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Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 23.10.2015

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5227
VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW (https://dejure.org/2015,5227)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW (https://dejure.org/2015,5227)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. März 2015 - 4 K 894/14.NW (https://dejure.org/2015,5227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 121 Abs 1 S 1 BGB, § 249 Abs 2 BGB, § 632 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der zuständigen Behörde; Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts nach Verweisung des Rechtsstreits

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • esovgrp.de

    BGB § 121,BGB § ... 249,BGB § 249 Abs 2,BGB § 632,BGB § 823,GemHVO § 22,GemO § 68,GemO § 68 Abs 2,GVG § 17,GVG § 17 Abs 2,GVG § 17 Abs 2 S 1,GVG § 17a,GVG § 17a Abs 2,GVG § 17a Abs 2 S 3,LStrG § 3,LStrG § 12,LStrG § 14,LStrG § 40,LStrG § 48,POG § 6,POG § 6 Abs 2,StVG § 7,StVG § 7 Abs 1,VVG § 115,VwGO § 40,VwGO § 40 Abs 1,VwGO § 40 Abs 1 S 1
    Anspruch, Ausschreibung, Beseitigung, Bindemittel, Bindungswirkung, Einschreiten, Erforderlichkeit, Ermessen, Ersatzvornahme, Fahrbahn, Gemeindestraße, Gemeingebrauch, Haftpflichtversicherer, Haftpflichtversicherung, Indizwirkung, Kostenerstattung, ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Beseitigung einer von Ölspur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Beseitigung einer von Ölspur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidungsspielraum der Straßenbaubehörde bei bei der Wiederinstandsetzung einer Straße nach einer Verunreinigung

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (44)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Rn. 21 Als Ermächtigungsgrundlage gegenüber dem Beklagten zu 1) kommen hier sowohl der im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgende öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch nach § 40 Abs. 1 LStrG sowie die Vorschriften der §§ 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG -, 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Rn. 27 1.1. Dieser Anspruch dient dem Ausgleich der Folgen des Handelns des Straßenbaulastträgers, mit dem er die volle gemeingebräuchliche Benutzbarkeit öffentlicher Straßen wiederherstellt und seiner Verkehrssicherungspflicht sowie seiner aus §§ 11 Abs. 1 Satz 3, 48 Abs. 2 LStrG folgenden öffentlich-rechtlichen Aufgabe zur Unterhaltung der Straße in einem den ordnungsgemäßen Gemeingebrauch ermöglichenden Zustand, nachkommt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Ob sich im Nachhinein herausstellt, dass ein geringerer Aufwand ausgereicht hätte, ist unerheblich, soweit keine Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Beseitigungsaufwand standen (vgl. für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73; OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 -).

    Bei einer zu beseitigenden Verschmutzung der Fahrbahn ist es regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmen beauftragt wird, das der Behörde als zuverlässig bekannt ist und möglichst schnell an der Schadensstelle sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Rn. 78 2.2.1. Der Geschädigte hat die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint; er ist nicht auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Nur der für die günstigere Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Ist dies der Fall, reicht ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages durch den Schädiger nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Dies ist hier der Fall (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Rn. 21 Als Ermächtigungsgrundlage gegenüber dem Beklagten zu 1) kommen hier sowohl der im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgende öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch nach § 40 Abs. 1 LStrG sowie die Vorschriften der §§ 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG -, 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Da die Straßenbaubehörde nach einer Verunreinigung gehalten ist, die Fahrbahn baldmöglichst wieder in einen sicheren Zustand zu versetzen, muss ihren hierfür zuständigen Bediensteten insoweit ein erheblicher Entscheidungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385).

    Ob sich im Nachhinein herausstellt, dass ein geringerer Aufwand ausgereicht hätte, ist unerheblich, soweit keine Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Beseitigungsaufwand standen (vgl. für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73; OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 -).

