Rechtsprechung
| LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beschäftigungsanspruch - Zielvereinbarung - Initiativlast - Zwischenzeugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmeransprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis; Beschäftigungsanspruch eines leitenden Angestellten; Schadensersatzanspruch bei schuldhafter Unterlassung einer Zielvereinbarung; Anspruch auf Zwischenzeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitnehmeransprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis; Beschäftigungsanspruch eines leitenden Angestellten; Schadensersatzanspruch bei schuldhafter Unterlassung einer Zielvereinbarung; Anspruch auf Zwischenzeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 06.11.2008 - 3 Ca 4213/07
- LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
Auch würde es in evidenter Weise dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens - treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts im Sinne des § 162 Abs. 1 BGB (als Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, dass niemand aus einem von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf: vgl. nur BAG, U. v. 12.12.2007, 10 AZR 97/07, NZA 2008, S. 409 f - Rzn. 39 f, m. w. N. -) - begegnen, wenn die Beklagte einerseits den Kläger, rechtswidrig, einseitig von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt und dann zum anderen argumentieren will, der Kläger befinde sich aus diesem Grund nicht mehr in einem "aktiven" Arbeitsverhältnis, weshalb nach dieser Vertragsregelung der Anspruch auf "Treuprämie" entfalle ... Dies liegt eigentlich auf der Hand.b) Wegen Nichtabschlusses einer entsprechenden Zielvereinbarung für 2007 im Oktober/November 2006 gemäß dieser arbeitsvertraglichen Regelung hat sich die Beklagte jedoch in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. näher BAG, U. v. 12.12.2007, 10 AZR 97/07, aaO;… U. v. 10.12.2008, 10 AZR 889/07, NZA 2009, S. 256 f).
67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -).
c) Wie vorstehend bereits ausgeführt ist beim Umfang des von der Beklagten damit zu ersetzenden Schadens nach den §§ 249 f BGB im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung des § 252 Satz 2 BGB und aufgrund der Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO davon auszugehen, dass der Kläger die Voraussetzungen einer ihm auch für das Geschäftsjahr 2007 zugesagten variablen Vergütung von 24.000,-- EUR - als vereinbarter realistischer Ziele - erreicht hätte (vgl. BAG, U. v. 10.12.2008, aaO - Rz. 22 - U. v. 12.12.2007, aaO - Rz. 48 f, m. w. N. -).
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
b) Wegen Nichtabschlusses einer entsprechenden Zielvereinbarung für 2007 im Oktober/November 2006 gemäß dieser arbeitsvertraglichen Regelung hat sich die Beklagte jedoch in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht (…vgl. näher BAG, U. v. 12.12.2007, 10 AZR 97/07, aaO; U. v. 10.12.2008, 10 AZR 889/07, NZA 2009, S. 256 f).c) Wie vorstehend bereits ausgeführt ist beim Umfang des von der Beklagten damit zu ersetzenden Schadens nach den §§ 249 f BGB im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung des § 252 Satz 2 BGB und aufgrund der Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO davon auszugehen, dass der Kläger die Voraussetzungen einer ihm auch für das Geschäftsjahr 2007 zugesagten variablen Vergütung von 24.000,-- EUR - als vereinbarter realistischer Ziele - erreicht hätte (vgl. BAG, U. v. 10.12.2008, aaO - Rz. 22 - U. v. 12.12.2007, aaO - Rz. 48 f, m. w. N. -).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
a) Der Arbeitnehmer hat, im - unstreitig - bestehenden Arbeitsverhältnis, einen, erzwingbaren, Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung hieraus (Arbeitsvertrag, §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG; siehe grundsätzlich BAG - GS -, B. v. 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… vgl. auch ErfKomm-Preis, 9. Aufl. 2009, § 611 BGB Rz. 567 m. w. N.).b) Die einseitige Freistellung - Suspendierung - des Klägers, ohne eigene vertragliche Vereinbarung hierzu, ist sonach grundsätzlich nicht zulässig (…ErfKomm-Preis, aaO;… BAG, U. v. 21.09.1993, 9 AZR 335/91, NZA 1994, S. 267 f - 1. der Gründe aE -) bzw. allenfalls bei Vorliegen besonderer überwiegender und schutzwürdiger Belange der beklagten Arbeitgeberin im Einzelfall - die ggf. wiederum besondere individuelle Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers/Klägers überwiegen müssten - denkbar (BAG, B. v. 27.02.1985, aaO - C. I. 3. der Gründe -).
- BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
76 Auch unabhängig von spezifischen Tarifregelungen und von diesen normierten besonderen Anforderungen für einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses (vgl. BAG, U. v. 01.10.1998, 6 AZR 176/97, AP Nr. 2 zu § 61 BAT) hat der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht des Arbeitgebers grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung eines (qualifizierten) Zwischenzeugnisses, also eines vorläufigen Zeugnisses (als einem gegenüber dem bei rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehenden Anspruch auf ein Endzeugnis subsidiären Anspruch), wenn hierfür ein ausreichender - "triftiger" - Grund, besondere Umstände vorliegen, die bei verständiger Betrachtung einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers als berechtigt erscHe.en lassen. - LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
Dies können etwa eine Versetzung des Arbeitnehmers in einen anderen Arbeitsbereich oder auch ein Vorgesetztenwechsel sein (vgl. etwa LAG Hamm, U. v. 13.02.2007, 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, S. 486 f; LAG Hessen, U. v. 28.03.2003, 12 SaGa 1744/02, Beck-RS 2003, 30449289, sowie die von der Beklagten selbst im Schriftsatz vom 14.04.2009 - dort Seite 10, Bl. 386 f/395 d. A. - zitierte Rechtsprechung und Literatur). - LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02
Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
Dies können etwa eine Versetzung des Arbeitnehmers in einen anderen Arbeitsbereich oder auch ein Vorgesetztenwechsel sein (…vgl. etwa LAG Hamm, U. v. 13.02.2007, 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, S. 486 f; LAG Hessen, U. v. 28.03.2003, 12 SaGa 1744/02, Beck-RS 2003, 30449289, sowie die von der Beklagten selbst im Schriftsatz vom 14.04.2009 - dort Seite 10, Bl. 386 f/395 d. A. - zitierte Rechtsprechung und Literatur). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08
Schadenersatz bei unterbliebener Zielvereinbarung - Initiativlast
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -). - LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06
Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -). - BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91
Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht
Auszug aus LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
b) Die einseitige Freistellung - Suspendierung - des Klägers, ohne eigene vertragliche Vereinbarung hierzu, ist sonach grundsätzlich nicht zulässig (…ErfKomm-Preis, aaO; BAG, U. v. 21.09.1993, 9 AZR 335/91, NZA 1994, S. 267 f - 1. der Gründe aE -) bzw. allenfalls bei Vorliegen besonderer überwiegender und schutzwürdiger Belange der beklagten Arbeitgeberin im Einzelfall - die ggf. wiederum besondere individuelle Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers/Klägers überwiegen müssten - denkbar (…BAG, B. v. 27.02.1985, aaO - C. I. 3. der Gründe -).
- BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17
Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa …
Gebräuchlich ist der Begriff ferner bei (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit nach einer Ruhens- oder Freistellungsvereinbarung (LAG Schleswig-Holstein 5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - zu B II 1 a der Gründe; LAG München 23. Juli 2009 - 4 Sa 103/09 - zu II 3 b bb der Gründe). - LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug …
Dieser Anspruch ergibt sich im bestehenden Arbeitsverhältnis aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers dann, wenn dafür unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls triftige Gründe gegeben sind, die den Wunsch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines solchen Zeugnisses bei verständiger Betrachtung als berechtigt erscheinen lassen (vgl. LAG München 23.07.2009 - 4 Sa 103/09, juris; LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 f; LAG Hessen 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02, juris). - LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
Schadensersatz wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen
a) Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht als allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG München v. 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 - zit. n. Juris; LAG Köln v. 02.02.2000 - NZA-RR 2000, 419).
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