Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Abschuss von Wölfen gerechtfertigt
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 11.06.2020 - 2 B 56/20
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (14)
- OVG Niedersachsen, 22.02.2019 - 4 ME 48/19
Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Entnahme; Population; Schaden; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden eingetreten ist, sondern ob ein solcher Schaden droht (Senatsbeschl. v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 - siehe auch EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40).Die Richtlinie trägt damit dem grundrechtlichen Schutz des Privateigentums im Unionsrecht Rechnung, so dass für § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG entsprechendes zu gelten hat (Senatsbeschl. v. 22.2.2019, a. a. O., m. w. N.).
Da sich die Wolfspopulationen in Deutschland derzeit jährlich um durchschnittlich ein Drittel vergrößern und diese positive Entwicklung gerade auch in Niedersachsen zu verzeichnen ist, wäre aus Sicht des Senats die Annahme fernliegend, dass die Tötung von lediglich zwei erwachsenen Wölfen sich negativ auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulationen auswirken könnte (vgl. dazu auch den Senatsbeschl. v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 -).
Eine Halbierung des Streitwerts ist nicht vorzunehmen, da die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnimmt, was der Senat in seiner Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 22. Februar 2019 (4 ME 48/19) nicht berücksichtigt hatte.
- EuGH, 10.10.2019 - C-674/17
Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Im Anwendungsbereich von Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie, dessen Anforderungen die Auslegung sowohl von §§ 45 Abs. 7 Satz 1 als auch von § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG genügen muss, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig, wenn die zuständige Behörde nicht anhand fundierter wissenschaftlicher Daten nachzuweisen vermag, dass die Ausnahmegenehmigung geeignet und erforderlich ist, um das damit verfolgte Ziel - hier die Abwendung von erheblichen Nutztierschäden auf Seiten des Beigeladenen - zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.10.2019 - C-674/17 - Rn. 80). - EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Dies gilt insbesondere u. a. dann, wenn ein Eingriff zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen könnte (EuGH, Urt. v. 14.9.2006 - C-244/05 -, Rn. 46 f.).
- BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18
Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Rn. 13 Vor diesem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund muss § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG als weiter Auffangtatbestand verstanden werden (BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 -, 2. Leitsatz u. v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2019 - OVG 11 S 40.19 -). - EuGH, 14.06.2007 - C-342/05
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden eingetreten ist, sondern ob ein solcher Schaden droht (Senatsbeschl. v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 - siehe auch EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40). - BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18
Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Rn. 13 Vor diesem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund muss § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG als weiter Auffangtatbestand verstanden werden (BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 -, 2. Leitsatz u. v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2019 - OVG 11 S 40.19 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Rn. 13 Vor diesem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund muss § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG als weiter Auffangtatbestand verstanden werden (…BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 -, 2. Leitsatz u. v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 -, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2019 - OVG 11 S 40.19 -). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12
Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Rn. 15 Da somit die gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die vom Antragsteller dargelegten Gründe beschränkte Prüfung ergeben hat, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat der Senat im Weiteren selbst umfassend die weitere Zulässigkeit und die Begründetheit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 -, DVBl 2013, 795 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20
Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Parallelentscheidung zum Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2020, 4 ME 97/20, der vollständig dokumentiert ist. - OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Rn. 17 Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in dem Fall, dass ein Dritter die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt, gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 6 VwGO nur dann zulässig, wenn der Dritte zuvor einen Aussetzungsantrag bei der zuständigen Behörde gestellt und die Bescheidung dieses Antrags abgewartet hat, bevor er gerichtlichen Rechtsschutz sucht, oder wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO zum Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags bei Gericht vorliegen (siehe nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.8.2010 - 1 ME 146/10 -, NVwZ-RR 2011, 185 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2019 - 11 S 40.19
Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling "Nonne" in …
- VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.1278
Naturschutzrechts (Festlegung der Gebiete zur Entnahme von Fischottern)
- OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren …
- VG Gera, 20.02.2020 - 5 E 67/20
- OVG Niedersachsen, 12.04.2024 - 4 ME 73/24
Streit um artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung zur Tötung eines Wolfs; …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es im Rahmen der Anwendung von § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nicht darauf ankommt, ob bereits ein ernster Schaden eingetreten ist, sondern ob ein solcher Schaden droht (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 24 u.v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 -, juris Rn. 6;… siehe auch EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40).Die Richtlinie trägt damit dem grundrechtlichen Schutz des Privateigentums im Unionsrecht Rechnung, so dass für § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG Entsprechendes zu gelten hat (Senatsbeschl. v. 26.6.2020, a.a.O., u. v. 22.2.2019, a.a.O., m.w.N.).
