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Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32882
OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,32882)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.07.2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,32882)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,32882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 S 2 BJagdG, § 18 S 1 BJagdG, § 4 Abs 1 S 2 WaffG 2002, § 41 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 41 Abs 2 WaffG 2002
    Einziehung seines Jagdscheines; Aufstellung eines Schildes mit Schusswaffenandrohung an der Grundstückseinfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohung; Gesamtwürdigung; Jagdschein; Notwehrexzess; Persönlichkeit; Schusswaffengebrauch; Verhaltensprognose; Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzverbot; Widerruf; Zuverlässigkeit; Waffenrecht; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hier: Beschwerde; Für die ...

  • rechtsportal.de

    Drohung; Gesamtwürdigung; Jagdschein; Notwehrexzess; Persönlichkeit; Schusswaffengebrauch; Verhaltensprognose; Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzverbot; Widerruf; Zuverlässigkeit; Waffenrecht; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hier: Beschwerde; Für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.964

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Eine missbräuchliche, d.h. mindestens bedingt vorsätzliche Verwendung kann u.a. dann zu befürchten sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Erlaubnisinhaber mit der (Schuss-)Waffe nicht verantwortungsbewusst und im Rahmen der Rechtsordnung umgeht, etwa weil er "sein Recht" außerhalb oder neben der bestehenden Rechtsordnung durchsetzen wird, indem es zu einem Notwehr-, Nothilfe- oder Selbsthilfeexzess kommt, eine den Gebrauch einer Schusswaffe rechtfertigende Notsituation also nicht vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 1993 - 1 S 995/93 -, NJW 1994, 107; LS in juris, BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 B 12.964 -, Rn. 20, beide in juris;… Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 5 Rn. 9).

    Führt die Prognose zur Annahme der Unzuverlässigkeit, ist diese Annahme - anders als bei § 5 Abs. 2 WaffG - "absolut" (so BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 B 12.964 -, Rn. 16, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 27. Oktober 2015.

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Die erforderliche Prognose hat sich dem Zweck des Waffengesetzes entsprechend danach auszurichten, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, zu minimieren und diese nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45-64, Rn. 16, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Denn die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird; ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 S 2193/19 -, Rn. 23, juris;… BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 1 S 995/93

    Zur mißbräuchlichen Verwendung einer Waffe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Eine missbräuchliche, d.h. mindestens bedingt vorsätzliche Verwendung kann u.a. dann zu befürchten sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Erlaubnisinhaber mit der (Schuss-)Waffe nicht verantwortungsbewusst und im Rahmen der Rechtsordnung umgeht, etwa weil er "sein Recht" außerhalb oder neben der bestehenden Rechtsordnung durchsetzen wird, indem es zu einem Notwehr-, Nothilfe- oder Selbsthilfeexzess kommt, eine den Gebrauch einer Schusswaffe rechtfertigende Notsituation also nicht vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 1993 - 1 S 995/93 -, NJW 1994, 107; LS in juris, BayVGH…, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 B 12.964 -, Rn. 20, beide in juris;… Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 5 Rn. 9).
  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung" …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Die Gesamtwürdigung betrifft folglich eine Tatsachenfrage und nicht die anschließende Prognose (vgl. VG München, Urteil vom 17. September 2019 - M 7 K 17.4451 -, Rn. 24 …und Urteil vom 01. Juli 2020 - M 7 K 17.4275 -, Rn. 33, beide in juris).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 21 CS 18.701

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    abstellen, betrifft dies durchweg Personen, die in "reichsbürgertypischer" Weise aufgefallen waren und bei denen "unter Berücksichtigung der Persönlichkeit ...und ... (des) bisherigen Verhaltens" zunächst geklärt werden sollte, ob sie der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind (so BayVGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 21 CS 18.701 -, Rn. 22 f. juris, vgl. auch Beschluss vom 04. Oktober 2018 - 21 CS 18.264 -, Rn. 15, juris).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 21 CS 18.264

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    abstellen, betrifft dies durchweg Personen, die in "reichsbürgertypischer" Weise aufgefallen waren und bei denen "unter Berücksichtigung der Persönlichkeit ...und ... (des) bisherigen Verhaltens" zunächst geklärt werden sollte, ob sie der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind (so BayVGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 21 CS 18.701 -, Rn. 22 f. juris, vgl. auch Beschluss vom 04. Oktober 2018 - 21 CS 18.264 -, Rn. 15, juris).
  • VG Würzburg, 27.10.2015 - W 5 S 15.1007