    Bei einer zu beseitigenden Verschmutzung der Fahrbahn ist es regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmen beauftragt wird, das der Behörde als zuverlässig bekannt ist und möglichst schnell an der Schadensstelle sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Nur der für die günstigere Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

    Dies ist hier der Fall (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 und - VI ZR 471/12 -, ZfSch 2014, 73).

  • VG Aachen, 03.12.2014 - 6 K 2804/12

    Ölspur; Beseitigung; Kosten; Nassreinigung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Ob die Reinigung der Verkehrsfläche und die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind, ist eine durch das Gericht vollumfänglich überprüfbare Rechtsfrage, wobei insoweit grundsätzlich eine ex ante Betrachtung anzustellen ist (vgl. VG Aachen, Urteile vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, vom 19. März 2014 - 6 K 794/10 - und vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, jeweils juris).

    Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei ebenso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der herkömmlichen Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemitteln gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, juris m.w.N.).

    Dass das Trockenreinigungsverfahren im Vergleich zur Nassreinigung kostengünstiger gewesen wäre, wurde etwa von Seiten des VG Aachen (Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 - juris mit entsprechendem Verweis auf den erhöhten Personalbedarf und die Zeitintensität des Trockenreinigungsverfahrens; s. auch VG Aachen, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, juris) bereits bei einer Ölspur von einer Gesamtlänge von 400 m verneint, sodass das erkennende Gericht für den vorliegenden Fall (Ölspur von ca. 1,1 km) davon ausgeht, dass ein Vorgehen im Wege des Trockenreinigungsverfahrens jedenfalls keine ins Gewicht fallende Vergünstigung mit sich gebracht hätte.

    Der Kostenpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine nicht übermäßige, nicht jedoch auf die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigste Maßnahme (VG Aachen, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, juris).

    Hierzu gehören die Reinigung, die Entsorgung der belasteten Öl-Wasser-Emulsion, die Befüllung mit Betriebsflüssigkeiten sowie Funktionskontrollen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 S 10/14 -, juris).

  • VG Aachen, 04.06.2012 - 6 K 237/11

    Zur Kostentragungspflicht des Verursachers eines Verkehrsunfalls für die …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Rn. 41 In den Fällen, in denen der für die Verunreinigung Verantwortliche diese nicht bewusst wahrgenommen hat (z.B. weil er verletzungsbedingt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren wurde und deshalb naturgemäß zur Beseitigung der Verunreinigungen nicht in der Lage war; s. dazu VG Aachen, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, juris) oder ihm die Kenntnis von der Verschmutzung jedenfalls nicht nachgewiesen werden kann, ist nach Ansicht der Kammer danach zu differenzieren, ob die zuständige Behörde vor der Entfernung der Verunreinigung erfahren hat, wer der Verantwortliche ist oder nicht.

    Ob die Reinigung der Verkehrsfläche und die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind, ist eine durch das Gericht vollumfänglich überprüfbare Rechtsfrage, wobei insoweit grundsätzlich eine ex ante Betrachtung anzustellen ist (vgl. VG Aachen, Urteile vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, vom 19. März 2014 - 6 K 794/10 - und vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, jeweils juris).

    Auch dieser Aspekt sprach mithin gegen ein Vorgehen im Wege des im Allgemeinen zeitintensiveren Trockenreinigungsverfahrens (vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, juris).

    Dass das Trockenreinigungsverfahren im Vergleich zur Nassreinigung kostengünstiger gewesen wäre, wurde etwa von Seiten des VG Aachen (Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 - juris mit entsprechendem Verweis auf den erhöhten Personalbedarf und die Zeitintensität des Trockenreinigungsverfahrens; s. auch VG Aachen, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 K 237/11 -, juris) bereits bei einer Ölspur von einer Gesamtlänge von 400 m verneint, sodass das erkennende Gericht für den vorliegenden Fall (Ölspur von ca. 1,1 km) davon ausgeht, dass ein Vorgehen im Wege des Trockenreinigungsverfahrens jedenfalls keine ins Gewicht fallende Vergünstigung mit sich gebracht hätte.

