Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abtretung des jugendhilferechtlichen Anspruchs auf eine Geldleistung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56 SGB X; § 60 Abs. 3 VwGO; § 60 Abs. 1 VwGO; § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO; § 4 Abs. 1 Satz 2 BSHG; § 35 a SGB VIII
Abtretung eines Anspruchs gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Geldleistung an einen Träger der freiwilligen Jugendhilfe; Gewährung von Widereinsetzung in den vorigen Stand in der 2. Instanz - Judicialis
SGB I 53 II Nr. 2; ; SGB VIII 35a; ; SGB VIII 41; ; SGB X 56; ; VwGO 60
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abtretung eines Anspruchs gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Geldleistung an einen Träger der freiwilligen Jugendhilfe; Gewährung von Widereinsetzung in den vorigen Stand in der 2. Instanz
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 18.09.2002 - 6 A 125/00
- OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03
In Fällen dieser Art bedarf es aber jedenfalls dann nicht der Unterschriften des Abtretenden und des Abtretungsempfängers auf einer einheitlichen Urkunde, wenn die Übereinstimmung des Willens der Erklärenden unzweifelhaft ist, oder anders ausgedrückt: wenn dem schriftlichen Abtretungsangebot eine unmissverständliche schriftliche Annahmeerklärung des Abtretungsempfängers gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.8.1994 - 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 zur Annahme eines Schuldanerkenntnisses eines Bürgers nach § 781 BGB durch eine Behörde). - BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90
Jugendwohlfahrt - Zuständigkeit - Freiwillige Erziehungshilfe - Jugendamt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03
Ihr steht § 4 Abs. 1 Satz 2 BSHG nicht entgegen, da der abgetretene Anspruch nicht dem Sozialhilfe-, sondern dem Jugendhilferecht zuzuordnen ist und im SGB VIII eine dem § 4 Abs. 1 Satz 2 BSHG entsprechende Vorschrift fehlt, Ansprüche auf Geldleistungen nach dem SGB VIII also gemäß § 53 Abs. 2 SGB I abgetreten werden können (BVerwG, Urt. v. 27.5.1993 - BVerwG 5 C 41.90 - FEVS 44, 309). - BFH, 26.03.1997 - II R 28/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Ablauf der Antragsfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03
Aber selbst wenn die Jahresfrist auf den Fall des Geltendmachens von Wiedereinsetzungsgründen und der Gewährung von Wiedereinsetzung von Amts wegen entsprechend angewandt würde (…so wohl Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., 2003, § 60 RdNr. 28), wäre eine Ausnahme dann zu machen, wenn die Versäumung der Jahresfrist darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht die Fristversäumung nicht bemerkt und in der Sache entschieden hat (BFH, Urt. v. 26.3.1997 - II R 28/96 - NVwZ 1998, 552 zu dem inhaltsgleichen § 56 III FGG;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., 2000, § 60 RdNr. 19).
- VG München, 19.06.2013 - M 18 K 12.4143
Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie
Rn. 50 Auch wenn man dieser Ansicht nicht folgt (…vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1993 - 5 C 41/90 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, U.v. 2.12.2003 - 4 LB 291/03 - juris Rn. 18f.), also wenn man von der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines Anspruchs nach § 35a SGB VIII bzw. jedenfalls des in ihm enthaltenen Anspruchs auf Übernahme der mit einer Eingliederungshilfemaßnahme verbundenen Kosten ausgeht, ist vorliegend mit der am . - VG München, 19.06.2013 - M 18 K 13.38
Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie
Rn. 51 Auch wenn man dieser Ansicht nicht folgt (…vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1993 - 5 C 41/90 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, U.v. 2.12.2003 - 4 LB 291/03 - juris Rn. 18f.), also wenn man von der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines Anspruchs nach § 35a SGB VIII bzw. jedenfalls des in ihm enthaltenen Anspruchs auf Übernahme der mit einer Eingliederungshilfemaßnahme verbundenen Kosten ausgeht, ist vorliegend mit der am . - VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 535/04
Betreuungskosten; Erstattung ; Hilfeempfänger; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; …
Auf die zugelassene Berufung des VSE hin hob das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (4 LB 291/03) das Urteil der 6. Kammer des erkennenden Gerichts auf und verpflichtete den Kläger, die Kosten der Betreuung des Hilfeempfängers durch den VSE für die Zeit von Oktober 1999 bis einschließlich Juni 2000 in Höhe von 11.153,32 EUR zu übernehmen.
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