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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 06.09.2019

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31102
OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,31102)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,31102)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. September 2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,31102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 3 MRK, § 60 Abs 5 AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992
    Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach Griechenland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung mit dem Zielstaat Griechenland; Rechtmäßigkeit der Verhängung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gegen einen im Iran aufgewachsenen afghanischen Staatsangehörigen; Sicherer-Drittstaat-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17

    Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    So beinhaltet der Schutzgehalt des Art. 3 EMRK zunächst nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (auch) die Verpflichtung der Konventionsstaaten, den Betroffenen nicht in ein Land abzuschieben, für welches stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen und bewiesen sind, dass der Betroffene dort tatsächlich Gefahr läuft, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden (Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 33, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, Rn. 93;… Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187, Rn. 173 m. w. N.).

    Hierbei ist dem Status des Betroffenen als Asylsuchendem und damit als Mitglied einer besonders benachteiligten und verletzlichen sowie besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe Bedeutung beizumessen (Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 37, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 251 m. w. N. …und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, 131, Rn. 94, 118).

    International schutzberechtigte Personen gehören dabei (mindestens) ebenso wie Asylsuchende einer besonders benachteiligten und verletzlichen sowie besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe an (Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 52, juris).

    In Konsequenz daraus muss im Kontext des gemeinsamen europäischen Asylsystems die Vermutung gelten, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (siehe zu alldem: EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - - C163/17 [Jawo], Rn. 80, juris und die dort angeführte Rechtsprechung; EuGH…, Urteil vom 05.04.2016 - C404/15 und C659/15 PPU - [Aranyosi und C?ld?raru], Rn. 77, juris; siehe auch Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 39 f., juris, m. w. N.).

    Vielmehr muss ernsthaft zu befürchten sein, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen aufgrund größerer Funktionsstörungen im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die die tatsächliche Gefahr begründen, dass der Betroffene eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i. S. von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleiden wird (EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C411/10 und C493/10 [N. S. u. a.] -, Rn. 81-86, 94, juris; BVerwG…, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 6, juris; Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 42, juris).

    Der Sache nach stellt also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf das Kriterium der "systemischen Mängel" ab (BVerwG…, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 8, juris; Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 46, juris), welches Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite ist, die im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

    Solche Mängel treffen den Einzelnen in dem zuständigen Mitgliedstaat nicht unvorhersehbar oder schicksalhaft, sondern lassen sich aus Sicht der deutschen Behörden und Gerichte wegen ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit verlässlich prognostizieren (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 8, juris, Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 48, juris).

    Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürfnisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizinische Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, obwohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019 - 4 LB 12/17 und 4 LB 14/17 -, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, 416, Rn. 253 m. w. N., …und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, Rn. 19, juris).

    Durch Missstände im sozialen Bereich wird die Eingriffsschwelle von Art. 3 EMRK nur unter strengen Voraussetzungen überschritten (Urteil des Senats vom 25.07.2019 - 4 LB 12/17 und 4 LB 14/17 -, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 60, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    In den Entscheidungen "Ibrahim u. a." und "Jawo" konkretisiert der Gerichtshof der Europäischen Union - unter Verweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung - die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit der beanstandeten Behandlung im Mitgliedsstaat (bzw. verschärft partiell die Anforderungen hieran; so VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 38).

    Es müsste unabhängig von persönlichen Entscheidungen des Betroffenen eine extreme materielle Not eintreten, die es nicht erlaubt, die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, insbesondere eine Unterkunft zu finden, sich zu ernähren und zu waschen (VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 40, juris; dort formuliert als Anspruch auf "Bett, Brot, Seife").

    Neben den rechtlichen Vorgaben ist dabei aber auch auf den (Arbeits)Willen (und reale Arbeitsmöglichkeiten) sowie die persönlichen Entscheidungen des Betroffenen abzustellen (VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 40, juris, unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C163/17 - [Jawo], Rn. 92, juris).

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß anders bzw. höher (VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 41, juris unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C297/17, C318/17, C319/17 und C438/17 -[Ibrahim], Rn. 93, juris, und EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127).

