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| VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18.WI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 UmwRG, § ... 3 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 UmwRG, § 4 Abs 1a UmwRG, § 74 Abs 1 UVPG, § 6 BlmSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BlmSchG, § 52 Abs 1 S 2 WHG, § 9 Abs 2 Nr 2 WHG, § 5 WHG, § 17 Abs 1 BNatSchG, § 34 Abs 2 BNatSchG, § 44 BNatSchG, § 4 Abs 2 Nr 3 HWaldG
Eilrechtsschutz eines noch nicht anerkannten Umweltverbandes betreffend die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage (WEA) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- VGH Hessen, 24.01.2019 - 9 B 2455/18
UMWELTVERBAND; KLAGEBEFUGNIS
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Am 03.01.2019 hat der Hessische VGH den Antrag des Antragstellers auf "Aussetzung des Bescheides" durch einen Hängebeschluss ( 9 B 2455/18 ) abgelehnt und mit Beschluss vom 24.01.2019 ( 9 B 2455/18 ) die gegen die Entscheidung des VG Frankfurt eingelegte Beschwerde verworfen.Solche Konfliktlagen sind systemimmanent und daher in Kauf zu nehmen, da andernfalls die gesetzlich vorgesehene Mitsprache und Gestaltung durch Verbände nicht "mit Leben erfüllt" werden kann (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 31, juris; HessVGH, Beschl. v. 03.01.2019, 9 B 2455/18, Rn 11;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 24).
Ein "Drohen" mit Schadensersatz- oder Amtshaftungsansprüchen sowie Dienstaufsichtsbeschwerden, mithin mit gesetzlichen Instrumenten, die dazu geschaffen wurden, bewusst fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu begegnen, oder das Vertreten unterschiedlicher wissenschaftlich diskutierter Positionen - beispielsweise zu den Gesundheitsgefahren durch Windenergieanlagen - vermögen die Anerkennungsfähigkeit dagegen nicht zu hindern (HessVGH, Beschl. v. 03.01.2019, 9 B 2455/18, Rn 12).
Auch wenn die Vertreter des Antragstellers bei zahlreichen Gelegenheiten im Rahmen der Genehmigungsverfahren durch eine besonders konfrontative Kommunikation aufgefallen sind, wie sie u.a. durch die Anlagen zur Antragserwiderung vom 12.11.2018 belegt sind, führt dies nach Auffassung der beschließenden Kammer nicht dazu, dass dem Antragsteller ein Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft abgesprochen werden müsste, zumal der Verein durch zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens fachlich produktive Beiträge geleistet hat (mit ihren Prognosen zum gleichen Schluss kommend VG Gießen, Beschl v. 05.02.2019; HessVGH, Beschl. v. 03.01.2019, 9 B 2455/18, Rn 12, juris; anders nur VG Frankfurt, Beschl. v. 26.10.2018, 8 L 3385/18.F).
Eine solche Argumentation träfe bei jedem einzelnen Vorhaben zu und würde den Gesetzeszweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) unterlaufen (so auch HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 15 , juris).
Die Expertise kann nach Auffassung der Kammer einen durchgreifenden Fehler in der Methodik der vom Antragsgegner im Wesentlichen zugrunde gelegten Gutachten des M. nicht aufzeigen (so i. E. auch HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 26 , juris).
Denn die den M.-Gutachten zugrundeliegenden Kernbohrungen können durch die Vermutungen des sachverständigen Beistandes zur Bodenbeschaffenheit nicht nachhaltig in Zweifel gezogen werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 27 , juris).
Die Aussagen des Beistands zu Änderungen der klimatischen Bedingungen im Plangebiet und daraus entstehende Folgeschäden sind nicht geeignet die vorgelegten Gutachten in Zweifel zu ziehen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn.29 , juris).
Ferner ist die Frage der Einhaltung der Nebenbestimmungen und deren Kontrolle eine des Verwaltungsvollzuges und nicht der Bescheidung selbst (vgl. HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 23, 28, juris).
(6) Der Einwand des Antragstellers, bei den seitens der Beigeladenen vorgelegten Gutachten handle es sich um reine Gefälligkeitsgutachten, die daher keinen wissenschaftlichen Aussagegehalt hätten, ist nicht hinreichend substantiiert dargetan (ebenso HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 31 , juris).
Bei der Folgenabwägung in Form der Doppelhypothese stehen vorliegend auch keine nicht wieder gutzumachenden Schäden zu befürchten, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen für die Windenergieanlage ins Werk gesetzt werden, die Waldrodung unter Einhaltung aller Nebenbestimmungen vorbereitet wird bzw. stattfindet und das Fundament der WEA 1 gelegt wird (ebenso hinreichend konkrete Anhaltspunkte für irreparable Bodenschäden vermissend HessVGH, Beschl. v. 24.01.2019, 9 B 2455/18 , Rn. 31 , juris).
- VG Wiesbaden, 06.03.2023 - 4 K 2006/18
Windenergieanlage des Windparks Buhlenberg bei Weilmünster
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Am 26.10.2018 hat der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der WEA 1 (4 K 2006/18.WI) erhoben.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vierbändigen Gerichtsakte, der Akte des parallelen Klageverfahrens (4 K 2006/18.WI) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (13 Aktenordner + 4 Aktenordner Antragsunterlagen) Bezug genommen, die Gegenstand der gerichtlichen Beratung und Entscheidung gewesen sind.
Der zulässige Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Klage (4 K 2006/18.WI) gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 10.09.2018 zur Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage in Weilmünster, Gemarkung Weilmünster Flur 22, Flurstück 27 (WEA 1) ist unbegründet.
