Rechtsprechung
| VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17.GI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
SpielhG Hessen § 15, SpielhG Hessen § 2, SpielhG Hessen § 9
Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17.GI
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
An der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Hessischen Spielhallengesetzes (insbesondere Verbundverbot, Übergangsfristen und Erfordernis einer erneuten Erlaubniserteilung) bestehen gerade im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, GewArch 2017, 339, ebenso juris).Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluss vom 07.03.2017 (1 BvR 1314/12, Rn. 156 ff. - juris) aus, dass die mit den Neuregelungen des Saarländischen Spielhallengesetzes (SSpielhG) und des Berliner Spielhallengesetzes (SpielhG Bln) geschaffene Gesamtbelastung für Spielhallen nicht unverhältnismäßig ist:.
Danach ist die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit der Unionsrechtsordnung (Art. 49, 56 AEUV) nur dann gerechtfertigt, wenn die restriktive Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses, wie dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung (einschließlich der Bekämpfung der Spielsucht), der Betrugsvorbeugung oder der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen, entspricht und geeignet ist, die Verwirklichung dieses Ziels dadurch zu gewährleisten, dass sie dazu beiträgt, die Gelegenheit des Spiels zu verringern und die Tätigkeit im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 124 - juris).
Föderal unterschiedliche oder auch konkurrierende Lösungswege sind zudem im Bundesstaat angelegt (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 123 - juris).
Bei Spielbanken sind der Betrieb der Spielbanken und die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielautomaten in eigener Weise an den in § 1 GlüStV benannten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht (§ 1 Nr. 1 GlüStV) und der Begrenzung und Kanalisierung des Spielbetriebs (§ 1 Nr. 2 GlüStV) ausgerichtet (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 143 - juris).
Bereits die fünfjährige Übergangsfrist des § 15 Abs. 1 Satz 1 HSpielhG trägt dem Interesse der Spielhallenbetreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 193; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 43; VG Lüneburg…, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 36 - jeweils juris).
Der Landesgesetzgeber ist auch nicht auf eine Regelung zu verweisen, die Spielhallenbetreibern in jedem Fall eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 193 - juris).
Davon abgesehen besteht bei langfristigen Mietverträgen - wie etwa auch für Leasing-/Pachtverträge für Geldspielgeräte - unter Umständen ein Recht zur Vertragsanpassung nach § 313 BGB oder zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 194 - juris).
Von einem schutzwürdigen Vertrauen der Spielhallenbetreiber auf Fortgeltung der bestehenden Rechtslage konnte nach dem 28.10.2011 mit der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz über die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr die Rede sein, zumal das Verbundverbot und auch dessen Anwendung auf Bestandsspielhallen bereits in der Entwurfsfassung enthalten waren (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 198 ff. - juris).
Die G-AG muss sich aber auch auf die Möglichkeit verweisen lassen, vorgehaltene Spielgeräte oder andere (Einrichtungs-)Gegenstände sowie die Immobilie weiterzuverkaufen oder zu vermieten bzw. entsprechende Leasing- oder Pachtverträge zu kündigen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 194; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 50 - jeweils juris).
- VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Die Härtefallklausel des § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG ist daher restriktiv anzuwenden (vgl. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 41 - juris).Bereits die fünfjährige Übergangsfrist des § 15 Abs. 1 Satz 1 HSpielhG trägt dem Interesse der Spielhallenbetreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 193; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 43; VG Lüneburg…, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 36 - jeweils juris).
Derjenige, der sich auf die Härtefallklausel beruft, muss indes darlegen, weshalb die Härte nicht durch Umstrukturierungsmaßnahmen während der fünfjährigen Übergangszeit vermieden werden konnte (VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 45; VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn.39 - jeweils juris).
Dies wird auch bei den anderen Spielhallen, die angesichts der geänderten Gesetze geschlossen werden müssen, die Folge sein (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 54 - juris).
Die G-AG muss sich aber auch auf die Möglichkeit verweisen lassen, vorgehaltene Spielgeräte oder andere (Einrichtungs-)Gegenstände sowie die Immobilie weiterzuverkaufen oder zu vermieten bzw. entsprechende Leasing- oder Pachtverträge zu kündigen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 194; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 50 - jeweils juris).
- VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16
Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall; …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Bereits die fünfjährige Übergangsfrist des § 15 Abs. 1 Satz 1 HSpielhG trägt dem Interesse der Spielhallenbetreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 193; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 43; VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 36 - jeweils juris).Nur wenn trotz aller Anstrengungen die wirtschaftliche Existenz konkret bedroht wäre, käme unter Umständen eine Befreiung wegen unbilliger Härte aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht (VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 53 - juris).
Durch die Übergangsfrist ist den Spielhallenbetreiben die Möglichkeit eröffnet worden, Dispositionen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von wirtschaftlichen Einbußen zu treffen (VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 42 - juris).
Wirtschaftliche Gründe können aber in der Regel eine unbillige Härte nicht begründen, da diesen bereits durch die fünfjährige Übergangsfrist Rechnung getragen wird (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17.11.2017, 11 ME 461/17, Rn. 24; VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 41 - jeweils juris).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Die Prognosen der Beschwerdeführerinnen, ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen sei durch die Kumulation der verschiedenen belastenden Vorschriften nicht mehr möglich, werden allerdings nicht hinreichend substantiiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 50).Bereits der Gewährleistungsgehalt dieser Grundfreiheiten ist vorliegend nicht eröffnet, da es sich bei dem Geschäftsbetrieb der Antragstellerin nicht um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handelt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016, 8 C 6/15, Rn. 83 - juris).