Zwar hat auch der Senat in der Vergangenheit bei der Prüfung einer rechtmäßigen Schadensprognose ergänzend darauf abgestellt, dass Wölfe Rudeltiere sind, für das soziale Lernen eine große Rolle spielt und es deshalb als möglich angesehen, dass die Elterntiere eines Rudels ihr erlerntes und gefestigtes Beuteverhalten an jüngere Tiere weitergeben (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 29).
Ist das nicht der Fall, so genügt es, wenn sich die Ausnahmegenehmigung auf ein oder mehrere Tiere bezieht, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr des ernsten wirtschaftlichen Schadens ausgeht (vgl. zu § 45 a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG: Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 40).
Eine Halbierung des Streitwerts ist nicht angezeigt, weil die Entscheidung des Senats im einstweiligen Rechtsschutz die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 43).
- VG Braunschweig, 07.10.2025 - 2 B 152/25
Naturschutz; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Herdenschutz; Nutztierrisse; …
Für die im Rahmen des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG anzustellende Schadensprognose im Hinblick auf den drohenden ernsten landwirtschaftlichen Schaden ist es unbeachtlich, ob auch in allen Fällen von Nutztierrissen ausreichende Herdenschutzzäune vorhanden waren, da die Anforderungen an den Herdenschutz erst bei der Prüfung zumutbarer Alternativen zu berücksichtigen sind (wie Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 28 …sowie Beschluss vom 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, juris Rn. 17-19).Die Antragsteller sind als nach § 3 UmwRG anerkannte Vereinigungen auch antragsbefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO analog), da dem weiten Auffangtatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (im Folgenden: BNatSchG) von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG unterfällt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 05.09.2024 - 4 ME 122/24 -, juris Rn. 12).
Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.06.2007 - C-342/05 - Rn. 40;… Urteil vom 08.07.1987 - 247/85 -, juris Rn. 56; Nds. OVG…, Beschluss vom 12.04.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris und vom 22.02.2019 - 4 ME 48/19 -, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 09.02.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss der Umweltministerkonferenz aus November 2024 Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45 a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, S. 17).
Das spricht dafür, dass ein Rissereignis nur dann in die Gefahrenprognose einbezogen werden kann, wenn für die betroffenen Nutztiere ein Mindestmaß an wolfsabweisendem Schutz gegeben war (Nds. OVG…, Beschluss vom 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, juris Rn. 11 und 17, juris; Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 24, jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A.: OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 03.07.2025 - 5 MB 8/25 -, juris Rn. 9, das als Prognosegrundlage alle Rissereignisse unabhängig von einem Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen heranzieht).
Für die Schadensprognose unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch in allen Fällen von Nutztierrissen ausreichende Herdenschutzzäune vorhanden waren, da die Anforderungen an den Herdenschutz erst bei der Prüfung zumutbarer Alternativen zu berücksichtigen sind (Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 28 …sowie Beschluss vom 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, juris Rn. 17-19).
Soweit die Antragsteller die Auffassung vertreten, dass die zusätzliche Anschaffung von Herdenschutzhunden hier eine zumutbare Alternative darstelle, teilt die Kammer dies nicht, da Herdenschutzhunde vor dem Einsatz zum Herdenschutz zunächst zeitaufwendig ausgebildet werden müssten (…Praxisleitfaden Wolf, Ziffer 3.2.4.1, S. 26), um hier insbesondere auch die von dem Antragsgegner nachvollziehbar angeführte Problematik von Konflikten zwischen den Herdenschutzhunden und den Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, mitgeführten Hunden usw. möglichst zu vermeiden, und hier ein zügiges Handeln zur Abwehr des drohenden Schadens geboten ist (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 31; vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 19.06.2025 - 8 B 16/25 -, juris Rn. 25).