  • OLG Rostock, 06.04.2016 - 1 U 131/13

    GmbH: Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 - und des Amtsgerichts Germersheim vom 22. Oktober 2013 - 3 C 31/10 (2) wurden beigezogen.

    Erst Recht ist weder dargetan noch sonst unterstellbar, dass eine Selbstvornahme durch die öffentliche Hand kostengünstiger und effektiver als durch ein "outsourcing" erfolgen könnte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 -).

    Rn. 68 Nach den in gleichgelagerten Verfahren vor dem erkennenden Gericht vorgelegten Kopien von Rechnungen und Preislisten verschiedener Unternehmen für Fahrbahnreinigungsmaßnahmen in der Region sowie den Feststellungen in Urteilen von Zivilgerichten im angrenzenden Großraum Karlsruhe/Heidelberg (s. insbesondere das beigezogene Urteil des OLG Karlsruhe vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 -) wurden im hier in Rede stehenden Zeitraum vielfach höhere Preise verlangt und bezahlt.

    Die Feststellung eines bereits bestehenden Marktversagens lässt sich hinsichtlich der streitgegenständlichen Nassreinigung von Straßenbelägen der jüngsten zivilgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht entnehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 - und vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 - LG Heidelberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 S 10/14 -, juris).

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Aufgrund der unfallbedingten Verschmutzung der betroffenen Straßen in Geiselberg durch aus dem Traktor ausgelaufene Betriebsstoffe steht der Klägerin als geschädigter Trägerin der Straßenbaulast ein privatrechtlicher Anspruch auf Ersatz der zur Reinigung und Wiederherstellung der gefahrlosen Benutzbarkeit der Straßenabschnitte erforderlichen Aufwendungen aus § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 BGB zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - VI ZR 138/14 -, juris m.w.N.).

    Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - VI ZR 138/14 -, juris m.w.N.).

    Eine eigenständige Bedeutung bei der Ermittlung der üblichen Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB kommt dieser Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht zu (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - VI ZR 138/14 -, juris).

  • LG Heidelberg, 18.02.2015 - 4 S 10/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kostenersatz für Reinigung einer …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Hierzu gehören die Reinigung, die Entsorgung der belasteten Öl-Wasser-Emulsion, die Befüllung mit Betriebsflüssigkeiten sowie Funktionskontrollen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 6 K 2804/12 -, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 S 10/14 -, juris).

    Die Feststellung eines bereits bestehenden Marktversagens lässt sich hinsichtlich der streitgegenständlichen Nassreinigung von Straßenbelägen der jüngsten zivilgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht entnehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 - und vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 - LG Heidelberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 S 10/14 -, juris).

    Der Frage eines - möglichen - Marktversagens kommt für die Feststellung der ortsüblichen, d.h. tatsächlich in einer Vielzahl von gleichartigen Einzelfällen gewährten Vergütung ebenfalls keine Bedeutung zu (OLG Karlsruhe, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 - und vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/113 - LG Heidelberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 S 10/14 -, juris).

  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Dezember 2014 - 1 U 131/13 - und des Amtsgerichts Germersheim vom 22. Oktober 2013 - 3 C 31/10 (2) wurden beigezogen.

    Rn. 50 Zu der Frage, wann im Allgemeinen das Nassreinigungs- bzw. Trockenreinigungsverfahren nach Ölunfällen vorzuziehen ist, hat ausweislich des von der Kammer beigezogenen Urteils des Amtsgerichts Germersheim vom 22. Oktober 2013 - 3 C 31/10 (2) - der beauftragte Sachverständige W in seinem Gutachten vom 30. September 2010 sowie ergänzend im Termin zur mündlichen Verhandlung am 3. Mai 2011 nähere Angaben gemacht.

