Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG
Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; ernsthafte Möglichkeit der Auswahl des Konkurrenten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
33 Abs. 2; 19 Abs. 4 GG, 123 VwGO
Beförderungskonkurrenz, Konkurrentenstreit, einstweilige Anordnung, ernstliche Möglichkeit der Auswahl, ernsthafte Möglichkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Vergleich der Bewerber i.R.e. Auswahlentscheidung anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen; Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem Mitbewerber
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.10.2025 - 28 L 147.25
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2025 - 4 S 20.25
Ernsthafte Möglichkeit der Auswahl bei rechtsfehlerfreier Wiederholung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eine einstweilige Anordnung in einer Beförderungskonkurrenz auszusprechen, wenn die Verletzung eines den Antragsteller schützenden Rechts zu gewärtigen ist und die Vergabe der streitgegenständlichen Stelle an ihn bei einer erneuten Auswahlentscheidung auch ernstlich möglich erscheint (BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 4 ).Bei solchen Fehlern "im Zentrum des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn" (so Domgörgen, NVwZ 2025, 535 ) sind bei fehlerfreier Neubeurteilung erhebliche Abweichungen im Gesamturteil denkbar und nicht fernliegend (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 6 ; im Ergebnis ausnahmsweise anders BVerwG…, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - juris Rn. 66 ff. und dazu Domgörgen, a.a.O.).
Da die Antragstellerin mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten (BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 9 ).
- BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eine einstweilige Anordnung in einer Beförderungskonkurrenz auszusprechen, wenn die Verletzung eines den Antragsteller schützenden Rechts zu gewärtigen ist und die Vergabe der streitgegenständlichen Stelle an ihn bei einer erneuten Auswahlentscheidung auch ernstlich möglich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 4 ).Da die Antragstellerin mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 9 ).
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit auch vom Erfordernis der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 43).Das Gericht hatte dazu ausgeführt, da der Antragsteller in der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung und im Beurteilungsbeitrag für die ersten zehn Monate des aktuellen Beurteilungszeitraums in den im Anforderungsprofil als maßgeblich für den Vergleich bei gleichem Gesamturteil benannten Einzelmerkmalen viermal die Höchstnote erhalten habe, könne auch im Hinblick auf diese Vorgaben nicht von einem wesentlichen Vorsprung des Beigeladenen ausgegangen werden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 44).
- BVerwG, 30.01.2025 - 2 VR 3.24
Anforderungsprofil mit einem bestimmten Studiengang für die "förderliche" …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Da der Beigeladene keinen Antrag gestellt hat, hat er keine Kosten zu tragen (§ 154 Abs. 3 VwGO), kann aber billigerweise auch keine Kostenerstattung gemäß § 162 Abs. 3 VwGO beanspruchen (wie BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2025 - 2 VR 3.24 - juris Rn. 28). - BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Zu nennen ist beispielsweise das Erfordernis, dass bei einem gegebenen Regelbeurteilungssystem eine gleichwohl nötige Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung "zu entwickeln" sei und diese lediglich "fortentwickeln" dürfe (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 41). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Bei nicht wesentlich gleichen Beurteilungen ist der unmittelbare Vergleich einzelner Feststellungen vielmehr nur bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 60). - BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Das Gericht muss wegen des von ihm zu beachtenden Beurteilungsspielraums des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 17) die ernstliche Möglichkeit nicht etwa in der Regel unterstellen und braucht die gegenteilige Entscheidung nicht auf evidente Fälle zu beschränken. - BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Weiter wird für notwendig erachtet, erhebliche Abweichungen im Gesamturteil nach oben oder unten im Vergleich mit der vorausgegangenen Beurteilung gesondert zu begründen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 34). - BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
So hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Konkurrentenstreit prognostiziert, es sei nicht davon auszugehen, dass bei Streichung eines bestimmten Satzes (in der dienstlichen Beurteilung) eine nachträgliche Verbesserung des Gesamturteils um zwei Notenstufen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 86). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25
Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 9). - BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
- BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18
Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 4 S 47.23
Polizeimeister; Probebeamter; gesundheitliche Bewährung; Zulassung zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 1 B 1510/17
Beförderungsvoraussetzung einer zweijährigen Bewährungszeit eines Beamten; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21
Dienstliche Beurteilung
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 - 4 S 28.25
Widerruf der Abordnung eines Bundespolizisten zu der European Union Capacity …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 - 4 S 21.26
Bestenauslese; Beförderung; Gesamturteil; arithmetische Bildung; keine Begründung …
Denn maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 - juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 - 4 S 14.26
Auswahlgespräch als Grundlage der Bestenauslese; Heranziehung zusätzlicher …
Rn. 18 Vor diesem Hintergrund ist der Beschwerde stattzugeben, weil die Vergabe der streitgegenständlichen Stelle an den Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung - insbesondere im Vergleich mit der Beigeladenen - ernstlich möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57; BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 50; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 - juris Rn. 5 ff.).Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 - juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2026 - 3 S 1191/26
Fristsetzung; Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; aufschiebende Wirkung; …
Hinsichtlich der Gründe, die für die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen, gilt hingegen der Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO; das Beschwerdegericht hat daher stets zu entscheiden, ob eine fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (…vgl. Senatsbeschl. v. 18.09.2019 - 3 S 1930/19 -, juris Rn. 9 ; OVG B.-Bbg., Beschl. v. 12.12.2025 - OVG 4 S 38/25 -, juris Rn. 1; jeweils m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 10 S 4.26
Beschwerde im Eilrechtsschutzverfahren; Konkurrentenstreit; Bewerbervergleich; …
Im Übrigen ist es in Fällen, in denen die vorhandenen dienstlichen Beurteilungen - wie hier - einen gravierenden Rechtsfehler im Zentrum des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn aufweisen, kaum je auszuschließen, dass eine fehlerfreie Neubeurteilung zu erheblichen Abweichungen im Gesamturteil führen wird, die eine Auswahlentscheidung zugunsten des Antragstellers ermöglicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 S 20/25 - juris Rn. 6 ; Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 -, juris Rn. 10; Domgörgen, NVwZ 2025, 535, 538). - VG Schleswig, 13.08.2026 - 12 B 43/26 Rn. 5 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eine einstweilige Anordnung in einer Beförderungskonkurrenz auszusprechen, wenn die unterlegene Bewerberin darlegt, dass die Verletzung eines der Antragstellerin schützenden Rechts zu gewärtigen ist und die Vergabe der streitgegenständlichen Stelle an sie bei einer erneuten Auswahlentscheidung auch ernstlich möglich erscheint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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