Entsprechend ist es Aufgabe der Naturschutzbehörde, sowohl den zeitlichen als auch den räumlichen Zusammenhang so zu bestimmen, dass eine entsprechende Prognose fachlich gerechtfertigt ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2020 - 4 ME 199/20
Alternativen, zumutbare; Art, streng geschützte; Artenschutz; …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es hierfür nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden eingetreten ist, sondern ob ein solcher Schaden droht (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/0 - u. 4 ME 116/20 - u. v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 - siehe auch EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40).Rn. 17 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Frage, welche Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen geeignet und zumutbar sind, erst im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG umfassend zu prüfen ist, der die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur dann zulässt, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 - u. - 4 ME 116/20 -).
Im Hinblick auf Vergrämungsmaßnahmen sowie den Einsatz von Herdenschutzhunden hat der Antragsteller diese Erwägungen mit seiner Beschwerde nicht infrage gestellt (vgl. zur Geeignetheit dieser Maßnahmen zur Wolfsabwehr auch die Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 - u. - 4 ME 116/20 -).
Bei dieser Populationsdynamik in Deutschland und insbesondere in Niedersachsen, wo zwischenzeitlich bereits 35 Wolfsrudel heimisch sind (Stand: 26.8.2020; siehe: https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/sieben_weitere_rudel_bestaetigt/), geht der Senat davon aus, dass der durch die Vollziehung der Ausnahmegenehmigung drohende Bestandsverlust zeitnah durch andere reproduzierende Wolfsrudel ausgeglichen werden kann und daher keinen signifikanten negativen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation hat (so bereits für Ausnahmegenehmigungen zur Tötung einzelner Wölfe: Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 - u. - 4 ME 116/20 - u. v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 -).
- VG Lüneburg, 24.05.2024 - 2 A 366/21
Der Wolf durfte doch nicht abgeschossen werden!
Der Kläger ist als eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung (vgl. Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes vom 25. Januar 2018), die sich nach § 2 ihrer Satzung für den Schutz der Wölfe in Deutschland sowie die Förderung des Tier- und Artenschutzes einsetzt, gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG klagebefugt (vgl. ausführlich: Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 11 ff.).Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris und v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 -, juris;… EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40, EuGH, Urt. v. 8.7.1987 - 247/85 -, juris Rn. 56;… OVG NRW, Beschl. v. 9.2.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss der Umweltministerkonferenz aus Oktober 2021: Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45 a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, S. 17).
Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in der Vergangenheit bei der Prüfung einer rechtmäßigen Schadensprognose ergänzend darauf abgestellt, dass Wölfe Rudeltiere seien, für die das soziale Lernen eine große Rolle spiele, und es deshalb als möglich angesehen, dass die Elterntiere eines Rudels ihr erlerntes und gefestigtes Beuteverhalten an jüngere Tiere weitergäben (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 47 f. unter Verweis auf Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 29).
Entsprechend ist es Aufgabe der Naturschutzbehörde, sowohl den zeitlichen als auch den räumlichen Zusammenhang so zu bestimmen, dass eine entsprechende Prognose fachlich gerechtfertigt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 40).
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Schluss zuließen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang auch noch bei einem Zeitraum von rund 5 1/2 Monaten nach Erlass der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung bzw. rund 6 1/2 Monate nach dem letzten dem Wolf GW1027m zugeordneten Riss gegeben war, und innerhalb des so gewählten Zeitraums noch die Prognose gerechtfertigt war, dass ein Wolf, der sich im räumlichen Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung bewegt, Verursacher der in der Risstabelle des Bescheides aufgeführten Schafsrisse war (vgl. insoweit auch Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 41, Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 54 ff.;… VG Hannover, Beschl. v. 30.1.2023 - 9 B 707/23 -, juris Rn. 34) und demzufolge ein Abschuss des schadensverursachenden Wolfes sehr wahrscheinlich gewesen wäre, lassen sich weder der Begründung des angefochtenen Bescheides entnehmen, noch hat der Beklagte im gerichtlichen Verfahren entsprechende wissenschaftlich belegte Daten vorgelegt.
