Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15.WI.A(2) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27a AsylG, Dublin III VO Art 18 Abs 1b, § 75 Abs 1 AsylG, § 34a Abs 2 S 1 AsylG, § 80 Abs 5 VwGO
Derzeit kann ein Asylbewerber, der zuvor über Serbien nach Ungarn eingereist war, nicht nach § 27a AsylG auf die Zuständigkeit Ungarns nach der Dublin III VO verwiesen werden - Informationsverbund Asyl und Migration
Systemische Mängel, Haft, Verstoß gegen Refoulement-Verbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Derzeit kann ein Asylbewerber, der zuvor über Serbien nach Ungarn eingereist war, nicht nach § 27a AsylG auf die Zuständigkeit Ungarns nach der Dublin III VO verwiesen werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EGMR, 03.07.2014 - 71932/12
Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung, …
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Der EGMR hat in zwei Entscheidungen (…Urt. v. 06.06.2013 < Mohammed ./. Österreich, Nr. 2283/12 > und vom 03.07.2014 < Mohammadi ./. Österreich, Nr. 71932/12 >) keine Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK bei einer Überstellung nach Ungarn gesehen.Auch wenn es zwischenzeitlich eine Verbesserung dahingehend gegeben zu haben scheint, dass Ungarn nicht mehr an dem "Sicheren-Drittstaaten-Konzept" festgehalten und eine Prüfung der Begründetheit selbst durchgeführt haben soll (EGMR, Urteil vom 03.07.2014 - 71932/12 -, Rdnr. 73), scheint mit dem zum 01.08.2015 in Kraft getretenen Gesetz davon wieder Abstand genommen worden und eine Rückführung nach Serbien ohne eigene Prüfung gerade wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zu sein.
Den erheblichen Zweifeln, ob Ungarn noch eine Art. 4 EU-Grundrechtecharta bzw. Art. 3 EMRK entsprechende Gewährleistung der Mindeststandards für Asylsuchende bietet, steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der EGMR mit Urteil vom 03.07.2014, 71932/12, entschieden hat, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung ein Asylsuchender nicht mehr einer tatsächlichen und persönlichen Gefahr unterliege, bei einer Überstellung nach Ungarn im Rahmen der Dublin-Verordnung einer Behandlung ausgesetzt zu sein, die Art. 3 EMRK verletzen würde.
Der EGMR hat in seinem Urteil vom 03.07.2014 im Hinblick auf die Frage einer Rückführung nach Serbien und dem dadurch unter Art. 3 EMRK zu beachtenden Gebots des NonRefoulements darauf hingewiesen, dass der UNHCR und das Hungarian Helsinki Committee (zum damaligen Zeitpunkt) bestätigt hätten, dass Ungarn nicht länger an seinem "Sichere-Drittstaaten-Konzept" festhalte und insbesondere die Asylanträge von Dublin-Rückkehrern hinsichtlich ihrer Begründetheit untersuchen würde, wenn der jeweilige Fall noch nicht entschieden worden sei (EGMR, Urteil vom 03.07.2014 - 71932/12 -, Rdnr. 73).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Zur Bestimmung des Inhalts des Art. 4 GRCh kann auf Art. 3 EMRK und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EGMR zurückgegriffen werden, der sich z.B. im Rahmen der rechtlichen Prüfung einer Abschiebung nach Griechenland mit der dortigen Praxis der Inhaftierung von Flüchtlingen kritisch auseinandergesetzt hat (VGH Mannheim a.a.O. unter Verweis auf EGMR, Urt. v. 21.01.2011 - M.S.S. ./. Belgien und Griechenland - 30696/09 - , NVwZ 2011, 413). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Ein solcher Mangel kann grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn er von vornherein nur eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffen kann, sofern er sich nur vorhersehbar und regelhaft realisieren wird und nicht gewissermaßen dem Zufall oder einer Verkettung unglücklicher Umstände bzw. Fehlleistungen von in das Verfahren eingebundenen Akteuren geschuldet ist (VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14).
- EGMR, 06.06.2013 - 2283/12
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver …
- VG Oldenburg, 18.06.2014 - 12 B 1238/14
Systemische Mängel; Überstellung; Ungarn
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Allerdings scheidet eine Überstellung in einen zunächst als zuständig bestimmten Mitgliedstaat aus, wenn es durch Tatsachen bestätigte wesentliche Gründe für die Annahme gibt, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen dort systemische Schwachstellen aufweisen, die in Bezug auf den zu Überstellenden die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 S 2 Dublin III - VO; hierzu näher z.B. VG Oldenburg, Beschluss vom 18.06.2014 - 12 B 1238/14). - VG Kassel, 07.08.2015 - 3 L 1303/15
Rückführung nach Ungarn im Rahmen der Dublin III-Verordnung
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Die Erwartung des EGMR, auf der seine Entscheidung beruht, nämlich dass die zum damaligen Zeitpunkt in Kraft getretenen Gesetzesänderungen in Ungarn zu einer positiven Entwicklung des ungarischen Asylsystems führen würden, scheinen sich danach nicht bewahrheitet zu haben (vgl. auch VG Kassel, B. v. 7.8.2015, 3 L 1303/15.KS.A.). - VG Saarlouis, 12.08.2015 - 3 L 776/15
Asylverfahren; systemische Mängel in Ungarn
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.01.2016 - 4 L 1778/15
Mit den durch die ungarische Regierung seit dem 01.07.2015 eingeführten drastischen Verschärfungen des Asylrechts, die u.a. Haftverlängerungen vorsähen (vgl. hierzu VG des Saarlandes, Beschluss vom 12.08.2015 - 3 L 776/15 - m.w.N.) dürfte sich die Lage für Dublin-Rückkehrer weiter verschlechtert haben.
- VG Greifswald, 28.12.2016 - 3 B 2132/16
Asylrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Ungarn; …
Urt. v. 10.3.2016, 5 K 1049/15.A), das VG Frankfurt (Beschl. v. 9.3.2016, 7 L 353/16. F.A), das VG Düsseldorf, (Gerichtsbesch. v. 2.2.2015, 22 K 3263/15.A), das VG Wiesbaden (Beschl. v. 14.1.2016, 4 L 1778/15.Wi. A (2)) und das VG Göttingen (Beschl. v. 12.1.2016, 2 B 295/15), alle zitiert nach juris, das Bestehen systemischer Mängel bejaht. - VG Minden, 27.10.2021 - 12 L 655/21 Rn. 87 Vgl. zur Rückführung von Asylantragstellern von Ungarn nach Serbien als "sicheren Drittstaat" ohne inhaltliche Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit: Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Juni 2017 - 4 A 584/16.A -, juris Rn. 27 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 9. März 2017 - 2 A 365/16 -, juris Rn. 26, m.w.N.; VG Ansbach, Urteil vom 6. September 2017 - AN 3 K 17.51126 -, juris Rn. 37; VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 4 L 1778/15.WI.A(2) -, juris Rn. 46 ff.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".