaum/Retzmann, in: Dietlein/Suerbaum, BeckOK Kommunalrecht Bayern, 7. Edition, Stand 31. Juli 2020, Art. 18a Rn. 17.
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.3772
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
Mit einer solchen plebiszitären Selbstbindung wird, selbst wenn es im Einzelfall nur um planerische Detailfragen geht, die Entscheidung über die betreffende Festsetzung bereits vollständig vorweggenommen; dem Gemeinderat verbleibt insoweit bei seiner abschließenden Abwägungsentscheidung keinerlei Abweichungs-, Ausgestaltungs- oder Konkretisierungsspielraum mehr (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Ls. 2, Rn. 20; vgl. auch Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 1.1.2024, Art. 18a Abs. 1 GO Anm. 2. e) aa)). - VG München, 05.06.2025 - M 7 E 25.2607
Bürgerbegehren, Erfolgloser Eilantrag, Begehrte Zulassung im Eilverfahren, …
Da der mögliche Erfolg eines aufgrund eines solchen Eilbeschlusses durchgeführten Bürgerentscheids sich im Falle einer späteren Klageabweisung in der Regel nicht mehr rückgängig machen lässt, muss aber der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit so hoher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist; außerdem muss den Antragstellern ein nicht mehr wiedergutzumachender und unzumutbarer Nachteil drohen (…vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - juris Rn. 24 ff.; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 10.11.2025 - 4 C 25.1841
Festsetzung des Streitwerts für ein vor Bekanntgabe des Streitwertkatalogs für …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist nur in Verfahren mit dem Begehren der vorläufigen Zulassung eines Begehrens wegen der angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache der (Hauptsache-)Streitwert nicht zu reduzieren (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 24 [insoweit nicht in BayVBl 2020, 522 abgedruckt];… auch schon B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309 = juris Rn. 38). - VGH Bayern, 30.09.2025 - 4 C 25.1700
Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Bürgerbegehren
Der Senat hat bereits entschieden, dass in Verfahren - wie dem vorliegenden - mit dem Begehren der vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens wegen der angestrebten Vorwegnahme der Hauptsache der Streitwert nicht zu reduzieren ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 24 [insoweit nicht in BayVBl 2020, 522 abgedruckt];… auch schon B.v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309 = juris Rn. 38).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Untersagung der Fassung eines Satzungsbeschlusses zum Erlass des Bebauungsplans
- rechtsportal.de
GG Art. 14 Abs. 4 ; VwGO § 123 ; VwGO § 146
Untersagung der Fassung eines Satzungsbeschlusses zum Erlass des Bebauungsplans - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.11.2018 - Au 7 E 18.1683
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578
- VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578
Unter diesen Umständen ist der Erlass einer Zwischenverfügung auch ohne vorherige Anhörung der Gegenseite zulässig und geboten (vgl. HessVGH, B.v. 4.4.2000 - 12 TZ 577/0 - NVwZ 2000, 1318).
- VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278
Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
In einer Zwischenentscheidung vom 14. Dezember 2018 (Az. 4 CE 18.2578) habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einer Gemeinde einen Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan vorläufig untersagt.Rn. 27 Der auf die Vermeidung vollendeter Tatsachen gerichtete Sicherungsanspruch der Vertreter des Bürgerbegehrens kann unter diesen Umständen regelmäßig nur darauf gerichtet sein, die Bekanntmachung des Bebauungsplans bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu unterlassen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - BayVBl 2007, 497 Rn. 22;… B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 28;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 34; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17).
Rn. 28 Von dem Grundsatz, dass bei Bürgerbegehren, die sich gegen den Erlass einer Rechtsnorm wenden, eine auf Unterlassung der Bekanntmachung gerichtete Sicherungsanordnung ausreicht, ist der Senat auch in der vom Verwaltungsgericht zitierten Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2018 (Az. 4 CE 18.2578 - juris) nicht abgerückt.
Wie aus der Begründung der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung vom 14. Januar 2019 (Az. 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17) hervorgeht, war damit keine Änderung der Rechtsprechung intendiert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23
Widerruf einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen …
Rn. 30 Bay. VGH., Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 CE 18.2578 -, juris, Rn. 1 f., zum kurzfristig terminierten Satzungsbeschluss über den Erlass eines Bebauungsplans. - VGH Bayern, 18.01.2022 - 10 CS 22.128
Beschwerde gegen einen sog. Hängebeschluss
Zum andern muss ein derartiges sofortiges "Vorab-Einschreiten" des Gerichts unter Zurückstellung der eigentlich verfahrensabschließenden Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO im Wege einer Interessenabwägung zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile erforderlich sein (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2;… VGH BW, B. 14.10.2021 - 5 S 2503/21 - juris Rn. 9;… BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2; jew. m.w.N.).
- VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten …
Rn. 82 Die sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebende Befugnis eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines sog. Hängebeschlusses setzt voraus, dass die Entscheidungsreife für die von der Antragstellerin beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage noch nicht gegeben ist, der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zu Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgewartet werden kann (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2;… BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2). - VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 7 Sa 19.1024
Gewährung von Informationen nach dem Gesetz zur Verbesserung der …
Der hilfsweise gestellte Antrag auf Erlass eines "Hängebeschlusses" (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris; OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48.05 - juris) bleibt ebenfalls ohne Erfolg. - VGH Bayern, 29.09.2025 - 2 CS 25.1851
Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Aufschiebende Wirkung, …
Dies setzt voraus, dass das Eilrechtsschutzbegehren nicht von vorneherein aussichtslos und eine auch nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage in der Kürze der Zeit nicht möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2 m.w.N.;… VGH BW, B.v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris Rn. 6). - OVG Saarland, 30.09.2024 - 2 B 177/24
"Hängebeschluss" im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO
Rn. 17 Unter den gegebenen Umständen ist der Erlass einer Zwischenverfügung ohne vorherige Anhörung der Gegenseite zulässig und geboten.[vgl. BayVGH Beschluss vom 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 -, juris, Rn. 2 - 3][vgl. BayVGH Beschluss vom 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 -, juris, Rn. 2 - 3]. - VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167
Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines …
Rn. 51 Ferner hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof selbst in einer Zwischenentscheidung vom 14. Dezember 2018 - in Kenntnis seiner eigenen Rechtsprechung - einer Gemeinde als Antragsgegnerin bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Beschwerde der Antragsteller vorläufig untersagt, einen Satzungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplans in der Gemeinderatssatzung am 18. Dezember 2018 zu fassen (B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris), nachdem die Antragsgegnerin sich nur verpflichtet hatte, mit dem Erlass des Bebauungsplans bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts, d.h. nur der ersten Instanz, und nicht bis zum endgültigen Abschluss des Eilverfahrens hinsichtlich des Bürgerbegehrens abzuwarten. - VG München, 14.08.2020 - M 1 SN 20.3658
Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt
Rn. 16 Einer Kostenentscheidung und einer Streitwertfestsetzung bedarf es wegen des vorläufigen Charakters dieses Beschlusses nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578. - VG Bayreuth, 10.03.2021 - B 7 E 21.246
Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für "Private …
Im Übrigen bestand für eine "Zwischenentscheidung" des Vorsitzenden aus den oben genannten Gründen keinerlei Anlass (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris). - VG München, 02.07.2020 - M 21 S 18.1471
Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung
- VG München, 02.07.2020 - M 21a S7 20.2904
Abänderungsbeschluss, Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung
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