    EInstweiliger Rechtsschutz, Waffenbesitzkarte, Widerruf, Unzuverlässigkeit, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    - W 5 S 15.1007 -, Rn. 34, juris; Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 5 Rn. 8) oder auch "obligatorisch" (…Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018 § 5 WaffG Rn. 2).
  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Identifizierung mit der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Steht dies fest, nimmt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an, dass - der Ideologie der Reichsbürger folgend - die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert sowie die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkannt wird und deshalb eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens in Bezug auf Waffen oder Munition prognostiziert werden kann (BayVGH, Beschluss vom 07. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1096 -, Rn. 13 m.w.N., juris).
  • VG München, 01.07.2020 - M 7 K 17.4275

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21
    Die Gesamtwürdigung betrifft folglich eine Tatsachenfrage und nicht die anschließende Prognose (vgl. VG München…, Urteil vom 17. September 2019 - M 7 K 17.4451 -, Rn. 24 und Urteil vom 01. Juli 2020 - M 7 K 17.4275 -, Rn. 33, beide in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 4 LA 96/21

    Anfechtung eines Widerrufs des Kleinen Waffenscheins; ernstliche Zweifel an der …

    Steht die Zugehörigkeit fest, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens in Bezug auf Waffen oder Munition zu prognostizieren (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.07.2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 4 MB 35/23

    Sicherstellung von Waffen und Munition bei Waffenhandel ohne Erlaubnis und …

    Gemeint ist eine waffenspezifische Verwendung durch ein Gebrauchmachen, das von der Rechtsordnung nicht gedeckt ist, etwa das Schießen oder das Drohen mit der Waffe (VGH München…, Beschluss vom 14. November 2016 - 21 ZB 15.648 -, juris Rn. 10, 14; Beschluss des Senats vom 16. Juli 2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 15; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 6 S 221/24 -, juris Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 09.07.2025 - 22 K 1242/24
    Rn. 48 Vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 4 MB 16/21 -, juris, Rn. 15 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Oktober 2018 - 1 S 1726/17-, juris, Rn. 50; VG Würzburg, Urteil vom 23. Juni 2016 - W 5 K 15.1006 -, juris, Rn. 49 m. w. N.; Gade, Waffengesetz, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11.
  • VG Würzburg, 27.06.2022 - W 9 K 21.1392

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins und zweier Waffenbesitzkarten wegen …

    Eine missbräuchliche, d.h. mindestens bedingt vorsätzliche Verwendung kann u.a. dann zu befürchten sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Erlaubnisinhaber mit der (Schuss-)Waffe nicht verantwortungsbewusst und im Rahmen der Rechtsordnung umgeht, etwa weil er "sein Recht" außerhalb oder neben der bestehenden Rechtsordnung durchsetzen wird, indem es zu einem Notwehr-, Nothilfe- oder Selbsthilfeexzess kommt, eine den Gebrauch einer Schusswaffe rechtfertigende Notsituation also nicht vorliegt (OVG SH, B.v. 16.7.2021 - 4 MB 16/21 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 20.06.2025 - 7 B 67/25
    Die erforderliche Prognose hat sich dem Zweck des Waffengesetzes entsprechend danach auszurichten, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, zu minimieren und diese nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BVerwGE 166, 45-64, juris Rn. 16; Schl.-H. OVG, Beschl. v. 16. Juli 2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44900
OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,44900)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,44900)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 2021 - 4 MB 16/21 (https://dejure.org/2021,44900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 53 Abs 2 Nr 2 GKG 2004, § 63 Abs 3 Nr 2 GKG 2004, § 41 Abs 1 WaffG 2002
    Streitwertfestsetzung bei Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • IWW

    § 52 Abs 1 GKG i. V. m. Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; §§ 4 ff. WaffG
    Öffentliches Recht

  • rechtsportal.de

    Europäischer Feuerwaffenpass; Jäger; Munitionserwerbsberechtigung; Streitwert; Streitwertkatalog; Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzverbot; Wideruf; Waffenrecht; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hier: Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Streiwertfestsetzung in Beschwerdeverfahren gegen Widerruf zweier Waffenbesitzkarten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 11 OA 409/08

    Festsetzung des Streitwertes i.H. des Auffangwertes von 5.000 EUR i.R.d. …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Im Übrigen hängt es in der Praxis vom Zufall ab, wie viele Waffenbesitzkarten einer Person ausgestellt werden (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 -, juris Rn. 19;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2019 - 11 ME 135/19 -, juris Rn. 19 sowie Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.); dies wird vom Antragsgegner bestätigt.