    Rn. 53 Unter Berücksichtigung des Merkblatts DWA-M 715 "Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen" und den Angaben des Sachverständigen W im Verfahren 3 C 31/10 (2) des Amtsgerichts Germersheim ergibt sich für die erkennende Kammer nachvollziehbar, dass das Nassreinigungsverfahren im Allgemeinen dem herkömmlichen trockenen Verfahren mit Ölbindemittel überlegen ist und jedenfalls bei großflächigen Verunreinigungen gegenüber dem Trockenreinigungsverfahren der Vorzug zu geben ist.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Der tatsächliche Aufwand (ex post gesehen) bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 Zivilprozessordnung - ZPO - häufig einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 -, NJW 2007, 1450).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Marktsituation hinsichtlich der zur Herstellung vom Geschädigten beauftragten Leistung dadurch gekennzeichnet ist, dass sich dafür Vergütungen entwickelt haben, die nicht mehr maßgeblich von Angebot und Nachfrage, sondern vielmehr von sachfremden Erwägungen bestimmt werden und daher über den "marktgerechten" Preisen liegen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 U 153/13 - vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 -, NJW 2007, 1450).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 71.86

    Straßenverunreinigung wegen Großdemonstration II - Art. 8 GG; Verhältnis VersG - …

    Auszug aus VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
    Diese gesetzliche Definition gilt entsprechend für alle Rechtsbereiche (…Wendtland in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand Februar 2015, § 121 Rn. 6) und wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Prüfung des § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -, der eine dem § 40 Abs. 1 LStrG vergleichbare Regelung trifft, zugrunde gelegt (BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 1 C 71/86 -, NJW 1989, 52;… vgl. auch Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Auflage 2012, § 7 Rn. 40; Hess. VGH , Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 A 556/11.Z -, NVwZ-RR 2013, 4;… Bogner/Bitterwolf-de Boer/Probstfeld/Kaminski/ Schwarz/Witte, a.a.O., § 40 LStrG , Ziffer 1.3.3.).

    Wer diese Pflicht nicht verletzt hat, ist danach nicht zur Erstattung der Kosten der Straßenreinigung verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 1 C 71/86 -, NJW 1989, 52).

  • VGH Hessen, 11.07.2012 - 2 A 556/11

    Kostenerstattungspflicht bei Verunreinigung einer Straße; …

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 A 11436/11

    Aufgabenübertragung schließt Verwaltungsaktserlassbefugnis nicht mit ein

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer …

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von …

  • BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10

    Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen …

  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß; …

  • BVerwG, 30.04.2014 - 2 A 8.13

    Mindestjahresurlaub; Abgeltung; Schwerbehindertenzusatzurlaub; Entlassung auf …

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 53/10

    Kostenerstattung wegen der Beseitigung einer Ölspur auf der Bundesautobahn: Zur …

  • VG Karlsruhe, 08.02.2008 - 6 K 1059/07

    Ersatzvornahme; Ausschreibung vor Auftrag an Unternehmer

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 18 U 175/93

    Haftung bei Sicherung einer Ölspur auf einer Landesstraße

  • VG Aachen, 19.03.2014 - 6 K 794/10

    Ölspur; Kosten; Nassreinigung

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 8 ZB 12.2576

    Ein Beteiligter eines Verkehrsunfalls kann nach Art. 16 BayStrWG auch dann für …

  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11

    Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener …

  • VG Neustadt, 24.07.2014 - 4 K 1055/13

    Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen - …

  • VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 10 K 12.00792

    Straßenverunreinigung durch Verkehrsunfall; Auswahlermessen bei mehreren …

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06

    Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten …

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines …

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des …

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Familiennachzug: Anwendung der Neufassung des § 32 Abs. 3 AufenthG 2004 auf …

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 ZB 12.966

    Der für Wasserrecht zuständige 8. Senat hält an der früheren Rechtsprechung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 19 E 371/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07

    Zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Vorliegen eines Leistungsbescheides

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1995 - 4 M 48/95

    Straßenbaulastträger; Verunreinigung; Straße; Generalklausel

  • VG Koblenz, 10.10.2014 - 4 L 938/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkte bei nach der Änderung der Rechtslage …

  • VG Greifswald, 13.01.1998 - 4 A 2031/96
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Abrechnung nach Fläche; Anscheinsbeweis; Auswahlermessen; Beweislast; …

    Wer diese Pflicht nicht verletzt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem weitgehend identischen Kostenerstattungsanspruch in § 7 Abs. 3 des Fernstraßengesetzes - FStrG - nicht zur Erstattung der Kosten der Straßenreinigung verpflichtet (…BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 1 C 71/86 -, juris Rn. 14;… daran anknüpfend Nds. OVG, Urt. v. 22.11.2017 - 7 LC 37/17 -, juris Rn. 29;… VG Hannover, Urt. v. 29.03.2017 - 7 A 5318/16 -, juris Rn. 18; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 39).

