Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Keine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei eingestelltem Ermittlungsverfahren, das nachträglich auf Rechtmäßigkeit überprüft wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 198 Abs. 1
Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei nachträglicher gerichtlicher Überprüfung von Ermittlungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei nachträglicher gerichtlicher Überprüfung von Ermittlungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
- BGH - III ZR 394/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Rn. 42 bb) Dieser Grundsatz gilt indes seit der Entscheidung des EGMR vom 08.06.2006 (Sürmeli ./. Deutschland, Nr. 75529/01, NJW 2006, 2389) bei Rügen überlanger Verfahrensdauer nicht ausnahmslos.Ein Rechtsbehelf ist demnach wirksam im Sinne von Art. 13 EMRK, wenn er entweder dazu verwendet werden kann, die Entscheidung des zuständigen Gerichts zu beschleunigen oder angemessene Wiedergutmachung für schon eingetretene Verzögerungen zu erlangen (EGMR, Sürmeli ./. Deutschland, Urteil vom 08.06.2006, Nr. 75529/01, NJW 2006, 2389, Rn. 99).
Rn. 44 (1) Für den Zivilprozess und andere Verfahrensordnungen ist die Verfassungsbeschwerde unter dem Aspekt der überlangen Verfahrensdauer kein wirksamer Rechtsbehelf, weil das BVerfG nur die rechtswidrige Verfahrensverzögerung feststellt, es aber keine Beschleunigungsmaßnahmen anordnen und keine Wiedergutmachung gewähren kann (EGMR, Sürmeli ./. Deutschland, Urteil vom 08.06.2006, Nr. 75529/01, NJW 2006, 2389, Rn. 106, 108).
Aufgrund der deutschen Veröffentlichung der Sürmeli-Entscheidung bereits im Jahr 2006 (NJW 2006, 2389) und der Entscheidung vom 13.11.2008 (Nr. 26073/03) im Jahr 2009 (…StRR 2009, S. 227-228) musste der Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts Gießen am 21.02.2011 bereits Kenntnis von den Umständen haben, die zur Ineffektivität der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Längerüge führen.
- EGMR, 13.11.2008 - 26073/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
So liegt der Fall bei einem Freispruch, aber auch einer Einstellung des Verfahrens aus anderen Gründen als der überlangen Verfahrensdauer (vgl. EGMR, Entscheidung vom 13.11.2008, Nr. 26073/03, StRR 2009, 227-228, zitiert nach juris, dort Rn. 59;… so auch Meyer-Ladewig, a.a.O., Art. 13, Rn. 34;… Schäfer in: Karpenstein/Mayer, Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Kommentar, 2012, Art. 35, Rn. 38).Rn. 49 (2) Der Kläger kann dagegen auch nicht mit Erfolg einwenden, er habe die Entscheidung des EGMR vom 08.06.2006 (…Sürmeli ./. Deutschland, a.a.O.) bzw. die Entscheidung des EGMR vom 13.11.2008 (Nr. 26073/03; s.o. bb) (3)) nicht gekannt.
Aufgrund der deutschen Veröffentlichung der Sürmeli-Entscheidung bereits im Jahr 2006 (NJW 2006, 2389) und der Entscheidung vom 13.11.2008 (Nr. 26073/03) im Jahr 2009 (StRR 2009, S. 227-228) musste der Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts Gießen am 21.02.2011 bereits Kenntnis von den Umständen haben, die zur Ineffektivität der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Längerüge führen.
Nach der Einstellung des Verfahrens hätte im Sinne der EGMR-Rechtsprechung in den noch nicht entschiedenen Beschwerdeverfahren weder das Landgericht Gießen noch das Bundesverfassungsgericht eine angemessene Wiedergutmachung für die behauptete Verletzung des Gebots der angemessenen Frist leisten können (vgl. EGMR, Entscheidung vom 13.11.2008, Nr. 26073/03, zitiert nach juris, dort Rn. 59), zumal es in den Beschwerdeverfahren gar nicht um die Dauer des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, sondern um die Rechtswidrigkeit einzelner staatsanwaltschaftlicher Zwangsmaßnahmen ging.
- EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
Kuhlen-Rafsandjani ./. Deutschland
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Insoweit bedarf es, wie der EGMR mit Urteil vom 20.01.2011 (Kuhlen-Rafsandjani, Nr. 21980/06 u.a. = FamRZ 2011, 533) klargestellt hat, einer getrennten konventionsrechtlichen Behandlung der unterschiedlichen Rügen.Auch in seinem Urteil vom 20.01.2011 (Kuhlen-Rafsandjani, Nr. 21980/06 u.a. = FamRZ 2011, 533, zitiert nach juris, Rn. 76) geht der EGMR davon aus, dass ein Beschwerdeführer von der (teilweisen) Ineffektivität seiner Verfassungsbeschwerde spätestens ein Jahr nach der Sürmeli-Entscheidung Kenntnis erlangen konnte und damit die 6-Monats-Frist ab dem Tag der letzten Entscheidung der Fachgerichte zu berechnen ist.
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Der Kläger ist unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 24.08.2010 (1 BvR 331/10) zudem der Ansicht, die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gehöre zum innerstaatlichen Rechtsweg.Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers ergibt sich etwas Anderes auch nicht aus dem Kammerbeschluss des BVerfG vom 24.08.2010 (1 BvR 331/10).
- EGMR, 18.09.2009 - 16064/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Ergreift der Beschwerdeführer einen nur vermeintlich effektiven Rechtsbehelf, beginnt die Frist nämlich mit dem Zeitpunkt, an dem er von den Umständen Kenntnis hatte oder haben musste, die zur Ineffektivität des Rechtsbehelfs führen (EGMR, Aydin u.a., Entscheidung vom 01.02.2000, Nr. 28293/95 u.a.; EGMR, Varnava u.a., Entscheidung vom 18.09.2009, Nr. 16064/90 u.a. = NVwZ-RR 2011, 251 ff., Rn. 157;… Schäfer in: Karpenstein/Mayer, a.a.O., Art. 35, Rn. 55). - EGMR, 10.11.2009 - 21425/06
Nichteinhaltung der 6-Monatsfrist des Artikels 35 Abs. 1 MRK
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Zwar ist der nach europäischem Recht für den Fristenlauf maßgebliche Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung (vgl. EGMR, Entscheidung vom 10.11.2009, Nr. 21425/06, Rn. 16, zit. nach juris) nicht mitgeteilt; da aber der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts mit Schriftsatz vom 01.03.2011 Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, muss ihm der Beschluss jedenfalls vor diesem Zeitpunkt zugestellt worden sein. - EGMR, 03.04.2007 - 14374/03
H. W. gegen Deutschland
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Rn. 45 (2) Für den Strafprozess gilt grundsätzlich, dass die Verfassungsbeschwerde ein wirksamer Rechtsbehelf im Sinne des Art. 13 Abs. 1 EMRK ist, da im Strafverfahren die überlange Verfahrensdauer auf entsprechende Rüge im Rahmen einer Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO), der Beschränkung der Strafverfolgung (§§ 154, 154a StPO), bei der Strafzumessung oder im Rahmen des Vollzugs der Strafe berücksichtigt werden kann (vgl. z.B. EGMR, Uhl ./. Deutschland, Entscheidung vom 06.05.2004, Nr. 14374/01, zitiert nach juris; Weisert ./. Deutschland, Entscheidung vom 03.04.2007, Nr. 14374/03, zitiert nach juris). - EGMR, 01.02.2000 - 28293/95
AYDIN v. TURKEY
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12
Ergreift der Beschwerdeführer einen nur vermeintlich effektiven Rechtsbehelf, beginnt die Frist nämlich mit dem Zeitpunkt, an dem er von den Umständen Kenntnis hatte oder haben musste, die zur Ineffektivität des Rechtsbehelfs führen (EGMR, Aydin u.a., Entscheidung vom 01.02.2000, Nr. 28293/95 u.a.;… EGMR, Varnava u.a., Entscheidung vom 18.09.2009, Nr. 16064/90 u.a. = NVwZ-RR 2011, 251 ff., Rn. 157;… Schäfer in: Karpenstein/Mayer, a.a.O., Art. 35, Rn. 55).
- OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 EntV 3/12
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Keine Anwendung auf länger …
Ein Kennenmüssen in diesem Sinne (fahrlässige Unkenntnis) ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn seit der innerstaatlichen Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR, in der der Rechtsbehelf als nicht wirksam eingestuft worden ist, ein Jahr vergangen ist (EGMR…, Urteil vom 20.01.2011 - Kuhlen-Rafsandjani, Nr. 21980/06 u.a. Rz. 76, in: FamRZ 2011, 533;… Karpenstein/Mayer/Schäfer, a.a.O., § 35 Rz. 56 und 57 a. E.; Senat, Urteil vom 07.11.2012, 4 EntV 5/12).
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