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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38494
OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23 (https://dejure.org/2023,38494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2023 - 4 S 1.23 (https://dejure.org/2023,38494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 4 S 1.23 (https://dejure.org/2023,38494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 3 S 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Konkurrentenrechtsschutzverfahren; Vergabe einer Professur an einer staatlichen Universität; Aktenbeiziehung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 5 Abs 3 S 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 100 Abs 1 S 1 HSchulG BE, § 101 Abs 1 HSchulG BE, § 101 Abs 2 HSchulG BE
    Beschwerde - Konkurrentenrechtsschutzverfahren - Hochschullehrerin - rechtliches Gehör - kein Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes - Wissenschaftsfreiheit - Zur Beurteilungskompetenz der Hochschule über die Qualifikation eines Bewerbers für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreitverfahren zur Vergabe einer Professur an der Fakultät für Prozesswissenschaften einer staatlichen Universität des Landes Berlin; Antrag einer Kandidatin auf einstweilige Anordnung zu untersagen, die Stelle der Professur mit einer Beigeladenen zu ...

  • rechtsportal.de

    Konkurrentenstreitverfahren zur Vergabe einer Professur an der Fakultät für Prozesswissenschaften einer staatlichen Universität des Landes Berlin; Antrag einer Kandidatin auf einstweilige Anordnung zu untersagen, die Stelle der Professur mit einer Beigeladenen zu ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Rn. 11 a. Auch beim Statusamt einer Professorin oder eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - BVerwG 2 C 30.15 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Dementsprechend kann die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - BVerwG 2 C 30/15 - juris Rn. 20).

    Es begegnet im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG auch keinen Bedenken, wenn eine Universität, wie hier, die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts einer Professorin oder eines Professors durch Gremien, wie hier der Berufungskommission, vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - BVerwG 2 C 30.15 - juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18

    Richter auf Probe; Umwandlung in Richterverhältnis auf Lebenszeit; Richter am …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Rn. 33 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (stRspr., u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2018 - OVG 4 S 30.18 - juris Rn. 16 m.w.N.; Beschluss vom 6. Dezember 2023 - OVG 4 S 3.23 - EA S. 2).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferungslist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Einen darüberhinausgehenden Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 BvR 1243/03 - juris Rn. 83; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2023 - OVG 4 N 109/22 - EA S. 10).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Dieser Prüfungsumfang des Oberverwaltungsgerichts im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist auch im Konkurrentenrechtsschutzverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Auch in der von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung zum Habilitationsantrag wird zutreffend ausgeführt, dass von einer prinzipiellen "Bindungswirkung" der fachgemäß erstellten Gutachten nur insoweit auszugehen sei, als verlangt wird, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Gremiums dann von der fachlichen Bewertung der Gutachter abweichen dürfen, wenn sie ihrem widersprechenden Votum eine schriftlich begründete sachkundige Stellungnahme beifügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 - Rn. 63).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Erforderlich ist, dass vom Standpunkt eines Bewerbers aus gesehen ein Grund vorliegt, der bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Berufungskommission zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 10 S 43.19 - juris Rn. 1 jeweils zur Richterablehnung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2007 - 2 B 10825/07

    Rechtmäßigkeit eines Verfahrens zur Besetzung einer Professur für Geologie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Obwohl das für die Hochschulen zuständige Mitglied des Senats an die Reihenfolge der Namen des Berufungsvorschlags nicht gebunden ist (vgl. näher § 101 Abs. 4 BerlHG ), ist es Bewerbern um eine Hochschulprofessur grundsätzlich nicht verwehrt, die Besetzung der für den Besetzungsvorschlag des zuständigen Gremiums der Hochschule maßgeblichen Berufungskommission zu rügen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 B 10825/07 - Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19

    Ablehnungsgesuch; Beschwerdeverfahren; vorläufigen Rechtsschutzes; begründete …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Erforderlich ist, dass vom Standpunkt eines Bewerbers aus gesehen ein Grund vorliegt, der bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Berufungskommission zu zweifeln (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 10 S 43.19 - juris Rn. 1 jeweils zur Richterablehnung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18

    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung; Beauftragung eines Dritten mit der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß würde durch die hier erfolgte Berücksichtigung des Vorbringens der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren geheilt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn. 10; Beschluss vom 28. September 2023 - OVG 4 S 41/23 - EA S. 3;… Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 4 S 21.22

    Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - 19 A 1452/20

    1. Für die Darlegung ernstlicher Zweifel gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 4 S 15.19

    Anforderungen an die Ausschreibung einer Professorenstelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2025 - 4 S 23.25

    Anspruch auf Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens an einer …

    Danach ist - mit Blick auf die vorliegend maßgeblichen Umstände (vgl. zu weiteren Fallgruppen Krebühl, DVBl 2015, 950 ) - ein Abbruch insbesondere bei Fehlern im Auswahlverfahren, die zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führen, zulässig, sofern der Fehler ohne einen Abbruch nicht behoben werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - juris Rn. 18), was insbesondere für die fehlerhafte Besetzung der Berufungskommission (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - OVG 4 S 1/23 - juris Rn. 14 ff.) oder einen Fehler bei der Ausschreibung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 17/21 - juris Rn. 3) gelten kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2026 - 4 S 9.26

    Professor, Hochschullehrer, Berufungskommission, Ausschreibung, …

    Rn. 3 Der Antragsteller wendet sich nicht gegen diesen Überprüfungsmaßstab (vgl. dazu näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - OVG 4 S 1/23 - juris Rn. 11), sondern rügt die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts, dass keinerlei Anhaltspunkte für sachfremde Erwägungen oder die Verkennung von Tatsachen ersichtlich und erheblich vorgetragen worden seien, soweit die Berufungskommission bei ihrer Bewertung die Probelehrveranstaltung, die im Vorstellungsgespräch geäußerte Motivation, die Passfähigkeit zur ausgeschriebenen Professur sowie Aspekte der Lehre zugrunde gelegt habe.
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