    Vielmehr muss unter den unstreitig schwierigen Umständen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Europäische Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt werden, dass der jeweilige Schutzberechtigte grundsätzlich auch Willens (und in der Lage) ist, sich den Bedingungen zu stellen und seine Integration durch eine hohe Eigeninitiative und -verantwortung zu fördern (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 40 und 93, juris).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    So beinhaltet der Schutzgehalt des Art. 3 EMRK zunächst nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (auch) die Verpflichtung der Konventionsstaaten, den Betroffenen nicht in ein Land abzuschieben, für welches stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen und bewiesen sind, dass der Betroffene dort tatsächlich Gefahr läuft, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 33, juris, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, Rn. 93;… Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187, Rn. 173 m. w. N.).

    Hierbei ist dem Status des Betroffenen als Asylsuchendem und damit als Mitglied einer besonders benachteiligten und verletzlichen sowie besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe Bedeutung beizumessen (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 37, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 251 m. w. N. und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, 131, Rn. 94, 118).

    Er entbinde den Staat nicht davon, die Lage des Betroffenen auf seine Person ausgerichtet zu prüfen und die Überstellung gegebenenfalls auszusetzen (zu alldem: EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, Rn. 249 ff., EuGRZ 2011, 243, 245, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, Rn. 103-105, NVwZ 2015, 127, 130).

    Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürfnisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizinische Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, obwohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019 - 4 LB 12/17 und 4 LB 14/17 -, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, 416, Rn. 253 m. w. N., und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, Rn. 19, juris).

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß anders bzw. höher (VGH Mannheim…, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Rn. 41, juris unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C297/17, C318/17, C319/17 und C438/17 -[Ibrahim], Rn. 93, juris, und EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Hierbei ist dem Status des Betroffenen als Asylsuchendem und damit als Mitglied einer besonders benachteiligten und verletzlichen sowie besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe Bedeutung beizumessen (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 37, juris, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 251 m. w. N. …und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, 131, Rn. 94, 118).

    Er entbinde den Staat nicht davon, die Lage des Betroffenen auf seine Person ausgerichtet zu prüfen und die Überstellung gegebenenfalls auszusetzen (zu alldem: EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, Rn. 249 ff., EuGRZ 2011, 243, 245…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, Rn. 103-105, NVwZ 2015, 127, 130).

    Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürfnisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizinische Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, obwohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019 - 4 LB 12/17 und 4 LB 14/17 -, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, 416, Rn. 253 m. w. N., …und Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, Rn. 19, juris).

    Dabei verpflichtet Art. 3 EMRK die Konventionsstaaten nicht, allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen das Recht auf eine Unterkunft und eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, damit sie einen gewissen Lebensstandard haben (so EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 249).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    So beinhaltet der Schutzgehalt des Art. 3 EMRK zunächst nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (auch) die Verpflichtung der Konventionsstaaten, den Betroffenen nicht in ein Land abzuschieben, für welches stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen und bewiesen sind, dass der Betroffene dort tatsächlich Gefahr läuft, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 33, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 129, Rn. 93; Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187, Rn. 173 m. w. N.).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geklärt, dass die im Zielstaat drohende Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen muss (EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187, Rn. 174), wobei die Beurteilung dieses Mindestmaßes relativ ist und von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

    Erst recht lässt sich aus Art. 3 EMRK kein Anspruch auf Bevorzugung gegenüber der einheimischen Bevölkerung herleiten (vgl. EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187, Rn. 189).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Vielmehr muss ernsthaft zu befürchten sein, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen aufgrund größerer Funktionsstörungen im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die die tatsächliche Gefahr begründen, dass der Betroffene eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i. S. von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleiden wird (EuGH…, Urteil vom 21.12.2011 - C411/10 und C493/10 [N. S. u. a.] -, Rn. 81-86, 94, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 6, juris;… Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 42, juris).

