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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,28212
OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23 (https://dejure.org/2025,28212)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23 (https://dejure.org/2025,28212)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 (https://dejure.org/2025,28212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 Buchst a EGV 715/2007
    Unionswidrigkeit von Thermofenster und Abgasrückführung in Abhängigkeit von Luftdruck bei Dieselfahrzeugen (Euro 5)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschalteinrichtung; teleologische Reduktion; Thermofenster; überwiegender Teil des Jahres; Unionswidrigkeit von Thermofenster und Abgasrückführung in Abhängigkeit von Luftdruck bei Dieselfahrzeugen (Euro 5)

  • rechtsportal.de

    Abschalteinrichtung; teleologische Reduktion; Thermofenster; überwiegender Teil des Jahres; Unionswidrigkeit von Thermofenster und Abgasrückführung in Abhängigkeit von Luftdruck bei Dieselfahrzeugen (Euro 5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen

  • lto.de (Pressebericht, 25.09.2025)

    Klage von DUH stattgegeben: Millionen Dieselfahrzeugen droht Rückruf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volkswagen verwendet unzulässige …

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Freigabe rechtswidrig: Software-Update für VW Golf enthielt unzulässiges Thermofenster

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (56)

  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Die Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren nach dem "New European Driving Cycle" (NEDC) bzw. dem "Neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) entsprechen diesen Vorgaben nicht, da diese nicht auf den realen Betriebsbedingungen beruhen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 40).

    Das mit der Verordnung Nr. 715/2007 verfolgte Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte insbesondere die Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zu mindern (siehe Erwägungsgründe 1 und 6; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022- C-128/20 -, juris Rn. 43), gilt für das gesamte Territorium der Europäischen Union.

    Bei dem AGR-Ventil, dem AGR-Kühler und dem Dieselpartikelfilter handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH um vom Motor getrennte Bauteile (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 51 f. und - C-145/20 -, juris Rn. 62 f.).

    Das Thermofenster als Abschalteinrichtung dient wohl mindestens auch, wenn nicht sogar vornehmlich, der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 vom 23. September 2021, juris Rn. 131).

    Der EuGH hat entschieden, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 °C sowie das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich sind (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 44 und C-134/20, juris Rn. 51).

    Wenn das Fahren in dem schadstoffärmeren Modus nur dann gewährleistet ist, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 °C liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1.000 Höhenmetern erfolgt, liegt eine Abschalteinrichtung i. S. d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 vor, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert und deren Verwendung damit nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris LS 1 und - C-134/20 -, juris Rn. LS 1).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Dieser leitet aus Art. 3 Nr. 5 und Art. 4 Abs. 3 UAbs. 1 der Richtlinie 2007/46/EG sowie Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ab, dass zum einen Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2007/46 fallen, einer Typgenehmigung bedürfen, und zum anderen, dass diese Typgenehmigung nur erteilt werden kann, wenn der fragliche Fahrzeugtyp den Bestimmungen der Verordnung Nr. 715/2007, insbesondere denen über Emissionen, zu denen Art. 5 dieser Verordnung gehört und der in Abs. 2 die Unzulässigkeit von bestimmten Abschalteinrichtungen vorsieht, entspricht (…EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-145/20 -, juris Rn. 52 und vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 77; vgl. hierzu OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22. August 2023 - 8 U 86/21 -, juris Rn. 138; kritisch hierzu Weidmann, NVwZ 2023, 809, 811).

    Das in Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 aufgestellte Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, zielt darauf ab, die Emissionen von Schadstoffen zu begrenzen und auf diese Weise zu dem mit dieser Verordnung verfolgten Ziel des Umweltschutzes beizutragen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 70).

    Der Ausnahmetatbestand ist nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen, da er eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen enthält, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 61).

    Dadurch könnte der in Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen als diese Ausnahme (EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 65 f.).

    Zur Frage 5 hat der EuGH bereits entschieden, dass die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands aus Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO Nr. 715/2007 kumulativ vorliegen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 62).

  • OLG München, 26.06.2024 - 7 U 5502/22

    Anspruch auf Differenzschaden im Zusammenhang mit dem von Audi entwickelten und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Das Abstellen auf eine jährliche Durchschnittstemperatur ist hingegen nicht zielführend (so auch OLG München, Urteil vom 26. Juni 2024 - 7 U 5502/22 -, juris Rn. 43).