    "Unverzüglich" im Sinne von § 17 Satz 1 Halbsatz 1 NStrG heißt - wie bei § 7 Abs. 3 FStrG - ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), wobei nicht ein sofortiges, sondern lediglich ein nach den Umständen des Falles zu bemessendes beschleunigtes Handeln erforderlich ist (…BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 1 C 71/86 -, juris Rn. 15 m.w.N.;… VG Hannover, Urt. v. 29.03.2017 - 7 A 5318/16 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 38).

    Die Straßenbaubehörde darf demnach nur die Maßnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, die Verschmutzung zu beseitigen, wobei durch die Maßnahmen kein Nachteil herbeigeführt werden darf, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht (…VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 35;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 46;… Leipzig, Urt. v. 01.07.2015 - 1 K 993/12 -, juris Rn. 33; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 44).

    Dabei ist grundsätzlich die ex-ante-Sicht, also der Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns maßgeblich (…VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 31;… Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 35;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 46;… VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 49;… VG Leipzig, Urt. v. 01.07.2015 - 1 K 993/12 -, juris Rn. 33; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 44).

    Ob sich im Nachhinein herausstellt, dass ein geringerer Aufwand ausgereicht hätte, ist unerheblich, soweit keine Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Beseitigungsaufwand standen (…VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.;… VG Leipzig, Urt. v. 01.07.2015 - 1 K 993/12 -, juris Rn. 33 m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 44 m.w.N.).

    In diesen Fällen ist eine vorherige Aufforderung des Verursachers zur Beseitigung von vornherein zwecklos und daher entbehrlich (VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 41).

    Ob der Einsatz von Ölbindemitteln zur Ölspurbeseitigung genügt oder eine maschinelle Nassreinigung erforderlich ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Menge des ausgelaufenen Öls, der Beschaffenheit der Straßenoberfläche, der Verkehrsbedeutung der Straße und dem - unter Umständen tageszeitabhängigen - Verkehrsaufkommen sowie der zu erwartenden Zeitdauer der Reinigung ab (DWA-M 715 a.F., Ziff. 5.2; DWA-M 715 n.F. (E), Ziff. 5.1; VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 37; Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 46; VG Gießen, Urt. v. 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI -, juris Rn. 39; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 54; VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 54; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 49).

    So hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) bei einer vom Vortag stammenden Ölspur von ca. 1,1 km Länge, die eine stark frequentierte Straße der Gemeinde betraf, die Notwendigkeit einer maschinellen Nassreinigung bejaht (Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 53 ff.).

    Zu Recht hat die Beklagte auf den mit dieser Reinigungsmethode verbundenen erhöhten Zeit- und Personaleinsatz verwiesen (…so auch VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 43 f.;… Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 53 f.;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris RN. 57; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 56).

    Weder dargelegt noch sonst ersichtlich ist zudem, dass eine Selbstvornahme durch die öffentliche Hand kostengünstiger und effektiver als durch ein "outsourcing" erfolgen könnte (VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 60, unter Verweis auf OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.12.2014 - 1 U 131/13 -, juris; vgl. auch VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 65-67, wonach jedenfalls der Feuerwehr in einer kleinen Gemeinde nicht abverlangt werden kann, dass sie selbst Maschinen für die Nassreinigung einer Straße nach Betriebsmittelverschmutzung vorhält, wenn diese nur wenige Male im Jahr benötigt werden).

