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Rechtsprechung
   LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,62974
LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20 (https://dejure.org/2021,62974)
LG Kleve, Entscheidung vom 19.01.2021 - 4 O 262/20 (https://dejure.org/2021,62974)
LG Kleve, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 4 O 262/20 (https://dejure.org/2021,62974)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig …

    Auszug aus LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20
    Der Referenzzinssatz muss zudem auch auf die Laufzeit der Geldanlage abgestimmt sein (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 88 - zit. nach juris).

    Rn. 48 Unter Beachtung dieser Maßstäbe erscheint der von der Klägerin in Ansatz gebrachte Referenzzinssatz angemessen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 88 ff. - zit. nach juris - der Beurteilung lag dort dieselbe, vormals unter der Bezeichnung WX 4260 geführte Zinsreihe zugrunde).

    Daher ist es sachgerecht, einen Referenzzinssatz für langfristige Kapitalanlagen heranzuziehen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 88 - zit. nach juris; BGH…, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 23 - zit. nach juris).

    Auch spricht der Umstand, dass die Verträge in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurden, für den Ansatz eines langfristigen Zinssatzes (vgl. auch mit weiteren Erwägungen OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 88 - zit. nach juris).

    Rn. 51 Der von der Klägerin in Ansatz gebrachte Referenzzinssatz ist nach den oben genannten Kriterien geeignet (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 89 - zit. nach juris).

    Im Übrigen erfüllt er auch die Erfordernisse der Objektivität, der Transparenz und Einsehbarkeit sowie das der prognostischen Dauerhaftigkeit (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 91 - zit. nach juris).

    Das ist die monatliche Anpassung (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 93 - zit. nach juris).

    Den Sparverträgen fließen vertragsgemäß monatlich Zahlungen zu und es ist bei der üblichen Zinsberechnung mittels elektronischer Datenverarbeitung ohne weiteres möglich, eine Veränderung des Referenzzinssatzes monatlich exakt und ohne größeren Aufwand nachzuvollziehen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 93 - zit. nach juris; BGH…, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 25 - zit. nach juris).

    Die Verjährung beginnt damit nicht vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages und der daraus resultierenden Fälligkeit des (übrigen) angesparten Kapitals (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 104 ff. m.w.N. - zit. nach juris).

    Rn. 67 Die Kammer teilt nicht die Auffassung der Beklagten, es bestünde neben dem Anspruch auf Auszahlung von Zinsen ein gesonderter, hinsichtlich der Verjährung anders zu bewertender Anspruch auf Gutschrift von Zinsen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Dresden, Urteil vom 20.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 107 ff. - zit. nach juris).

    Der Anspruch auf (zutreffende) Zinsanpassung wird nicht durch die Zinsgutschrift begründet, sondern erst durch die Rückzahlung des Kapitals (vgl. OLG Dresden, Urteil vom Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn 107 - zit. nach juris).

    Einträge im Sparbuch bzw. anders dokumentierte Gutschriften dokumentieren dabei allein bei der Abrechnung zu berücksichtigende Rechnungsposten, die bei der Abrechnung noch einer Überprüfung zugänglich sind (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 109 - zit. nach juris).

    Allein daraus, dass einzelne Rechnungsposten auch während der Vertragslaufzeit bereits einer Überprüfung zugänglich sind, wird der Zeitpunkt der Berechtigung, sie auch einzufordern, nicht bestimmt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 110 - zit. nach juris).

    Vielmehr ergibt sich aus Ziff. 3.4 der Verträge, dass das bei Verfügung über einen Teil des Sparguthabens verbleibende Guthaben als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist weiter geführt wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 107 - zit. nach juris).

    Die reine Untätigkeit begründet allenfalls dann ein Umstandsmoment, wenn der Verpflichtete daraus ableiten durfte, dass der Berechtigte sein Recht künftig nicht mehr geltend machen wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 116 - zit. nach juris).

    Die Beklagte hätte insofern konkret darlegen müssen, welche Maßnahmen sie im Vertrauen auf die Nichtausübung des Rechts durch die Klägerin getroffen hat (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 116 - zit. nach juris).

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20
    Schließlich könne die Beklagte sich auch nicht auf das Urteil des BGH vom 14.05.2019 (Az. XI ZR 345/18) berufen.

    Rn. 77 Die Sparverträge sind als unregelmäßige Verwahrungsverträge zu qualifizieren mit der Folge, dass sich das Kündigungsrecht der Beklagten in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen und nur im Übrigen nach §§ 700 Abs. 1 S. 3, 696 BGB richtet (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 - Rn. 40 . zit. nach juris).

    Rn. 79 Die von der Beklagten als Kündigungsgrund angeführte und von der Klägerin nicht in Abrede gestellte, allgemein bekannte Veränderung des Zinsniveaus genügt als sachlicher Grund im Sinne des Nr. 26 Abs. 2 S. 1 AGB-Sparkassen (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 - Rn. 46 - zit. nach juris).

    Rn. 81 Das Kündigungsrecht der Beklagten war zum maßgeblichen Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Urteils des BGH vom 14.05.2019 (XI ZR 345/18) nicht ausgeschlossen.

