Rechtsprechung
| VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1004 BGB, § 858 BGB, § 903 BGB, § 40 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
Hausverbot im Gerichtsgebäude - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Erlass eines Hausverbots für ein Gerichtsgebäude; Beleidigende Äußerungen gegenüber dem Amtsgerichtsdirektor als Grund für ein Hausverbot
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3317
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Das Hausrecht eines Behördenleiters (Gerichtspräsidenten oder Direktors eines Amtsgerichts) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).Rn. 11 Vorliegend kann dahinstehen, ob das Hausrecht als notwendiger "Annex" zur Sachkompetenz aus der Verantwortung der Behörde oder des Gerichts für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte folgt (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.) oder einer ausdrücklichen gesetzlichen Konkretisierung bedarf.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10
Oberverwaltungsgericht bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Das Hausrecht eines Behördenleiters (Gerichtspräsidenten oder Direktors eines Amtsgerichts) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10 -, BeckRS 2010, 56081 m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich während einer laufenden Gerichtssitzung aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - OVG 10 S 51.10 -, NJW 2011, 1093).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93
Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung; …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
In einem Gerichtsgebäude steht das Hausrecht dem Behördenleiter als einem Organ der Justizverwaltung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, 1053; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340).Dem Amtsgerichtsdirektor als Inhaber des Hausrechts steht somit das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Gerichts zu treffen (vgl. im Zusammenhang mit Hausverboten z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 17 VG 3697/2002 -, juris;… Kissel/Mayer, GVG, 6. Auflage 2010, § 12 Rn. 93 ff.).
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08
Bundesweites Stadionverbot bestätigt
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Rn. 13 Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, NJW 2010, 534), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 GG allerdings strengere Anforderungen zu stellen (vgl. Mißling, NdsVBl 2008, 267, 269). - BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177). - BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67
Rechtsweg für Klage gegen behördliches Hausverbot
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1425; BVerwGE 35, 103, 106; zu dem Ganzen s. auch Jutzi, LKRZ 2009, 16). - BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz im …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452;… s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Rn. 8 Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 25 B 2208/97
Hausverbot für Doktorand - § 40 VwGO
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1425; BVerwGE 35, 103, 106; zu dem Ganzen s. auch Jutzi, LKRZ 2009, 16). - BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …
Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Nach der Theorie des modifizierten Privateigentums wird das an öffentlichen Sachen bestehende privatrechtliche Eigentum durch ein öffentlich-rechtliches, gegen jedermann dinglich wirkendes Herrschaftsrecht, ähnlich einer Dienstbarkeit, überlagert, um den Verwaltungszwecken gerecht werden zu können (vgl. BVerwGE 116, 67). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
- VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09
Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
- VG Hamburg, 09.10.2002 - 17 VG 3697/02
- VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17
Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen …
Voraussetzung sind insoweit nicht nur Störungen der Aufgabenwahrnehmung bzw. des Nutzungszwecks in der Vergangenheit, sondern es muss in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen sein, weshalb das Hausverbot erforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern (vgl. zum Hausverbot im nicht virtuellen Raum OVG RP…, Beschluss vom 7.3.2005 - 7 B 10104/05 -, juris Rn. 9; VG Neustadt, Beschluss vom 14.6.2011 - 4 L 543/11.NW -, juris Rn. 13 ). - VG Aachen, 09.01.2014 - 4 L 584/13
Bestimmtheit; erlassende Behörde; unterbliebene Anhörung; Heilung; Austausch von …
Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 -, NWVBl. 2006, 101 = juris, Rn. 6, Urteile vom 26. April 1990 - 15 A 864/88 -, NWVBl. 1990, 296 = juris, Rn. 14 ff. und vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 - NWVBl. 1989, 91 = juris, Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 = juris, Rn. 10 ff.Rn. 17 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05 -, juris, Rn. 9; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 = juris, Rn. 10 ff. und vom 10. Februar 2010 - 4 L 81/10.NW -, juris, Rn. 13.
- VG Wiesbaden, 27.07.2023 - 2 K 237/23
Hausverbot für Staatstheater
So wurden etwa Hausverbote von sechs Monaten Dauer bei schweren verbalen Verfehlungen in Kombination mit aggressivem Verhalten als verhältnismäßig angesehen (vgl. bspw. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 14.06.2011 - 4 L 543/11, juris Rn. 19).
- VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17
Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen; …
Das Hausverbot beruht auf dem Hausrecht des Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Funktion als Behördenleiter, welches die Befugnis umfasst, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks des Gerichtsgebäudes zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 1 S 893/7 -, juris; OVG Schlesw.-Holst. v. 28.04.1993 - 3 M 16/93 -, juris; VG Neustadt/Weinstr., Beschl. v. 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW -, juris). - VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11
Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
Die Widmung eines Grundstücks zu öffentlichen Zwecken begründet eine öffentliche Last (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 -, BVerwGE 116, 67, 73 = juris [Rdnr. 25]), die dem privaten Eigentum als dingliches Recht gleichsam einer Dienstbarkeit (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 14. Juni 2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317, 3318 = juris [Rdnr. 12]) gegenübersteht. - VG München, 13.12.2012 - M 17 K 11.5544
Hausverbot in Gerichtsgebäude
Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1998, 1425; BVerwGE 35, 103, 106; VG Neustadt (Weinstraße) vom 14.06.2011, 4 L 543/11.NW, juris). - VG Gelsenkirchen, 06.11.2012 - 12 K 2134/12
Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots durch die Agenur für Arbeit …
Rn. 21 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 7 B 10104/05 - (juris); VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW -, NJW 2011, 3317 ff. (juris); Beschluss der Kammer vom 08.06.2011 - 12 L 1563/10 -.
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