    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird es für ausreichend angesehen, dass die Abschalteinrichtung jedenfalls in Teilen des Unionsgebiets den überwiegenden Teil des Jahres zum Tragen kommt (…vgl. hierzu OGH Österreich, Urteile vom 6. September 2023 - 3 Ob 40/23p -, BeckRS 2023, 26962 Rn. 16…, vom 11. Januar 2024 - 8 Ob 118/23w -, BeckRS 2024, 728 Rn. 13 …und vom 16. April 2024 - 10 Ob 36/23a -, BeckRS 2024, 10170 Rn. 16;… OLG München, Urteile vom 10. November 2023 - 36 U 2864/22 -, juris Rn. 35 und vom 26. Juni 2024 - 7 U 5502/22 -, juris Rn. 40 ff., - 7 U 4060/22 -, juris Rn. 61 und - 7 U 3846/22 -, juris Rn. 35;… OLG Schleswig, Urteile vom 8. Dezember 2023 - 1 U 105/20 -, juris Rn. 91 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 11. Januar 2024 - I-10 U 130/22 -, juris Rn. 29; OLG Frankfurt…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 26 U 51/21 -, juris Rn. 38; OLG Koblenz…, Urteil vom 9. Februar 2024 - 15 U 1394/22 -, BeckRS 2024, 2634 Rn. 20; OLG Hamburg…, Urteil vom 13. Juni 2024 - 15 U 127/21 -, juris Rn. 17).

    Rn. 97 Das Abstellen auf einen in dem gesamten Gebiet der Europäischen Union existierenden Durchschnittswert ist mit den mit der Verordnung verfolgten Zielen und dem Grundsatz der Begrenzung der NOx-Emissionen nicht kompatibel (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2024 - 7 U 5502/22 -, juris Rn. 42 f.).

    In räumlicher bzw. örtlicher Hinsicht sind mit Blick auf die in diesen Höhenlagen existierenden zahlreichen Städte, Orte und Straßen zudem nicht nur unwesentliche Teile der Europäischen Union betroffen, was nach dem oben Gesagten - aus Gründen der praktischen Wirksamkeit der Verordnung - ausreicht (sich gegen ein Außerachtlassen von einzelnen Dörfern bzw. Regionen aussprechend OLG München, Urteil vom 26. Juni 2024 - 7 U 5502/22 -, juris Rn. 40 ff.;… bezugnehmend auf besiedelte Gebiete vgl. etwa OLG München, Urteile vom 26. Juni 2024 - 7 U 4060/22 -, juris Rn. 61 und - 7 U 3846/22 -, juris Rn. 35).

  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Nach der Rechtsprechung des EuGH verpflichtet Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i. V. m. Art. 47 EU-GRCh die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 45 und vom 8. November 2022 - C-873/19 -, juris Rn. 66).

    Kriterien, die derart streng sind, dass es für Umweltorganisationen praktisch unmöglich ist, Handlungen und Unterlassungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus anzufechten, sind aber nicht zulässig (…vgl. EuGH, Urteile vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 47 f. und vom 8. November 2022 - C-873/19 -, juris Rn. 69).

    Der Kläger beruft sich zudem auf die mögliche Verletzung umweltbezogener Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, namentlich auf das Verbot der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen aus Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19 -, juris LS 1).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2019 - 5 MB 3/19

    Opel-Rückruf bestätigt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Mit der Verordnung (EU) 2016/427 vom 10. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) hat der Europäische Gesetzgeber die Diskrepanz zwischen Emissionen im Prüfverfahren und im normalen Fahrbetrieb aufgegriffen und ein Prüfverfahren zur Messung der Emissionen im Praxisbetrieb (RDE) eingeführt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 MB 3/19 -, juris Rn. 17 ).

    Rn. 100 Es ist erklärtes Ziel europäischer Rechtssetzung und "von besonderer Bedeutung", "zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene anzuwenden" (…vgl. Erwägungsgrund 2 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. L 152, S. 1); OVG Schleswig, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 MB 3/19 -, juris Rn. 36 ).