    Da der Streitwertkatalog in Ziffer 50.2 nicht von einem "Munitionserwerbsschein", sondern von einer "Munitionserwerbsberechtigung" spricht, ist anzunehmen, dass dieser in beiden Varianten eine eigenständige Bedeutung zugemessen wird und es nicht darauf ankommt, wie sie dokumentiert wird (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies darauf zurückzuführen, dass der Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ohnehin unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, der den freien Erwerb ausschließt (Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30/11 -, NVwZ-RR 2013, 34 ff.;… juris Rn. 21, 25).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 11 ME 135/19

    Butterflymesser; gröblicher Verstoß; Perkussionsrevolver; Regelvermutung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Im Übrigen hängt es in der Praxis vom Zufall ab, wie viele Waffenbesitzkarten einer Person ausgestellt werden (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2019 - 11 ME 135/19 -, juris Rn. 19 …sowie Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.); dies wird vom Antragsgegner bestätigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Sein Widerruf ist deshalb lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten und hat daneben keine eigenständige Bedeutung (VGH Mannheim, Beschl. v. 08.01.2020 - 1 S 2212/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 1725/19

    Streitwertfestsetzung in einem waffenrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Im Übrigen hängt es in der Praxis vom Zufall ab, wie viele Waffenbesitzkarten einer Person ausgestellt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 -, juris Rn. 19;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2019 - 11 ME 135/19 -, juris Rn. 19 …sowie Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.); dies wird vom Antragsgegner bestätigt.
  • VG Würzburg, 13.12.2007 - W 5 K 07.895
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21
    Sein Anwendungsbereich ist in erster Linie in Fällen eröffnet, in denen § 45 WaffG entweder nicht greift, der Bestand der Erlaubnis also nicht zur Disposition steht (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 13.12.2007 - W 5 K 07.895 -, juris Rn. 44 m.w.N.;… König/Papsthart, WaffG, 2. Aufl. 2012, WaffG § 41 Rn. 5) oder in denen der Betroffene durch die Rückgabe der Erlaubnis oder einen Verzicht darauf einem Widerruf zuvorkommt (…BVerwG a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 12.06.2023 - 6 B 37.22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; Streitwertfestsetzung

    Zudem hängt es oftmals vom Zufall ab, wie viele Waffenbesitzkarten einer Person ausgestellt werden (VGH München…, Beschluss vom 18. August 2008 - 21 BV 06.3271 - juris Rn. 36; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 11 OA 409/08 - juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 1 S 2212/19 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 3. November 2021 - 4 MB 16/21 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 6 S 112/24

    Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren …

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat offenlassen, ob Nr. 50.3 des Streitwertkatalogs lediglich für selbständige Munitionserwerbsberechtigungen in Form eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG heranzuziehen ist (so SächsOVG, Beschluss vom 19.10.2022 - 6 B 171/22 -, NVwZ 2023, 358 ) oder auch im Fall der Eintragung der Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG gilt (so HessVGH…, Beschluss vom 16.04.2024 - 8 E 381/24 -, juris Rn. 3; OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 03.11.2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 8; offen geblieben auch in: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 21.10.2021 - 6 S 420/19 -, juris Rn. 13 , dem ein Munitionserwerbsschein nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG zugrunde lag).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2022 - 4 MB 41/22

    Entziehung der Waffenbesetzkarte und Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis …

    Für den Widerruf der Waffenbesitzkarte des Antragstellers, auf der sechs Waffen eingetragen sind, werden unter Berücksichtigung des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Stand 2013) 4.375,- Euro angesetzt: 5.000,- Euro für eine Waffenbesitzkarte einschließlich einer Waffe zuzüglich 750,- Euro für jede weitere in der Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe (5 x 750,- = 3.750,- Euro) gemäß Ziffer 50.2 Streitwertkatalog und halbiert gemäß Ziffer 1.5 Streitwertkatalog (5.000,- + 3.750,- = 8.750,- ./. 2 = 4.375,- Euro; vgl. Beschl. d. Senats v. 03.11.2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 16.04.2024 - 8 E 381/24

    Streitwert für Munitionserwerbsberechtigung

    Da der Streitwertkatalog in Ziffer 50.3 nicht von einem "Munitionserwerbsschein", sondern von einer "Munitionserwerbsberechtigung" spricht, ist anzunehmen, dass dieser in beiden Varianten eine eigenständige Bedeutung zugemessen wird und es nicht darauf ankommt, wie sie dokumentiert wird (so auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. November 2021 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. März 2016 - 11 ME 35/16 -, juris; OVG Bremen…, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 1 B 88/23 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. März 2006 - OVG 11 N 17.06 -, juris Rn. 14; Saarländisches OVG…, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 B 405/07 -, juris Rn. 15 wohl auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 6 S 420/19 -, juris Rn. 13 zum Munitionserwerbsschein, a.A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 6 B 171/22 -, juris; VG Frankfurt…, Beschluss vom 14. November 2019 - 5 K 1230/19.F -, juris Rn. 4).
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