- VG Düsseldorf, 06.05.2021 - 28 K 4055/20
Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin "Gloria"
Rn. 63 Vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris Rn. 11 und vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris Rn. 24. - VG Hannover, 30.01.2023 - 9 B 707/23
Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; enger zeitlicher Zusammenhang; …
Die Antragstellerin ist als nach § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung auch antragsbefugt, da die Erteilung der angefochtenen Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot zum Abschuss eines Wolfs, der zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 1 Nr. 14 lit. b BNatSchG gehört, eine Zulassungsentscheidung darstellt, auf die die umweltbezogenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind (vgl. hierzu nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 11-14, juris).Dabei ergibt sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass es nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist, sondern ob ein solcher Schaden droht, so dass eine Schadensprognose erforderlich ist (…Beschl. v. 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, Rn. 11, juris; Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 24, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Für die Schadensprognose unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang weiter die Frage, ob auch in allen Fällen von Nutztierrissen ausreichende Herdenschutzzäune vorhanden waren, da die Anforderungen an den Herdenschutz erst bei der Prüfung zumutbarer Alternativen zu berücksichtigen sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 28 …sowie Beschl. v. 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, Rn. 17-19, juris).
Wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 26.06.2020 (4 ME 116/20 -, Rn. 39-41, juris) ausgeführt hat, ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift umstritten: während Teile der Rechtsprechung die Vorschrift auf die Regelung des Falles beschränken wollen, dass bereits eingetretene Rissereignisse einem bestimmten einzelnen Wolf nicht zugeordnet werden können (so unter Berufung auf den Wortlaut: VG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 2 B 56/20;… VG Oldenburg, Beschl. v. 27.10.2022 - 5 B 3146/22 -, Rn. 38ff., juris), hält das OVG Lüneburg unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung auch eine Anwendung der Vorschrift auf Fälle für möglich, in denen Nutztierrisse zwar einzelnen Wölfen genetisch zugeordnet werden können, eine gezielte Tötung sich aber als schwierig erweist, weil der jeweilige Wolf wegen des Fehlens besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (z.B. eine besondere Fellzeichnung) nicht in der Landschaft erkannt und von anderen Wolfsindividuen unterschieden werden kann.
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20
Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; …
Rn. 41 Weitergehende Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der erteilten Ausnahmegenehmigung ergeben sich auch nicht, soweit ein weiterer Naturschutzverein, der Antragsteller und Beschwerdeführer in der parallelen Beschwerdesache 4 ME 116/20 ist, vorgetragen hat, dass es sich bei den von der Genehmigung betroffenen Territorien in der Südheide wegen ihrer Eigenschaft als Habitat für die gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie prioritäre Art des Wolfs (Canis lupus) um "potentielle FFH-Gebiete" (…vgl. zu dieser Rechtsfigur Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 92. EL 2020, vor § 31 BNatSchG Rn. 18 ff.) handele. - VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22
Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Individuen der streng geschützten Tierart …
Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist der Antragsteller als eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung (vgl. Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes vom 25. Januar 2018) gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG antragsbefugt (vgl. ausführlich OVG Lüneburg , Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).Das OVG Lüneburg hat in der Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Lüneburg (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris) letztlich offengelassen, ob dieser Auffassung zu folgen ist.
Eine Halbierung des Streitwertes ist nicht vorzunehmen, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).
- VG Stade, 26.06.2024 - 1 B 896/24
Alternativen; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Artenschutzrechtliche …
Der Vorhabensbegriff der Norm umfasst entsprechend sämtliche Zulassungsentscheidungen, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind und die nicht bereits von den Nrn. 1 bis 2b der Regelung erfasst sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 13 f. m.w.N.).Bei der hier in Streit stehenden Ausnahmegenehmigung von dem Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG handelt es sich unzweifelhaft um eine Zulassungsentscheidung, auf die umweltbezogene Rechtsvorschriften anzuwenden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).
Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist das Umweltrechtsbehelfsgesetz hier auch neben dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anwendbar (vgl. i.E.: Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 11 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24).