Der Antrag ist auch ansonsten zulässig, insbesondere steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen, dass vor Erhebung der Klage in der Hauptsache (4 K 2006/18.WI) ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wurde, weil es eines solchen gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 VwGO i.V.m. § 16a Abs. 2 S. 1 HessAGVwGO beim Erlass des angegriffenen Bescheides durch ein Regierungspräsidium, hier durch das Regierungspräsidium Gießen, nicht bedurfte.
Auch die zahlreichen vom Antragsteller am 31.05.2019 im parallelen Klageverfahren 4 K 2006/18.WI vorgelegten Unterlagen zu Infraschall überzeugen die Kammer nicht davon, dass der neueste Stand der Wissenschaft und Technik die genannten DIN-Normen als nachweislich veraltet enttarnt.
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11
Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist, steht der Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, 7 C 40/11, Rn. 14 ff., juris).Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsrecht und ist auch für die Entscheidung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung anerkannt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, 7 C 40/11, Rn. 14, juris m.w.N.).
Ob sie diesem Erfordernis genügt, unterliegt in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren der Überprüfung (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013, 7 C 40/11, Rn. 19, juris).
- VG Hamburg, 28.11.2003 - 22 VG 2478/02
Anerkennung eines Naturschutzverbandes - sachgerechte Aufgabenerfüllung und …
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Zum anderen sollen nur solche Verbände eine Anerkennung erhalten, die auch in der Lage sind, die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 29, juris;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89.EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 23).Solche Konfliktlagen sind systemimmanent und daher in Kauf zu nehmen, da andernfalls die gesetzlich vorgesehene Mitsprache und Gestaltung durch Verbände nicht "mit Leben erfüllt" werden kann (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 31, juris; HessVGH, Beschl. v. 03.01.2019, 9 B 2455/18, Rn 11;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 24).
Gleiches gilt im Falle einer Überschreitung der Grenze zum Querulatorischen, wenn beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden mit Strafanzeigen überhäuft werden, die aus nichtigen Anlässen oder sachfremden Erwägungen heraus erfolgen (vgl. vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 31, juris;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13
Biogasanlage neben Wohnnutzung
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Risiken, die als solche erkannt sind, müssen nach den konkreten Umständen des Falles mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1978, I C 102/76, Rn. 33, juris; auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.03.2015, 10 S 1169/13, Rn. 39, juris).Nach Durchführung der erforderlichen Amtsaufklärung verbleibende Unsicherheiten lassen sich eventuell durch geeignete Nebenbestimmungen kompensieren (VGH Mannheim, Urt. v. 12.03.2015, 10 S 1169/13, Rn. 39).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15
Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (vgl. Fellenberg/Schiller, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89.EL 2019, UmwRG, § 2 Rn 56; OVG NRW, Urt. v. 18.05.2017, 8 A 870/15, Rn. 52 m.w.N., juris).Spätere Änderungen zu Lasten des Betreibers haben außer Betracht zu bleiben. - EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Das Ziel einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt wurde aufgrund hinreichend konkreter Angaben der Beigeladenen erreicht, sodass ein Aufhebungsanspruch ausscheidet (vgl. zur Zielerreichung EuGH, Urt. v. 11.08.1995, C-431/92, Rn. 43). - BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach …
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Risiken, die als solche erkannt sind, müssen nach den konkreten Umständen des Falles mit hinreichender, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1978, I C 102/76, Rn. 33, juris;… auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.03.2015, 10 S 1169/13, Rn. 39, juris). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Die Pflicht zur Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO soll der Behörde den auch von Verfassungs wegen bestehenden Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (zu den Anforderungen BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001, 1 DB 26/01, Rn.6, juris). - BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Angesichts dieser Regelungssystematik betreffen die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen zur vermeintlich unzureichenden Berücksichtigung der Rodungsfolgen hinsichtlich Nitratgehalt und Mächtigkeit des Grundwasserspiegels, den Abweichungen von dem durch den Antragsteller in das Verwaltungsverfahren eingeführten Gutachten des Prof. Dr. L. in den behördlichen Stellungnahmen und Bewertungen nicht den Verfahrensgang als solchen, sondern beurteilen sich nach Maßgabe der jeweiligen materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen des entsprechenden Fachrechts (zum Fehlen der Verfahrensfehlereigenschaft von Mängeln in Gutachten und Stellungnahmen ausführlich BVerwG, Urt. v. 28.11.2017, 7 A 17/12, Rn. 28 ff., 33, 39, juris). - BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …
- BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95
Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …
- BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06
Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 8 B 1373/16
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und …
- VG München, 03.12.2015 - M 24 K 12.6289
Erteilung der Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen
- VG Halle, 29.05.2024 - 4 A 168/22 Vielmehr kommt es darauf an, dass in den Fällen, in denen sie von ihren Mitwirkungs- und/oder Klagerechten Gebrauch machen möchte, dies in Form und Inhalt "sachgerecht" erfolgt und nicht etwa Informationen zweckentfremdet verwendet oder unsachliche Stellungnahmen abgegeben werden (vgl. zu allem HessVGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - Juris Rn. 11; OVG NRW…, Urteil vom 20. Januar 2012 - 2 D 141.09.NE - Juris Rn. 61; VG Wiesbaden, Beschluss vom 22. August 2019 - 4 L 2007/18.WI - Juris Rn. 44; VG Hamburg…, Urteil vom 28. November 2003 - 22 VG 2478/2002 - Juris Rn. 29; VG Berlin…, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 1 A 216.91 - Juris Rn. 24).
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