    Denn der Bedarf einer gleichmäßigen Anwendung emissionsbegrenzender Maßnahmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, juris, Rn. 17 ff. zur Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV)) ist auch im Hinblick auf eine wirksame Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes von Fahrzeugen geboten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 MB 3/19 -, juris Rn. 37 ).

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Rn. 2 Der Senat nimmt zur Darstellung des Sach- und Streitstands zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) in seiner mit Beschluss vom 8. Juni 2023 korrigierten Form Bezug und macht sich die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfang zu eigen, § 130b Satz 1 VwGO.

    Rn. 14 das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit ihr stattgegeben wurde.

    Rn. 27 das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit ihr stattgegeben wurde.

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Mithin stellt auch eine in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software ein "Konstruktionsteil" im Sinne dieser Bestimmung dar, wenn bzw. soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18 -, juris Rn. 64 ff.).

    Unter den Begriff "Emissionskontrollsystem" fallen dabei sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen, mit denen die Emissionen im Nachhinein, d. h. nach ihrer Entstehung, verringert werden, als auch diejenigen, mit denen im Wege einer sogenannten motorinternen Strategie - wie mit dem AGR-System - die Emissionen im Vorhinein, d. h. bei ihrer Entstehung, verringert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18 -, juris Rn. 70 ff.).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation - Vorlage zur …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Nach der Rechtsprechung des EuGH verpflichtet Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i. V. m. Art. 47 EU-GRCh die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 45 …und vom 8. November 2022 - C-873/19 -, juris Rn. 66).

    Kriterien, die derart streng sind, dass es für Umweltorganisationen praktisch unmöglich ist, Handlungen und Unterlassungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus anzufechten, sind aber nicht zulässig (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 47 f. …und vom 8. November 2022 - C-873/19 -, juris Rn. 69).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Dieser leitet aus Art. 3 Nr. 5 und Art. 4 Abs. 3 UAbs. 1 der Richtlinie 2007/46/EG sowie Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ab, dass zum einen Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2007/46 fallen, einer Typgenehmigung bedürfen, und zum anderen, dass diese Typgenehmigung nur erteilt werden kann, wenn der fragliche Fahrzeugtyp den Bestimmungen der Verordnung Nr. 715/2007, insbesondere denen über Emissionen, zu denen Art. 5 dieser Verordnung gehört und der in Abs. 2 die Unzulässigkeit von bestimmten Abschalteinrichtungen vorsieht, entspricht (…EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-145/20 -, juris Rn. 52 …und vom 21. März 2023 - C-100/21 -, juris Rn. 77; vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2023 - 8 U 86/21 -, juris Rn. 138; kritisch hierzu Weidmann, NVwZ 2023, 809, 811).

    Diesbezüglich existiert zivilgerichtliche Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen wird, dass es bei Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster nicht darum gehe, Risiken zu vermeiden, die unmittelbar durch die Fehlfunktion eines Bauteils des AGR-Systems entstünden, sondern darum, bereits eine Fehlfunktion eines solchen Bauteils zu verhindern - und dies nicht der vorgenannten Rechtsprechung des EuGH entspreche (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 22. August 2023 - 8 U 86/21 -, juris Rn. 136…, vom 2. Februar 2024 - 4 U 32/22 -, juris Rn. 50 …und vom 3. Dezember 2024 - 14 U 488/22 -, juris Rn. 38; OLG Rostock…, Urteil vom 31. Mai 2024 - 8 U 27/22 -, juris Rn. 92 ff.).

  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
    Dies hat zur Folge, dass der Streitgegenstand trotz der Beschränkung der Berufungen auf die stattgebenden Teile des Urteils mit Blick auf die Anfechtungsklage insgesamt beim Senat anhängig geworden ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 45; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Juni 2024 - 2 LB 280/20 -, juris Rn. 34).