Es bestehen vorliegend keine konkreten Anhaltspunkte, dass die für Spielhallen geltenden Regelungen lediglich "scheinheilig" zur Suchtbekämpfung eingeführt worden wären, tatsächlich aber einem anderen - insbesondere fiskalischen - Zweck dienten (BVerwG, Urteil vom 16.12.2016, 8 C 6.15, Rn. 85 - juris).
Das Kohärenzgebot verlangt insoweit nur, dass die jeweilige Regelung nicht durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden dürfen, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Urteil vom 16.12.2016, 8 C 6.15, Rn. 84 - juris).
- VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren; …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Angesichts des überragend wichtigen Gemeinwohlziels der Suchtprävention und - bekämpfung sowie der typischerweise mit Spielhallen zu erzielenden Gewinne ist nur in seltenen atypischen Ausnahmekonstellationen aufgrund der Härtefallklausel des § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG eine Befreiung vom Verbundverbot in Betracht zu ziehen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn. 39 - juris).Derjenige, der sich auf die Härtefallklausel beruft, muss indes darlegen, weshalb die Härte nicht durch Umstrukturierungsmaßnahmen während der fünfjährigen Übergangszeit vermieden werden konnte (VG Wiesbaden…, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 45; VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn.39 - jeweils juris).
Es ist nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn. 39 - juris).
- BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung …
- BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09
Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Bewirkt eine gesetzgeberische Maßnahme nachträglich eine Gebrauchsbeschränkung der Mietsache und steht diese unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des Mietobjekts in Zusammenhang, kann diese Beschränkung dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen (BGH, Urteil vom 13.7.2011, XII ZR 189/09, NJW 2011, 3151, Rn. 8 f. - juris). - VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17
OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in Verfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (auch) an das Vorliegen des Anordnungsgrundes umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr durch die begehrte Anordnung die Hauptsache vorweggenommen würde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.07.2017, 8 B 1144/17,Rn. 19 - juris). - BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82
Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Eine Ausnahme aus Gründen der Billigkeit darf nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber zulässigerweise gewolltes oder in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 29.09.1982, 8 C 48.82, Rn. 53 - juris). - OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
Auszug aus VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17
Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass die zivilgerichtliche Rechtsprechung die mit der Einführung des gesetzlichen Verbundverbots begründeten wirtschaftlichen Belastungen nicht ausschließlich dem Mieter, sondern auch dem Vermieter zuordnet, der gerade wegen der Nutzbarkeit des Mietobjekts als Spielhalle einen entsprechenden Mietzins erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2017, 11 ME 458/17, Rn. 35 - juris). - OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch …
- VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung; …
- VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische …
- OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
- VG Bremen, 31.08.2011 - 5 V 514/11
Kein Anspruch auf Erteilung von Erlaubnissen für sog. Mehrfachspielhallen nach …
- VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18
Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb …
Rn. 9 Vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 L 314/17 - n. r. und n. v.; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 65; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 5 L 3868/17.WI -, juris, Rn. 17; offengelassen VG Schwerin, Beschluss vom 11. August 2017 - 7 B 2901/17 SN -, juris, Rn. 17; zum Vorliegen einer Vorwegnahme der Hauptsache im Falle der Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilhabe an einer Veranstaltung OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris.Rn. 21 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 22; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 45.
Rn. 27 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris, Rn. 176 ff, m. w. N.; vgl. im Übrigen Sächs. OVG, Beschlüsse vom 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 14, und vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 15, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 75; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 47, m. w. N.
Rn. 29 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 24; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 47; VG Minden, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 3 L 2524/17 -, juris, Rn. 17.
Rn. 45 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris, Rn. 194; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris, Rn. 35; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 49.
Rn. 47 So auch VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 49.
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 8 B 225/18
Unbillige Härte bei Verbundspielhallen
{ABSCHNITT:Tenor:} Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29.01.2018 - 4 L 9704/17.GI - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29.01.2018 - 4 L 9704/17.GI - aufzuheben.
- VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 K 107/17 Die Härtefallklausel des § 7 Abs. 2 BbgSpielhG ist mit Blick auf den Zweck der gesetzlichen Regelung, dem systematischen Zusammenhang, in dem die Befreiungsvorschriften stehen und nach systematischer Auslegung restriktiv zu handhaben (vgl. auch VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI - juris Rn. 47 m.w.N.).
- VG Cottbus, 07.09.2020 - 3 K 786/17 Die Härtefallklausel des § 7 Abs. 2 BbgSpielhG ist entgegen der Auffassung der Klägerin mit Blick auf den Zweck der gesetzlichen Regelung, dem systematischen Zusammenhang, in dem die Befreiungsvorschriften stehen und nach systematischer Auslegung restriktiv zu handhaben (…Beschluss der Kammer vom 2. Oktober 2017 - 3 L 424/17 - Rn. 41; vgl. zur hessischen Vorschrift VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI - juris Rn. 47 m.w.N.).
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