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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3640
BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 55 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; Strafklageverbrauch; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 69 a; ; StGB § 74 e

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Strafklageverbrauch; Anordnung des Wertersatzverfalls; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei früheren Nebenstrafen, Nebenfolgen und ähnlichem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Ausgehend von der durch das Urteil vom 4. Oktober 2001 rechtskräftig verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, die nicht unterschritten werden darf (h.A.; BGHSt 7, 180, 183; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 55 Rdn. 6;… Rissing - van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rdn. 28;… a.A. Bringewat Die Bildung der Gesamtstrafe Rdn. 273 ff.), setzt er die neue Gesamtstrafe auf vier Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe fest.

    Denn der Angeklagte soll durch die Entscheidung nach § 55 StGB so gestellt werden, als wenn über alle einzubeziehenden Straftaten gleichzeitig befunden worden wäre; er darf deshalb dadurch, daß seine Taten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht benachteiligt, soll dadurch aber auch nicht bevorzugt werden (st. Rspr.; BGHSt 7, 180, 182; 43, 79, 80 m.w.N.).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dies folgt daraus, daß die im früheren Urteil als selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens abgeurteilten Einkäufe der Ecstasy-Tabletten in Bezug auf die jeweilige Gesamtmenge sämtliche Teilakte bis zur Veräußerung zu jeweils einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbinden (BGHSt 30, 28, 31), mit der die Verkäufe des Amphetamins jeweils zumindest in einem Teilakt zusammentreffen.
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Denn der Angeklagte soll durch die Entscheidung nach § 55 StGB so gestellt werden, als wenn über alle einzubeziehenden Straftaten gleichzeitig befunden worden wäre; er darf deshalb dadurch, daß seine Taten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht benachteiligt, soll dadurch aber auch nicht bevorzugt werden (st. Rspr.; BGHSt 7, 180, 182; 43, 79, 80 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher …

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in einem früheren Urteil verhängte Maßnahmen nicht nur durch spätere Anordnung weiterer, sie in ihrer Wirkung mitumfassenden Maßnahmen im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB "gegenstandslos" werden, sondern auch dann, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind, wie dies bei tatsächlicher Erledigung durch Zeitablauf, etwa einer nach § 69 a StGB bestimmten Sperrfrist, angenommen wird (vgl. BGHSt 42, 306, 308 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 329/01

    Beweiswürdigung; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Ausgehend von der durch das Urteil vom 4. Oktober 2001 rechtskräftig verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, die nicht unterschritten werden darf (h.A.; BGHSt 7, 180, 183; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 55 Rdn. 6;… Rissing - van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rdn. 28;… a.A. Bringewat Die Bildung der Gesamtstrafe Rdn. 273 ff.), setzt er die neue Gesamtstrafe auf vier Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe fest.
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Die rechtskräftige Aburteilung des Handeltreibens mit den Ecstasy-Tabletten - und damit der Strafklageverbrauch - erfaßt deshalb hier entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA 18) nicht nur den Verkauf der jeweils 100 Ecstasy-Tabletten, sondern auch die beiden Verkaufsfälle von Amphetamin (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt; …

    Der für die nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zuständige Richter wird jedoch zu beachten haben, dass gemäß § 55 Abs. 2 StGB im Gesamtstrafenbeschluss (erneut) - auch wenn dies nur eine Wiederholung bedeutet - die Aufrechterhaltung der Wertersatzverfallsanordnung auszusprechen ist, da dieser Beschluss dann die neue Vollstreckungsgrundlage bildet (…vgl. BGH aaO.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275 f.;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 55 Rn. 59;… Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 460 Rn. 37).".
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

    a) Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art grundsätzlich durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen, so dass über sie durch den Gesamtstrafenrichter neu zu entscheiden ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, juris, Rn. 9; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 4 StR 589/17, wistra 2018, 176, jeweils mwN).

    Dies geschieht - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidung gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19, juris, Rn. 6 mwN) - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 Rn. 8; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276;… Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10, juris, Rn. 3).

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Strafverfahren wegen Einbruchdiebstählen: Notwendige Urteilsfeststellungen bei …

    Rn. 11 Ferner hat das Landgericht bei seiner Entscheidung über die Aufrechterhaltung der früheren Einziehungsanordnungen und über die Einziehung von Wertersatz nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 StGB Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 mwN).
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