    Hiervon zu trennen ist die Frage, ob das Verbot der reformatio in peius (§ 129 VwGO) einer von den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts abweichenden Bewertung von Funktionen der Motorsteuerung, die das Verwaltungsgericht für zulässig erachtet hat, durch den Senat entgegenstünde oder ob die Begründung insofern verändert werden dürfte (vgl. hierzu etwa VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 -, juris Rn. 18; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 45; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Juni 2024 - 2 LB 280/20 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20

    Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …

  • OLG München, 10.11.2023 - 36 U 2864/22

    Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster auf Ersatz des …

  • OLG Koblenz, 09.02.2024 - 15 U 1394/22

    Abgasskandal - Schadenersatz bei VW T6 wegen Thermofenster

  • OLG München, 26.06.2024 - 7 U 3846/22

    Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz bei Verwendung …

  • OLG München, 26.06.2024 - 7 U 4060/22

    Keine Haftung des Motorherstellers in Dieselfall wegen unrichtiger …

  • OLG Hamm, 13.09.1988 - 1 Ss OWi 905/88
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …

  • OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 24 MK 1/21

    Bindungswirkung eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes im Hinblick …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der …

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …

  • VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und …

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben; …

  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

  • EuGH - C-308/23 (anhängig)

    Mercedes-Benz Group

  • BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 3.24

    Beamte sind anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet

  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …

  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-251/23

    Mercedes-Benz Group (Responsabilité des constructeurs de véhicules) - Vorlage zur …

  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von …

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 BV 19.824

    Betriebsuntersagung eines "Dieselskandal"-Fahrzeugs bei fehlender Mitwirkung an …

  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; …

  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 32/22

    Dieselskandal: Differenzschadensberechnung, Verjährung und Prozesszinsen bei …

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt …

  • OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22

    Abschalteinrichtungen bei Verbau eines Thermofensters und einer …

  • OLG Schleswig, 08.12.2023 - 1 U 105/20

    Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 BN 1.13

    Gerichtsvollzieher; Bürokosten; Kostenabgeltung; Aufwandsentschädigung; …

  • BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23

    Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft …

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 488/22

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines mit dem Dieselmotor Fiat …

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

  • OLG Hamburg, 13.06.2024 - 15 U 127/21

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 11 CS 21.2750

    Einstweiliger Rechtsschutz: Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. …

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 3 B 22.968

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Nachuntersuchung in einem Verfahren wegen …

  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493

    Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.1991 - 4 L 82/91

    Kraftfahrzeug; Amtliches Kennzeichen; Änderung eines Kennzeichens

  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 51/21

    Diesel-Skandal: Bemessung des Differenzschadens bei Verstoß gegen die …

  • OVG Bremen, 07.10.2019 - 1 LA 213/19

    Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage; Europäischer Gerichtshof; …

  • OLG Köln, 23.01.1987 - Ss 19/87
  • OLG Hamm, 16.01.2026 - 12 U 150/22

    Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …

    Bei einem sog. Thermofenster, welches die Abgasrückführung (AGR) bei Umgebungslufttemperaturen unterhalb von +3° C und oberhalb von +37° C reduziert, handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist, weil es sich hierbei um Temperaturen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind (Anschluss an VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 und OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Ein solches Thermofenster ist nicht nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig, weil dies dazu führen würde, dass die Abschalteinrichtung unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiviert wäre.a) Maßgeblich ist hierfür in zeitlicher Hinsicht, dass die Abschalteinrichtung statistisch in mehr als sechs Monaten innerhalb eines Jahres bei durchgängigem Fahrbetrieb aktiviert würde, was schon dann der Fall ist, wenn die Aktivierung in sechs Monaten zuzüglich eines Tages erfolgt (Abgrenzung zu OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).b) In räumlicher Hinsicht genügt es, wenn in nicht unwesentlichen Teilen der Europäischen Union die Abschalteinrichtung den überwiegenden Teil des Jahres aktiviert wäre.

    Die Orientierung an einem für das gesamte Unionsgebiet geltenden Durchschnittswert kommt nicht in Betracht, weil hierdurch der in Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in nicht unerheblichem Ausmaß konterkariert würde und mit den mit der Verordnung verfolgten Zielen und dem Grundsatz der Begrenzung der NOx-Emissionen nicht kompatibel wäre (Anschluss an OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Rn. 47 aa) Bei der im streitgegenständlichen Fahrzeug implementierten Einrichtung, die dafür sorgt, dass die AGR außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs reduziert wird (Thermofenster), handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzu­lässig ist (so auch u. a. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12.11.2025 - 6 U 35/22, juris Rn. 106; OLG Hamm…, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 16 sowie zuletzt OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 82 ff.).