    Der Sache nach stellt also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf das Kriterium der "systemischen Mängel" ab (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 8, juris;… Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 46, juris), welches Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite ist, die im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

    Solche Mängel treffen den Einzelnen in dem zuständigen Mitgliedstaat nicht unvorhersehbar oder schicksalhaft, sondern lassen sich aus Sicht der deutschen Behörden und Gerichte wegen ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit verlässlich prognostizieren (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, Rn. 8, juris, Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 -, Rn. 48, juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Europäische Union bietet die bloße Feststellung, dass anerkannt Schutzberechtigte auf ein solches familiäres Solidarsystem in der Regel nicht zurückgreifen können, für sich keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass die Betroffenen im Fall ihrer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Situation extremer materieller Not befinden werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - [Jawo], Rn. 94, juris).

    Da nach alldem die für eine Bejahung einer EMRK-widrigen Behandlung existenzielle materielle Notlage für anerkannt Schutzberechtigte nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu besorgen ist, kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob und inwieweit der griechische Staat dem mit Gleichgültigkeit begegnet bzw. die Notlage Folge der staatlichen Gleichgültigkeit ist (siehe zu diesem Erfordernis EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - [Jawo], Rn. 92, juris).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Diese Würdigung - in der Form einer Gefahrenprognose - hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben zu erfolgen und muss den Maßstäben an die Überzeugungsgewissheit aus § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO genügen (siehe hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 -, Rn. 7, juris; BVerfG, Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris, Rn. 19).

    Ein allgemeines Erfordernis einer individuellen Zusicherung der griechischen Behörden lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unabhängig von der Frage nach ihrer hinreichenden Aktualität) ebenso wenig entnehmen - der Senat hält eine solche angesichts der dargestellten Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in der Situation des Klägers auch nicht für erforderlich (siehe hierzu BVerfG, Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18, Rn. 19, juris).

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Dies gelte auch, wenn die Lage des Betroffenen im Zielstaat einschließlich seiner Lebenserwartung erheblich beeinträchtigt würde (BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2.19 -, Rn. 6, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 28.06.2011 - Nr. 8319/07 und 11449/07 - [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], Rn. 278 …und vom 29.01.2013 - Nr. 60367/1- [S. H. H./Vereinigtes Königreich], Rn. 74).

    Anderes gelte nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprächen; es also ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gäbe, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr ("real risk") liefe, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein, was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspreche (BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2.19 -, Rn. 6, juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Diese Würdigung - in der Form einer Gefahrenprognose - hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben zu erfolgen und muss den Maßstäben an die Überzeugungsgewissheit aus § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO genügen (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 -, Rn. 7, juris; BVerfG…, Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris, Rn. 19).

    Denn die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG anzustellende Gefahrenprognose ist als Vorwegnahme zukünftiger Geschehnisse typischerweise mit Unsicherheiten belastet und erschöpft sich zwangsläufig in einer Wahrscheinlichkeitsaussage (BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 12/17

    Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 14/17

    Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien

  • BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 52.18

    Klärungsbedürftigkeit der Aufnahmebedingungen für sog. "Dublin"-Rückkehrer in …

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 2.17

    Vorlage zur Vorabentscheidung

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder …

  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der …

  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 17 K 17.51040

    Erfolgreiche Klage einer äthiopischen Familie mit Kleinkind gegen …

    Rn. 39 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 47 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 51 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394

    Erfolgreiche Klage gegen Bescheid mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland

    Rn. 43 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 51 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 55 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 17 K 18.50729

    Keine Abschiebung einer Familie mit internationalem Schutzstatus nach …

    Rn. 38 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 46 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 50 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875

    Unmenschliche Behandlung anerkannter subsidiär Schutzberechtigter in Griechenland

    Rn. 43 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht landesweit kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 51 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 55 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 K 19.50826

    Abschiebungsverbot für Griechenland für Familie mit minderjährigen Kindern

    Rn. 27 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 35 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 39 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 17 K 19.51222

    Abschiebungsverbot für anerkannt schutzberechtigte Familien hinsichtlich …

    Rn. 29 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 37 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 41 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 03.09.2020 - AN 17 K 18.50679

    Keine Abschiebung einer international schutzberechtigten Familie (Mutter mit …

    Rn. 40 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), insbesondere auch Sprachkurse für Englisch und Griechisch anbieten (…Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Griechenland, aktualisierter Stand 19.3.2020, S. 32), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 48 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 52 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 02.11.2020 - AN 17 K 19.50944

