Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
Raub (Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Raubvorsatz erst nach Abschluss der Gewaltanwendung; Raubmittel: konkludente Drohung, Fortführung der Gewalt, Andauern der Wirkung eines eingesetzten Nötigungsmittels, bloßes Ausnutzen entstandener Angst, ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Raub und räuberische Erpressung: finaler Zusammenhang zwischen Drohung und Wegnahme bzw. Vermögensverfügung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
Raub und räuberische Erpressung: finaler Zusammenhang zwischen Drohung und Wegnahme bzw. Vermögensverfügung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 52 StGB, §§ 253, 255 StGB
- strafrechtsiegen.de
Ausgenutzte Angst genügt nicht: Raub scheitert ohne Wegnahmemittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 1 ; StGB § 253 ; StGB § 255
Schuldspruch wegen besonders schwerem Raub und räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
Raub und räuberische Erpressung: finaler Zusammenhang zwischen Drohung und Wegnahme bzw. Vermögensverfügung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Finalzusammenhang bei Raub mit konkludenter Drohung mit weiterer Gewalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nach Drohungen und Gewalt erst zum Raub entschieden: Der Finalzusammenhang beim Raub
Verfahrensgang
- LG Essen, 05.12.2022 - 16 Js 573/21
- LG Essen, 05.12.2022 - 32 KLs 6/22
- BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 290
- NStZ 2024, 413
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20
Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 5;… Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6).Zwar kann in einem solchen Fall die Annahme naheliegen, der Täter habe dem Opfer durch sein Verhalten zu verstehen gegeben, er werde die zuvor zu anderen Zwecken eingesetzte Gewalt nunmehr zur Erzwingung der erstrebten vermögensschädigenden Handlung des Opfers fortsetzen oder wiederholen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 5).
- BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Dafür genügt jedoch weder allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 Rn. 3, NStZ-RR 2013, 45), noch das bloße Ausnutzen der durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandenen Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 16;… Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14 Rn. 4, NStZ 2015, 156). - BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Das bloße Ausnutzen der Angst des zuvor körperlich misshandelten Opfers vor erneuter Gewaltanwendung reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16 Rn. 9).
- BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 351/22 Rn. 8; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39). - BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12
Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Dafür genügt jedoch weder allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 Rn. 3, NStZ-RR 2013, 45), noch das bloße Ausnutzen der durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandenen Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 16;… Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14 Rn. 4, NStZ 2015, 156). - BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn der Täter zwar Gewalt gegen das Tatopfer richtet, aber den Raubvorsatz erst nach Abschluss der Gewaltanwendung fasst (BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18 Rn. 13). - BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Dafür genügt jedoch weder allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 Rn. 3, NStZ-RR 2013, 45), noch das bloße Ausnutzen der durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandenen Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 16; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14 Rn. 4, NStZ 2015, 156). - BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22
Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 351/22 Rn. 8;… Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39). - BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22
Räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Ausnutzen der Fortwirkung der …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Die Annahme einer konkludenten Drohung bedarf aber konkreter Feststellungen und Belege (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 4 StR 379/22). - BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); …
Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23
Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 5; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6).
- BGH, 07.11.2024 - 4 StR 252/24
Besonders schwerer Raub (Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme: …
Anders als bei dem ebenfalls weggenommenen Geldbeutel fehlt es insoweit an der für den Tatbestand des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen der Wegnahme und der Gewaltanwendung sowie deren gleichzeitiger Androhung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6;… Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431 Rn. 4 mwN).Angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Flucht des Geschädigten kommt insoweit auch die Annahme einer konkludenten Drohung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6 mwN).
- BGH, 24.10.2024 - 4 StR 368/24
Raub (Finalzusammenhang; Vorsatzwechsel); Diebstahl mit Waffen
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des Raubes voraus, dass zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme eine finale Verknüpfung besteht; Gewalt oder Drohung müssen das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. März 2024 - 6 StR 572/23 Rn. 5; Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 6).Vielmehr muss sich den Gesamtumständen eine neuerliche Drohung mit Gewaltanwendung entnehmen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 6;… Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 351/22 Rn. 8).
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 422/25
Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …
Mithin sind Feststellungen zur Aktualisierung der Nötigungslage durch ein entsprechendes Verhalten des Täters zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24, NStZ 2025, 354 f.; vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 6, 12; vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92 f.; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 f.; Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674 f., jeweils mwN).Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von Konstellationen, bei denen die Gewalt zunächst zu anderen Zwecken eingesetzt oder angedroht wurde und sich der Täter erst später entschließt, die von ihm geschaffene Lage und die Angst des Opfers zu vermögensschädigenden Handlungen auszunutzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24, NStZ 2025, 354 f.; vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 2 f., 12; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92 f.; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 f.).
- BGH, 25.09.2025 - 4 StR 113/25
Besonders schwerer Raub (Finalzusammenhang); tatbestandliche Handlungseinheit …
Dies setzt aber voraus, dass sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt in irgendeiner Form die schlüssige Erklärung des Täters entnehmen lässt, er werde Widerstand gegen die nunmehr ins Auge gefasste Wegnahme mit (weiterer) Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 Rn. 6;… Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, NJW 2016, 2129 Rn. 15 ff. mwN). - BGH, 23.04.2026 - 4 StR 134/26
Änderung der Urteilsgründe im Schuldspruch des Angeklagten durch Schuldigseins …
Dabei wird es zugleich darauf Bedacht nehmen können, dass der Tatbestand des Raubes einen Finalzusammenhang zwischen einem eingesetzten (qualifizierten) Nötigungsmittel und der Wegnahme voraussetzt (vgl. hierzu nur BGH…, Beschluss vom 25. September 2025 - 4 StR 113/25 Rn. 6; Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23 Rn. 6). - BGH, 24.04.2025 - 2 StR 71/25
Raub (Beweiswürdigung: Mittäterschaft, Vorsatz, Abgrenzung zum bloßen …
Hierfür genügt es jedoch nicht, dass die Wirkung eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauert und der Täter dies lediglich ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 4 StR 115/23, NStZ 2024, 290 mwN).
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