Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 4 L 105/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis; Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen; Ablehnung eines Terminverlegungsantrages; Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachgerechte Ermessensausübung; Schwerer Verfahrensmangel; Teilnahme an mündlicher Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 A 1011/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00
- OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 4 L 105/00 (1)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 154
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - A 13 S 1491/26
Gehörsverstoß; Terminsverlegung; Urlaub des Prozessbevollmächtigten; …
Anderes gilt, wenn ausnahmsweise Art und Schwierigkeit des Streitverfahrens es zwingend gebieten, dass gerade der bisherige Sachbearbeiter auch die mündliche Verhandlung wahrnimmt oder wenn eine Einarbeitung in die Materie durch ein Sozietäts- oder Bürogemeinschaftsmitglied, das sich vor allem mit seinen eigenen Mandaten zu befassen hat, aus Zeitgründen nicht möglich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.83 - juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.11.2000 - 4 L 105/00 - juris Rn. 15; VGH Hessen…, Beschluss vom 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95 - juris Rn. 5;… GK-AsylG a. a. O. Rn. 557;… Dolderer/Botta in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 102 VwGO Rn. 36). - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - 13 S 1491/26
Glaubhaftmachung von Terminverlegungsgründen durch anwaltliche Versicherung?
Anderes gilt, wenn ausnahmsweise Art und Schwierigkeit des Streitverfahrens es zwingend gebieten, dass gerade der bisherige Sachbearbeiter auch die mündliche Verhandlung wahrnimmt oder wenn eine Einarbeitung in die Materie durch ein Sozietäts- oder Bürogemeinschaftsmitglied, das sich vor allem mit seinen eigenen Mandaten zu befassen hat, aus Zeitgründen nicht möglich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.83 Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.11.2000 - 4 L 105/00 Rn. 15; VGH Hessen…, Beschluss vom 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95 Rn. 5;… GK-AsylG a. a. O. Rn. 557;… Dolderer/Botta in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 102 VwGO Rn. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2004 - 8 A 590/04
D (A), Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, Terminsverlegung, Krankheit, …
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 5 B 27.00 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 1. November 2000 - 4 L 105/00 -, NVwZ-RR 2002, 154.
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 A 1011/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00
- OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 4 L 105/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00
Das verfassungsrechtliche Erfordernis des rechtlichen Gehörs - Art. 103 Abs. 2 GG - umfasst unter anderem das Recht eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1995 - 9 B 1.95 -, NJW 95, 1231).
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