    Keine Rücküberstellung einer fünfköpfigen Familie mit Kleinkindern nach …

    Rn. 34 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 42 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 46 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 17 K 18.50359

    Systemische Mängel im griechischen Asylsystem

    Rn. 43 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 51 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 55 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 02.11.2020 - AN 17 K 19.50920

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsbescheid des BAMF

    Rn. 36 In diese Lücke stoßen jedoch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die auf verschiedensten Feldern Integrationshilfe leisten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 91 f.;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Schwerin vom 26.9.2018, S. 2), aber räumlich zum einen auf die Ballungsräume Athen und Thessaloniki konzentriert sind und zum anderen den weitestgehenden Ausfall staatlicher Strukturen nicht kompensieren.

    Hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns des Helios 2-Programmes bestehen Unklarheiten (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 105: 1.6.2019;… Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Potsdam vom 23.8.2019, S. 3: frühestens ab September 2019).

    Rn. 44 Angesichts dessen bleiben viele international Schutzberechtigte obdachlos oder wohnen in verlassenen oder besetzten Gebäuden, häufig ohne Strom und fließend Wasser (OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 108 f.;… Pro Asyl, Update Stellungnahme Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Griechenland, Stand 30.8.2018, S. 5).

    Rn. 48 Der Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Gesundheitssystem ist für anerkannt Schutzberechtigte gegeben, unterliegt allerdings denselben Beschränkungen durch Budgetierung und restriktive Medikamentenausgabe wie für griechische Staatsbürger (…Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Berlin vom 4.12.2019, S. 9; OVG SH, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - BeckRS 2019, 22068 Rn. 141 f.).

  • VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 19.50011

    Keine Abschiebung einer international schutzberechtigten Familie mit zwei Kindern …

  • VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 18.50733

    Keine Rückführung eines international schutzberechtigten Elternpaares mit kleinen …

  • VG Ansbach, 19.08.2020 - AN 17 K 18.50621

    Erfolgreiche Klage eines Familienvaters gegen einen Drittstaatenbescheid mit dem …

  • VG Ansbach, 19.08.2020 - AN 17 K 18.50620

    Erfolgreiche Klage von Syrern gegen Rückführung nach Griechenland …

  • VG Ansbach, 24.06.2020 - AN 17 K 19.50413

    Versorgungs- und Unterbringungssituation der Migranten in Griechenland

  • VG Ansbach, 26.05.2020 - AN 17 K 19.51004

    Anerkannten Flüchtlingen mit zwei kleinen Kindern droht bei der Rückkehr nach …

  • VG Ansbach, 20.08.2020 - AN 17 K 19.50549

    Verpflichtungsklage auf Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes …

  • VG Regensburg, 19.11.2020 - RO 11 K 20.31474

    Überstellung eines international schutzberechtigten jungen Mannes nach …

  • VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 18.50623

    Zur Bindungswirkung an die Anerkennungsentscheidung des Drittstaates

  • VG Meiningen, 28.01.2020 - 2 K 648/19

    Zurückkehrende Schutzberechtigte sind in Griechenland einer unmenschlichen oder …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung des …

  • VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
  • VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 18.50329

    Anfechtungsklage gegen Asylablehnung als unzulässig und Abschiebungsandrohung …

  • VG Ansbach, 28.06.2021 - AN 17 K 19.50954

    Unzulässiger Asylantrag wegen Zuständigkeit Griechenlands für die Durchführung …

  • VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 17 K 19.50797

    Keine Gefahr der Verelendung für anerkannte, erwachsene, erwerbsfähige …

  • VG Ansbach, 14.09.2020 - AN 17 S 19.50793

    Unbegründeter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung …

  • VG Regensburg, 25.03.2021 - RN 11 K 20.31566

    Erfolglose Klage gegen Unzulässigkeitsentscheidung bei Folgeantrag (Griechenland)

  • VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 S 19.50328

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen asylrechtliche Abschiebungsandrohung nach …

  • VG Ansbach, 10.07.2020 - AN 17 K 18.50449

    Drittstaatenverfahren (internationaler Schutz in Griechenland gewährt): keine …

  • VG Ansbach, 10.07.2020 - AN 17 K 17.51171

    Keine erniedrigend und unmenschliche Behandlung eines in Griechenland anerkannten …

  • VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50444

    Aufnahmebedingungen für Schutzberechtigte in Griechenland

  • VG Ansbach, 22.09.2021 - AN 17 K 20.50012

    Anerkanntenfall, Unzulässigkeitsentscheidung, Asylfolgeantrag, …

  • VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 17 S 19.50769

    Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine …

  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50626

    Keine systemischen Mängel bei den griechischen Aufnahmebedingungen

  • VG Ansbach, 21.05.2021 - AN 17 K 18.50704

    Rückkehr einer Familie nach Griechenland

  • VG Ansbach, 31.03.2021 - AN 17 K 19.50191

    Zur Rücküberstellung Anerkannter nach Griechenland

  • VG Ansbach, 21.01.2021 - AN 17 K 18.50426

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen drohender menschenunwürdiger …

  • VG Ansbach, 30.06.2021 - AN 17 K 18.50488

    Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung im Fall von in Griechenland als …

  • VG Ansbach, 23.04.2021 - AN 17 K 18.50608

    Zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …

  • VG Ansbach, 22.03.2021 - AN 17 S 19.50821

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in …

  • VG Kassel, 17.03.2021 - 4 L 430/21

    Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft stellt keine menschenunwürdige …

  • VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 17 K 18.50427

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland …

  • VG Ansbach, 07.09.2020 - AN 17 K 18.50545

    Zur Situation anerkannter Schutzberechtigter in Griechenland

  • VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50743

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …

  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 17 K 19.50552

    Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages …

  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50600

    Systemische Mängel bei den Aufnahmebedingungen in Griechenland

  • VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 K 18.50543

    Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und …

  • VG Ansbach, 18.02.2021 - AN 17 S 19.50910

    Abschiebungsanordnung nach Griechenland

  • VG Ansbach, 03.02.2021 - AN 17 K 18.50356

    Griechenland - rechtswidrige Ablehnung der Asylanträge als unzulässig nach § 29 …

  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 17 S 19.50334

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Asylabschiebungsandrohung nach Griechenland

  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 17 S 20.50061

    Nigeria: Dublin Griechenland: keine systemischen Mängel, Menschenhandel

  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50474

    Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes - Einzelfall

  • VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 17 K 19.50253

    Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte …

  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 17 K 19.50345

    Erfolglose Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Abschiebung eines dort …

  • VG Ansbach, 23.03.2021 - AN 17 K 20.50273

    Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem und den Aufnahmebedingungen

  • VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 17.51229

    Lage für in Griechenland anerkannte international Schutzberechtigte, die wieder …

  • VG Regensburg, 05.08.2021 - RO 11 K 20.31683

    Syrien: Dublin: Bedingungen in Griechenland verletzen nicht Art. 3 EMRK

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 17 K 18.50653

    Keine Überstellung einer syrischen Familie mit teilweise kranken Mitgliedern nach …

  • VG Ansbach, 25.11.2020 - AN 17 S 18.50625

    Keine Bedenken gegen Rückkehr gesundheitlich nicht eingeschränkter, …

  • VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 17 S 21.50009

    Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem oder den Aufnahmebedingungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2025 - L 8 AY 24/25

    Anspruchseinschränkun für in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannte …

  • VG Schleswig, 14.03.2023 - 13 A 238/20

    Rückkehr von Personen mit internationalem Schutzstatus nach Griechenland

  • VG Regensburg, 19.08.2021 - RO 11 K 20.31058

    Syrien: Dublinfall; Asylantrag wegen internationalen Schutzes in Griechenland …

  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 17 K 19.50878

    Antrag auf internationalen Schutz nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in …

  • VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 17 K 18.50658

    Erniedrigende Behandlung von rückkehrenden anerkannten Schutzberechtigte nach …

  • VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 17.51133

    Keine Rückführung einer international schutzberechtigen alleinstehenden und …

  • VG Würzburg, 19.07.2023 - W 1 K 23.30277

    Unzulässiger Asylantrag eines in Griechenland anerkannten und dort fünf Jahre …

  • VG Ansbach, 31.08.2020 - AN 17 S 18.50859

    Abschiebung Schutzberechtigter nach Griechenland

  • VG Ansbach, 10.12.2020 - AN 17 S 18.50843

    Drohende unmenschliche Behandlung einer Familie mit Kleinkindern bei einer …

  • VG München, 13.11.2019 - M 19 S 19.51178

    Keine Abschiebung eines möglicherweise Minderjährigen nach Griechenland nach …

  • VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte

  • VG Kassel, 23.02.2023 - 7 L 263/23

    Einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen Schutzgewährung in Griechenland darf nur …

  • VG Regensburg, 02.09.2021 - RO 13 E 21.31087

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Überstellung eines dort als international …

  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 17 S 20.50342

    Syrien: Dublin: kein Abschiebungsverbot nach Griechenland

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,93730
OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,93730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,93730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2019 - 4 LB 17/18 (https://dejure.org/2019,93730)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 34; AsylG, § 29 Abs 1
    Afghanistan: keine systemischen Mängel in Griechenaland

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (5) In den Entscheidungen "Ibrahim u. a." und "Jawo" konkretisiert der Gerichtshof der Europäischen Union - unter Verweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung - die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit der beanstandeten Behandlung im Mitgliedsstaat (bzw. verschärft partiell die Anforderungen hieran; so VGH Mann­ heim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - , Rn. 38).

    - 15- die elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, insbesondere eine Unterkunft zu fin­ den, sich zu ernähren und zu waschen (VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 Rn. 40, juris; dort formuliert als Anspruch auf "Bett, Brot, Seife").

    Neben den rechtlichen Vorgaben ist dabei aber auch auf den (Arbeits)Willen (und reale Arbeitsmöglichkeiten) sowie die persönlichen Entscheidungen des Betroffe­ nen abzustellen (VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19-, Rn. 40, juris, unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C163/17-[Jawo], Rn. 92, juris).

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß anders bzw. höher (VGH Mannheim, Urteil vom 2 9 . 0 7 . 2 0 1 9 - A 4 S 749/19-, Rn. 41, juris unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019- C297/17, C318/17, C319/17 und C438/17-[Ibrahim], Rn. 93, juris, und EGMR, Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127).

    Vielmehr muss unter den unstreitig schwierigen Umständen für anerkannt Schutz­ berechtigte in Griechenland im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Europäische Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt werden, dass der jeweilige Schutzberechtigte grundsätzlich auch Willens (und in der Lage) ist, sich den Bedingungen zu stellen und seine Integration durch eine hohe Eigeninitiative und -Verantwortung zu fördern (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - , Rh. 40 und 93, juris).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (1) So beinhaltet der Schutzgehalt des Art. 3 EMRK zunächst nach gefestigter Recht­ sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (auch) die Ver­ pflichtung der Konventionsstaaten, den Betroffenen nicht in ein Land abzuschieben, für welches stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen und bewiesen sind, dass der Betroffene dort tatsächlich Gefahr läuft, Folter oder unmenschlicher oder ernied­ rigender Behandlung ausgesetzt zu werden (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 33, juris, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12-, NVwZ 2015, 127, 129, Rn. 93;… Urteil vom 13.12.2016- 41738/10 - , NVwZ 2017, 1187, Rn. 173 m.w. N.).

    04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127, 129, 131, Rn. 94i, 118).

    Er entbinde den Staat nicht davon, die Lage des Betroffenen auf seine Person ausgerichtet zu prüfen und die Überstellung gegebenenfalls aus­ zusetzen (zu alldem: EGMR…, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, Rn. 249 ff., EuGRZ 2011, 243, 245, Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, Rn. 103-105, NVwZ 2015, 127, 130).

    (7) Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundle­ gend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürf­ nisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizini­ sche Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffen­ den Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gra­ vierende Mangel- und Notsituatton nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, ob­ wohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, NVwZ 2011, 413, 416, Rn.253 m.w. N., und Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018- 10 LB 82/17-, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17-, Rn. 19, juris).