    Rn. 49 (2) Da es sich hierbei um Temperaturen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb ver­nünftigerweise zu erwarten sind (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 274 ff. sowie im Nachgang OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 87, wonach es angezeigt ist, einen Temperaturbe­reich von -7° C bis +35° C als Orientierung im Sinne von Mindest anforderungen her­anzuziehen), und die Reduzierung der AGR-Rate mit einer Erhöhung der Stick­oxid­emissionen einhergeht, ist das Thermofenster als Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 31 ff.;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19, juris Rn. 83 ff. sowie OLG Hamm…, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 17 für ein Ther­mofenster, bei dem die AGR-Rate bei Umgebungslufttemperaturen unterhalb von 0 °C und oberhalb von +35 °C reduziert wurde).

    Rn. 56 (a) Die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 greift zunächst bereits deshalb nicht zugunsten der Beklagten ein, weil es sich bei dem Thermofenster, welches im klägerischen Fahrzeug implementiert ist und das bis zum Software-Update bereits unterhalb von +12 °C sowie oberhalb von +30 °C Umge­bungslufttemperatur die AGR-Rate reduziert hat, um eine solche Abschalteinrichtung handelt, die nicht unter diesen Tatbestand fällt, weil dies dazu führen würde, dass diese Ausnahme dann während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen praktisch leer liefe (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 65; so auch OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 92 ff. für ein Thermofenster, bei dem die AGR-Rate außerhalb eines Temperaturbereichs von +10 °C bis +37 °C bzw. +49° C reduziert wurde).

    Rn. 66 Schließlich stellt die Beklagte selbst tatsächlich gar nicht in Frage, dass die mit dem Thermofenster installierte Abschalteinrichtung mit der nunmehrigen Bedatung in nicht unwesentlichen Teilen der Europäischen Union den überwiegenden Teil des Jahres aktiviert ist, wenn sie auch in Anbetracht der Entscheidung des OVG Schleswig, Ur­teil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris, noch im jüngsten Schriftsatz vom 14.11.2025 (al­lein) den Standpunkt wiederholt, es käme auf das Unionsgebiet und (eben) nicht auf das Ergebnis für (irgend)einen Mitgliedsstaat an.

    Rn. 86 Das wiederum hat zur Folge, dass aus dem Thermofenster ein durchaus ernstzu­neh­mendes Risiko behördlicher Betriebsbeschränkungen bis hin zu einer Betriebsun­ter­sagung resultierte und in Ansehung der vorstehenden Erwägungen unter d) sowie der Entscheidung des OVG Schleswig vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23 - bis heute re­sultiert.

  • OLG Hamm, 25.02.2026 - 12 U 157/21

    Diesel; Mercedes; OM 651; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige …

    Bei einem sog. Thermofenster, welches die Abgasrückführung (AGR) bei Umgebungslufttemperaturen unterhalb von ungefähr +4 C und oberhalb von ungefähr +49 C reduziert, handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist, weil es sich hierbei um Temperaturen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind (Anschluss an VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 und OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    a) Maßgeblich ist hierfür in zeitlicher Hinsicht, dass die Abschalteinrichtung statistisch in mehr als sechs Monaten innerhalb eines Jahres bei durchgängigem Fahrbetrieb aktiviert würde, was schon dann der Fall ist, wenn die Aktivierung in sechs Monaten zuzüglich eines Tages erfolgt (Abgrenzung zu OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Die Orientierung an einem für das gesamte Unionsgebiet geltenden Durchschnittswert kommt nicht in Betracht, weil hierdurch der in Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in nicht unerheblichem Ausmaß konterkariert würde und mit den mit der Verordnung verfolgten Zielen und dem Grundsatz der Begrenzung der NOx-Emissionen nicht kompatibel wäre (Anschluss an OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Rn. 62 Bei der im streitgegenständlichen Fahrzeug implementierten Einrichtung, die dafür sorgt, dass die AGR außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs reduziert wird (Thermofenster), handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzu­lässig ist (so auch u. a. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12.11.2025 - 6 U 35/22, juris Rn. 106; OLG Hamm…, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 16 sowie zuletzt OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 82 ff.).