- VG Oldenburg, 27.10.2022 - 5 B 3146/22
Zu den Voraussetzungen einer sukzessiven letalen Entnahme eines ganzen Wolfrudels
Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist der Antragsteller als eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung (vgl. Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes vom 25. Januar 2018) gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG antragsbefugt (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).Das OVG Lüneburg hat in der Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Lüneburg (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris) letztlich offengelassen, ob dieser Auffassung zu folgen ist.
Eine Halbierung des Streitwertes ist nicht vorzunehmen, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris).
- VG Kassel, 08.11.2023 - 2 L 1765/23
Wolfsabschuss gestoppt
- VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
Abschussgenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Einzäunung; enger räumlicher …
- OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
Eilantrag gegen eine erteilte Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2024 - 4 ME 122/24
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme einer Wolfsfähe; …
- StGH Niedersachsen, 08.02.2022 - StGH 1/21
Antwortverweigerung; Landtag; Abgeordneter; Antwort; Grundrechte; Kleine Anfrage; …
- OVG Niedersachsen, 09.12.2025 - 4 ME 84/25
Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; Herdenschutz; Zaun; Allgemeinverfügung; …
- OVG Niedersachsen, 19.07.2024 - 4 ME 125/24
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes im …
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20
Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
Abschuss der Wölfin Gloria im Kreis Wesel bleibt gestoppt: Beschwerden des …
- VG Kassel, 10.08.2026 - 2 L 1473/26
Allgemeinverfügung; Revierübergreifender Managementplan, um die Vereinbarkeit der …
- VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25
Beschwerde gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt hat keinen Erfolg
- VG München, 21.01.2022 - M 19 S 22.306
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes
- VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3333/23
Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden
- VG Neustadt, 25.02.2021 - 5 K 384/20
Anwendung des § 1 Abs 4 UmwRG auf § 32 Abs 1 S 3 LJG (juris: JagdG RP 2010
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 75/24
Schadensprognose betreffend den Umfang des zukünftigen ernsten …
- OVG Niedersachsen, 29.10.2025 - 4 ME 86/25
Schnellabschussverfahren; Umweltministerkonferenz; Wolf; letale Entnahme; Tötung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 76/24
Schadensprognose betreffend den Umfang des zukünftigen ernsten …
- VG Kassel, 10.08.2026 - 2 L 1437/26
Allgemeinverfügung; Revierübergreifender Managementplan, um die Vereinbarkeit der …
- VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3345/23
Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden
- VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3349/23
- VG Schwerin, 25.01.2023 - 7 A 2271/20
Zulassung der Tötung einer wohl von einem Haushund gedeckten Wölfin
- OVG Niedersachsen, 12.12.2025 - 4 ME 111/25
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; letale Entnahme; letale Entnahme Wolf; …
- VG Stade, 24.03.2026 - 1 B 626/26
Ausnahmegenehmigung; Tötungsverbot; Wolf; Schutzstatus; FFH-Richtlinie; zumutbare …
- VG Stade, 28.10.2025 - 1 B 2768/25
Wolf; Ausnahmegenehmigung; Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung: …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20 u.a. |
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Abschuss von Tieren erlaubt: Zwei Wölfe, die zu clever sind
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschussgenehmigung für Wölfe
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig - Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abschuss von Schafe reißenden Wölfen - Nur in Bezug auf "Problemwölfe" ist eine Ausnahmeerlaubnis zur Tötung rechtens
- juraforum.de (Kurzinformation)
Abschuss von Wölfen gerechtfertigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OVG Niedersachsen hat Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen teilweise stattgegeben - Tötung der Wölfe zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden für den betroffenen Schäfer gerechtfertigt
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20
4 ME 116/20. - VG Lüneburg, 18.05.2020 - 2 B 31/20
Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss unzulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20
VG Lüneburg, Beschl. v. 18.05.2020 - 2 B 31/20, 2 B 32/20. - VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20
VG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 2 B 56/20, 2 B 57/20. - BVerwG, 30.07.2020 - 2 B 32.20
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20
VG Lüneburg, Beschl. v. 18.05.2020 - 2 B 31/20, 2 B 32/20.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".