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß anders bzw. höher (…VGH Mannheim, Urteil vom 2 9 . 0 7 . 2 0 1 9 - A 4 S 749/19-, Rn. 41, juris unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.03.2019- C297/17, C318/17, C319/17 und C438/17-[Ibrahim], Rn. 93, juris, und EGMR, Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Hierbei ist dem Status des Betroffenen als Asylsuchendem urid damit als Mitglied einer besonders benachteiligten und verletzlichen sowie besonders schutzbedürfti­ gen Bevölkerungsgruppe Bedeutung beizumessen (…Urteil \ des Senats vom 24.05.2018- 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 37, juris, unter Verweis auf IEGMR, Urteil vom 21.01:2011 - 30696/09 - , EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 251 m. w. N. und Urteil vom i.

    Er entbinde den Staat nicht davon, die Lage des Betroffenen auf seine Person ausgerichtet zu prüfen und die Überstellung gegebenenfalls aus­ zusetzen (zu alldem: EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, Rn. 249 ff., EuGRZ 2011, 243, 245…, Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, Rn. 103-105, NVwZ 2015, 127, 130).

    (7) Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundle­ gend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürf­ nisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizini­ sche Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffen­ den Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gra­ vierende Mangel- und Notsituatton nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, ob­ wohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, NVwZ 2011, 413, 416, Rn.253 m.w. N., …und Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018- 10 LB 82/17-, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17-, Rn. 19, juris).

    Dabei verpflichtet Art. 3 EMRK die Konventionsstaaten nicht, allen ihrer Hoheitsge­ walt unterstehenden Personen das Recht auf eine Unterkunft und eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, damit sie einen gewissen Lebensstandard haben (so EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 - , EuGRZ 2011, 243, 245, Rn. 249).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (1) So beinhaltet der Schutzgehalt des Art. 3 EMRK zunächst nach gefestigter Recht­ sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (auch) die Ver­ pflichtung der Konventionsstaaten, den Betroffenen nicht in ein Land abzuschieben, für welches stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen und bewiesen sind, dass der Betroffene dort tatsächlich Gefahr läuft, Folter oder unmenschlicher oder ernied­ rigender Behandlung ausgesetzt zu werden (…Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 33, juris, unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 04.11.2014 - 29217/12-, NVwZ 2015, 127, 129, Rn. 93; Urteil vom 13.12.2016- 41738/10 - , NVwZ 2017, 1187, Rn. 173 m.w. N.).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Eu­ ropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geklärt, dass die im Zielstaat dro­ hende Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen muss (EGMR, Urteil vom 13.12.2016-41738/10-, NVwZ 2017, 1187, Rn. 174), wobei die Beurteilung die­ ses Mindestmaßes relativ ist und von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

    Erst recht lässt sich aus Art. 3 EMRK kein Anspruch auf Bevorzugung gegenüber der einheimischen Bevölkerung herleiten (vgl. EGMR, Urteil vom 13.12.2016- 41738/10-, NVwZ 2017, 1187, Rn. 189).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17

    Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    angeführte Rechtsprechung; EuGH, Urteil vom 05.04.2016- C404/15 und C659/15 PPU - [Aranyosi und Cäldäraru], Rn. 77, juris; siehe auch Urteil des Se­ nats vom 24.05.2018-4 LB 27/17 - , Rn. 39 f., juris, m. w. N.).

    1 4 - , Rn. 6, juris; Urteil des Senats vom 24.05.2018 - 4 LB 27/17 - , Rn. 42, juris).

    Der Sache nach stellt also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf das Kriterium der "systemischen Mängel" ab (BVerwG…, Beschluss vom 19.03.2014- 10 B 6 . 1 4 - , Rn. 8, juris; Urteil des Senats vom 24.05.2018- 4 LB 27/17 - , Rn. 46, juris), welches Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defi­ zite ist, die im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 12/17

    Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (7) Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundle­ gend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürf­ nisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizini­ sche Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffen­ den Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gra­ vierende Mangel- und Notsituatton nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, ob­ wohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, NVwZ 2011, 413, 416, Rn.253 m.w. N., …und Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018- 10 LB 82/17-, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17-, Rn. 19, juris).