    Rn. 66 Da es sich hierbei um Temperaturen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb ver­nünftigerweise zu erwarten sind (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 274 ff. sowie im Nachgang OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 87, wonach es angezeigt ist, einen Temperaturbe­reich von -7° C bis +35° C als Orientierung im Sinne von Mindest anforderungen her­anzuziehen), und die Reduzierung der AGR-Rate mit einer Erhöhung der Stick­oxid­emissionen einhergeht, ist das Thermofenster als Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 31 ff.;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19, juris Rn. 83 ff. sowie OLG Hamm…, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 17 für ein Ther­mofenster, bei dem die AGR-Rate bei Umgebungslufttemperaturen unterhalb von 0 °C und oberhalb von +35 °C reduziert wurde).

    Rn. 118 Das wiederum hat zur Folge, dass aus dem Thermofenster ein durchaus ernstzu­neh­mendes Risiko behördlicher Betriebsbeschränkungen bis hin zu einer Betriebsun­ter­sagung resultierte und in Ansehung der vorstehenden Erwägungen unter c) sowie der Entscheidung des OVG Schleswig vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23 - bis heute re­sultiert, auch wenn eine solche Betriebsuntersagung für die Klägerin persönlich infolge der im Oktober 2021 erfolgten Veräußerung nicht mehr relevant sein mag.

  • OLG Stuttgart, 12.03.2026 - 24 U 315/23

    Relevanz behördlicher Vorkenntnisse und der Grenzwertkausalität bei Ansprüchen …

    Rn. 31 (d) Die Möglichkeit, dass das KBA aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2022 (vgl. EuGH, Urteile vom 14.07.2022 - C-128/20 und C-145/20) und verwaltungsrechtlicher Entscheidungen (VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18; OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23) die in Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 möglicherweise enthaltenen Thermofenster - je nach konkreter Ausgestaltung - als unzulässige Abschalteinrichtungen zukünftig beanstandet, begründet ebenfalls keinen tatsächlichen Anhaltspunkt für ein vorsätzliches Verhalten.

    Das KBA vertrat noch Jahr 2025 in einem Berufungsverfahren, in dem Bescheide des KBA hinsichtlich eines Softwareupdates des Motors EA 198 angefochten wurden die Auffassung, bei der Steuerung der Abgasrückführung in Abhängigkeit von Luftdruck und Höhenlage handele es sich nicht um eine Abschalteinrichtung, jedenfalls sei sie aber zulässig zum Motorschutz (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 11).

    Sie ist nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO 715/2007/EG ausnahmsweise zulässig, da keiner der unter lit. a bis c aufgeführten Ausnahmetatbestände vorliegt ( OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 , Rn. 30 ff., juris; OVG Schleswig Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23, BeckRS 2025, 24987 Rn. 128 ff.;… OLG München Urteil v. 16.5.2024 - 8 U 1550/22, BeckRS 2024, 11301 Rn. 59 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 29. Januar 2026 - 2 U 106/22, Rn. 48 ff., juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 2 U 96/22, Rn. 58 ff., Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 11. Oktober 2024 - 2 U 155/21, Rn. 38 ff., juris;… i.Erg.

    Nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 44) und des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 401 ff.) gehört die Nutzung von Fahrzeugen in Höhen von über 1.000 m über dem Meeresspiegel zu den im Unionsgebiet üblichen Bedingungen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2024 - 8 U 377/22 , juris), nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein mindestens der Bereich bis 1.300 Höhenmetern (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23, Rn. 145, juris).

  • OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 227/26

    Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …

    Keine Erhöhung des Ersatzanspruches gebieten entgegen der Ansicht des Klägers die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schleswig (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris, die Berufung zurückgewiesen durch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 17. Januar 2024 - 3 A 332/20 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 367/26

    Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …

    Keine Erhöhung des Ersatzanspruches gebieten entgegen der Ansicht des Klägers die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schleswig (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris, die Berufung zurückgewiesen durch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 17. Januar 2024 - 3 A 332/20 -, juris).
  • OLG Hamm, 13.03.2026 - 12 U 213/21

    Diesel; EA 288; Euro 6; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …

    Bei einer Vorrichtung, die bewirkt, dass die Abgasrückführung (AGR) in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck angepasst (verringert) wird, was insbesondere bei einem solchen Umgebungsluftdruck der Fall ist, der regelmäßig bei einem Betrieb des Fahrzeugs ab einer Höhe von 1.000 m über NN und darüber herrscht, handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist, weil die Reduzierung der AGR-Rate mit einer Erhöhung der Stickoxidemissionen einhergeht und es sich bei Fahrten auf Straßen über 1.000 Höhenmetern um Bedingungen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten und im Unionsgebiet üblich sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2024 - 8 U 377/22; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 und OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Eine solche Abschalteinrichtung ist nicht nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig, weil dies dazu führen würde, dass die Abschalteinrichtung in nicht unwesentlichen Teilen des Unionsgebiets dauerhaft aktiviert wäre (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2024 - 8 U 377/22; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 und OVG Schleswig, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23).

    Rn. 55 Bei der im streitgegenständlichen Fahrzeug implementierten Einrichtung, die bewirkt, dass die AGR in Abhängigkeit vom Umgebungs­luftdruck angepasst (verringert) wird, was insbesondere bei einem solchen Umgebungs­luftdruck der Fall ist, der regelmäßig bei einem Betrieb des Fahrzeugs ab einer Höhe von 1.000 m über NN und darüber herrscht, handelt es sich um eine Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzu­lässig ist, weil die Reduzierung der AGR-Rate mit einer Erhöhung der Stick­oxid­emissionen einhergeht und es sich bei Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern um Bedingungen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb ver­nünftigerweise zu erwarten und im Unionsgebiet üblich sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.04.2024 - 8 U 377/22, juris Rn. 8 ff., insbesondere Rn. 13, 16; Schleswig-Holsteinisches VG…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 401 ff., bestätigt durch Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 135 ff.).

    Rn. 104 Da sich - wie vorstehend unter 2. c) bb) (2) (a) ausgeführt - Höhenlagen ab 1.000 m über NN nicht nur im europäischen Ausland, sondern auch in Deutschland ohne Weiteres finden, hat dies wiederum zur Folge, dass aus der in Rede stehenden Abschalteinrichtung in der Vergangenheit ein durchaus ernstzu­neh­mendes Risiko behördlicher Betriebsbeschränkungen bis hin zu einer Betriebsun­ter­sagung resultierte und in Ansehung der vorstehenden Erwägungen unter c) sowie der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23 - bis heute re­sultiert.

  • OLG Braunschweig, 30.06.2026 - 4 U 215/26

    Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Keine Erhöhung des Ersatzanspruches gebieten entgegen der Ansicht des Klägers die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schleswig (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris, die Berufung zurückgewiesen durch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 17. Januar 2024 - 3 A 332/20 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 7 U 101/24
    Entgegen der Auffassung der Klägerseite ergibt sich auch aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25.09.2025 (4 LB 36/23) nichts für einen konkreten, wirtschaftlich bezifferbaren und nicht lediglich hypothetischen Schaden der Klägerseite.
  • OLG Bremen, 29.01.2026 - 2 U 106/22

    Sonstiges Zivilrecht; Abschalteinrichtung; Fahrkurvenerkennung; Abgasrückführung

    Die Wahrscheinlichkeit für behördliche Maßnahmen ist, nachdem das OVG Schleswig (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 -, Rn. 135 ff., juris) einen Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamtes zur Genehmigung diverser Abschalteinrichtungen auch wegen einer Höhenabschaltung für unwirksam erachtet hat, nicht mehr von der Hand zu weisen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2026 - 4 LB 3/25

    Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen …

    In dem für die Beurteilung seines Verpflichtungsbegehrens maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Senats (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 4 B 14.03 -, juris Rn. 9; Urteil des Senats vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23 -, juris Rn. 177 ) hat er seinen Hauptwohnsitz wieder im Zuständigkeitsbereich des Beklagten und begehrt weiter die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis.
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