    Dieser Bonusanreiz bedingt einen konkludenten Ausschluss des Kündigungsrechts aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Ablauf des 15. Sparjahres, weil andernfalls die Beklagte den Klägern jederzeit den Anspruch auf Gewährung der Sparprämien entziehen könnte […]" (BGH, Urteil vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 - Rn. 39 - zit. nach juris).

    Einen über das Ende des 15. Sparjahres (höchste Prämiensparstufe) hinauswirkenden Ausschluss des Kündigungsrechts hätten die Parteien auch im Hinblick auf die unbefristete Laufzeit des Vertrages hingegen nicht vereinbart (BGH, Urteil vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 - Rn. 41 - zit. nach juris).

    Dagegen könne ein Sparer redlicherweise nicht erwarten, dass ihm mit dem Abschluss des Sparvertrages eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit eröffnet werden solle (BGH, Urteil vom 14.05.2019 - XI ZR 345/18 - Rn. 42 - zit. nach juris).

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20
    Die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes begegnet keinen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 16 - zit. nach juris).

    Dabei ist unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarktes diejenige oder eine Kombination derjenigen auszuwählen, die dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 21 - zit. nach juris).

    Daher ist es sachgerecht, einen Referenzzinssatz für langfristige Kapitalanlagen heranzuziehen (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 88 - zit. nach juris; BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 23 - zit. nach juris).

    Das Verhältnis des konkret vereinbarten Zinses zum Referenzzins muss gewahrt bleiben, nicht aber eine gleich bleibende Gewinnmarge (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 26 - zit. nach juris).

    Auch wenn günstige Zinskonditionen grundsätzlich günstig bleiben müssen und ungünstige auch ungünstig bleiben dürfen, so ist eine absolute Margensicherung oder gar das Entfallen eines Zinsanspruchs bzw. die Umkehr eines Zahlungsanspruchs in eine Zahlungspflicht nicht interessengerecht (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 27 - zit. nach juris).

    Den Sparverträgen fließen vertragsgemäß monatlich Zahlungen zu und es ist bei der üblichen Zinsberechnung mittels elektronischer Datenverarbeitung ohne weiteres möglich, eine Veränderung des Referenzzinssatzes monatlich exakt und ohne größeren Aufwand nachzuvollziehen (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 22.04.2020 - 5 MK 1/19 - Rn. 93 - zit. nach juris; BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 25 - zit. nach juris).

    Dies ermöglicht die genauesten Ergebnisse (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09 - Rn. 25 - zit. nach juris).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere …

    Auszug aus LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20
    Rn. 45 Diese Lücke im Vertrag ist durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen (BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 211/07 - Rn. 18 m.w.N. - zit. nach juris).

    Entscheidend ist hierbei, welche Regelung von den Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Zinsänderungsklausel nach dem Vertragszweck und angemessener Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als redliche Vertragspartner gewählt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 211/07 - Rn. 18 - zit. nach juris).

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

    Auszug aus LG Kleve, 19.01.2021 - 4 O 262/20
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17 - Rn. 9 - zit. nach juris).
  • BGH, 09.07.2024 - XI ZR 44/23

    Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

    Rn. 25 aa) Wie der Senat (…Senatsurteile vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 Rn. 23 f. …und vom 25. April 2023 - XI ZR 225/21, juris Rn. 19) bereits entschieden hat, ist der Referenzzinssatz für Sparverträge der vorliegenden Art nicht nach der Methode gleitender Durchschnitte zu berechnen (vgl. auch OLG Dresden, WM 2022, 1973, 1976 …und Urteil vom 19. Juni 2023 - 8 U 669/21, juris Rn. 66 f.;… OLG Brandenburg, BKR 2024, 522 Rn. 45; BayObLG…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 101 MK 1/20, juris Rn. 360 f.; LG Magdeburg…, Urteil vom 21. März 2023 - 2 O 1179/21, juris Rn. 44 ff.;… AG Nürnberg, Urteile vom 25. Juni 2021 - 18 C 814/20, juris Rn. 70 und 18 C 815/20, juris Rn. 80; Elsas/Luz/Worch, BKR 2022, 570, 574; Furche, WM 2022, 1041, 1042 ff.; Homberger, EWiR 2022, 417, 418 f.; Knops, ZIP 2022, 1951, 1954 f.;… Knops/Fromm, NJW 2023, 1621 Rn. 8;… Schultheiß/Widany, WM 2023, 601 Rn. 55 ff.; Stöhr, WuB 2023, 274, 277; Wehrt, WM 2022, 1001, 1004 f.; ders., ZIP 2023, 1347, 1352; aA LG Dresden…, Urteil vom 24. September 2020 - 9 O 2203/19, BeckRS 2020, 57088 Rn. 32 ff.;… LG Duisburg, Urteile vom 27. August 2021 - 3 O 301/20, juris Rn. 55 ff. …und vom 6. September 2021 - 3 O 300/20, juris Rn. 38 ff.; LG Kleve, Urteil vom 19. Januar 2021 - 4 O 262/20, juris Rn. 42;… Langner in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 45 Rn. 58; Berger/Nettekoven, ZIP 2022, 293, 297 f.; Wimmer/Rösler, WM 2022, 1963, 1965 f.).
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