    Der Kostenpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine nicht übermäßige, nicht jedoch auf die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigste Maßnahme (…VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 57;… Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 59;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/17 -, juris Rn. 59;… VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 74-76; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 58; anders offenbar VG Leipzig, Urt. v. 01.07.2015 - 1 K 993/12 -, juris Rn. 34, u.a. unter Verweis auf Sächsisches OVG, Beschl. v. 31.08.2009 - 1 B 291/08 -, juris Rn. 5, wonach die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten nicht nur die Prüfung umfasst, ob die Leistungen tatsächlich erbracht, sondern auch, ob sie marktüblich abgerechnet wurden).

  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Beseitigungsaufwand standen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris;… vgl. für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 475/14 -, MDR 2015, 1297;… Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385;… Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 471/12 -, VersR 2013, 1544).

    Insofern handelt es sich hierbei auch nicht um ein aus Sicht der Beklagten milderes Mittel (vgl. auch VG Neustadt, Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris).

    Der Kostenpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine nicht übermäßige, nicht jedoch auf die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in jeder Hinsicht kostengünstigste Maßnahme (…VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris;… Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris).

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in …

    Gegenstand der auf der Sekundärebene zu treffenden Entscheidung ist es dagegen, zu einer gerechten Kostenverteilung im Verhältnis zwischen der Allgemeinheit und dem Betroffenen zu finden; dem Aspekt der schnellen und effektiven Gefahrenabwehr kommt hier keine vorrangige Bedeutung mehr zu, so dass bei der Beurteilung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31/72 -, BVerwGE 45, 51, 60 und Urteil vom 6. September 1974 - I C 17/73 -, BVerwGE 47, 31, 40; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 1996 - 7 A 11677/95.OVG -, ESOVG; VG Neustadt, Urteil vom 5. März 2015 - 4 K 894/14.NW -, juris).
  • VG Leipzig, 01.07.2015 - 1 K 993/12
    Der Geschädigte hat die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint; er ist nicht auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt (…vgl. BGH, Urt. v 15.10.2013 - VI ZR 528/12 -, Rn. 18; VG Neustadt, Urt. v. 5.3.2015 - 4 K 894/14.NW -, Rn. 58;… LG Heidelberg, Urt. v. 18.2.2015 - 4 S 10/14 -, , Rn 24.ff).

    Hierbei wird nicht verkannt, dass der Stundensatz von 65, 00 Euro, der regionalen Hauspreise dem der Umfrage GGVU 2009/10 und im Wesentlichen der Umfrage Mitteldeutschland VVU 2011 entspricht, und dieser Stundensatz auch in anderen Städten angesetzt wird (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 5.3.2015 - 4 K 894/14.NW -, Rn. 68).

    Es ist auch in der Rechtsprechung geklärt, dass die Nassreinigung und damit der Einsatz einer Nassreinigungsmaschine zur Beseitigung bei Ölspuren erforderlich und angemessen ist (…vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 29.4.2015 - 24 O 302/14 - LG Heidelberg, Urt. v. 18.2.2015, a. a. O.; LG Dresden, Urt. v. 29.1.2014 - 8 O 1508/12 - VG Neustadt, Urt. v. l 5.3.2015 - 4 K 894/14.NW - VG Köln v. 12.4.2013 - 9 K 6650/10 -, jeweils ).

    Zu den erforderlichen Einsatzzeiten gehören die für die Anfahrt und Rückfahrt zu dem Betrieb anfallenden Zeiten, die Reinigungszeit vor Ort nebst begleitenden Maßnahmen, die Fotodokumentation und die Zeit für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der eingesetzten Fahrzeuge (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 5.3.2015, a. a. O., Rn. 64).

    Denn auch dieser ist dem von ihm beauftragten Unternehmen gegenüber zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 5.3.2015 - 4 K 894/14.NW -, Rn. 92).

  • VG Karlsruhe, 15.03.2024 - 2 K 2617/22

    Heranziehung zu den Kosten für die Beseitigung einer Ölspur

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Beseitigungsaufwand standen (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 44;… für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch BGH, Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 471/12 -, VersR 2013, 1544 - juris Rn. 22;… Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 528/12 -, NVwZ 2014, 385 - juris Rn. 21;… Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 475/14 -, MDR 2015, 1297 - juris Rn. 12).