    Durch Missstände im sozialen Bereich wird die Eingriffsschwelle von Art. 3 EMRK nur unter strengen Voraussetzungen überschritten (Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018- 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 60, ju­ ris m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 14/17

    Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (7) Unter Zusammenfassung der (unter (2) - (6) dargestellten) rechtlichen Vorgaben und der (alten und neuen) Rechtsprechung ist also eine im Sinne des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC erhebliche Funktionsstörung im Asylsystem nach Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedsstaat zu bejahen, wenn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Schutzberechtigte in diesem Staat wegen einer grundle­ gend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürf­ nisse (wie z. B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme, Hygienebedürfnisse und medizini­ sche Grundversorgung) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffen­ den Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gra­ vierende Mangel- und Notsituatton nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert, ob­ wohl der Schutzberechtigte sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018 - 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 54 ff, juris, mit Verweis auf EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09-, NVwZ 2011, 413, 416, Rn.253 m.w. N., …und Urteil vom 04.11.2014-29217/12-, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu anerkannt Schutzberechtigten: OVG Lüneburg…, Urteil vom 29.01.2018- 10 LB 82/17-, Rn. 32, juris; OVG Saarlouis…, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17-, Rn. 19, juris).

    Durch Missstände im sozialen Bereich wird die Eingriffsschwelle von Art. 3 EMRK nur unter strengen Voraussetzungen überschritten (Urteil des Senats vom 25.07.2019-4 LB 12/17 und 4 LB 14/17-, im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 24.05.2018- 4 LB 2 7 / 1 7 - , Rn. 60, ju­ ris m.w.N.).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Diese Würdigung - in der Form einer Gefahrenprognose - hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben zu erfol­ gen und muss den Maßstäben an die Überzeugungsgewissheit aus § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO genügen (siehe hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 - , Rn. 7, juris; BVerfG, Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 - , juris, Rn. 19).

    Ein allgemeines Erfordernis einer individuellen Zusicherung der griechischen Be­ hörden lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unabhängig von der Frage nach ihrer hinreichenden Aktualität) ebenso wenig entnehmen - der Senat hält eine solche angesichts der dargestellten Lebensbedingungen für aner­ kannt Schutzberechtigte in der Situation des Klägers auch nicht für erforderlich (siehe hierzu BVerfG, Beschluss vom 31.07.2018-2 BvR 714/18, Rn. 19, juris).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    Diese Würdigung - in der Form einer Gefahrenprognose - hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben zu erfol­ gen und muss den Maßstäben an die Überzeugungsgewissheit aus § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO genügen (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 - , Rn. 7, juris; BVerfG…, Beschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 - , juris, Rn. 19).

    Denn die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG anzustellende Gefahrenprognose ist als Vorwegnahme zukünftiger Ge­ schehnisse typischerweise mit Unsicherheiten belastet und erschöpft sich zwangs­ läufig in einer Wahrscheinlichkeitsaussage (BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11 - , Rn. 7, juris).

  • BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 52.18

    Klärungsbedürftigkeit der Aufnahmebedingungen für sog. "Dublin"-Rückkehrer in …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
    (4) In Bezug auf die Überstellung Asylsuchender (nach den Dublin-Regeln) ist aller­ dings anerkannt, dass nicht jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen die entsprechenden Richtlinien genügen, um die Überstellung des Betroffenen an den normalerweise zuständigen Mitgliedstaat zu vereiteln (so expli­ zit zu den Vorgaben und Garantien der sog. Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU): BVerwG, Beschlussvom 10.09.2018-1 B 52.18, 1 PKH 4 1 / 1 8 - Rn. 8, juris).

    Es ergibt sich im Übrigen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäi­ schen Union und des Bundesverwaltungsgerichts nicht, dass ein Verweis auf einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgeschlossen ist, wenn einzelne Vorga­ ben und Garantien der sog. Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden, solange die Behand­ lung des Betroffenen - wie hier - nicht die Schwelle des Art. 3 EMRK/ Art. 4 GRC unterschreitet (BVerwG, Beschluss vom 10.09.2018- 1 B 52/18, 1 PKH 4 1 / 1 8 - , Rn. 8, juris).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder …

  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der …

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

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