    Insbesondere bedarf es keiner Kontrolle einzelner Kostenpositionen darauf, ob diese angemessen und ortsüblich sind (…vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 30.09.2020 - 2 K 1315/20 -, n.v.;… VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 56 f.; VG Neustadt, Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 58).

  • VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte …

    Gegenstand der auf der Sekundärebene zu treffenden Entscheidung ist es dagegen, zu einer gerechten Kostenverteilung im Verhältnis zwischen der Allgemeinheit und dem Betroffenen zu finden; dem Aspekt der schnellen und effektiven Gefahrenabwehr kommt hier keine vorrangige Bedeutung mehr zu, so dass bei der Beurteilung auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31/72 -, BVerwGE 45, 51, 60 und Urteil vom 6. September 1974 - I C 17/73 -, BVerwGE 47, 31, 40; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 1996 - 7 A 11677/95.OVG -, ESOVG; VG Neustadt, Urteil vom 5. März 2015 - 4 K 894/14.NW -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung - …

    Es besteht allerdings grundsätzlich keine Verpflichtung zur Ausschreibung der für eine Ersatzvornahme vorzunehmenden Arbeiten, insbesondere weil die Ersatzvornahme der Gefahrenabwehr dient, eine Verzögerung durch Ausschreibung untunlich und eine Ausschreibung zudem nach Haushaltsrecht nicht vorgeschrieben ist (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 04.11.2015 - 1 LC 171/14 -, juris, RdNr. 23.; VG Neustadt, Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris, RdNr. 62;… VG Karlsruhe, Urt. v. 08.02.2008 - 6 K 1059/07 -, juris, RdNr. 22, Sadler, VwVG/VwZG, § 10 VwVG RdNr. 22 ff.;… Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl., § 10 VwVG RdNr. 11).
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 696/15

    Havarie von Gefahrguttransportern - Halterin muss für Umweltgefährdung zahlen

    Mithin sind Kosten einer Gefahrenabwehrmaßnahme dann angemessen, wenn sie nicht wesentlich von den marktüblichen Preisen ortsnah zur Verfügung stehender Anbieter, die in der konkreten Gefahrensituation die Gefahrenabwehrmaßnahme in gleicher Weise durchführen können, abweichen (Urteil der Kammer vom 5. März 2015 - 4 K 894/14.NW - m.w.N. insbesondere OVG RP Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 6 A 10778/13.OVG - , jeweils juris).
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 23.10.2015 - 4 K 894/14.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32944
VG Mainz, 23.10.2015 - 4 K 894/14.MZ (https://dejure.org/2015,32944)
VG Mainz, Entscheidung vom 23.10.2015 - 4 K 894/14.MZ (https://dejure.org/2015,32944)
VG Mainz, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 4 K 894/14.MZ (https://dejure.org/2015,32944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 BeamtVG, § 35 BeamtVG
    Ansprüche aus der Unfallversorgung eines Beamten wegen eines Dienstunfalls bei vorhandener Vorschädigung des durch den Unfall verletzten Knies

  • esovgrp.de

    BeamtVG § 30,BeamtVG § 30 Abs 1,BeamtVG § 35
    Abnutzung, äußeres Ereignis, Beamtenrecht, Beamter, Betrachtungsweise, Beweislast, Dienstunfall, Ereignis, Erkrankung, freier Gelenkkörper, Gelegenheitsursache, Gelenkkörper, Kausalitätsgrundsatz, Knie, Kniegelenk, Knorpelschaden, Krankheit, Körperschaden, Leiden, ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität …

    Auszug aus VG Mainz, 23.10.2015 - 4 K 894/14
    Den Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2004 - 2 B 54/03 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des …

    Auszug aus VG Mainz, 23.10.2015 - 4 K 894/14
    Rn. 28 Im Dienstunfallrecht ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 9/12 -.
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